In diesem interessanten Video sieht man einen neutrophilen Ganulozyt (weißen Blutkörperchen) der ein Staphylococcus aureus (Bakterium) verfolgt und sich einverleibt – ein normaler alltäglicher Prozess in unserem Körper.
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BARMER GEK Zahnreport 2016: Mangelnde Aufklärung beim Zahnersatz?
Bayern legen an ihren Zahnersatz andere Maßstäbe an als Saarländer. Sie zahlen mehr dafür, doch ob sie damit auch die besseren „Dritten“ bekommen, ist fraglich. Regionale Unterschiede wie dieser sind Thema des heute in Berlin vorgestellten Zahnreports der BARMER GEK. „Offensichtlich entscheiden sich immer mehr Menschen für Aspekte wie Komfort und Ästhetik, während Funktionalität und Haltbarkeit ins Hintertreffen geraten. Ist der Wunsch des Patienten wirklich immer der Auslöser für diese Wahl?“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Grund dafür könne eine mangelnde Aufklärung der Patienten sein, zudem hänge von der Wahl der konkreten Versorgung auch die zahnärztliche Vergütung ab. Der Kassenchef macht diese Vermutung am Beispiel der Zahnkronen fest. So wurden laut aktuellem Zahnreport in Bayern im Jahr 2014 weniger als zehn Prozent dieses Zahnersatzes in der sogenannten Regelversorgung angefertigt, obwohl diese Versorgungsform nicht nur günstiger, sondern auch wissenschaftlich belegt haltbarer ist. Patienten bräuchten deshalb mehr fundierte Informationen über Vor- und Nachteile verschiedener Zahnersatzvarianten, damit die Qualität der Zahnmedizin nicht leide. Straub: „Mehr Transparenz in der zahnmedizinischen Versorgung würde der Zahnärzteschaft zu Gute kommen. So könnte man Vermutungen einer zu einseitigen Aufklärung der Patienten aus der Welt schaffen, wenn es denn tatsächlich andere Gründe für die gewählte Versorgungsform gibt.“ Zahnmedizin in Deutschland nicht einheitlich Die Autoren des Reports hatten auf Basis von Abrechnungsdaten der BARMER GEK repräsentativ für Deutschland regionale Unterschiede in der zahnärztlichen Versorgung untersucht. Dabei zeigt bereits die Verteilung der Gesamtausgaben auf Kernbereiche der Zahnmedizin deutliche Unterschiede. So machen die Ausgaben für Zahnersatz in den Stadtstaaten Berlin (33,5 Prozent), Bremen (32,2 Prozent) und Hamburg (31,2 Prozent) einen deutlich höheren Anteil an den Gesamtausgaben der Krankenkassen aus als in Bayern, wo sie mit 21,6 Prozent ein gutes Fünftel betragen. Die stärksten Schwankungen gibt es bei den Ausgaben für die Behandlung von Zahnbetterkrankungen, wo Nordrhein-Westfalen mit 4,6 Prozent einen mehr als doppelt so hohen Anteil aufweist als das Saarland mit 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede sind daneben auch im Verhältnis diagnostischer zu therapeutischen Maßnahmen, bei Notfallbehandlungen außerhalb normaler Sprechzeiten und innerhalb verschiedener Altersgruppen festzustellen. Regelversorgung mit Metallkronen solide und haltbar Straub stellte klar, dass die BARMER GEK das derzeitige System der Kassenbeteiligung am Zahnersatz unterstützt. „Wir rütteln nicht an den Festzuschüssen zum Zahnersatz“, so der BARMER GEK Vorstandschef. Allerdings orientierten sich immer mehr Patienten an teureren, aber nicht unbedingt besseren Alternativen. Besonders deutlich wird das bei den sehr häufigen Einzelzahnkronen. Hochrangige Experten beurteilen die Metallkrone als beste Lösung für den Seitenzahn, auch wenn ihre Ästhetik unter Umständen als nachteilig empfunden werde. Straub: „Bei den Zahnkronen ist die Regelversorgung nach einhelligem wissenschaftlichen Urteil in vielen Fällen die beste Wahl. Wenn es um die Haltbarkeit geht, gibt es nichts Besseres!