(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
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300.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste
Allein bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse entstand im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 323.000 Euro durch Betrug von ambulanten Pflegediensten. „Damit belegte der Bereich ambulante Pflege mit 43 Betrugsfällen Platz zwei unserer internen Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle haben wir bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Unter anderem hat sich ein ambulanter Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Zudem wurden Pfleger eingesetzt, die nicht über die fachliche Qualifikation zur Erbringung der Pflegeleistung verfügten. In einer Vielzahl an Fällen wurde auch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Versicherten durch falsche Angaben der Pflegedienstmitarbeiter vorgetäuscht. „Die intransparente Finanzierung unseres Gesundheitswesens lädt scheinbar dazu ein, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Wir als Krankenkasse haben diese grundsätzliche Gefahr bereits vor über zehn Jahren erkannt und ein Ermittlerteam bei uns eingerichtet, das gegen Abrechnungsbetrug und Korruption vorgeht“, so Kailuweit. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. Kailuweit fordert angesichts des aktuellen Skandals: „Was wir zukünftig brauchen, sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption im Gesundheitswesen. Leider kommt es längst nicht in allen Fällen zu einer adäquaten Strafverfolgung. Häufig sind die Ermittlungsbehörden personell nicht gut genug ausgestattet, um in einem derart komplexen Themengebiet ihrer Arbeit bestmöglich nachzugehen. Außerdem mangelt es zu oft an Spezialwissen.“ Pressemitteilung der KKH
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Direktzugang zu Heilmittelerbringern: Diagnose und Indikationsstellung durch den Arzt nutzen dem Patienten
„Wir sind gerne bereit, über sinnvolle Entlastungen der Ärztinnen und Ärzte und das kollegiale Zusammenwirken mit anderen Professionen zu sprechen. Die im Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion enthaltenen Vorschläge sind dafür aber nicht zielführend“, erklärte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. „Nur der Arzt kennt die komplette Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Gerade die Diagnose und Indikationsstellung müssen in ärztlicher Hand bleiben“, betonte sie. Ihr Vorstandskollege Dr. Andreas Gassen ergänzt: „Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch, bei wem die Haftung für die Folgen einer Behandlung liegt. Nicht zu Letzt wäre auch festzulegen, wer die Budgetverantwortung für diese Behandlungen trägt.“ Konkret schlägt die Unionsfraktion in ihrem Positionspapier vor, die Umsetzung eines Direktzugangs für qualifizierte Therapeuten zu prüfen. Das hieße, dass Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure und andere Heilmittelerbringer Patienten künftig auch ohne ärztliche Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln dürften. „Ärzte haben hier eine unverzichtbare Koordinierungsrolle. Entfällt diese durch einen unsteuerbaren Direktzugang, so ist auch zu hinterfragen, wer die Gesamtverantwortung für eine Behandlung trägt. Dies kann nicht im Interesse der Patienten liegen“, erläuterte Feldmann. Unberücksichtigt bleibt beim Vorschlag der Unionsfraktion, dass die Mehrzahl der Patienten, die Heilmittel benötigen, an komplexen Erkrankungen leiden. Sie bedürfen einer besonderen differenzialdiagnostischen ärztlichen Begutachtung. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Abgebrochene Zahnfragmente unbedingt aufbewahren
Ein chinesisches Sprichwort lautet: „Hast du dir einen Zahn ausgebrochen, schlucke ihn hinunter.“ Doch leider ist dieser Ratschlag aus Fernost nicht unbedingt empfehlenswert. Zahnärzte raten nämlich vielmehr, mit den abgebrochenen Zahnfragmenten in jedem Fall schnellstmöglich einen Zahnarzt auszusuchen, da in der Mehrzahl der Fälle der Zahn gerettet und einem eventuellen Schaden vorgebeugt werden kann.
Laut Dietmar […]