(DÜSSELDORF) Seit genau 10 Jahren setzt der Pflegerat NRW im bevökerungsreichstem Bundesland auf die Vernetzung. Die Vertreter der Gründerverbände haben Weitsicht gezeigt und die Basis geschaffen, die Anliegen der Pflege mit einer gemeinsamen Stimme zu vertreten, so Ludger Risse, Vorsitzender des Pflegerat NRW in seiner Begrüßung anläßlich der Jubiläumsveranstaltung zum 10-Jährigen am 7. September im evangelischem Krankenhaus Düsseldorf. Mit gefeiert haben die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW, Karl-Josef Laumann und Marita Mauritz, Vorsitzende des DBfK Nordwest. Der DBfK ist im Pflegerat NRW regelmäßig durch die Vorstandsmitglieder Hans-Peter Wischnat und Stefan Juchems vertreten. (Zi)
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Pharmadialog – AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt – Dialog muss auch mit Krankenkassen erfolgen
Die am Dienstag (12.04.2016) in Berlin vorgestellten Ergebnisse des Pharmadialogs gehen laut AOK Baden-Württemberg beim Thema “Liefersicherheit innerhalb der Rabattverträge“ nur in Ansätzen in die richtige Richtung: „Dass kompetente Krankenkassen beim Pharmadialog nicht einbezogen wurden, ist die eine kritische Sache. Die andere ist, dass zwar im Ergebnispapier des Pharmadialogs die Liefersicherheit innerhalb der Arzneirabattverträge auftaucht, im Ergebnis aber ohne Substanz bleibt“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (12.04.2016) in Stuttgart. Die Vermeidung von Lieferengpässen im patentfreien Arzneimittelmarkt sei mit Blick auf die Versicherten im ureigensten Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. Hermann: „Zunächst gilt es festzuhalten, dass durch temporäre Lieferengpässe eines einzelnen Anbieters keineswegs die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet wird.“ Zur Liefersicherheit trage eine ausreichende Vorlaufzeit bis zum jeweiligen Vertragsstart bei, der die Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens sicherstellt. Diese Vorlaufzeit werde in den AOK-Verträgen ausnahmslos garantiert. Das Ergebnispapier des Pharmadialogs bleibe hierzu mit einer allgemeinen Aussage zu einem „6-Monats-Vorlauf“ im Ungewissen. „Das muss präzisiert werden. Entscheidend für mehr Sicherheit ist der Start der Vorlaufzeit. Die 6-Monats-Frist muss zum Zeitpunkt starten, wenn das Pharmaunternehmen über den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren vorab von den Krankenkassen informiert wird“, so Hermann weiter. Damit bleibe den Unternehmen jeweils ausreichend Zeit zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit zum Vertragsstart. Für die AOK Baden-Württemberg ist es unerlässlich, dass Krankenkassen direkt in den Pharmadialog mit einzubeziehen sind. Dies ergebe sich allein aus der Tatsache des Vertragsgeschehens. Derzeit laufen bundesweit Verträge der AOK-Gemeinschaft für insgesamt 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro (Stand: April 2016). „Hier geht es um gute Rahmenbedingungen durch die Politik, um Transparenz und vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken, die ein Anrecht darauf haben, ihre Arznei auch stets zeitnah zu erhalten“, so Hermann weiter. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Aus der Dorfschule in die digitale Welt
„Kommunikation im Netz“ TV-Talk-Gast Matthias Kammer: Aus der Dorfschule in die digitale Welt Im April ist Matthias Kammer Gesprächspartner von Prof. Heinz Lohmann im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1. Der heutige Direktor des Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet berichtet über seinen Weg aus einer winzig kleinen Dorfschule mit 2 Klassen in die digitale … Weiterlesen →
AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Auf heftige Kritik der AOK stößt der vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Gesundheitstechnologie-Bewertung (Health Technology Assessment, kurz HTA). „Die EU-Pläne würden unser bewährtes Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel und Medizinprodukte aushebeln und den Patientenschutz gefährden“, kritisiert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Mit der geplanten Neuregelung sollen alle EU-Mitgliedsländer ab 2024 dazu verpflichtet werden, die Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Zusatznutzen von neu auf den Markt kommenden Arzneimitteln und Medizinprodukten automatisch zu übernehmen. Bewertungen auf nationaler Ebene, die in Deutschland über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfolgen, soll es demnach nicht mehr geben, auch keine späteren Nutzenbewertungen. „Deutschland ist das Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung ist daher unsere einzige Möglichkeit, wirklich innovative und gute Arzneimittel von Nachahmerprodukten zu trennen und die Preise zu verhandeln“, so Litsch. „Wird uns hierzulande die eigene frühe Nutzenbewertung genommen, sind alle auf EU-Ebene zugelassenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur schnell, sondern langfristig auch ohne differenzierte Bewertung auf dem Markt, mit allen Nachteilen, die das für Patienten haben kann.“ Die EU-Kommission erhebt außerdem den Anspruch, HTA-Berichte fast zeitgleich zur Marktzulassung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber oft noch keine oder nur wenige nutzenrelevante Daten über ein Arzneimittel vor, Datennachforderungen der Zulassungsbehörden bleiben damit potenziell unberücksichtigt. Martin Litsch: „Es darf nicht sein, dass man diese Arbeit, die in Deutschland von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgeübt wird, künftig der bekanntlich wirtschaftsnahen Europäischen Kommission überträgt.“ Mit dieser EU-Verordnung bestehe die Gefahr, dass Bewertungsberichte verwendet werden müssten, die für das deutsche System der Zusatznutzenbewertung ungeeignet und zudem nicht unabhängig erstellt worden seien. „Patienten und Ärzte könnten sich nicht mehr auf die Aussagekraft zum Zusatznutzen der Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen.“ Der AOK-Bundesverband begrüßt eine Kooperation bei der Nutzenbewertung auf EU-Ebene grundsätzlich. Deutschland arbeitet bereits jetzt intensiv mit den HTA-Organisationen der anderen EU-Länder zusammen. Diese freiwilligen Kooperationen solle man konsequent fortsetzen. „HTA-Berichte sollten im nationalen Kontext natürlich Gehör finden. Allerdings reichen sie für den spezifischen Nutzungskontext in Deutschland nicht aus. Und eine zwangsweise Nutzung von unzureichenden Bewertungen der EU-Kommission kann keine Alternative zu unserem nationalen Bewertungsmaßstab darstellen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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