In diesem interessanten Video sieht man einen neutrophilen Ganulozyt (weißen Blutkörperchen) der ein Staphylococcus aureus (Bakterium) verfolgt und sich einverleibt – ein normaler alltäglicher Prozess in unserem Körper.
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Kabinett-Entwurf zum E-Health-Gesetz: Die Richtung stimmt, Potenziale werden jedoch nicht voll ausgeschöpft
Im vorgelegten Kabinett-Entwurf des sogenannten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – besser bekannt als E-Health-Gesetz – wurden einige wichtige Kritikpunkte aus dem Referentenentwurf aufgegriffen und nachjustiert. Trotz dieser, aus Sicht des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V., positiven Entwicklung, weist auch der aktuelle Entwurf Lücken auf, die eine volle Ausschöpfung der Potenziale eines digitalisierten Gesundheitswesens verhindern. Welche das sind, darauf geht der Verband in einer erneuten Stellungnahme ein, die nun veröffentlicht wurde. Der Medikationsplan wird digital – aber ohne Einbeziehung der Industrie Einer der Punkte, den der bvitg für besonders begrüßenswert hält, ist die Entscheidung für die einheitliche digitale Erhebung und Abbildung von Medikationsdaten. Im Referentenentwurf war der hierfür notwendige Medikationsplan lediglich in Papierform vorgesehen. „Dass in dem neuen Entwurf nun ausdrücklich von einer digitalen Abbildung des Medikationsplans die Rede ist, haben wir mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Alles andere hätte aus unserer Sicht auch wenig Sinn gemacht“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, der jedoch ergänzt: „Um aber eine erfolgreiche Implementierung eines Medikationsplans gewährleisten zu können, bedarf es der Einbeziehung der Industrie als Hersteller entsprechender Systeme. Wir fordern den Gesetzgeber darum ausdrücklich auf, die Industrie bei der Spezifikation des Medikationsplans zu beteiligen.“ eGK: Bessere Datenzugang aber keine Patientenhoheit Auch mit Blick auf die Elektronische Patientenakte hat sich der Gesetzgeber in die richtige Richtung bewegt: Im Kabinett-Entwurf ist ein verbesserter Zugang für Patientinnen und Patienten auf deren Gesundheitsdaten festgehalten. Konsequent wäre aus Sicht des bvitg jedoch, den Versicherten das Recht auf eine frei zu wählende Patientenakte einzuräumen. Drüber hinaus fordert der Verband das Recht für die Patientinnen und Patienten darauf, ihre eigenen Gesundheitsdaten in strukturierter elektronischer Form zu erhalten. Nur so ließe sich das Recht auf eine aktive Teilhabe an der Gesundheitsversorgung von Morgen realisieren. Interoperabilität braucht mehr als definierte Schnittstellen Einen Schritt in die richtige Richtung stellt auch die Ergänzung zur Beteiligung der Industrie bei der Gestaltung offener Schnittstellen dar, die im Kabinett-Entwurf aufgeführt ist. Allerdings, so Ekkehard Mittelstaedt, „bleibt es fraglich, welche Mehrwerte die Aufnahme definierter Schnittstellen mit sich bringen. Der Ergebnisbericht der Interoperabilitätsstudie kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Interoperabilität nur in Verbindung mit Transparenz und Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Ein Standard allein ist nicht geeignet, die Komplexität des deutschen Gesundheitswesens digital abzubilden.“ Auch sieht der Verband nach wie vor keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Archivierung und Übertragung von Patientendaten. „Es gibt bereits Prozessbeschreibungen wie bvitg-Transfer, die dieses Problem praxisorientiert und zum Wohle der Anwender lösen. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden mit bvitg-Transfer über Tausend Migrationen erfolgreich durchgeführt“, so der bvitg Geschäftsführer. Die komplette Stellungnahme des Verbands zum Kabinett-Entwurf steht ab sofort auf www.bvitg.de bereit. Dort finden Sie auch die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des „E-Health-Gesetzes“ aus dem Februar dieses Jahres. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.
