schon mehrmals war hier thema die so genannten hausarztzentrierten verträge, die die politik schon lange den krankenkassen und den niedergelassenen ärzten verordnet hatte – verträge, die die steuerungsfunktion des hausarztes, den so genannten „gate-keeper“, absichern sollen, damit dieser entscheidet, ob der patient und zu welchem facharzt überwiesen wird.
dies hatte vor allem im süden der republik zu den grossen hausarztverträgen zwischen der aok und den hausarztverbänden geführt, die als bonbon für die kollegen eine deutlich vereinfachte abrechnung über pauschalen – und ohne kassenärztliche vereinigung – brachte. uns kinder- und jugendärzte stiessen diese verträge stets sauer auf, da sie keine hinreichende qualifikation für die behandlung von kindern und jugendlichen vorsah. der patient konnte ab geburt beim hausarzt eingeschrieben werden, ob dieser dafür qualifiziert war oder nicht. nicht einmal eine säuglingswaage musste vorhanden sein.
die bayern hatten es dann geschafft, parallel zum hausarzzentrierten einen pädiatriezentrierten vertrag ins leben zu rufen – die aok bayern zeigte sich kinderfreundlich – im nachbarland schwaben-württemberg war dies nicht möglich: hier mauert die aok und möchte ihre blutsbruderschaft mit dem hausärzteverband und der standesorganisation medi nicht aufgeben, um ein paar wenige kinder- und jugendärzte (immerhin über neunhundert im ländle) zu gewinnen.
dies führte zu so schönen begebenheiten, dass ein kinderpatient, der in bayern wohnt, aber seinen kinderarzt in ulm und damit bawü hat, beispielsweise nur die klassischen vorsorgen u1-u9 bezahlt bekommt, wie vorher auch, die u10 und u11 aber, die die bayrischen aok-patienten (wie übrigens auch die der bkk und anderer ersatzkassen) inzwischen erhalten, wollte die aok bawü nicht bezahlen. es sei kein erkenntnisgewinn aus diesen vorsorgen zu ziehen, es sei nicht erwiesen, dass diese vorsorgen wissenschaftlich evaluiert und sinnvoll seien.
dann jetzt der neueste coup der aok baden-württemberg: still und heimlich aber sehr konsequent, wurde die u10 mit einem mal in den hausarztzentrierten vertrag integriert –
wohlgemerkt nur für die hausärzte, die dort auch eingeschrieben sind! möchte ein aok-patient diese u10 bei einem kinder- und jugendarzt durchführen lassen, der diesem vertrag nicht angehört (und 97% der kinder- und jugendärzte in baden-württemberg sind das nicht!) – erstattet die aok bw die kosten nicht.
denn: die u10 wurde in den vertrag integriert, ohne in irgendeiner weise die pauschale, die der arzt erhält zu ändern – also alles gratis! man könnte auch sagen kostenlos, oder umsonst – umsonst vor allem auch für den patienten, der diese u10 bei einem hausarzt durchführen lässt, der dies bis dato noch nie gemacht hat. denn die u10 war bis zu diesem moment ein reines gewächs der kinder- und jugendärzte (schon seit jahren). also alles beim alten: qualität kostet geld, und schlechte qualität kostet nichts.
… und besonders frech: die u10 wird als eigene erfindung verkauft – zitat hausärzte: „wir haben mit der u10 einen zusätzlichen baustein im bereich der kinder- und jugendmedizin etabliert“ (aus der allgemeinarzt 17/2009) – diese unverfrorenheit kam bereits vor einem jahr zum tragen, als die u7a (vorsorgeuntersuchung für dreijährige) regelleistung der krankenkassen wurde. beide vorsorgen (wie auch die vorsorgen u11 und j2) empfehlen die kinder- und jugendärzte schon lange – und sind bisher bei den kassen und der politik auf taube ohren gestossen. wohlgemerkt: wenn´s ins kalkül passt, ist mit einem mal alles recht, wenn man damit nur werbung machen kann.