(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
Related Posts
Öffnung der Hochschulambulanzen: „Keine Verbesserung der Versorgung der Patienten“
Das sind falsche Signale, die die Politik aussendet“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. „Die Versorgung der Patienten wird dadurch nicht verbessert. Im Gegenteil: Die ambulante und bewährte fachärztliche Versorgung wird gefährdet. Hinzu kommt, dass sich die Politik wieder einmal widerspricht. Einerseits beklagt sie eine angebliche Überversorgung in Großstädten. Andererseits sind Hochschulambulanzen, die nun für die ambulante Versorgung geöffnet werden sollen, in der Regel in genau diesen Städten angesiedelt.“ Kritisch sieht Gassen auch, dass der Überweisungsvorbehalt wegfallen soll. Hier werde ein ungeregelter weiterer Weg für Patienten geöffnet. „Das wird nicht nur teuer, sondern schwächt auch die ambulante fachärztliche Versorgung. Die finanziellen Mittel in der ambulanten Versorgung sind schon jetzt zu knapp. Die von der Politik geforderte Bereinigung der fachärztlichen Vergütung in Richtung der Hochschulambulanzen wird dringend notwendige finanzielle Mittel entziehen“, betont Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
The post Öffnung der Hochschulambulanzen: „Keine Verbesserung der Versorgung der Patienten“ appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Neue Videosprechstunde im Centrum für Gesundheit
Das AOK-Centrum für Gesundheit baut nach guten Erfahrungen sein Angebot an Videosprechstunden aus. Ab Anfang Mai bietet das AOK-eigene Ärztezentrum in Berlin-Wedding (Müllerstraße 143) in Kooperation mit dem Internet-Unternehmen Patientus eine Videosprechstunde im Bereich „Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder“ an. Die Videosprechstunde ist kostenfrei und wird zwischen den Patienten und dem Arzt vereinbart. Voraussetzung ist eine umfassende Erstuntersuchung beziehungsweise ein abgestimmter Behandlungsplan. Patientus stellt für die Videosprechstunde die Online-Plattform zur Verfügung, die sich einer sicheren Internetverbindung bedient. Versicherte benötigen lediglich einen Computer oder Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser, einen Internetzugang und eine Webcam. „Nach den guten Erfahrungen mit unserer Anfang 2016 gestarteten Videosprechstunde im Institut für psychogene Erkrankungen freuen wir uns, dass wir künftig eine weitere Videosprechstunde für Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder anbieten können“, sagt Rainer Schmidt, Leiter des Centrums für Gesundheit. Die Resonanz bei den Ärzten und behandelten Patienten ist insbesondere wegen des erleichterten Zugangs zur Psychotherapie durchweg positiv. So profitieren beispielsweise Berufstätige oder Patienten mit eingeschränkter Mobilität von diesem Angebot. Datenschutz ist bei Videosprechstunde gewährleistet Der Datenschutz ist bei diesem Angebot umfassend gewährleistet, die Sprechstunden werden nicht aufgezeichnet. Durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient ist die Videosprechstunde auch technisch sicher und vertraulich. Wie im Bereich der psychotherapeutischen Betreuung soll die Online-Videosprechstunde das konventionelle Arztgespräch in der Praxis nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. In der neu angebotenen Sprechstunde im Bereich Homöopathie kann auf diesem Weg beispielsweise während eines Urlaubs die Behandlung des Kindes fortgesetzt werden. Und berufstätige Eltern, die nicht in der Nähe des Centrums für Gesundheit wohnen, haben leichtere Behandlungsmöglichkeiten für ihr Kind. Termine für die Videosprechstunde „Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder“ können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 265080-24384 (montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr) vereinbart werden. Die Sprechstunden finden freitags von 9 bis 13 Uhr statt und sind nach Absprache auch an einem anderen Wochentag möglich. Das Centrum für Gesundheit befindet sich in der Müllerstraße 143, 13353 Berlin-Wedding. Weitere Informationen unter www.cfg-berlin.de Pressemitteilung der AOK Nordost
The post Neue Videosprechstunde im Centrum für Gesundheit appeared first on Healthcare Netzwerk.
Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem
Zum Aufruf des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist. Die Krankenhäuser weisen den Vorwurf zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr fordern die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen ist dies mit Sicherheit nicht. Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem appeared first on Healthcare Netzwerk.