Letztens gab’s den reallife-Desktop – diesmal das virtuelle Pendat. Zumindest der Teil vom sekundären Monitor.
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vdek zum Versorgungsstärkungsgesetz: Finanzwirkungen des Gesetzes überprüfen
„Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat gute Ansätze, um die medizinische Versorgung zu verbessern und gibt Impulse für die besonderen Versorgungsbedarfe einer älter werdenden Gesellschaft, wozu u. a. der Ausbau des Entlassmanagements im Krankenhaus gehört. Dennoch sollten die Finanzwirkungen noch einmal kritisch hinterfragt werden“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. März 2015. Das Gesetz werde den Ausgabendruck in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhen. Dies gelte vor allem für die Jahre 2017 und 2018, wo mit Mehrausgaben von jeweils 700 Millionen Euro allein durch das VSG zu rechnen ist, warnte Elsner. Dies werde den Druck auf die Zusatzbeitragssätze erhöhen, die allein die Versicherten zu tragen hätten. Änderungsbedarf sieht Elsner vor allem bei den Punkten Praxisaufkauf, Konvergenzregelung und Strukturfonds und bei der Besetzung der MDK-Verwaltungsräte: Im Rahmen des Praxisaufkaufs sollen die KVen Arztsitze in überversorgten Regionen aufkaufen, wenn der Praxisinhaber seine Tätigkeit beendet. Doch lässt das VSG so viele Ausnahmebedingungen zu, welche die Wirksamkeit dieses Instrumentes erneut in Frage stellen. „Allein mit ‚Good-Will‘ der Ärzteschaft kommen wir hier nicht weiter, die Regelung muss verbindlicher gestaltet werden“, so Elsner. Zur Erinnerung: Mit der bisherigen Kann-Regelung wurde gerade mal eine Psychotherapeuten-Praxis im überversorgten Bremen geschlossen. Auch bei den sogenannten Strukturfonds, die u. a. Zuschüsse bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen sowie Ausbildungszuschüsse oder Stipendien für Studenten vorsehen, wird die Versorgungssteuerung außen vor gelassen. Sie werden jetzt flächendeckend in alle 17 KV-Bezirke ausgerollt, unabhängig davon, ob in diesen Regionen Überversorgung oder eine drohende Unterversorgung besteht. „Damit bauen wir keine Überversorgung ab, sondern befördern sie sogar noch. Außerdem kann es nicht sein, dass die KVen allein über die Mittelverwendung entscheiden. Hier sind die Krankenkassen als Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung zu beteiligen“, so Elsner. Auf den Prüfstand muss auch die sogenannte Konvergenzregelung, die für einige Bundesländer Honorarsteigerungen in einer Größenordnung von je 500 Millionen Euro in 2017 und 2018 vorsieht, ohne dass sie einen Mehrwert für die Patienten bringt. Hauptprofiteure sind die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit 285 Millionen Euro. „Wenn die Versorgung unter dem Strich vor allem teurer wird, erweisen wir den Versicherten einen Bärendienst, denn sie müssen die Mehrkosten mit ihren Beiträgen bezahlen.“ Sorge bereiten der Vorstandsvorsitzenden auch die Pläne der Politik – Besetzung der MDK-Verwaltungsräte. So sollen hauptamtliche Krankenkassenmitarbeiter aus den Verwaltungsräten des MDK ausgeschlossen werden. Elsner: „Hier müssen weiterhin die Verwaltungsräte in den Krankenkassen entscheiden dürfen, wer in die Gremien entsandt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Pflege kurz vor der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht, ist der Sachverstand des Hauptamtes unverzichtbar.“ Die Politik setze mit den geplanten organisatorischen Neuregelungen die Arbeitsfähigkeit der MDKen aufs Spiel. Die Mischung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Verwaltungsratsmitgliedern habe sich bewährt. Pressemitteilung des vdek
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Deutscher Apothekertag: Patientennahe Gesundheitsversorgung muss Vorrang vor europäischem Binnenmarktprinzip haben
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sollen die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für ihre jeweilige Gesundheitsversorgung gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beachten. Mit diesem Beschluss sprach sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages dafür aus, den Subsidiaritätsgrundsatz in der EU zu stärken. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, eine unzulässige Einflussnahme der EU auf die Souveränität der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich abzuwehren. In der Begründung heißt es, dass die Subsidiarität nicht unter dem Deckmantel des Binnenmarkts erodieren darf. Die Rolle der EU muss in diesem Bereich darauf beschränkt bleiben, die Politik der Mitgliedstaaten zu ergänzen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und ihre Tätigkeit – falls erforderlich – zu unterstützen. Hintergrund für diesen Beschluss ist die sog. „Transparenzinitiative“ der Europäischen Kommission: Mit dem derzeit in Brüssel diskutierten „Dienstleistungspaket“ könnten Rahmenbedingungen für Heilberufe wie Apotheker europaweit verschärft werden, die den deutschen Gesetzgeber zwingen würden, sich einer „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ beim Erlassen neuer nationaler Berufsreglementierungen zu unterziehen. Dem Beschluss vorausgehend war eine Diskussion im Rahmen des Themenforums „Europa und die Gesundheitspolitik: Was war, was ist, was wird?“. „Ich bin nicht europaskeptisch, aber hier und da kommissionskritisch“, sagte Prof. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts: „Jede nationale Regulierung ist der Kommission ein Dorn im Auge.“ Problematisch sei, dass nunmehr vor allem der Europäische Gerichtshof das Binnenmarktprinzip in einem neoliberalen Stil vorantreibe, so Rennert. Rolf-Dieter Krause, langjähriger Fernsehkorrespondent in Brüssel, wagte einen Ausblick: Die Zukunft der EU sei maßgeblich vom deutsch-französischen Tandem abhängig. Der Apothekerschaft riet Krause, bei der politischen Arbeit in Brüssel herauszustellen, welches öffentliche Interesse jeweils bestehe. „Europa muss ein Europa der Menschen sein – ob man das nun Subsidiarität nennt oder nicht“, fasste Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die Podiumsdiskussion des europapolitischen Themenforums zusammen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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AOK Baden-Württemberg reagiert mit Kopfschütteln: OLG Düsseldorf legitimiert Pharma-Dumpingangebot
Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre. Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken. Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat, Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann kassieren.“ Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln. Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“ eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“, kündigt Hermann an. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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