Patienten in Deutschland warten beim Zahnarzt halb so lang wie beim Hausarzt oder Facharzt. Eine Studie, mit dem Titel „Vertragsärzte im Urteil des Patienten“, an der im gesamten Bundesgebiet 2379 Patienten teilnahmen, kam zu diesem Ergebnis. Beim Hausarzt oder Facharzt betrug die durchschnittliche Wartezeit vierzig Minuten, beim Zahnarzt hingegen durchschnittlich zwanzig Minuten. In der Patientenkommunikation waren die Zahnärzte auch Spitzenreiter. Fast 93% der Probanden gaben an, dass sie das Gefühl haben, ihr Zahnarzt hört ihnen gut zu, beim Hausarzt waren es 92% und beim Facharzt nur noch 88%.
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“Eile ist geboten!”
Frühbucherrabatt des 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES endet am 31. Mai 2015 Die Manager und Unternehmer der Gesundheitswirtschaft treffen sich jedes Jahr im September zum GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in Hamburg. In diesem Jahr findet das zentrale Treffen der Branche am 16. und 17. September 2015 statt. In 35 Veranstaltungen mit mehr als 180 Referenten und Moderatoren werden alle aktuellen Themen … Weiterlesen →
BARMER-Umfrage zum Tag der Organspende
Zum Tag der Organspende am 2. Juni liefert eine aktuelle repräsentative Umfrage der BARMER spannende Informationen zur Steigerung der Organspendebereitschaft. Demnach sind 58 Prozent der 1.000 repräsentativ befragten BARMER-Versicherten für einen Wechsel von der derzeitig in Deutschland geltenden Entscheidungs- hin zu einer Widerspruchslösung. Damit wäre künftig Jeder automatisch Organspender, bis er ausdrücklich widerspricht. Zugleich zeigen die Antworten der im März 2018 befragten Versicherten, dass sich nach Informationskampagnen Wissen und Akzeptanz zur Organspende positiv verändern. Mehr Qualität in der Transplantationsmedizin „Es ist Aufgabe der Krankenkassen, über das Thema der Organspende intensiv und nachhaltig zu informieren. Jeder soll frei und gut informiert entscheiden können und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis dokumentieren“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Mit Kampagnen allein werde man dem wichtigen Thema jedoch nicht gerecht. Für mehr Vertrauen bedürfe es auch struktureller Veränderungen. Straub: „Wir brauchen strengere Qualitätsvorgaben für Transplantationszentren, etwa durch gesetzlich fixierte Mindestmengen für Transplantationen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass Transplantationszentren und die nachversorgenden Praxen in der Fläche enger zusammenwirken.“ Mehr Menschen tragen Organspendeausweis Die Umfrage vergleicht unter anderem die Haltung zur Organspende im Jahr 2018 mit derjenigen zu Zeiten der BARMER-Informationskampagne im Jahr 2017. Demnach ist seit April vergangenen Jahres die intensive Beschäftigung mit dem Thema um drei Prozentpunkte auf 26 Prozent, die Spendenbereitschaft um vier Punkte auf 34 Prozent und der Besitz eines ausgefüllten Ausweises um sechs Punkte auf 36 Prozent angestiegen. Die Werte stehen nun praktisch wieder auf dem Niveau, das nach der BARMER-Informationskampagne im Jahr 2015 schon einmal gemessen wurde. Mehr Ergebnisse der Umfrage und Grafiken unter www.barmer.de/p009567 Pressemitteilung Barmer
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Hilfstaxe: Angebot der Apotheker hält nicht, was es verspricht
Der GKV-Spitzenverband hat die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) einseitig unterbreitete Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe gestern abgelehnt. „Das Angebot zerplatzte bei genauem Hinschauen wie Seifenblasen. Es fixiert ein vom Wettbewerb abgekoppeltes Preisniveau. Aber die GKV will entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die bisherigen Wettbewerbskräfte im Sinne der Beitragszahler weiterhin nutzen. Außerdem kamen statt der von der Apothekerschaft in Aussicht gestellten Einsparungen von 150 Mio. Euro pro Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung beim Nachrechnen nur 109 Mio. Euro heraus“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Ausschreibungen halten wir im Bereich der Zubereitungen nach wie vor für sinnvoll, sind aber gerne bereit, über Änderungen am Vertrag zu verhandeln, solange es echte Verhandlungen auf verlässlicher Datenbasis sind.“ Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatten Apothekervertreter in den vergangen Wochen mehrfach versucht, die Möglichkeit der Ausschreibung parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie durch die Krankenkassen (§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V) in Presseäußerungen in Frage zu stellen. Zugleich stand der Verband für echte Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nicht bereit. Vielmehr hatte der DAV dem GKV-Spitzenverband mit einem Schreiben vom 16. September 2016 eine einseitig von ihm unterzeichnete Ergänzungsvereinbarung zur Änderung der Anlage 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) vorgelegt. Selbst nach dem Eingang dieses Schreibens verweigerte die Apothekerseite Verhandlungen, um inhaltliche Punkte zu klären. Die Apothekerseite war lediglich zu einem Erörterungsgespräch am 30. September 2016 bereit. Inhaltlich sah das DAV-Angebot von Mitte September eine Abkehr von prozentualen Abschlägen auf aktuelle Listenpreise vor. Stattdessen sollte es prozentuale Abschläge auf feste Milligramm-Preise für insgesamt elf unterschiedliche Zytostatika geben, die angeblich Einsparungen von 150 Mio. Euro pro Jahr für die GKV umfassen. Tatsächlich sind damit jedoch nur Einsparungen von 109 Mio. Euro pro Jahr (zzgl. Umsatzsteuer) möglich, wie sich aus aktuellen Daten ergibt. Strukturell sind feste Milligramm-Preise für die gesetzliche Krankenversicherung perspektivisch nachteilig, weil Preissenkungen, die sich im Laufe der Zeit aus dem Wettbewerb der Anbieter ergeben, nicht mehr zum Tragen kommen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes müsste man nun über weitere Einsparoptionen verhandeln. Unter den beschriebenen Bedingungen konnte der GKV-Spitzenverband den unterbreiteten Änderungsantrag des DAV in seiner aktuellen Form nicht unterzeichnen. Zugleich steht er nach wie vor für Verhandlungen zur Verfügung, wie er dem DAV mit einem Schreiben vom 5. Oktober 2016 mitgeteilt hat. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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