Kassen müssen Kosten für Medikamente nicht komplett erstatten – AZ-Web.de
Wer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Prinzip der Kostenerstattung entscheidet, muss mit höheren Zuzahlungen bei Medikamenten rechnen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag dürfen die Rabatte, die den Kassen sonst von Apotheken und Pharmafirmen gewährt werden, den Patienten in Rechnung gestellt werden.
Wenn sich Versicherte Vorteile davon versprächen, wie Privatpatienten in Vorkasse zu treten, müssten sie auch die „merklichen Nachteile“ dieser Abkehr vom normalen Sachleistungsprinzip in Kauf nehmen, befanden die Kasseler Richter (Az.: B 1 KR 1/09 R).
Wer profitiert eigentlich von Rabatten? Die Kassen, die das Geld für andere Zwecke verwenden? Die Beitragszahler, deren Beiträge sinken? Die Kranken, die, wenn sie partout nicht hören wollen, nach höchstrichterlichem Geschmack eben fühlen und mit Staatsgewalt zum Besseren bekehrt müssen?
Liebe Patienten, es wird ganz schön eng für euch und eure Selbstbestimmung.