Beweismittel bei Honorarklage

Bei einer Klage gegen den Patienten auf Grund des ausstehenden Honorars, muss der Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit sowie die Erbringung der in Rechnung gestellten Leistungen nachweisen und darlegen.

Ein Patient muss dem Zahnarzt den Behandlungsfehler nachweisen, der Zahnarzt im Gegenzug die Zahlungspflicht auf Grund der ausgeführten Leistungen.

Eine Rechnung ist hierfür kein ausreichender Beweis. Der Zahnarzt muss Urkunden, Krankenakte und Zeugenaussagen (evtl. durch seine Helferinnen) vorlegen.

Daher ist eine ausführliche, lückenlose Dokumentation des Zahnarztes sehr wichtig.

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