Das Institut für Psychogerontologie der Uni Erlangen bat uns darum, auf eine aktuelle Studie aufmerksam zu machen. Für diese suchen die Forscher und Forscherinnen noch Teilnehmende. In der Studie “Beziehungspflege” geht es darum, herauszufinden, welchen Einfluss solche Aspekte wie Gesundheit, persönliche Einstellungen und Eigenschaften sowie Beziehungsqualität auf Pflegeentscheidungen haben. Von besonderem Interesse ist dabei, wie man mit der potentiellen oder aktuellen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen umgeht. Die Bearbeitung des Fragebogens nimmt ca. 25 Minuten in Anspruch. Im Anschluss an die Studie erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine individuelle Rückmeldung zu ihren Ergebnissen. Teilnehmen kann jeder, der einen Internetzugang hat. Die Daten werden anonymisiert erhoben und vertraulich behandelt.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Margund Rohr vom Institut für Psychogerontologie. Und hier noch mal der Link zur Studie:www.gerotest.geronto.uni-erlangen.de/care/Beziehungspflege.php
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Pflegereform bringt auch Privatversicherten mehr Leistungen – bei moderaten Beitragsanpassungen
Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistungen um vier Prozent. Die Reform bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen. Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhöhung des Zahlbetrags um rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro auf 96,94 Euro. Da die Mehrleistungen auch für die Private Pflegepflichtversicherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um etwa 11 Prozent. Die prozentuale Steigerung kann je nach Alter und Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es weiterhin bei der Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten, dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Die Pflegepflichtversicherung bietet auch in Zukunft nur einen ‚Teilkasko-Schutz‘. So betragen etwa die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim mehr als 3.300 Euro in Pflegestufe III. Nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bleibt ein Restbetrag von über 1.700 Euro, der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen gezahlt werden muss. Eine ergänzende private Vorsorge ist daher nach wie vor unverzichtbar. Dazu bieten die finanziellen Zuschüsse zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung einen sehr guten Einstieg. Gerade für junge Leute ist diese private Pflegevorsorge ein attraktives Angebot, denn immerhin bekommen sie bis zu einem Drittel Staatszuschuss, also 5 Euro Zulage bei 10 Euro Eigenbeitrag. Schon für diesen Mindestbeitrag können sie monatlich mindestens 600 Euro Pflegetagegeld für Pflegestufe III zusätzlich absichern. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto geringer ist der Beitrag. Damit setzt die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung starke Anreize, dass mehr Menschen für die absehbare Vorsorgelücke in der Pflege vorbeugen. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Graalmann: In der Pflege geht es voran
(17.10.14). Ausdrücklich begrüßt hat Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die heute beschlossene Reform der sozialen Pflegeversicherung. Zur abschließenden Lesung im Bundestag sagte er: “Nach langem Stillstand hat die Politik das Thema angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen. Entscheidend ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System bringt. Es begrenzt die Entwertung der sozialen Pflegeversicherung durch Inflation und schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. Das ist wirklich wegweisend, weil damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen erhöht wird.“ Bis zuletzt war um Änderungen am Reformwerk gerungen worden. Nun kommt die sogenannte “Umwidmungsregel” ins Gesetz, die intensiv diskutiert und von der AOK nachdrücklich unterstützt wurde. Danach können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung. “Pflegebedürftige können ihren Alltag dadurch individueller gestalten als heute und gleichzeitig mehr Leistungen einkaufen. So werden ihre Angehörigen entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren”, erläuterte Graalmann. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die ambulanten Pflegedienste müssen künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den Pflegekassen offenlegen. Auch dies sieht der AOK-Chef positiv: “Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung genau verwenden. Hier sorgt das Gesetz für mehr Transparenz.” Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017. Ziel müsse es sein, dass die von der Koalition in Aussicht gestellte Finanzierungsgrundlage für dieses Kernstück der Pflegereform ausreiche, so Graalmann. Die geplante Beitragsanhebung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten sei viel für die Beitragszahler. Ein Teil davon, jährlich ungefähr 2,4 Milliarden Euro, fließe in vorgezogene Leistungsverbesserungen, und 2017 seien erneut 0,2 Beitragssatzpunkte vorgesehen für die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Gleichzeitig verwies Graalmann auf den Expertenbeirat, der je nach Ausgestaltung die jährlichen Mehrkosten aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf zwei bis 6,8 Milliarden Euro geschätzt hat. Und er erinnerte daran, dass schon 2017 eine weitere Leistungsdynamisierung anstehe. Bereits die Dynamisierung im Jahr 2015 bringe Mehrkosten von 900 Millionen Euro mit sich. “Für diese Jahrhundertaufgabe sind die Mittel knapp bemessen. Deshalb ist die Enttäuschung vorprogrammiert, wenn am Ende Ankündigungen und Finanzrahmen nicht zusammenpassen.” Mit einem Versichertenanteil von 50 Prozent unter den Pflegebedürftigen ist die AOK die größte Pflegekasse Deutschlands. Bundesweit hat sie rund 700 Pflegeberater im Einsatz, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Ort unterstützen. Gleichzeitig baut sie ihre Online-Informationen wie den AOK-Pflegenavigator und das AOK-Pflegeportal weiter aus und engagiert sich in regionalen Projekten, um die Versorgung unserer pflegebedürftigen Versicherten vor Ort zu verbessern. Pressemitteilung des AOK Bundesverband
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Cannabisblüten im März rund 500-mal von Apotheken abgegeben
Seit dem 10. März dürfen Apotheken medizinisch notwendige Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten abgeben. Im März verordneten Ärzte auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten in Rezepturen. „Die Auswertung nach den ersten drei Wochen zeigt: Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. „Wir ziehen aus Datenschutzgründen keinen Rückschluss auf die Anzahl der Patienten, die in Apotheken Cannabis erhalten. Die verschiedenen Schätzungen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen könnten, sind reine Spekulation. Daran beteiligen wir uns nicht“, sagt Kiefer. „Sicher ist aber: Cannabis ist kein ‚Allheilmittel‘. Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der Dosierung.“ Das DAPI wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Im gesamten Monat März 2017 wurden zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten rund 3.100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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