Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit hat das Freiburger Institut „AGP Sozialforschung“ eine Arbeitshilfe für Arbeitgeber in der Pflegewirtschaft erstellt, die Schlüsselfaktoren für gute Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege aufzeigt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegekräfte leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Dafür haben Sie Dank und Anerkennung, vor allem aber gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir die Bezahlung nach Tarif gestärkt, unterstützen Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau, sorgen für zusätzliche Betreuungskräfte und dafür, dass die Pflegeeinrichtungen vor Ort ihre Personalausstattung verbessern können. Die nun entwickelte Arbeitshilfe soll für Arbeitgeber in der Pflege Ansporn und Hilfe zugleich sein, ihren Mitarbeitern ein gutes Arbeitsumfeld zu bieten.“ Durch den demografischen Wandel wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen. Dadurch steigt auch der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften. Die umfangreichen Verbesserungen durch die Pflegereform in dieser Wahlperiode kommen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, genauso wie den Pflegekräften zugute. Die Bezahlung nach Tarif in der Pflege wurde gestärkt und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte um 21.000 auf 49.000 erhöht. Mit einer vereinfachten Pflegedokumentation unterstützt die Bundesregierung Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie. Zudem war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Anlass für die Verantwortlichen auf Landesebene und in den Pflegeeinrichtungen, die Personalausstattung vor Ort zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. In allen Bundesländern sind dazu bereits von den Vereinbarungspartnern wichtige Schritte unternommen worden: Die Vorgaben zur Personalausstattung wurden in vielen Bundesländern bereits in den entsprechenden Rahmenverträgen verbessert und sind damit verbindliche Grundlage für zukünftige Vergütungsverhandlungen. Dort, wo die Anpassung der Rahmenverträge noch aussteht, konnte die Personalausstattung aber bereits im Wege von Einzelverhandlungen verbessert werden. Dadurch konnten im Schnitt bundesweit zwei Vollzeitstellen pro Pflegeeinrichtung geschaffen werden. Darüber hinaus wurde die Pflegeselbstverwaltung verpflichtet, bis 2020 ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, mit dem besser ermittelt werden kann, wie viel und welches Personal es in einem Pflegeheim geben muss. Mit der umfassenden Modernisierung der Pflegeausbildung werden bessere Berufs- und Aufstiegschancen ermöglicht und das Schulgeld abgeschafft. Um gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Langzeitpflege weiter zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt „Herausforderung Pflege II“ gefördert. Unter der Federführung von AGP-Leiter Prof. Dr. Thomas Klie hat ein elfköpfiges Redaktionsteam zentrale Faktoren unter die Lupe genommen, die für die anspruchsvollen Bedingungen rund um den Erhalt und die Gewinnung des Personals in der Langzeitpflege mitverantwortlich sind. Ergebnis ist eine Arbeitshilfe für Arbeitgeber, in der mehr als ein Dutzend Schlüsselfaktoren zur Personalarbeit in der Langzeitpflege herausgearbeitet wurden. Dazu zählen planbare Arbeitszeiten und verlässliche Pausen, angemessene Gehälter, interessante Weiterbildungen, ein verträgliches Maß an Bürokratie und Kontrolle, gut ausgebildete Führungskräfte und eine bessere Gesundheitsförderung im Sinne des Präventionsgesetzes. Sie zu erkennen, zu benennen und sie aufeinander zu beziehen – darin liegt der Wert der 14 Schlüsselfaktoren für die Personalarbeit in der Langzeitpflege, die mit Good-Practice-Beispielen dokumentiert wurden. Die ausführliche Arbeitshilfe „Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Personalarbeit in der Langzeitpflege“ ergänzt die gleichnamige Kurzfassung. Beide Broschüren stehen als kostenlose Downloads unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Arbeitshilfe-Langzeitpflege zur Verfügung.
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