(DÜSSELDORF) Seit genau 10 Jahren setzt der Pflegerat NRW im bevökerungsreichstem Bundesland auf die Vernetzung. Die Vertreter der Gründerverbände haben Weitsicht gezeigt und die Basis geschaffen, die Anliegen der Pflege mit einer gemeinsamen Stimme zu vertreten, so Ludger Risse, Vorsitzender des Pflegerat NRW in seiner Begrüßung anläßlich der Jubiläumsveranstaltung zum 10-Jährigen am 7. September im evangelischem Krankenhaus Düsseldorf. Mit gefeiert haben die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW, Karl-Josef Laumann und Marita Mauritz, Vorsitzende des DBfK Nordwest. Der DBfK ist im Pflegerat NRW regelmäßig durch die Vorstandsmitglieder Hans-Peter Wischnat und Stefan Juchems vertreten. (Zi)
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Mehr als jede sechste Antibiotikaverordnung unter Beobachtung
Seit Jahresbeginn 2017 durchlaufen die Antibiotikamedikamente aus der Gruppe der Fluorchinolone wegen schwerwiegender Nebenwirkungen eine neue Risikobewertung durch die Europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel (EMA). Bezogen auf alle Antibiotikaverordnungen wurden diese Wirkstoffe 2015 am vierthäufigsten verordnet. Die betroffenen Wirkstoffe sind antibakteriell wirksam und können schwerwiegende, lebensbedrohende Infektionen heilen. Leider werden sie in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet. „Angesichts der möglichen schwerwiegenden und langandauernden Nebenwirkungen wie Sehnenrissen, psychischen Störungen wie Depressionen und Angstzuständen, sollten diese Reserveantibiotika nur nach gründlicher Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt eingesetzt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Um Patienten vor dem Einsatz unsicherer Arzneimittel zu schützen, werden Meldungen von Nebenwirkungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst. Je nach Häufigkeit und Schwere dieser Meldungen kann bei der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) ein Risikobewertungsverfahren angestoßen werden. Solch ein Verfahren wurde im Februar 2017 für Fluorchinolone initiiert. Insgesamt befinden sich derzeit nur fünf weitere unterschiedliche Arzneimittel bzw. Arzneimittelgruppen in einem derartigen Überprüfungsverfahren durch die EMA – bei den rund 2.500 im Einsatz befindlichen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen eine vergleichsweise geringe Zahl. Die nunmehr unter Beobachtung stehende Wirkstoffgruppe der Fluorchinolone stellte 2015 mit knapp 5,9 Millionen verordneten Arzneimittelpackungen die viertgrößte Gruppe der Antibiotika dar, die von niedergelassenen Ärzten verordnet wurden. Damit entfielen 16,4 Prozent der insgesamt rund 38 Millionen Antibiotikaverordnungen auf die in Prüfung befindlichen Fluorchinolone. Nach einer Hochrechnung des WIdO auf der Grundlage der AOK-Versicherten haben 2015 mehr als vier Millionen GKV-Versicherte und damit sechs Prozent der mehr als 70 Millionen GKV-Versicherten diese Antibiotika erhalten. Führend bei diesen Wirkstoffen ist Ciprofloxacin mit fast 63 Prozent der Verordnungen. Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) dieser Verordnungen werden von Hausärzten vorgenommen. Das sowie das Ausmaß der Verordnungen bei den niedergelassenen Ärzten insgesamt lässt darauf schließen, dass Fluorchinolone nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen. Dabei wäre es vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Resistenzentwicklung sinnvoller, die Fluorchinolone als Reservesubstanzen zurückhaltend einzusetzen. Bei vielen Indikationen sollte den „älteren“ und langjährig erprobten, aber dennoch gut wirksamen Substanzen der Vorzug gegeben werden. Hier besteht Aufklärungsbedarf sowohl in Richtung Patienten als auch der Ärzteschaft. Patienten sollten über die Gefahren und Alternativen von Antibiotika, die auf „floxacin“ enden, vor deren Einnahme aufgeklärt werden. Grundsätzlich gilt die „goldene“ Regel bei der Verordnung von Antibiotika nach wie vor: So selten wie nötig und so gezielt wie möglich. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die zukünftigen Therapiechancen eines Antibiotikums nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt und gleichzeitig die Patienten nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden“, so Schröder. Die Verordnungsdaten über rund 657 Millionen Arzneimittelverordnungen des Jahres 2015, unter ihnen auch die Verordnungen der beschriebenen Antibiotika und der Gruppe der Fluorchinolone, stehen allen Interessierten zur kostenfreien Nutzung im PharMaAnalyst des WIdO (http://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst) zur Verfügung. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen – WIdO
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Verhandlungen erfolgreich: AOK und Zahnärzte vereinbaren Vergütung für drei Jahre
Die AOK Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben am Freitag vergangener Woche eine Vergütungsvereinbarung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 geschlossen. Für 2014 einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung der Vergütung um 3,23 Prozent. Die Steigerung für 2015 liegt bei 2,53 Prozent. Die Erhöhung für 2016 wird der vom Bundesministerium für Gesundheit noch festzusetzenden Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen. Zuschläge für die zahnärztlichen Besuche von pflegebedürftigen Patienten werden bei Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeeinrichtung zusätzlich an die Zahnärzte ausgezahlt. In die Zahngesundheit ihrer Versicherten hat die AOK Bayern im vergangenen Jahr bereits über 810 Millionen Euro investiert. „Mit der Vergütungsvereinbarung haben wir nun Planungssicherheit für die bayerischen Zahnärzte und die AOK erreicht“, so Peter Krase, Vertragschef der größten Krankenkasse im Freistaat. KZVB und AOK wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass künftig die vereinbarten Vergütungsobergrenzen nicht überschritten werden. Sollte es 2015 zu einer Überschreitung kommen, kann die vereinbarte Vergütung basiswirksam um bis zu drei Millionen Euro erhöht werden. Dies entspräche dann einer Gesamtsteigerung um rund drei Prozent. Die nachträgliche Regelung für 2014 und 2015 war notwendig geworden, nachdem das Landessozialgericht im Dezember eine Schiedsamtsentscheidung als völlig unwirtschaftlich gestoppt hatte. Diese hätte den Zahnärzten allein für 2014 eine um mehr als zwölf Prozent höhere Vergütung in die Kassen gespült. Bereits 2013 lag die Erhöhung bei über sieben Prozent. Im Rückblick darauf problematisierte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, die Rolle von Schiedspersonen und Schiedsämtern ganz generell. „Es ist nicht hinzunehmen“, so Platzer, „dass in kaum geregelten und kaum überprüfbaren Verfahren Entscheidungen getroffen werden, die einerseits die Existenz ganzer Kassen aufs Spiel setzen können, andererseits aber keine echte demokratische Legitimation aufweisen.“ Die Rückkehr der KZVB an den Verhandlungstisch sei demgegenüber die weit bessere Option. Sie unterstreiche auch die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung. Pressemitteilung der AOK Bayern
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8. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 2. März 2016 in Wien
Vormerken: Der 8. ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS findet statt am 2. März 2016 in Wien im Austria Trend Hotel Savoyen. Das Gesundheitssystem ist derzeit im massiven Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Deshalb werden heute mehr und mehr Probleme der Finanzierung und der Qualität öffentlich diskutiert. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen Themen … Weiterlesen →