(DÜSSELDORF) Seit genau 10 Jahren setzt der Pflegerat NRW im bevökerungsreichstem Bundesland auf die Vernetzung. Die Vertreter der Gründerverbände haben Weitsicht gezeigt und die Basis geschaffen, die Anliegen der Pflege mit einer gemeinsamen Stimme zu vertreten, so Ludger Risse, Vorsitzender des Pflegerat NRW in seiner Begrüßung anläßlich der Jubiläumsveranstaltung zum 10-Jährigen am 7. September im evangelischem Krankenhaus Düsseldorf. Mit gefeiert haben die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW, Karl-Josef Laumann und Marita Mauritz, Vorsitzende des DBfK Nordwest. Der DBfK ist im Pflegerat NRW regelmäßig durch die Vorstandsmitglieder Hans-Peter Wischnat und Stefan Juchems vertreten. (Zi)
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(DÜSSELDORF) Dejavue – vor exakt zwei Jahren (!) hat der DBfK Nordwest im Interview mit der Rheinischen Post zur bedrohlichen Personalsituation in einer Uni-Klinik bereits darauf hingewiesen, dass die Probleme der Kliniken auch darauf zurückzuführen sind, dass Ausbildungsplätze in der Pflege abgebaut wurden und nun der Nachwuchs fehlt. Dass sich an dieser Situation seitdem nicht […]
Techniker Krankenkasse verstärkt Prävention in Schulen, Kitas und Betrieben
3,01 Euro – etwa den Gegenwert eines “Coffee to go” sollen die Krankenkassen laut Gesetzgeber pro Kopf für die Gesundheitsförderung ihrer Versicherten ausgeben. Die tatsächlichen Ausgaben liegen für 2013 bei durchschnittlich 3,82 Euro wie aus dem aktuellen Präventionsbericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung hervorgeht. Politik und Patientenverbände kritisieren vor allem, dass nur gut jeder zehnte Euro in die Prävention in sogenannten Settings, also Lebenswelten wie Schule, Kita oder Unternehmen ausgegeben werde. Stattdessen würde der Großteil in individuelle Angebote wie Gesundheitskurse fließen. Diese würden jedoch nur diejenigen erreichen, die sich bereits eigeninitiativ um ihre Gesundheit kümmern. Deshalb muss das künftige Präventionsgesetz vor allem Sorge tragen, dass mehr in die Setting-Prävention investiert würde. Die Techniker Krankenkasse (TK) vermeldet dagegen, dass sie schon jetzt mit 4,64 Euro je Versicherten überdurchschnittlich viel für Gesundheitsförderung ausgibt. Fast ein Drittel der Präventionsausgaben wird in Betrieben, Schulen und Kitas investiert. “Es ist wichtig, dass wir unsere Angebote dorthin bringen, wo die Menschen einen großen Teil ihres Alltags verbringen – in die Unternehmen, in die Schulen und Kindergärten. Nur so erreichen wir auch diejenigen, die sich bisher nicht oder wenig um ihre Gesundheit gekümmert haben”, erklärt Thomas Holm, Leiter des Gesundheitsmanagements bei der TK. Für 2014 erwartet die TK einen weiteren Anstieg ihrer Präventionsausgaben, die dann bei knapp fünf Euro pro Kopf liegen werden. Davon sollen mit 2,08 Euro über 40 Prozent auf die Settings entfallen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Pflegestärkungsgesetz II: Vermeidung von Pflegeeintritt kommt zu kurz
Am 12. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird zu Recht viel gelobt, denn die Versorgung von Pflegebedürftigen wird besser. Allerdings sollten die Möglichkeiten, Pflegeeintritte zu verschieben, noch gestärkt werden. Rehabilitation im Alter ist wirksam, das zeigen mehrere internationale Studien. Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen bestätigte gegenüber der Ärztezeitung vom 12. August: „In jenen Bundesländern, in denen geriatrische Reha-Betten in Rehabilitations-Einrichtungen oder Kliniken vorgehalten werden, verringerte sich für die Betroffenen auch das Risiko eines frühzeitigen Pflegebedarfs.“ Und dennoch wird Rehabilitation viel zu selten durchgeführt. Dafür gibt es zwei Ursachen. In der Pflegebegutachtung wurde bisher bei zu wenigen Pflegebedürftigen die Notwendigkeit einer Rehabilitation erkannt. Dieses Problem soll im Pflegestärkungsgesetz II mit dem neuen Begutachtungsverfahren verbessert werden. Die zweite Ursache ist das Schnittstellenproblem zur Krankenkasse. Die im Wettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen sind trotz eindeutiger gesetzlicher Verankerung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ wegen der getrennten Finanztöpfe nicht motiviert, Reha-Leistungen zu bezahlen. Denn von den Ausgaben der Krankenkassen für Reha würde vor allem die Pflegeversicherung durch verschobene Pflege profitieren. Daher nutzen die Krankenkassen ihren Spielraum im Rahmen ihres Genehmigungsvorbehalts, um Reha-Leistungen nicht zu genehmigen. Der weitaus größte Teil der Reha-Empfehlungen kommt von Kliniken und nicht von Vertragsärzten. Die Rolle der Hausärzte muss gestärkt werden und Reha-Verordnungen von niedergelassenen Ärzten auch zur Leistung führen. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss für diese von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen eingeschränkt werden. Aus medizinischen Gründen verordnete Reha-Leistungen dürfen nicht im Genehmigungsverfahren stecken bleiben. Es sollte dem Arzt vorbehalten bleiben, wie auch bei anderen Krankenhausbehandlungen, eine Reha-Leistung einzuleiten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei deutlich mehr Menschen der Pflegeeintritt verschoben werden kann. Im PSG II besteht die Chance, den Grundsatz Prävention vor Rehabilitation vor Pflege zu realisieren. Das wäre ein Meilenstein. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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