“ Doch auch die Regelversorgung könne verbessert werden, beispielsweise für Patienten, die im Unterkiefer keine Zähne mehr haben. Der Report zeigt, dass zwischen den Bundesländern das Verhältnis der implantatgestützten Totalprothesen zu den üblichen schleimhautgetragenen Prothesen stark schwankt. Ihr Verhältnis beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 1 zu 14,8. In Bayern sind es 1 zu 5,3. „Seit mehr als zehn Jahren ist es Konsens in der Zahnmedizin, dass eine durch mindestens zwei Implantate gestützte Prothese die erste Wahl bei zahnlosem Unterkiefer ist. Wir erwarten, dass dieser Standard schnell Teil der Regelversorgung wird“, so Straub. Derzeit sind Implantate nur in Ausnahmefällen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ursachen regionaler Unterschiede Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, sieht eine Vielzahl von Faktoren, die bei der Beanspruchung von zahnärztlichen Leistungen eine Rolle spielen. Einfluss habe etwa die unterschiedliche Anspruchshaltung der Menschen in Stadt und Land. Hinzu kämen soziodemografische Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen. „Wir konnten Unterschiede in der Versorgung zeigen, die auf verschiedene Therapiemuster in den Regionen hindeuten“, sagte Walter. Bei den Notfallbehandlungen gebe es noch eine typische Ost-West-Verteilung. Ein Blick auf Wurzelbehandlungen, die Behandlung von Zahnbetterkrankungen und Zahnentfernungen oder die Versorgung verschiedener Altersgruppen biete aber auch eine Vielzahl von anderen Verteilungsmustern. „Eine einheitliche vertragszahnärztliche Versorgung gibt es in Deutschland nicht“, so Walters Fazit. Aus dem BARMER GEK Zahnreport 2016 · Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die vertragszahnärztliche Versorgung je Versicherten betrugen im Jahr 2014 161,75 Euro, wobei die Durchschnittsausgaben bei den Frauen mit 167,87 Euro um 7,5 Prozent über denen der Männer (155,39 Euro) lagen. Die Inanspruchnahmerate lag bei den Männern bei 67,5 Prozent, bei den Frauen bei 75 Prozent und insgesamt bei 71,3 Prozent (Report Seite 29). · Die Teilnahme der Sechs- bis unter 18-Jährigen an der Individualprophylaxe entwickelte sich in den Jahren 2010 bis 2014 stabil zwischen 64,0 Prozent und 64,6 Prozent. Dabei zeigt sich durchgängig eine höhere Inanspruchnahme in den neuen Ländern. Im Vergleich der Länder nimmt Thüringen hier mit 73,8 Prozent die Spitzenposition ein. Die niedrigsten Raten finden sich in Bremen (56,0 Prozent), dem Saarland (57,8 Prozent) und in Hamburg mit 58,8 Prozent (Report Seite 59). · Bezogen auf alle Länder lag der Anteil der Versicherten mit mindestens einer Zahnextraktion im Jahr 2014 bei 9,0 Prozent, wobei sich über die Jahre 2010 bis 2014 eine leicht rückläufige Tendenz zeigt. Durchgängig liegen erneut die Anteilswerte in den neuen Ländern über den Werten für die alten. Die Altersverläufe zwischen Männern und Frauen unterscheiden sich bei den Zahnextraktionen nur geringfügig. Der erste Altersgipfel wird bei beiden Geschlechtern in der Gruppe der Zehn- bis unter 15-Jährigen erreicht. Danach fallen die Alterskurven relativ steil ab, bis ab dem Lebensalter von 40 bis unter 45 Jahren wieder stärkere Zuwächse festzustellen sind. Ein zweiter Altersgipfel wird bei Männern wie Frauen in der Altersgruppe der 75- bis unter 80-Jährigen erreicht (Report Seite 66/67). · Glossar: Regelversorgung bedeutet die zahnmedizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz, die bei der Bemessung der Festzuschüsse zugrunde gelegt wurde. Bei der gleichartigen Versorgung können sich Patienten neben der Regelversorgung für Zusatzleistungen hinsichtlich Komfort oder Ästhetik wie etwa eine Vollverblendung entscheiden. Die andersartige Versorgung ist ein Zahnersatz, der nach Art, Umfang und Funktion anders als die Regelversorgung konstruiert ist, etwa eine feste Brücke statt einer herausnehmbaren. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Videosprechstunde Viomedi wurde in MEDICAL OFFICE integriert
