„Der Versorgungswettbewerb im Gesundheitswesen wird in wichtigen Feldern weiterhin mit angezogener Handbremse geführt“, sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Montag (24.04.2017) bei der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ in Stuttgart. Wettbewerb im Gesundheitswesen und Sicherheit einer guten Gesundheitsversorgung seien zwei Seiten einer Medaille: „Mehr Wettbewerb um Versorgungsqualität tut insgesamt Not. Viel zu oft spielt sich dieser allein über die Höhe des Zusatzbeitrags zwischen Krankenkassen ab.“ Für die AOK Baden-Württemberg sind deshalb von der Politik nach der Bundestagswahl konsequent Rahmenbedingungen zu schaffen, um in wesentlich mehr Feldern der Gesundheitsversorgung bessere Strukturen und mehr Qualität durch Vereinbarungen direkt zwischen Krankenkassen und Gesundheitspartnern erreichen zu können. Hermann: „In einer offenen Wettbewerbsumgebung, in der Akteure mit ausgeprägtem Gestaltungswillen, Können und hohem Verantwortungsbewusstsein agieren, können Effizienz- und Qualitätspotentiale zum Wohle der Versicherten umfassend erschlossen werden.“ Beispielsweise sei der Krankenhausbereich weiterhin im Wesentlichen „wettbewerbsfreie Zone“. So lasse die Politik bisher im stationären Bereich Direktverträge nicht so zu, wie sie in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg seit Jahren erfolgreich gelebt werden. Dort zeigten die AOK-Verträge einer Alternativen Regelversorgung, wie Versorgung der Zukunft aussehen müsse: „An unserem Hausarztvertrag und den Facharztverträgen nehmen 4.000 Haus- und Kinderärzte, über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten sowie insgesamt 1,5 Millionen unserer Versicherten teil: Dort sind Vernetzung, Integration und Qualitätsorientierung oberste Gebote“, so Hermann weiter. Als weiteres Musterbeispiel für sinnvolles, marktwirtschaftliches Vorgehen sieht Hermann die seit zehn Jahren laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge. Allein durch diese Vereinbarungen habe die Südwestkasse ihre Versichertengemeinschaft im vergangenen Jahr bei höchster Qualität der Versorgung um 210 Millionen Euro entlasten und den Zusatzbeitrag unter dem Bundesdurchschnitt halten können. Die „grundsätzliche Abkehr von kollektivvertraglichen Regelungen zugunsten eines selektiven Kontrahierens als Regelfall der Vertragsgestaltung“ empfiehlt auch Prof. Dr. Thomas Wüstrich von der Fakultät Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr, München. In seinem Vortrag bei der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ erklärte Wüstrich: „Grundlegende Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit marktwirtschaftlicher Steuerung im Gesundheitswesen ist der Wettbewerb, und zwar ein Wettbewerb, der auf dem Versicherungs-, Leistungs- und Behandlungsmarkt alle Systemakteure mit einbezieht.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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