(HAMBURG) Jetzt geht es los – FDP-Generalsekretär Dirk Niebel fordert im Interview mit dem Hamburger Abendblatt die Abschaffung des Gesundheitsfonds. Diese Forderung dürfte eine der harten Nüsse sein, die die neue Regierungskoalition zu knacken hat, denn die CDU beharrt auf Beibehaltung des Gesundheitsfonds. Die Forderung der FDP geht einher mit den Plänen, die gesetzliche Krankenkassen zu privatisieren und den über eine Basisversorgung hinausgehenden Versorgungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche (privat zu leistende) Versicherungen abzudecken. Die CDU mag sich in diesem Punkt im Moment noch nicht beugen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, fordert derweil die FDP auf, sich das Gesundheitsressort in der neu zu bildenden Regierung “zu greifen”. „Die Ärzteschaft hat sich in ihrer Breite vehement für einen starken Einfluss der FDP in der Bundesregierung engagiert. Wir werden nun sehr schnell sehen können, ob sich dieser Einsatz gelohnt hat“, sagte Winn. (Zi)
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IKK classic: „Schluss mit ineffizienten Entscheidungsstrukturen“
Der Verwaltungsrat der IKK classic unterstützt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur raschen Funktionserweiterung der elektronischen Gesundheitskarte. Bei seiner heutigen Sitzung in Berlin sprach sich das Gremium dafür aus, die Strukturen der federführenden Gesellschaft für Telematik zu diesem Zweck energisch zu reformieren. Zugleich zog der Verwaltungsrat die vorläufige Bilanz der Geschäftsentwicklung 2014. Ausweitung bei Satzungsleistungen Bei Gesamtausgaben von rund 9,4 Milliarden Euro wird die IKK classic das Geschäftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem leichten Minus von 151 Millionen Euro abschließen. Rund 29 Millionen Euro tragen allein Mehraufwendungen für Satzungsleistungen zum Ausgabenüberschuss bei. Für diese gab die größte IKK im letzten Jahr pro Versicherten rund 49 Prozent mehr aus als im Vorjahr. Spürbare Kostendynamik Einen Ausgabenzuwachs über dem GKV-Schnitt verzeichnete die Kasse bei Krankenhäusern (+5,5 Prozent). Für die stationäre Behandlung ihrer Versicherten zahlte die IKK classic 2014 über 3,1 Milliarden Euro oder pro Kopf 883,93 Euro. Zweitgrößter Ausgabenposten waren die Arzneimittel mit rund 1,6 Milliarden Euro oder 438,81 Euro je Versicherten (+13,2 Prozent). Ihnen folgte die ärztliche Behandlung, die mit rund 1,5 Milliarden Euro oder 419,53 Euro je Versicherten zu Buche schlug (+4,4 Prozent). Mit einem Anstieg von rund 6,8 Prozent entwickelten sich die Leistungsausgaben insgesamt über dem Branchenwert (+5,3 Prozent). Wesentliche Gründe waren Mengenentwicklungen und die demografische Veränderung des Versichertenbestandes. Einsatz von Rücklagen „Der Ausgabendruck im Gesundheitswesen war im vergangenen Jahr spürbar und wird in den kommenden Jahren wachsen – nicht zuletzt wegen teurer politischer Vorhaben“, erläutert Matthias Triemer, Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Wir haben vorhandene Rücklagen eingesetzt, um für unsere Kunden zusätzliche Leistungen und eine Beitragsentlastung zum Jahresbeginn 2015 zu ermöglichen.“ An die Politik appellierte Triemer, durch konsequente Strukturmaßnahmen zur künftigen Finanzstabilität der Krankenversicherung beizutragen. Kritik an Entscheidungsblockaden Kritik übte der Verwaltungsrat am ungenutzten Potenzial der elektronischen Gesundheitskarte. „Beim Thema E-Health hinkt Deutschland schon zu lange der internationalen Entwicklung hinterher“, betont Verwaltungsratsvorsitzender Ulrich Hannemann. Schuld daran seien Entscheidungsblockaden bei der Gesellschaft für Telematik (gematik). Hier sei die Politik gefordert. „Die Krankenkassen haben mehr als eine Milliarde Euro in die neue Karte investiert, ohne dass bisher ein zusätzlicher Nutzen bei den Patienten ankommt. Jetzt müssen endlich diejenigen das letzte Wort bekommen, die das Ganze finanzieren – nämlich die Vertreter der Versicherten und Beitragszahler“, so Hannemann. Die Entscheidungsgremien der gematik seien so zu gestalten, dass dort die gesetzliche Krankenversicherung die Mehrheit erhält. Neben der künftigen Telematik-Infrastruktur dürfe es zudem keine damit unverbundenen Parallelnetze mehr geben. „Auch solche Projekte werden letztlich aus Beitragsmitteln finanziert. Mit unwirtschaftlichen Doppelstrukturen muss es künftig vorbei sein.“ Pressemitteilung der IKK classic
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WIdO-Auswertung: Ältere Patienten erhalten seltener riskante Medikamente
Ärzte verschreiben älteren Patienten seltener Medikamente, die für sie ungeeignet sind oder sogar gefährlich werden können. Darauf weist der AOK-Bundesverband aus Anlass des Internationalen Tages der Patientensicherheit am 17. September hin. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Gemeinsam Medikationsfehler vermeiden“. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ist der Anteil der AOK-versicherten Patienten ab 65 Jahren, die mindestens ein für sie potenziell riskantes Medikament von der sogenannten Priscus-Liste erhielten, von 29 Prozent im Jahr 2006 auf knapp 19 Prozent im Jahr 2015 gesunken. „Wir freuen uns, dass sich die Medikationssicherheit für die Patienten verbessert, und engagieren uns dafür, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Gleichzeitig gewinnt das Thema Polymedikation an Bedeutung: So stieg der Anteil der AOK-versicherten Patienten ab 65, die fünf oder mehr Wirkstoffe im Quartal verschrieben bekamen, von 49 Prozent im Jahr 2006 auf etwa 55 Prozent im vergangenen Jahr. Die AOK unterstützt niedergelassene Ärzte in vielen Regionen Deutschlands auf Wunsch dabei, potenziell gefährliche Kombinationen von Medikamenten bei älteren Versicherten zu erkennen. Das WIdO hat für entsprechende Auswertungen die Software „pharmPRO“ entwickelt, die unter anderem Analysen zu den Themen Polymedikation, Wechselwirkungen oder Priscus-Arzneimittel für ältere Patienten