Meldepflicht und Schweinegrippealarm für Heilpraktiker

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Heilpraktiker sind eine besondere Spezies der Mediziner. Heilpraktiker sind aber keine Ärzte – noch nicht einmal Naturärzte. Eben „Heilpraktiker“.

Heilpraktiker sind im Grund genommen so eine Art medizinische Laien, denen man nach Ablegen einer Prüfung beim Gesundheitsamt erlaubt hat therapeutisch tätig zu sein. Diese Sachkundeprüfung vor dem Gesundheitsamt prüft aber medizinisches Wissen nur insoweit ab, als man wissen will, ob der Heilpraktiker medizinisch so deppert ist, dass er Schaden am Patienten anrichtet (dann bekommt er nämlich keine Zulassung – und die Kriterien sind zu Recht verdammt eng ausgelegt).

Und um gleich mal einigen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen: Heilpraktiker, die eine solche Prüfung durchstanden haben, haben durchaus erhebliches medizinisches Fachwissen – wenn auch ein anderes, das ein Schulmediziner nach X Semestern Studium hat. Aber die Schwerpunktsetzung ist ja auch eine andere.

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