(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
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Twitter ist kaputt…
Unser Blog lädt sich derzeit einen Wolf – Schuld scheint unsere Twitter-Box zu sein, bzw. nicht unsere Twitter-Box, sondern twitter.com. Die Seite ist nämlich im Moment gar nicht zu erreichen. Hoffen wir, dass morgen alles besser ist. (Zi)
Vorstellung RWI-Faktenbuch Krankenhäuser 2015: Wettbewerb schafft Lösungen
Der Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser und Reha-Kliniken in privater Trägerschaft (BDPK) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der geplanten Krankenhaus-Reform den Wettbewerb und die Transparenz im Krankenhausmarkt zu stärken und mehr auf die Entscheidungsfähigkeit der Bürger und Patienten zu vertrauen. Auf diese Weise sei ein kontrollierter und sinnvoller Strukturwandel in der Krankenhausversorgung am besten zu erreichen. Bestätigt sehen die Vertreter der privaten Klinikunternehmen ihre Auffassung durch die Ergebnisse einer heute in Stuttgart vorgestellten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Für die vom RWI bereits in dritter Auflage herausgegebene Studie zur „Bedeutung der Krankenhäuser in privater Trägerschaft“ wurden Krankenhaus-Kennziffern aus den Jahren 2005 bis 2013 trägerspezifisch aufbereitet und ausgewertet. Besondere Schwerpunkte waren dieses Mal die Themen Notfallversorgung, Qualität im Krankenhaus, Einsatz von Pflegekräften sowie Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern. Wie Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“, bei der Vorstellung der Studie erläuterte, sei bei den Analysen deutlich geworden, dass die Trägervielfalt in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt von Krankenhäusern beigetragen hat. Denn während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser im ländlichen Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung angetreten, wo andere Träger wegen fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs ihren Versorgungsauftrag nicht mehr wahrnehmen konnten. Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung bestehen laut RWI keine signifikanten Unterschiede zwischen den Trägern, dagegen seien die Ertragskraft und die Investitionsfähigkeit privater Krankenhäuser deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern. Dr. Michael Philippi, Sana: „Falsche Signale“ Dr. Michael Philippi, der sowohl dem BDPK als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als Vizepräsident vorsteht und Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG ist, meinte bei der Vorstellung der RWI-Studie: „Die RWI-Analysen belegen einmal mehr eindrucksvoll, dass der Wettbewerb unter den Krankenhäusern dazu beiträgt, die Qualität der Versorgung für die Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,“ so Philippi. Diese Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenhausversorgung müsse der Gesetzgeber ausnutzen und stärken, und dies hätten Bund und Länder auch miteinander vereinbart. Im gegenwärtigen Kabinettsbeschluss zur Krankenhaus-Reform sei davon aber nicht mehr viel zu erkennen. „Leistungsbereite und leistungsfähige Krankenhäuser, die sich zu mehr Qualität bekennen, werden bestraft. Das sind eindeutig die falschen Signale, weil damit erfolgreicher Wettbewerb verhindert wird“, meint Philippi. Zudem fehle dem Gesetzentwurf die Logik: „Die Rechnung geht nicht auf: wenn man die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Belastung des Personals reduzieren will, kann man nicht gleichzeitig Mittel kürzen.“ Wenn dieser Weg verfolgt würde, seien die 1,1 Millionen Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Patienten die Leidtragenden, so Philippi. Dr. Francesco De Meo, Helios: „Qualität muss Patienten erreichen” Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung gezielt zu stärken, sollte in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage noch mehr Beachtung finden, meint Dr. Francesco De Meo, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH. Es sei hilfreich, wenn der Gesetzgeber sein Vorhaben in die Tat umsetzt, für mehr Transparenz in der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Entscheidend sei aber, dass in den Krankenhäusern ein echtes Qualitätsbewusstsein entsteht und eine bessere Versorgung beim Patienten ankommt. Neben dem Faktenbuch des RWI zeige auch die Erfahrung der vielen Kliniken, die schon heute freiwillig mit Qualitätsindikatoren ihre Behandlungsergebnisse messen und transparent veröffentlichen, dass hiermit ein starker Anreiz zur echten Verbesserung der Behandlungsergebnisse gesetzt wird. Es sei deshalb richtig, gute Qualität und Transparenz konsequent gesetzlich sowohl zu verankern als auch zu belohnen und nur qualitativ schlechte Krankenhäuser zu sanktionieren, in letzter Konsequenz auch mit der Herausnahme aus dem Landeskrankenhausplan. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser, die nicht zuletzt wegen ihrer guten Qualität mehr Patienten behandeln, hierfür dann möglicherweise mehr Abschläge auf diese Mehrleistung hinnehmen sollen. Hier gäbe es einen Korrekturbedarf an dem Entwurf, so dass Abteilungen mit wirklich guter Qualität ihre Leistungen den Patienten ohne planerische Beschränkung anbieten können. Unter diesen Qualitätsgesichtspunkten könne die Politik einen Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei gleichzeitiger Akzeptanz der Bevölkerung umsetzen. Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios: „Investitionen verbessern Wirtschaftlichkeit“ Weitere Nachbesserungen am Kabinettsentwurf zur Krankenhaus-Reform hält der BDPK-Vizepräsident und Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Dr. Ulrich Wandschneider, auch beim Thema Investitionskostenfinanzierung für dringend erforderlich. Die vom RWI vorgelegten Analysen würden deutlich zeigen, so Wandschneider, dass eine gute Kapitalausstattung und höhere Investitionen die Betriebskosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern, dies gelte für alle Krankenhausträger. Deshalb sei es bedauerlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf als Ergebnis einer gemeinsamen Bund-Länderarbeitsgruppe keine Lösung für das zentrale Problem der seit Jahren ungen&uu ml;genden Investitionsfinanzierung der Bundesländer für ihre Krankenhäuser liefere. Die im Regierungsentwurf enthaltene Selbstverpflichtung der Länder, nicht weniger Investitionskosten zu zahlen als zwischen 2012 und 2014, reiche jedenfalls nicht aus, denn gerade in diesem Zeitraum seien die geleisteten Investitionszahlungen so niedrig gewesen wie niemals zuvor. Wandschneider appellierte im Namen der privaten Klinikunternehmen an die Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Bundesländer (die heute, am 24.06.2015, in Berlin über die Reform beraten), die Gesetzesvorlage grundlegend zu überarbeiten und auf die vielen guten bereits umgesetzten Elemente wie das neue Qualitätsinstitut zu vertrauen: „Wenn Sie wirklich eine konsequente Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern wollen, müssen Sie als Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb für die Krankenhäuser anstoßen. Setzen Sie wirksame Anreize für die Krankenhäuser, dann nimmt der Qualitätszug schnell weiter an Fahrt auf! Dies leistet der aktuelle Gesetzentwurf leider noch nicht“. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken
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Krankenkassen geben zehn Prozent mehr für Prävention aus
Im vergangenen Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen ihr Engagement für die Gesundheitsförderung und Primärprävention wiederum deutlich gesteigert: 293 Millionen Euro gaben sie in 2014 für Maßnahmen in diesen Leistungsbereichen aus – und damit zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht vor, der von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) herausgegeben wird. Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit Jahren der größte Förderer von Prävention in Deutschland. „Das Präventionsgesetz setzt nun weitere Impulse zur Stärkung der Gesundheitsförderung. Die Krankenkassen werden vor diesem Hintergrund ihre Anstrengungen weiter verstärken. Wichtig ist, dass andere verantwortliche Träger etwa in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Verkehr und Umwelt die Bemühungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. Dann werden die Maßnahmen der Kassen einen noch höheren Mehrwert für die Menschen haben“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gesundheitsförderung – vor Ort am erfolgreichsten Besonders viel haben die Krankenkassen mit knapp 68 Millionen Euro 2014 in die Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung investiert. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein beachtlicher Anstieg um 24 Prozent. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte konnten mit den Maßnahmen in rund 11.000 Betrieben erreicht werden. Über ein Drittel dieser Aktivitäten fanden im verarbeitenden Gewerbe statt, gefolgt von 18 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen. Von großer Bedeutung für die Prävention sind auch Maßnahmen in Kindergärten, Schulen, Wohngebieten und Stadtteilen – so genannten Settings. Hier können Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und verschiedenem sozialen Status erreicht werden. Die Krankenkassen leisten damit einen Beitrag, um sozial bedingte Ungleichheiten bei den Chancen zur Gesundheiterhaltung zu verringern. In 23.000 solcher Settings haben die Kassen 2014 gesundheitsfördernde Aktivitäten unterstützt und dabei 2,2 Millionen Menschen erreicht. Sie machten sich mit rund 32 Millionen Euro in diesem Bereich stark und steigerten damit hier die Ausgaben im Vergleich zu 2013 um sieben Prozent. Im Präventionsbericht wurde zudem in diesem Jahr „Prävention und Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen“ als Schwerpunktthema gesetzt. Arbeitslose sind eine wichtige Zielgruppe, weil sie in vielen Fällen einen schlechteren Gesundheitszustand und mehr gesundheitliche Beschwerden haben. Arbeitslose Menschen können durch die Verzahnung von Arbeitsförderungsmaßnahmen mit Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten gut erreicht werden – dies zeigte die seit 2014 laufende modellhafte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Jobcentern. Auch Individualkurse nehmen zu An den individuellen Kursangeboten der Krankenkassen haben 1,7 Millionen Menschen im Jahr 2014 teilgenommen – das entspricht einer Steigerung von 16 Prozent. Im Mittelpunkt standen Kurse zur Bewegungsförderung und zur Stressbewältigung. Mit rund 193 Millionen Euro förderten die Krankenkassen diese Individualkurse. Das sind sechs Prozent mehr als im Vorjahr. „Die Daten der Kassen, die seit 2002 in die jährlichen Präventionsberichte eingehen, sind wichtig um das Präventionsgeschehen aufzuarbeiten und sichtbar zu machen. Die Auswertungen zeigen, dass das Engagement der Kassen bei der Gesundheitsförderung ihrer Versicherten stetig zugenommen hat, diese wichtige Aufgabe also einen immer größeren Stellenwert in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt“, fasst Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, die Ergebnisse zusammen. Den Präventionsbericht 2015 und den dazu gehörigen Tabellenband finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder des MDS unter www.mds-ev.de im Internet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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