Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Honorar
Dass die Honorarreform für die betroffenen VertragsärztInnen und –psychotherapeutInnen mit großen Unsicherheiten verbunden sein würde, wurde von der Politik bewusst in Kauf genommen. Das zeigen verschiedene Äußerungen von prominenten Politikmachern im Gesundheitswesen. Hiervon sind nun auch die bayerischen ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen betroffen, wenn sie genehmigungspflichtige Psychotherapie des EBM-Kapitels 35.2 erbringen.
Konkret bedeutet dies, dass von dem versprochenen festen Preis pro Leistung nun für das erste Quartal 2009 möglicherweise 1,8 % mangels vorhandener Geldmittel nicht ausgezahlt werden können.
Hätte mich auch gewundert, wenn das lange gut gegangen wäre. Dass die Psychotherapie (zumindest in Bayern) nun aber schon im ersten Quartal 2009 an die Wand gefahren wird, ist ein weiterer Beweis für die durchdachte Eleganz des seit eben diesem ersten Quartal 2009 geltenden Honorarsystems.
Bin mal gespannt auf das Ergebnis der Nachverhandlungen. In der Zwischenzeit hauen wir die Kohle vorsorglich anderweitig auf den Kopf:
Weil dafür offenbar genügend Geld da ist!