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Familiärer Brust- und Eierstockkrebs? Ersatzkassen weiten Angebot für die Beratung und Risikobestimmung aus
Immer mehr Frauen, die einen Verdacht auf erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs haben, lassen einen Gentest durchführen. Mit ursächlich dafür sind die öffentlichen Bekanntmachungen von prominenten Betroffenen, wie Angelina Jolie. Von 2013 bis 2014 sind die Fallzahlen allein an den 13 gendiagnostischen Beratungszentren – sogenannten Konsortialzentren -, mit denen die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk)) bislang Verträge haben, um etwa das Doppelte angestiegen, und zwar von rund 1.700 auf etwa 3.100 Fälle. Das Informationsbedürfnis der Frauen nach qualifizierter Diagnostik, Beratung, Therapie und Nachsorge ist groß, die Risiken der Gentestung hinsichtlich Durchführung und Interpretation aber nicht zu unterschätzen. Die Ärzte müssen gut qualifiziert sein, denn falsche Testergebnisse führen zu falscher Beratung und Therapie. Seit 2008 haben die Ersatzkassen Versorgungsverträge mit den an Unikliniken angeschlossenen Konsortialzentren abgeschlossen, die auf qualifizierte Beratung, Genanalyse, Früherkennung und Nachsorge spezialisiert sind. Das Angebot wird jetzt ausgeweitet. Bald werden bundesweit 17 Konsortialzentren in Deutschland für Ersatzkassenversicherte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wollen die Konsortialzentren mit ausgewählten zertifizierten Brustzentren und Gynäkologischen Krebszentren an Kliniken kooperieren. Durch diese Kooperationen sollen die Zentren ebenfalls Aufklärung, Anfangsdiagnostik und Beratung nach den bewährten Standards der Konsortialzentren übernehmen. Therapierelevante Gentestungen werden jedoch vom Konsortialzentrum übernommen. Dies regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Konsortialzentren. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Wir wollen, dass die Ersatzkassenversicherten von den modernen gendiagnostischen Verfahren profitieren. Aber die Beratung und Gentestung sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern dort stattfinden, wo das ärztliche Know-how gebündelt ist und hohe Qualitätsstandards gelten.“ Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, Universitätsklinikum Köln, forderte von der Ärzteschaft einen verantwortungsvollen und patientenorientierten Umgang mit diagnostischen, genetischen Verfahren. „Kommerzielle Gentests müssen kritisch hinterfragt werden, denn sie bergen die Gefahr der unkritischen Anwendung und Interpretation ohne erkennbaren klinischen Nutzen und sogar zum Schaden der Betroffenen. Wir sind den behandelnden Ärzten daher eine bessere Wissensvermittlung neuester Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Gendiagnostik schuldig, die in der Folge eine engere interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht, um die Versorgung der betroffenen Frauen zu verbessern.“ Prof. Dr. Andreas du Bois, Direktor der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie der Kliniken Essen-Mitte, ging auf die Bedeutung der diagnostischen Verfahren im Bereich der Therapie ein. „Erstmalig steht mit dem Medikament LynparzaR ein zielgerichtetes Medikament zur individualisierten Behandlung beim Rezidiv von Eierstockkrebs zur Verfügung. Wirksam und von Nutzen ist das Medikament bei Patientengruppen, deren Tumore bestimmte Genveränderungen aufweisen. Daher sollten die Therapieentscheidungen bei einer so komplexen Therapie nur nach qualitätsgesicherter Diagnostik und in einem spezialisierten Ärzteteam fallen.“ Andrea Hahne, Vorsitzende des BRCA-Netzwerks – Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.V., sagte: „Die Diagnose einer erblichen Veranlagung für Brust- und Eierstockkrebs hat weitreichende Folgen für bereits erkrankte Frauen, aber auch für ihre Angehörigen. Gute Beratung, eine optimale genetische Diagnostik und eine aussagekräftige Risikoprognose sind daher unabdingbar, bevor oftmals schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden können. Dass die Fachkompetenz nun auch an qualifizierte Zentren weitergegeben wird, begrüßen wir sehr.“ Hintergrund: In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 70.000 Frauen und 700 Männer an Brustkrebs. Die Zahl der an Eierstockkrebs neu erkrankten Frauen liegt bei 8.000 pro Jahr. Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen ist ein angeborener Erbgutdefekt – zum Beispiel durch Mutation der Gene BRCA1/2 – die Ursache für den Ausbruch der Krankheit. Mittlerweile vermutet man, dass etwa bis zu einem Viertel der Brust- und Eierstockkrebserkrankungen auf genetische Faktoren zurückzuführen ist. Dank neuer Testverfahren kann das Risiko für eine genetisch bedingte Erkrankung heute frühzeitig erkannt werden. Durch die Neuzulassung des Medikaments LynparzaR zur Behandlung von Rezidiven beim Eierstockkrebs kommt auch hier den gendiagnostischen Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Mehr Informationen zum Thema sowie eine Übersicht der Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs gibt es im Internet unter: www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de. Pressemitteilung des vdek
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10. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS: Wertvolle Zeit nicht mit Nebensächlichkeiten vertun
Der Werte-Index 2014 stellt fest, Gesundheit ist der Schlüssel zur Autonomie. Seit Jahren fordert Prof. Lohmann, den “Souveränen Patienten” ernst zu nehmen. Immer klarer wird der Zirkelbezug, der die Gesundheitsbranche vor enorme Herausforderungen stellt. Der “Souveräne” Patient bewerte künftig mehr die Qualität und Serviceorientierung in der Medizin, betont Prof. Lohmann immer wieder. Ihre Souveränität schöpfen … Weiterlesen →