Crash [krε∫], der; -s, -s {engl.} Zusammenstoß, Zusammenbruch. Häufig im Zusammenhang mit Börseneinbrüchen oder Unfällen verwendet. Siehe auch –> Crashkurs, der; -e, -es {engl.} Synonym für: zügig zu erlernende Maßnahme, aber auch: der eingeschlagene Weg, der zwangsläufig an die Wand führt, z.B. Parteien und Demografie. (Zi)
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir haben daher die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten. Zudem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. So stellen wir die Weichen dafür, dass seelisch kranke Menschen auch in Zukunft gut versorgt sind.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden. Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag für verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln. Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden. Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um u. a. eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf den Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 Mittel aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,5 Mrd. € zugeführt, um einmalige Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Qualität und Patientensicherheit sind Kernkompetenz der Krankenhäuser
“Die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit sind die Kernkompetenzen der Krankenhäuser in Deutschland”, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann, vor den Besuchern des erstmals durchgeführten Krankenhaus-Träger-Forums. Die Kliniken hätten hier in den letzten Jahren sehr viel investiert, um sich ständig zu verbessern. Dies müsse als Führungsaufgabe verstanden und vor allem gelebt werden, sagte der BWKG-Vorsitzende. Dazu gehöre auch eine offene Fehlerkultur. Auch dies trage dazu bei, dass die überragende Anzahl der Behandlungen in hoher Qualität zur Zufriedenheit der Patienten erfolgt. Reuman, zugleich Reutlinger Landrat, nannte als Beispiel für das erfolgreiche Engagement der Krankenhäuser auch die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung, bei der kontinuierliche Verbesserungen zu verzeichnen seien. Im Forum “Pflege im Krankenhaus der Zukunft” steht in diesem Jahr das Thema der zunehmenden Akademisierung und Professionalisierung der Pflege auf der Tagesordnung. Die Beherrschung neuer Technologien ist dabei Teil des Arbeitsalltags des Pflegepersonals. Dem fortschreitenden Rückgang von Pflegekräften könne auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel entgegengewirkt werden. Prof. Dr. Ursula Hübner, Professorin für Krankenhausinformatik an der Hochschule Osnabrück, machte deutlich, dass es darauf ankomme, neue Techniken wie beispielsweise das Telenursing in den Arbeitsalltag des Pflegepersonals einzubringen. “Es ist daher notwendig, Pflegekräfte noch intensiver für den Umgang mit neu entwickelten Systemen zu schulen”, so Hübner. Ziel sei es, Menschen und Maschinen miteinander zu vernetzen. Mit der IT-Schwerpunktveranstaltung “Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz” werden innovative Themen aus dem Bereich der Krankenhaus-Informationstechnik vorgestellt. Die IT durchdringt inzwischen alle Prozesse im Krankenhaus. “Ein Klinikum ohne IT ist heute und in Zukunft unvorstellbar”, erklärte Dr. Ralf-Michael Schmitz, Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart. Zunehmende Komplexität werde beherrschbar und ermöglicht es, den Patienten in den Mittepunkt des Behandlungsprozesses zu stellen, der über alle Sektoren hinweg gesteuert werden kann. Von den vorgestellten Projekten einzelner Kliniken, IT- und Beratungsfirmen auf dem Kongress profitierten nicht nur die beteiligten Krankenhäuser, sondern auch andere Klinikunternehmen, die vor ähnlichen Fragestellungen stehen. Ebenfalls am zweiten Veranstaltungstag finden Vortragsveranstaltungen der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) und der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG statt. In der Veranstaltung “Aktuelle Brennpunkte” erwartet die Besucher ab 15:30 Uhr ein Streitgespräch zum Thema “Pay for Performance” zwischen DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Der 37. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 15. November 2014 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Bald kommt die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können. Außerdem: Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Das wird in der neuen DGUV Vorschrift 1 klargestellt. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Weitere Informationen dazu auf den Seiten der DGUV im Internet unter www.dguv.de
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