(HANNOVER) Die SPD ist heute gesammelt in Hannover, es ist Wahlkampfauftakt. Die Parteioberen feiern den Wahlausgang in zwei von drei Bundesländern vom Vortag als Erfolg, die anderen tun das sicher auch. Das Kompetenzteam von FW Steinmeier stellt sich nun in Hannover bei strahlendem Sonnenschein auf dem Opernplatz vor, auf dem Platz haben sich FWs Fans versammelt. Von den Dächern wachen Scharfschützen über unseren Außenminister, aber auch über unseren Altkanzler, der in seiner Heimatstadt auch immer noch frenetisch begrüßt wird. Und natürlich wird viel geredet: über den Atomausstieg, Bildung, Studiengebühren, innere Sicherheit und Arbeit für alle. Ach ja, um Gesundheit ging es auch, mehr gut ausgebildetes Pflegepersonal und eine gerechte Bezahlung für Pflegende, das fordert Franz Müntefering. (Zi)
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Kabinett beschließt Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat eine Vielzahl von verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen, um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind. Das umfasst beispielsweise schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.“ Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Deshalb werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert; Es werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden auch die Regelungen in diesem Bereich geschärft. Dies betrifft zunächst die Erweiterung der Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen. Auch soll eine regelmäßige externe Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung anstelle der bisherigen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit bzw. das Bundesversicherungsamt etabliert werden. Schließlich ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Außerdem werden besondere Verfahren geregelt, die ein effektives aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Beseitigung von Rechtsverstößen vorsehen. Dies umfasst zunächst einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Nur für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesgesundheitsministerium.de
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BITMARCK erteilt BI-Produkt „VPA kompakt“ die Marktreife
Das Business-Intelligence-Portfolio der BITMARCK-Unternehmensgruppe bekommt Zuwachs: Mit „VPA kompakt“ erhält ein neues BI-Produkt die Marktreife. VPA kompakt ist speziell auf die Bedürfnisse der gesetzlichen Krankenkassen beim Leistungscontrolling hin optimiert und deckt dabei verschiedene Facetten ab. Beispielsweise werden bei VPA kompakt Fragestellungen zu übersichtlichen Themenkomplexen verbunden. Dadurch ist es möglich, die Lösung minimal abweichender Einzelprobleme, die oft in separaten Berichten gelöst werden, in wenigen flexibel einstellbaren Berichten zu bündeln. Zudem sind die Berichte miteinander verknüpft, was unter anderem eine Vertiefung auf den einzelnen Versicherten ermöglicht. Mehr Informationen zum Produkt finden Sie unterhttp://www.bitmarck.de/VPAkompakt. „Potenziale erkennen und Entscheidungen validieren“ „VPA kompakt besticht durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit, die unterstützt wird durch ein reduziertes und einheitliches Layout-Konzept. Dem Vorbild sollen künftige BI-Produkte unseres Hauses folgen. Dies ermöglicht unseren Kunden bei allen BI-Produkten einen einfachen und intuitiven Einstieg“, erläutert Michael Heutmann, Geschäftsführer der BITMARCK Service GmbH. Christin Krieg, Produktverantwortliche VPA kompakt, ergänzt: „Im Zuge der Digitalisierung ist auch im Gesundheitssektor die Datenverarbeitung und -aufbereitung zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Durch gezielte Auswertungen können Hemmnisse abgebaut, Potenziale erkannt und Entscheidungen validiert werden. Reporting-Tools wie VPA kompakt sind hierbei als wichtigste Werkzeuge anzusehen.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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Der medizinische Jahresrückblick 2009
Ein weiterer Jahresrückblick, wie langweilig! Ich weiß, ich bin spät dran, denn das wird ja bekanntlich schon Ende November abgehandelt. Doch 2009 war medizinisch richtig viel los, daher möchte ich das vergangene Jahr alphabetisch abhandeln.
Abwrackprämie für Ärzte: Das haben wir gelernt: Ärzte sind zwar abwrackbar, wir bekommen aber keine Prämie dafür. (siehe A-Prämie für Äs)
Bad […]
Artikel von: Monsterdoc