Unverändert hat der Großteil (ca. 70%) der Ärzte in Nordrhein keine Lesegeräte für die eCard geordert, obwohl wir Ärzte mit Bonuszahlungen der Kassen massiv geködert werden.
Völlig unklar bleibt, ob die Praxen, die der Versuchung erlegen sind und Gerätepauschalen bezogen haben, diese Geräte auch wirklich installiert haben. (Quelle: KVNo Aktuell 9/2009, S.3).
Inzwischen wird diskutiert, dass die Annahme von Gerätepauschalen (das sind Zahlungen der Kassen!) – nebst einem evtl. verbleibendem Überschuss – gegen die nordrheinische Berufsordnung für Ärzte verstößt, denn:
- §30 Abs. 1 der BO der nordrheinischem Ärzte besagt: Die nachstehenden Vorschriften dienen dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten.
- §32 der BO besagt: Es ist nicht gestattet,… Vorteile für sich…anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird…
Zweifellos werden hier höchste Güter, nämlich Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht, tangiert. Es ist die Pflicht des Arztes, dafür Verantwortung zu übernehmen – und dabei unabhängig zu bleiben – bereits dem Eindruck nach.
Und: Wir Ärzte brauchen auf absehbare Zeit gar keine Lesegeräte. Denn selbst der gescheiterte eCard-Protagonist in Nordrhein, KVNo-Vize Hansen, hat laut dpa-Mitteilung vom 20.09.2009 gesagt:
„Bis aber alle Ärzte bereit sind, sollten die Patienten zwei Karten im Portemonnaie haben – die alte und die neue“ (Quelle: dpa 20.09.09 / aend).
Im Klartext: Alle Patienten sollen auch die alte Karte im Portemonnaie haben, bis alle Ärzte bereit sind, die eCard zu lesen. Damit bleiben Ärzte auch ohne neue Lesegeräte auf unbestimmte Zeit voll geschäftsfähig!