Der erweiterte Bewertungsausschuss (gleichsam das „Bundesschiedsamt“) hat am 02.09.2009 einen Beschluss zur Höhe und Anwendung von Orientierungspunktwerten im Regelfall sowie bei festgestellter Unter- und Überversorgung gemäß § 87 Abs. 2e SGB-V getroffen. (Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 39, vom 25. September 2009, S. 1913 ff).
Zum 01.01.2010 werden Zu- und Abschläge auf den regionalen Punktwert vorgenommen. Für das Jahr 2010 zunächst nur für neu niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten. Ab 2011 sollen auch „Altpraxen“ gestaffelte Punktwerte je nach Versorgungsgrad bekommen.
Jetzt sind wir endgültig in dem Bereich angekommen, wo sich der von der Politik versprochene planungssichere Regelleistungspunktwert mit seinem Euro-EBM über alle Ärzte zu vielen unkalkulierbaren arztindividuellen Einzelwerten wandelt. Während früher wenigstens noch innerhalb einer Arztgruppe in einem KV-Bereich eine Leistung immer gleich bezahlt wurde, gelten in Zukunft differenzierte Preise nach Niederlassungszeitpunkt.
Die beabsichtigte Punktwertlotterie in der GKV wird eine sinnvolle Steuerung einer dauerhaften gleichmäßigen ambulanten Versorgung nicht herbeiführen können. Bestenfalls kann sie für eine kurzfristige Heuschreckeninvasion Anreize bieten.
via Buschtelefon (Volltext als pdf)