Patienten in Deutschland warten beim Zahnarzt halb so lang wie beim Hausarzt oder Facharzt. Eine Studie, mit dem Titel „Vertragsärzte im Urteil des Patienten“, an der im gesamten Bundesgebiet 2379 Patienten teilnahmen, kam zu diesem Ergebnis. Beim Hausarzt oder Facharzt betrug die durchschnittliche Wartezeit vierzig Minuten, beim Zahnarzt hingegen durchschnittlich zwanzig Minuten. In der Patientenkommunikation waren die Zahnärzte auch Spitzenreiter. Fast 93% der Probanden gaben an, dass sie das Gefühl haben, ihr Zahnarzt hört ihnen gut zu, beim Hausarzt waren es 92% und beim Facharzt nur noch 88%.
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Status quo und Ausblicke – strukturierte Medizin und digitaler Workflow in Krankenhäusern
Dr. Dirk Richter (Foto) und Gerald Götz veröffentlichen in dem im April 2016 erscheinenden Buch „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ einen Text mit dem Titel „Status quo und Ausblicke – strukturierte Medizin und digitaler Workflow in Krankenhäusern“. Veröffentlicht im medhochzwei-Verlag ist das Buch für 24,99€ erhältlich. Priv.-Doz. Dr. Dirk Richter, Chirurg … Weiterlesen →
Gemeinsamer Beschluss zur Beibehaltung der Personalausstattung in Pflegeheimen
Die bayerische Landespflegesatzkommission hat Ende April einen wichtigen und zukunftsweisenden Beschluss gefasst. Im Kern wurde beschlossen, dass die im Bundesdurchschnitt gute Personalausstattung im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beibehalten bleibt und auch für die Zukunft durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen gesichert werden soll. Zu Umstellungsproblemen könnte es vor allem aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen. Nachdem ab 1.1.2017 die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden und zudem künftig von den Bewohnern eines Heimes in der Regel ein gleichhoher Eigenanteil zu zahlen ist, musste die bisherige Berechnungssystematik grundlegend überarbeitet werden. „In vielen und intensiven Gesprächen sowie konstruktiven Verhandlungsrunden ist es nun gelungen, eine Lösung zu finden. Ich freue mich über den Beschluss vor allem, weil er den vielen bayerischen Pflegeheimbewohnern zu Gute kommt. Nicht zuletzt wurde damit auch ein Zeichen einer funktionierenden Selbstverwaltung in Bayern gesetzt“, so die Vorsitzende der Landespflegesatzkommission Alexandra Krist. Nun gilt es, den Beschluss in den Verhandlungen vor Ort umzusetzen. Dabei gilt der von der Landespflegesatzkommission gesetzte Rahmen, wonach Einrichtungen entsprechende Personal- und Sachkostensteigerungen geltend machen können sowie darüber hinaus mittels gestaffelter Zuschläge die konkreten Auswirkungen des PSG II ausgleichen können. Dazu soll bereits Mitte 2017 eine Evaluation stattfinden, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Hintergrund: Die bayerische Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss der Landesverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der bayerischen Bezirke sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger. Die Grundlage zur Bildung der Kommission ergibt sich aus den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das Gremium setzt entsprechende Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen im Land, wie z.B. Fragen zur Personalausstattung sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Pressemitteilung der AOK Bayern
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BSI veröffentlicht Themenpapier zu Ransomware
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Themenpapier zu Ransomwareveröffentlicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle durch Verschlüsselungs-Trojaner beschreibt das Themenpapier die verschärfte Bedrohungslage durch Ransomware und stellt Angriffsvektoren und mögliche Schäden dar. Weiterer Schwerpunkt des Papiers sind konkrete Empfehlungen und Hilfestellungen für die Prävention und die Reaktion im Schadensfall. Das Themenpapier richtet sich an professionelle Anwender und IT-Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und anderen Institutionen. Als Ransomware werden Schadprogramme bezeichnet, die den Zugriff auf Daten und Systeme einschränken oder verhindern und diese Ressourcen nur gegen Zahlung eines Lösegeldes (engl.„ransom“) wieder freigeben. Es handelt sich dabei um einen Angriff auf das Sicherheitsziel der Verfügbarkeit und eine Form digitaler Erpressung. „Die durch Ransomware verursachten IT-Sicherheitsvorfälle der letzten Wochen zeigen, wie abhängig Unternehmen und andere Institutionen von Informationstechnologie sind und welche Auswirkungen ein Cyber-Angriff haben kann. Das BSI ruft IT-Anwender auf, sich mit der aktuellen Bedrohungslage durch Ransomware auseinander zu setzen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Themenpapier Ransomware leistet dazu eine pragmatische und wertvolle Hilfestellung“, erklärt Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Themenpapier steht auf der Webseite des BSI zum kostenlosen Download zur Verfügung_ Ransomware: Bedrohungslage, Prävention & Reaktion (PDF, 603KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Pressemitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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