(HANNOVER) Die SPD ist heute gesammelt in Hannover, es ist Wahlkampfauftakt. Die Parteioberen feiern den Wahlausgang in zwei von drei Bundesländern vom Vortag als Erfolg, die anderen tun das sicher auch. Das Kompetenzteam von FW Steinmeier stellt sich nun in Hannover bei strahlendem Sonnenschein auf dem Opernplatz vor, auf dem Platz haben sich FWs Fans versammelt. Von den Dächern wachen Scharfschützen über unseren Außenminister, aber auch über unseren Altkanzler, der in seiner Heimatstadt auch immer noch frenetisch begrüßt wird. Und natürlich wird viel geredet: über den Atomausstieg, Bildung, Studiengebühren, innere Sicherheit und Arbeit für alle. Ach ja, um Gesundheit ging es auch, mehr gut ausgebildetes Pflegepersonal und eine gerechte Bezahlung für Pflegende, das fordert Franz Müntefering. (Zi)
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DKG zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege: Probleme der Krankenhäuser werden verstanden
Zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft: „Mit den Eckpunkten legt die Koalition ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vor, das die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nachhaltig unterstützt. Das Konzept setzt bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessert die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Finanzierung der Ausbildung der Krankenhäuser, sowohl der laufenden Kosten, wie auch der Investitionen im Ausbildungsbereich, wird durch die angekündigten Maßnahmen deutlich verbessert. Die Garantie der Koalition, jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett dauerhaft und im vollen Umfang durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen, ermöglicht es den Krankenhäusern ihr Pflegepersonal aufzustocken. Damit wird, unabhängig von Fallpauschalenerlösen, der Personalaufbau gefördert. Mit der ebenfalls vorgesehenen zügigen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und deren Überführung in eine fallpauschalenunabhängige Refinanzierung der Pflegekosten wird das wohl umfassendste Reformprojekt für die Pflege in die Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner gegeben. Das mit dem Eckpunktepapier angekündigte Gesetz muss tatsächlich sicherstellen, dass die zusätzlichen Pflegekräfte auch nach der für 2020 angekündigten grundsätzlichen Neuregelung der Pflegefinanzierung dauerhaft finanziert werden. Wir begrüßen das Vorhaben der Regierung, die Vergütung von Pflegepersonalkosten auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der damit verbundenen Kosten zu regeln. Damit werden zukünftig wieder die Verantwortlichen in den Krankenhäusern bestimmen, wieviel Pflegepersonal für eine gute Patientenversorgung notwendig ist. Das ist eine sehr gute Entscheidung im Interesse der Patienten in den deutschen Kliniken. Problematisch bewerten wir die Ankündigung der Regierungskoalition, die Tarifsteigerungen nur im Bereich der Pflege voll zu vergüten. Auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müssen und werden in vollem Umfang tarifgerecht entlohnt. Deshalb müssen für den gesamten Personalbestand der Krankenhäuser Tarifkostensteigerungen voll ausgeglichen werden. Es ist nicht vermittelbar weshalb zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Logopäden weiterhin unter einen Rationalisierungsdruck gestellt werden. Hier muss das Prinzip „Gleiches Recht für Alle“ gelten. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Bund-Länder-Finanzierung im Investitionsbereich über den Krankenhausstrukturfond mit 1 Mrd. ? jährlich fortgesetzt wird und die Digitalisierungsinvestitionen mit umfasst. Ebenfalls positiv ist, dass die betriebliche Gesundheitsförderung im Bereich der Pflegearbeit nunmehr eine krankenhausspezifische Ausprägung erhält.“ Pressemitteilung DKG
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DMP: Strukturierte Behandlung verbessert langfristig die Gesundheit chronisch Kranker
Patienten mit chronischen Erkrankungen profitieren in vielen Punkten von einer Behandlung in sogenannten „Disease-Management-Programmen“ (DMP). Dies zeigt der aktuelle Qualitätssicherungsbericht der Nordrheinischen Gemeinsamen Einrichtung DMP, in dem jetzt die Daten des Jahres 2015 vollständig ausgewertet sind. Je länger die Patienten in den Behandlungsprogrammen zu Asthma, COPD, zu Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie zur Koronaren Herzkrankheit (KHK) versorgt werden, desto besser entwickeln sich die gesetzten Zielwerte und somit die Gesundheit der Betroffenen. So ist beispielsweise in den vergangenen zwölf Jahren bei Diabetikern des Typs 2 die Anzahl von Fußamputationen, neurologischen