Die "freiwillige" Online-Anbindung im Bundesmantelvertrag – Ärzte

Streit um Freiwilligkeit bei der neuen Karte

“Die Anschaffung der Lesegeräte ist mit keiner Verpflichtung zur Online-Anbindung verbunden”, sagte Mathias Redders, Leiter des Referats Telematik im Gesundheitswesen des Gesundheitsministeriums in NRW, auf Anfrage. Das Ministerium habe die Sachlage auf Anfrage der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) geprüft und dem Vorstand das Ergebnis mitgeteilt.

Der Präsident der Freien Ärzteschaft Martin Grauduszus, der auch ÄKNo-Vorstand ist, sieht die Freiwilligkeit durch eine Regelung des Bundesmantelvertrags Ärzte gefährdet.

Diese Regelung lautet so:

Nach Bereitstellung der technischen Komponenten sollen also Vereinbarungen über die Online-Überprüfung der Leistungspflicht in Zusammenhang mit Regelungen über die Abrechnung von Leistungen getroffen werden.

Da besteht noch dringender Klärungs- und Diskussionsbedarf, Herr Redders. So freiwillig, wie Sie das darstellen, ist die Nutzung der Online-Funktionen nach dem vorliegenden Vertragstext dann leider doch nicht.

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