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AOK Baden-Württemberg: Alarmierende Symptome unbedingt beachten: 13.000 Schlaganfälle in Krankenhäusern behandelt
Anlässlich des bundesweiten Tags gegen den Schlaganfall (10.05.2015) zeigt eine Auswertung der AOK Baden-Württemberg, dass im Jahr 2014 insgesamt fast 13.000 Schlaganfälle in den landesweiten Krankenhäusern behandelt wurden. Obwohl ein Schlaganfall – wie der Name schon sagt – meist „schlagartig“ auftritt, gibt es alarmierende Symptome, die häufig schon Stunden bis Wochen zuvor auftauchen. So können unter anderem Lähmungen, plötzliche Sprach- oder Sehstörungen auftreten. Um Folgeschäden zu verhindern, zählt bei der Behandlung jede Minute. Durch Prävention kann das Schlaganfall-Risiko aber deutlich gemindert werden. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jährlich etwa 5,5 Millionen Menschen an einem Schlaganfall. In Deutschland sind es nach Angaben der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe rund 270.000 Menschen. Es handelt sich um die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für bleibende Behinderungen im Erwachsenenalter (Robert-Koch-Institut). „Ein Schlaganfall wird durch eine plötzliche Durchblutungsstörung im Gehirn ausgelöst. Dadurch entsteht ein Sauerstoffmangel, in dessen Folge Nervenzellen absterben. Die Hirnfunktionen und damit die Steuerung des Körpers werden stark beeinträchtigt“, erklärt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. „Bewusstseinsstörungen, halbseitige Lähmungen und Ausfallerscheinungen des Sprech- oder Sehvermögens können die Folge sein.“ „Die rasche Akutversorgung in spezialisierten Krankenhausabteilungen (Stroke Units) hat die Sterblichkeit sowie das Risiko bleibender Behinderungen durch einen Schlaganfall gesenkt“, so Knapstein. Dafür müssten die Symptome aber rechtzeitig erkannt und eine sofortige medizinische Notfallversorgung in Anspruch genommen werden. Die Anzahl von Schlaganfällen wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich weiter ansteigen. Hintergrund ist die zunehmende Alterung der Bevölkerung. So waren bei der AOK Baden-Württemberg die betroffenen Frauen im Durchschnitt 78 und die Männer 71 Jahre alt (2014). Präventive Maßnahmen können das Schlaganfall-Risiko jedoch deutlich verringern. „Eine gesunde Lebensweise ist die beste Vorbeugung: Regelmäßige Bewegung, Nikotinverzicht sowie eine fettreduzierte, cholesterinarme und ballaststoffreiche Ernährung“, so Knapstein. „Der Blutdruck sollte regelmäßig vom Hausarzt überprüft und bei Bedarf behandelt werden, ebenso Herzrhythmusstörungen.“ Auch Stress und Übergewicht sollten vermieden werden. Mit dem Facharztvertrag für Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie bietet die AOK Baden-Württemberg eine bessere Versorgung für Schlaganfallpatienten. Neben umfassender medizinischer Betreuung erhalten die Betroffenen auch psychosoziale Unterstützung. Diese interdisziplinäre Versorgung ist besonders bei neurologischen Ausfällen wichtig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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vdek: 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds
Nach Berichten des Nachrichtenmagazins Focus will die Politik die Rücklagen des Gesundheitsfonds um 1,5 Milliarden Euro absenken und den Krankenkassen zur Finanzierung reformbedingter Kosten zur Verfügung stellen. Dazu erklärt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Ulrike Elsner: „Die Reserven im Gesundheitsfonds im nächsten Jahr um 1,5 Milliarden Euro abzuschmelzen und den Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung zu stellen, ist ein erster richtiger Schritt, um im Jahre 2017 einen weiteren Anstieg der Zusatzbeitragssätze zu vermeiden bzw. abzufedern.“ Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. „Nach Auffassung der Ersatzkassen wäre eine Rücklage im Gesundheitsfonds von 35 Prozent einer Monatsausgabe (ca. 6,5 Milliarden Euro) als Liquiditätsreserve ausreichend. Vor dem Hintergrund der erwarteten Mehrausgaben im Jahr 2017 sollte der Gesetzgeber deshalb zur Entlastung der Versicherten die Rücklagen über die jetzt vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro hinaus absenken“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek
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Onkologie: Klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit, aber: keine Benachteiligung im Wettbewerb
Erhebliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten der ambulant tätigen Fachärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern konstatiert die von der Unternehmung DICE Consult erstellte Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“. In Auftrag gegeben vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), wurde sie heute in Berlin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) präsentiert. Dabei rief Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den Praxen auf. „Den Nutzen davon haben vor allem die Patienten. Denn das große Wissen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommt den Krankenhäusern zugute – und somit dem Patienten, der umfassend betreut wird“, warb der KBV-Chef. Gleichzeitig wies er darauf hin, „dass wir Niedergelassene den Wettbewerb nicht scheuen, aber man muss uns seitens der Politik die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Kliniken.“ „Die Niedergelassenen sind der Garant dafür, dass Betroffene in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren Arzt behalten können“, sagte Prof. Dr. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des BNHO. „Gerade für Krebspatienten ist es wichtig, während der schwierigen Zeit der Behandlung so viele vertraute Alltagsroutinen wie möglich zu behalten. Ohne niedergelassene Onkologen wäre dies unmöglich.“ Die Experten rund um Prof. Dr. Justus Haucap von DICE Consult empfehlen unter anderem einen deutlichen Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sprechen sich ebenso für den „Erhalt mittelständischer Strukturen mit selbstständigen niedergelassenen Ärzten in der ambulanten Versorgung aus“. „Hierdurch wird Wettbewerb gestärkt, dem insbesondere im Hinblick auf Fortschritte bei der Organisation und den Prozessen von Versorgung Bedeutung zukommt“, schreiben die Gutachter. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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