Crash [krε∫], der; -s, -s {engl.} Zusammenstoß, Zusammenbruch. Häufig im Zusammenhang mit Börseneinbrüchen oder Unfällen verwendet. Siehe auch –> Crashkurs, der; -e, -es {engl.} Synonym für: zügig zu erlernende Maßnahme, aber auch: der eingeschlagene Weg, der zwangsläufig an die Wand führt, z.B. Parteien und Demografie. (Zi)
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Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,7 Prozent
Das Kabinett hat drei Beschlüsse rund um die Rente gefasst. Für Beschäftigte und Unternehmen sinkt der Beitragssatz ab Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent. Die Kabinettsmitglieder beschäftigten sich auch mit der Finanzlage der Rentenversicherung bis 2028 sowie der Lage der älteren Beschäftigten. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der älteren Erwerbstätigen stark gestiegen.Foto: Sven Ehlers Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird für das Jahr 2015 auf 18,7 Prozent festgesetzt. Er sinkt damit von 18,9 Prozent in 2014 um 0,2 Prozentpunkte. Die Senkung ist möglich, da die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse nach den Schätzungen im kommenden Jahr zu hoch wäre. Sie liegt zum Jahresende geschätzt bei rund 33,5 Milliarden Euro. Das ist mehr als das 1,5-fache einer monatlichen Rentenzahlung. Bundessozialministerin Nahles verwies darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung noch nie so viele Rücklagen wie 2014 hatte. “Deshalb schaffen wir es, den Rentenbeitrag zu senken. Wir können in Aussicht stellen, dass die Renten in den nächsten Jahren deutlich steigen.” Auch Beitragssatz bei Knappschaft sinkt Wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 Monatsausgaben auch im Folgejahr voraussichtlich übersteigt, ist der Beitragssatz abzusenken. Und zwar so, dass am Ende des Folgejahres die Rücklage nicht die 1,5 Monatsausgaben überschreitet. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitrag zum 1. Januar 2015 von 25,1 auf 24,8 Prozent. Beschäftigte und Unternehmen werden finanziell entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die 0,2 prozentige Absenkung 2015 um insgesamt rund eine Milliarde Euro entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um rund eine Milliarde Euro. Die nächsten 15 Jahre der Rentenfinanzen Turnusmäßig legt die Bundesregierung im November eines Jahres den gesetzlich geforderten Rentenversicherungsbericht vor. Er gibt Auskunft über Einnahmen und Ausgaben, die Nachhaltigkeitsrücklage sowie den Beitragssatz in den kommenden 15 Kalenderjahren. Der Rentenversicherungsbericht fußt auf Modellrechnungen. Für das Jahresende 2014 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 33,5 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 1,82 Monatsausgaben. Der Beitragssatz sinkt deshalb 2015 auf 18,7 Prozent ab. In der mittleren Variante bleibt er bis 2018 unverändert auf diesem Niveau. Anschließend steigt der Beitragssatz schrittweise wieder an: über 19,5 Prozent im Jahr 2020 bis auf 21,4 Prozent im Jahr 2028. Neben der Rente zusätzlich vorsorgen Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2028 um insgesamt rund 39 Prozent an. Das bedeutet, die Renten steigen jährlich um gut 2 Prozent. Das Sicherungsniveau (Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt) vor Steuern sinkt von 48 Prozent 2014 auf 47 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 44,4 Prozent im Jahr 2028. Beitragssatz als auch Sicherungsniveau bewegen sich damit gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Im Rentenversicherungsbericht kommt die Bundesregierung zu dem Schluss: Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Säule der Altersversorgung. Um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen, ist es notwendig, zusätzlich vorzusorgen. Dafür gibt es vom Staat verschiedene Förderungen (zum Beispiel Riesterrente, Wohn-Riester, betriebliche Altersvorsorge). Bilanz zur Rente mit 67 Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht zur Lage der älteren Beschäftigten abzugeben. Diese Verpflichtung entstand im Zusammenhang mit der Einführung der Rente mit 67. Das Kabinett hat den zweiten Bericht verabschiedet. Der erste Bericht wurde 2010 vorgelegt. Die wichtigsten Ergebnisse: Die Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre ist seit 2000 stärker gestiegen als in allen anderen EU-Ländern. Sie hat jetzt fast 50 Prozent erreicht. 2000 waren es 20 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 60- bis 64-Jährigen ist seit 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen gestiegen – davon alleine um 490.000 seit dem Jahr 2010. Ältere Beschäftigte sind zufrieden Ältere sind heute gesünder und besser ausgebildet als früher. Sie nehmen häufiger an Weiterbildung teil. Sie sind zufriedener als Menschen in den mittleren Lebensjahren und sie sind sozial gut eingebunden. Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger unterstützen die Betriebe: etwa die Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, die Rentenversicherung durch medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Bundesagentur für Arbeit bei der Qualifizierungsberatung und dem Sonderprogramm “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen” (WeGebAU). Das Bundesarbeitsministerium fördert mit dem Programm “Perspektive 50plus” ältere Langzeitarbeitslose, wenn sie in reguläre Beschäftigung zurückkehren. Anhebung des Rentenalters ist notwendig und vertretbar Zusammenfassend lässt sich festhalten: Gegenüber dem ersten Bericht im Jahr 2010 sind noch mehr ältere Beschäftigte erwerbstätig. Ihre Erfahrung und ihr Wissen sind gefragt. Die soziale Lage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich weiter verbessert. Die Bundesregierung hält die im Jahr 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin für notwendig und für vertretbar. Im kommenden Jahr wird die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und vier Monate angehoben. Im Jahr 2007 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, die Altersgrenze für die Regelaltersrente vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben. So wird die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt. Einem Fachkräftemangel wird damit entgegengewirkt. Damit Betriebe und die Beschäftigten ausreichend Zeit haben, sich dem anzupassen, wurde die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben: Seit Anfang 2012 steigt sie zunächst um einen Monat pro Jahr, ab dem Jahr 2024 um zwei Monate. Erst im Jahr 2029 (Geburtsjahrgang 1964) gilt die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Pressemitteilung der Bundesregierung
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Datenschutz-Grundverordnung: bvitg regt Diskurs über Gestaltungs- und Interpretationsspielräume an
Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einigen Punkten noch wichtigen Klärungsbedarf und bietet hierbei seine Unterstützung an. Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Deutschland wirksam, die einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Nutzung und Verwertung von personenbezogenen Daten im EU-Binnenmarkt schaffen soll. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln auf Landesebene sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. jedoch weiterhin die Gefahr eines Datenschutz-Flickenteppichs. „Aktuell stehen Daten- und Auftragsverarbeiter im Gesundheitswesen zum Teil stark divergierenden Anforderungen der Landesdatenschutz- und Landeskrankenhausgesetzen gegenüber. So ist zum Beispiel die Erhebung und Verarbeitung in Krankenhäusern von besonders personenbezogenen Daten nach Art. 9 EU-DSGVO in einigen Bundesländern auf den physischen Standort begrenzt. Aufgrund der föderalistischen Struktur des Datenschutzes und der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln entstehen den Herstellern von Gesundheits-IT somit ein erheblicher, finanzieller Mehraufwand“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V. „An dieser Stelle gilt es deshalb für eine deutschlandweite, einheitliche und dem Geist der europäischen Verordnung entsprechende Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung durch die Aufsichtsbehörden Sorge zu tragen.“ Derzeit befinden sich die Anpassungen der jeweiligen Landesgesetze noch im parlamentarischen Verfahren und werden erst kurz vorm Stichtag im Mai verabschiedet und in Kraft treten. Um das Sozialgesetzbuch zudem in Einklang mit der Verordnung zu bringen, ist das 2. Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz derzeit in Erarbeitung. Eine einheitliche Regelung zur Pseudonymisierung von Daten hält der Verband hier für zwingend notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Auftragsdatenverarbeitung im ambulanten als auch stationären Bereich zu schaffen. „Die Erhebung-, Verarbeitung und der sektorenübergreifende Austausch personenbezogener Daten im Gesundheitswesen braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Versorgungs- und Forschungsdaten gewährleistet“, so Sebastian Zilch. „Eine enge Zweckbindung und die Datensparsamkeit in Verbindung mit den hohen Verwaltungsauflagen verhindern die Datensouveränität, in der Bürger über die Verwendung ihrer Daten entscheiden. Die im Koalitionsvertrag berufene Datenethikkommission bietet hier eine Möglichkeit über die DSGVO hinaus neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten im deutschen Datenschutz zu prüfen. Damit diese im Einklang mit dem administrativen Aufwand gebracht werden können und im Gesundheitssektor sinnvoll umgesetzt werden, bietet der bvitg durch seine Expertise stets den verantwortlichen Institutionen seine Unterstützung an.“ Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. und anderen Branchenverbänden, hat der bvitg praxisrelevante Lösungen in Form von Handlungsempfehlungen und Leitfäden für den Krankenhausbereich veröffentlicht, um bei der Umsetzung der DS-GVO zu unterstützen. Pressemitteilung des bvitg e.V.
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Darmhormone: hastiges und schnelles Essen macht dick
“Man” hat ja schon oft gehört, dass “man” langsam essen soll. Einen “Beweis” oder Grund dafür musste man bisher schuldig bleiben – zumindest was mich angeht.
Forscher haben nun herausgefunden, dass Hormone im Darm ein früheres Sättigungsgefühl anzeigen, wenn man langsam isst. Demnach macht also ein herunterschlingen der Nahrung dick.
Dies bestätigt Alexander Kokkinos vom Laiko General Hospital in […]