möglich macht. Mehr als 100 speziell geschulte Beratungsapotheker der AOKs bieten Ärzten mit Unterstützung von „pharmPRO“ eine kostenlose Beratung zu Qualität und Wirtschaftlichkeit der von ihnen verschriebenen Arzneimittel an. Dieser Service wird von vielen Ärzten positiv bewertet: So gaben bei einer Befragung der beratenen Ärzte im Bereich der KV Westfalen-Lippe knapp 80 Prozent der Teilnehmer an, dass ihnen die Beratung helfe, die Qualität ihres Verordnungsverhaltens zu verbessern. In ihren Beratungsgesprächen stützen sich die AOK-Apotheker auf die Analyse der Verschreibungen des jeweiligen Arztes. Mit „pharmPRO“ lassen sich die Verordnungsdaten eines Vierteljahres in der Regel sechs bis acht Wochen nach Quartalsende tabellarisch oder grafisch aufbereiten. Dabei wird zum Beispiel die Verschreibung von Medikamenten analysiert, die auf der Priscus-Liste stehen. Diese Liste ist unter Leitung von Experten der Universität Witten/Herdecke entwickelt worden und enthält 83 Wirkstoffe, die für ältere Menschen potenziell ungeeignet sind und unter Umständen sogar gefährlich sein können. Mit der verpflichtenden Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016 wird das Thema Polymedikation noch stärker in den Fokus rücken: Patienten, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, erhalten dann durch ihre behandelnden Ärzte einen Medikationsplan in Papierform. Nach Berechnungen des WIdO werden nahezu 20 Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Das entspricht einem Anteil von mehr als 28 Prozent aller 70 Millionen GKV-Versicherten. Nach Angaben des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) sind etwa 5 Prozent der Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen. Eine norwegische Studie hat zudem gezeigt, dass 18,2 Prozent der Todesfälle im Krankenhaus auf ein oder mehrere Medikamente zurückgeführt werden können. Das Aktionsbündnis hat das Thema Medikationssicherheit daher in den Mittelpunkt des 2. Internationalen Tages der Patientensicherheit gestellt. Der AOK-Bundesverband gehört zu den Gründungsmitgliedern des APS. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Wichtiger Schritt zu modernem Medizinstudium: Masterplan Medizinstudium 2020
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Medizinstudium, das unsere Ärztinnen und Ärzte auf die künftigen Herausforderungen vorbereitet und eine gute Patientenversorgung überall in Deutschland auch in Zukunft sicherstellt. Mehr Praxisbezug im Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Zugleich wird die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt – dies entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Wunsch vieler angehender Ärztinnen und Ärzte.“ Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka: Mit dem Masterplan werden die Herausforderungen an die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung gestellt. Das Studium erhält mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale Fähigkeiten werden stärker gewichtet und die Allgemeinmedizin wird ausgebaut. Zugleich werden Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung getroffen. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen: „Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt. Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.“ Für die Kultusministerkonferenz, Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Ulrich Steinbach: „Wir haben gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um die Ziele der Reform – mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der Allgemeinmedizin – zu erreichen. Mit der Zustimmung leistet die Kultusministerkonferenz ihren Beitrag für weitere Schritte zur Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus unserer Sicht aber nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger in der Pflicht.“ Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: „Heute ist ein entscheidender Schritt zur Reform des Medizinstudiums gelungen. Davon werden die angehenden Ärzte und die Patienten spürbar profitieren. Wir verbessern mit dem Masterplan die Qualität der medizinischen Ausbildung und stärken die Versorgung der Menschen, vor allem in der Allgemeinmedizin. Diese Reform war dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.“ Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis: „Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 schaffen wir eine konsequent praxisorientierte Mediziner*innenausbildung der Zukunft, die neben der Modernisierung des Studiums auch den Herausforderungen zur Sicherung der kurativen Versorgung der Bevölkerung gerecht werden wird. Hierzu setzen wir auf eine stärker an sozialen Kompetenzen der Studierenden ausgerichtete Auswahl der Bewerber*innen sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vom ersten Tag an. Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote in der Verantwortung der Länder, die den Studierenden gemeinsam mit bereits existierenden Fördermöglichkeiten eine verlässliche Perspektive bieten kann, ihren Weg zum Traumberuf am und für Patienten anzutreten.“ Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird weiter gestärkt. So erhalten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg in der Praxis einsetzen zu können. Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird angestrebt, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird z.B. festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin geprüft. Auch die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet. Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können. Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird. Die Aktivitäten einzelner Länder, zusätzlich zu den Maßnahmen des Masterplans an ausgewählten Hochschulen neue oder zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger der Humanmedizin zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt. Pressemitteilung des Bundesministe
riums für Gesundheit
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