(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
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Unterstützung bei ärztlicher Versorgung von Asylbewerbern: Kassenärztliche Vereinigungen übernehmen Rechnungsmanagement
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit dem Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, einen Rahmenvertrag zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen geschlossen. Der Vertrag gilt ab 1. Oktober und sieht vor, dass die beiden NRW-KVen künftig die Arztabrechnungen aus den aktuell mehr als 160 Einrichtungen des Landes zur Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen. „Die jetzt gefundene Regelung ist sinnvoll und führt zu einer sach-gerechten Aufgabenverteilung bei der ärztlichen Versorgung der zu uns kommenden Flüchtlinge“, betont Regierungspräsidentin Diana Ewert. Bislang wurden sämtliche Einzelabrechnungen aus den Landeseinrichtungen durch die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. „Wir haben gegenüber der Landesregierung frühzeitig deutlich gemacht, dass wir in der Lage und willens sind, bei einer möglichst effizienten medizinischen Versorgung der Menschen, die so zahlreich nach Deutschland kommen, mitzuhelfen – obwohl wir als KV für die Versorgung der GKV-Versicherten zuständig sind“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Durch die Unterstützung der KVen wird die Organisation bei der flächendeckenden Erstversorgung erheblich vereinfacht und beschleunigt. Zudem erhalten die Mediziner Sicherheit in Abrechnungs- und Verordnungsfragen“, ergänzt Dr. med. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe. Die in enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitete vertraglich geregelte Zusammenarbeit von KVen und dem Land NRW, soll auch dazu dienen, weitere Ärzte für die Flüchtlingsversorgung in der Landesaufnahme zu gewinnen. Um die Teilnahme für die Mediziner so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten, erstellen die Landeseinrichtungen Listen mit Namen und Geburtsdaten der Flüchtlinge. Auf diesen Listen dokumentieren die behandelnden Ärzte die geleisteten Erstuntersuchungen, durchgeführte Impfungen und etwaige Röntgenuntersuchungen auf Tuberkulose. Anschließend werden die Listen bei der zuständigen KV eingereicht und abgerechnet. An der medizinischen Flüchtlingsversorgung in den Landeseinrichtungen können sich auch Nicht-Vertragsärzte beteiligen, also beispielsweise Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden. Dazu haben diese Mediziner lediglich einen schriftlichen Antrag und eine Kopie ihrer Approbation sowie ihres Facharztnachweises bei ihrer KV einzureichen – sofern diese Unterlagen dort nicht mehr vorliegen. Der nun geschlossene Vertrag beider KVen mit dem Land bezieht sich auf die Erstuntersuchung, das Impfangebot sowie die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge während der Unterbringung in den Einrichtungen des Landes. Alle ärztlichen Rechnungen, die Leistungen für Asylbewerber in Unterbringungseinrichtungen des Landes betreffen, müssen ab dem 1. Oktober unmittelbar an die KVen Nordrhein bzw. Westfalen Lippe und nicht mehr an die Bezirksregierung Arnsberg gereicht werden. Für die ambulante ärztliche Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen verteilt sind und dort auf den Ausgang ihres Verfahrens warten, haben beide KVen bereits vor Jahren Verträge mit dem Städte- und Gemeindebund geschlossen, die die Behandlung, Abrechnung und Vergütung ärztlicher Leistungen regeln. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.kvno.de oder auf www.kvwl.de. Zukünftig können Kommunen auch auf der Basis einer vom NRW-Gesundheitsministerium mit Krankenkassen geschlossenen Rahmenvereinbarung stattdessen die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge insgesamt in die Hand der Krankenkassen geben. Gemeinsame Presseinformation der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe
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Zukunftsforum: vdek stellt IGES-Gutachten zum Innovationsfonds vor
Mit 300 Millionen Euro jährlich sollen die Krankenkassen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2016 den geplanten Innovationsfonds ausstatten. Geld, das für die Förderung neuer Versorgungsformen und die Versorgungsforschung vorgesehen ist. Kein Wunder, dass bereits jetzt von vielen Seiten Ansprüche angemeldet werden. Doch nach welchen Kriterien sollen die Mittel verteilt werden? Wer soll profitieren? Viele Fragen sind noch offen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat beim IGES-Institut ein Gutachten beauftragt und darauf aufbauend Konzepte entwickelt, wie der Fonds sinnvoll ausgestaltet werden kann. Die Ergebnisse werden beim diesjährigen vdek-Zukunftsforum am 30. Juni 2015 unter dem Motto „Innovationsfonds – Wie kommt die Zukunft in den Fonds?“ präsentiert. Zur Einführung in die Veranstaltung tragen Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ihre Erwartungen an die Umsetzung des Fonds vor. Dr. Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES-Instituts, stellt im Anschluss die Ergebnisse des Gutachtens zu Kernfragen der Ausgestaltung des Innovationsfonds vor. Abschließend diskutieren sie gemeinsam mit Ulrike Elsner, der Vorstandsvorsitzenden des vdek, Dr. Markus Müschenich, Vorstand des Bundesverbands Internetmedizin (BiM), und Professor Dr. Wolfgang Hoffmann, Geschäftsführer des Instituts für Community Medicine der Universität Greifswald, die Vorschläge des vdek. Die Veranstaltung findet am 30. Juni 2015 ab 17:00 Uhr in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt beim Bund statt, Anschrift: Luisenstraße 18, 10117 Berlin. Um Anmeldung per Fax beim vdek wird gebeten, Fax-Nummer: 0 30/2 69 31-1210. Weitere Auskünfte zur Veranstaltung erteilt Frau Gabriele Prissok, Tel.: 030/2 69 31-1208, Email: gabriele.prissok@vdek.com. Pressemitteilung des vdek
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Mitarbeiter der Knappschaft-Bahn-See helfen bei Bearbeitung von Flüchtlingsanträgen
Sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) werden kurzfristig die Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützen. Sie werden in den sogenannten „Entscheidungszentren“ des Amtes eingesetzt, um dort Asylanträge zu bearbeiten und in unkomplizierten Fällen darüber zu entscheiden. Einsatzorte der KBS-Mitarbeiter werden Bonn, Berlin, Hamburg und Unna sein. Angesichts des großen Zustroms an Flüchtlingen hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Knappschaft-Bahn-See um Unterstützung bei der Antragsbearbeitung gebeten. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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