Schäden und Augenschäden deutlich zurückgegangen. Ebenso wird deutlich, dass die Blutzucker senkende Therapie wirkt und sich die Werte bei kontinuierlich am DMP teilnehmenden Patienten verbessern. Der neue Bericht – eine wissenschaftliche Auswertung der ärztlichen Dokumentationen der nordrheinischen DMP-Teilnehmer – verweist dabei auch auf Punkte, die im Rahmen der Therapie weiter optimiert werden können: Dies sind bei den genannten Diabetikern augenärztliche Untersuchungen sowie eine Überweisung bei schweren Fußläsionen. Regelmäßige Teilnahme entscheidend Der aktuelle DMP-Bericht legt neben der Analyse der einzelnen DMP erstmalig den Fokus auf zwei Schwerpunkte: a) Die kontinuierliche Teilnahme der Patienten an den DMP und b) die Versorgung von Patienten, die gleichzeitig in mehreren DMP betreut werden. Wie der Bericht zeigt, hat die kleine Gruppe von Patienten, die ihre Arzttermine nur sehr unregelmäßig wahrnimmt, deutlich schlechtere Blutzuckerwerte und ein höheres Herzinfarkt-Risiko als jene Patienten, die regelmäßig – und damit im Sinne des DMP-Gedankens – an den Programmen teilnehmen. Das Kapitel „Multimorbidität und Mehrfachbetreuung im DMP“ beschreibt darüber hinaus erstmals die Gruppe der über 100.000 DMP-Patienten, die gleich an mehreren DMP teilnehmen. Eine Herausforderung für den Hausarzt: Bei Patienten, die in den DMP Diabetes, KHK, Asthma und COPD eingeschrieben sind, sind bis zu sieben medikamentenbezogene Qualitätsziele zu beachten. Und dies könnte sich in Zukunft noch weiter aufsummieren, da der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin derzeit über die Einführung fünf weiterer DMP berät. „Wir sind überzeugt, dass das Gesundheitssystem neue Wege finden muss, eine strukturierte Behandlung mehrerer Erkrankungen zu ermöglichen. Eine bloße Anhäufung von Qualitätszielen aus den Leitlinien einzelner Indikationen würde dem multimorbiden Patienten nicht gerecht“, meint AOK-Vorstand Matthias Mohrmann. „Auch wenn bis zur Einführung neuer DMP noch einige Zeit vergehen wird: Insbesondere für Hausarztpraxen sollten wir schon jetzt darüber nachdenken, wie sich der Zeit beanspruchende Dokumentationsaufwand minimieren lässt, ohne den Qualitätsaspekt zu vernachlässigen“, ergänzt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Seit Einführung der DMP in Nordrhein im Jahr 2003 ist im Laufe der Zeit eine flächendeckende DMP-Versorgung entstanden. Die Zahl der behandelten chronisch kranken Patienten stieg seit dem Jahr 2010 um rund 113.000 auf aktuell über 856.000. Dies entspricht einem Anstieg um zehn Prozent in fünf Jahren und zeigt unter anderem die wachsende Akzeptanz. Insbesondere die DMP Diabetes mellitus Typ 2 und Koronare Herzkrankheit bewirken, dass immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten in einem DMP versorgt werden. Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 hat eine – auch im Bundesvergleich – herausragende Beteiligungsquote, es erreicht nahezu neun von zehn Patienten im Rheinland. Steigende Patientenzahlen weisen auch die DMP Diabetes mellitus Typ 1, Asthma und COPD auf. Der aktuelle DMP-Bericht steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Nordrhein und der nordrheinischen Krankenkassen
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Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!
Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt: Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich auch die Regelungen zur Rentenversicherung der Pflegepersonen. Wann werden zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? „Bisher war es so, dass die KNAPPSCHAFT für ehrenamtliche Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung dann gezahlt hat, wenn die Pflege für eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst hat. Zukünftig werden mehr pflegende Menschen rentenversicherungspflichtig als bisher. Ganz konkret werden ab dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen gezahlt, wenn sie · eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 · in häuslicher Umgebung · mindestens 10 Stunden · verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Die Pflegeperson darf daneben weiterhin nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.“ Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? „War die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert oder hat sie zuvor Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten, wird sie arbeitslosenversicherungspflichtig. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, da sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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