Seit dem 1. April 2018 steht allen MEDICAL OFFICE-Anwendern die Funktion „Videosprechstunde“ zur Verfügung. „Bei der Integration der zertifizierten Videosprechstunde Viomedi haben wir besonderen Wert auf die nahtlose Integration in die bestehenden Arbeitsabläufe der Arztpraxis gelegt“, erklärt INDAMED-Geschäftsführer Uwe Streit. Bereits bei Vergabe eines Termines in MEDICAL OFFICE kann dem Patienten ein Zugangscode für die Videosprechstunde ausgestellt werden, ohne die gewohnte Oberfläche verlassen zu müssen. Meldet sich der Patient später im virtuellen Wartezimmer der Videosprechstunde mit diesem Code an, erscheint automatisch ein Eintrag in der Warteliste von MEDICAL OFFICE. „Das heißt, der Arzt hat stets alle wartenden Patienten im Blick, egal ob diese in der Praxis oder vor der Kamera warten“, so Streit. Beim Aufruf eines online wartenden Patienten öffnet sich automatisch die Videosprechstunde und das Arzt-Patienten Gespräch kann beginnen. „Auf der conhIT vom 17.-19. April konnten wir unsere Lösung erstmals präsentieren“, so INDAMED-Vertriebsleiter Andreas Seiller. Die hohe Resonanz bestätige, „dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Pressemitteilung von INDAMED
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Konzept Notfallstufen: Längere Wege für Rettungswagen
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über das Notfallstufenkonzept erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Der G-BA hatte den Auftrag, Unterfinanzierungen im Fallpauschalensystem, die sich aufgrund personeller und medizinisch-technischer Vorhaltungen ergeben können, zu identifizieren und über die Festlegung von Versorgungsstufen zu formulieren. Auf dieser Grundlage sollen in weiteren Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen Zu- und Abschläge im Fallpauschalensystem neu entwickelt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben diesen Auftrag zum Anlass genommen, über die Mehrheitsverhältnisse im G-BA teilweise überzogene Anforderungen an die Berechtigung von Kliniken, stationär behandlungsbedürftige Notfallpatienten aufzunehmen, durchzusetzen. Die Anforderungen würden dazu führen, dass an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser nicht mehr anfahren werden. Bis zu 700 Kliniken von ca. 1.700 Akut-Kliniken könnten den Status als Notfallkrankenhaus verlieren. Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen. Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein. Es ist realitäts- und praxisfern, festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten zur Krankenhausbehandlung davon abhängig sein soll, ob eine Kassenärztliche Vereinigung dem Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen zugesprochen hat. Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum (Basismedizin) hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun. Würde das aktuell von der KBV vorgestellte Konzept zur ambulanten Notfallbehandlung Realität, hätte mehr als die Hälfte der Kliniken zukünftig nicht mehr das Recht, stationäre Notfälle zu behandeln. Die Krankenhäuser verweigern sich nicht, Normen und Standards für die stationäre Versorgung gemeinsam mit den Krankenkassen und im G-BA festzulegen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind. Es ist auch notwendig, im Fallpauschalensystem Anpassungen vorzunehmen, damit aufwendige Vorhaltungen besser abgebildet werden. Dies kann aber nicht gelingen, wenn die Krankenkassen solche gesetzlichen Vorgaben zum Anlass nehmen, ihre Vorstellungen einer Krankenhauskapazitätsvorhaltung durchsetzen zu wollen, bei denen die Versorgungssicherheit der Bürger mit Sicherheit nicht im Mittelpunkt steht. Es ist auch nicht zu verantworten, wenn solche restriktiven Vorgaben ohne abgesicherte Auswirkungsanalysen und ohne ausreichende Übergangszeiträume eingeführt werden. Würde in Deutschland tatsächlich eine so große Zahl der Kliniken an der stationären Notfallversorgung nicht mehr teilnehmen können, würde die Not vieler Notfallpatienten größer werden, als sie vielerorts heute schon ist, weil sich die Wegezeiten der Rettungsfahrzeuge bis zur Klinik verlängern.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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