(DÜSSELDORF) Sie haben es sicher schon geahnt und wir haben ja auch schon darüber geschrieben – die kommenden Tage gehören wieder dem Messetrubel. Sie können uns vom 14. Bis zum 17. September auf der Rehacare in Düsseldorf treffen. Sie finden unseren Stand (und uns) in Halle 3, Stand F 42. (Zi)
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Wie wird man wieder Tattoo-frei?
Es gibt Möglichkeiten, sich eine Tätowierung entfernen zu lassen. Vor allem zwei Arten von Lasern stehen hierbei im Vordergrund, was vor allem dem weit entwickelten Stand und der guten Verträglichkeit zuzuschreiben ist. Es handelt sich hierbei einmal um den gütegeschalteten Rubinlaser sowie um den ebenfalls gütegeschalteten Nd:YAG-Laser. Wichtig für die Entfernung von Tattoos ist bei … Wie wird man wieder Tattoo-frei? weiterlesen →
Knappschaft-Bahn-See warnt vor Trickbetrügern
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) warnt vor Trickbetrug: Sie erhält derzeit vermehrt Hinweise auf Trickbetrüger, die unter dem Namen der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte und Rentner herantreten. Beispielsweise werden Rentner telefonisch aufgefordert, Geldbeträge auf ein fremdes Konto zu überweisen. Für den Fall, dass die Angerufenen das nicht tun, werden Rentenpfändungen, Rentenkürzungen oder andere Nachteile angedroht. Auch werden teilweise Schreiben mit dem Logo der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte und Rentner verschickt, die Hinweise auf die Änderung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 enthalten. Die Empfänger werden in den Schreiben dazu genötigt, einen bestimmten Betrag zu überweisen, um eine Einstellung der Rentenzahlung zu vermeiden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weist darauf hin, dass es sich in diesen Fällen nicht um Anrufe, Telefaxe und Schreiben von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung oder durch sie beauftragte Personen handelt. Niemand sollte aufgrund einer solchen Kontaktaufnahme Überweisungen ins In- oder Ausland tätigen. In Zweifelsfällen stehen die Mitarbeiter der Knappschaft-Bahn-See unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 48080 mit Rat und Hilfe zur Seite. Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
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Krankenkassen lehnen zu oft Mutter/Vater-Kind-Kuren ab – Patientenbeauftragte nimmt Verantwortliche in die Pflicht
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat heute Vertreter der Krankenkassen in einem Gespräch auf die Missstände im Genehmigungsverhalten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren hingewiesen und angemahnt, dass die gesetzlichen Vorgaben umgehend von allen Krankenkassen eingehalten werden: „Die Ergebnisse einer kürzlich von mir veröffentlichten Studiebelegen, dass die Erfolgsquote von Widersprüchen bei abgelehnten Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen bei 72 Prozent liegt. Das heißt, viel zu vielen Eltern werden diese Leistungen zunächst verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der Krankenkassen aufkommen. Die Studie zeigt zudem, dass die einzelnen Krankenkassen ganz unterschiedlich genehmigen oder ablehnen. Für diese gravierenden Unterschiede der Leistungsablehnungen im Vorsorge und Rehabilitationsbereich gibt es keine sachliche Erklärung; sie legen den Schluss nahe, dass die Krankenkassen diesen Bereich zur Kosteneinsparung nutzen.“ Fischbach fordert nun die Krankenkassen auf, innerhalb der nächsten vier Wochen Vorschläge zu unterbreiten, wie über Leistungsanträge einheitlicher und nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden kann. Damit wären Versicherte nicht so häufig gezwungen, Widerspruch einzulegen, um beispielsweise eine Mutter/Vater-Kind-Kur zu erhalten. „Ich erwarte, dass sich die Krankenkassen an Recht und Gesetz halten. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Leistungen, die ihnen zustehen, auch bekommen – und zwar unabhängig von der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.“ Weiterhin plädiert die Patientenbeauftragte dafür, dass die Krankenkassen die Widerspruchsquote und die Erfolgsquote der Widersprüche auf ihren Websites veröffentlichen, um diese Zahlen für die Versicherten transparent zu machen. So würde der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht mehr allein über die Höhe des Zusatzbeitrags, sondern auch über die gesetzeskonforme Bewilligung der Leistungen geführt werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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