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ABDA: Deutscher Apotheken-Award erstmals ausgeschrieben
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) schreibt erstmals den Deutschen Apotheken-Award aus. In den drei Kategorien „Gesunde Lebensführung“, „Moderne Apotheke“ und „Soziales Engagement“ sollen hervorragende Projekte und Modellvorhaben ausgezeichnet werden, bei denen sich Apotheken vor Ort in besonders engagierter und kreativer Art und Weise auf die Versorgung ihrer Patienten und Kunden einstellen. Jede öffentliche Apotheke in Deutschland kann sich um den Deutschen Apotheken-Award bewerben; zusätzlich können auch Dritte, wie Landesapotheker- und Patientenverbände, Apotheken und deren Projekte nominieren. Einsendeschluss ist der 16. Oktober 2015. Nach fachlicher Begutachtung aller Einreichungen durch eine Jury soll die Preisverleihung Ende dieses Jahres in Berlin stattfinden. Die Preise sind mit je 2.000 Euro dotiert. „Mit dem Deutschen Apotheken-Award wollen wir das vielfältige soziale und gesellschaftliche Engagement der Apotheker und ihrer Teams anerkennen, das weit über reine Fachkompetenz und Alltagskommunikation hinausgeht“, sagt DAV-Patientenbeauftragte Claudia Berger. „Der Preis ist eine Botschaft an die gesamte Gesellschaft: Schaut her, wir gestalten die heilberufliche Funktion der öffentlichen Apotheke und machen sie zukunftsfähig.“ Berger fügt hinzu: „Bei den Bewerbungen zum Deutschen Apotheken-Award verfolgen wir bewusst zwei Ansätze. Jede Apothekerin und jeder Apotheker kann sich selbst bewerben. Außerdem wollen wir dazu aufrufen, dass auch Projekte durch Dritte vorgeschlagen werden können. Das können und sollen auch Selbsthilfegruppen sein, die mit einer Apotheke vor Ort ganz besonders intensiv kooperieren. Es soll schließlich kein gutes Projekt ‚verlorengehen‘.“ Zum Hintergrund: Der Deutsche Apotheken-Award folgt dem zuletzt im Jahr 2013 verliehenen DAV-Gesundheitspreis „Selbsthilfe und Apotheke – Kooperationen mit Vorbildcharakter“, ist jedoch durch seine drei Kategorien inhaltlich deutlich umfassender angelegt. Verantwortliche Initiatorin ist die Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbandes, Claudia Berger. Sie und die 17 Patientenbeauftragten der Landesapothekerverbände sind als wichtige Ansprech- und Kooperationspartner für Patientenverbände und Selbsthilfegruppen auf Bundes- und Landesebene tätig. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter www.deutscher-apotheken-award.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015
Die AOK Bayern verzeichnete 2015 insgesamt 499 bestätigte Behandlungsfehler. Danach erwies sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. In den Vorjahren war es im Schnitt noch jeder Siebte. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK Bayern. Insgesamt hat die größte Krankenkasse im Freistaat im vergangenen Jahr 2943 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 1497 Fällen gab die Krankenkasse ein für die Versicherten kostenloses Gutachten in Auftrag. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es 2015 in den Bereichen Chirurgie (977), gefolgt von Orthopädie (261) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (224). Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland und lange vor der gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK Bayern im Jahr 2000 das Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Patientenschutzes eingeführt. Seitdem haben sich rund 34.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 5164 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler. Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, zog eine kritische Bilanz: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger.“ Schirmer betonte, dass es nicht um Konfrontation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern gehe. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.“ Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren. Schirmer forderte daher eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Zugleich plädierte Schirmer für eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt. Wie lange es in manchen Fällen dauern kann, bis Patienten zu ihrem Recht kommen, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Marcel Vachek. Berufshaftpflichtversicherer würden sich zunehmend gegen eine außergerichtliche Regulierung von Arzthaftungsansprüchen stemmen und die Patienten stattdessen auf den Klageweg verweisen. Eine Entscheidung vor Gericht könne jedoch Jahre dauern. Vachek warnte zudem potentiell Betroffene davor, zu spät zu handeln und damit Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen zu können. Die AOK Bayern berät Versicherte bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit zwei speziell geschulten Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Wie das Verfahren zur Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers in der Praxis abläuft, schilderte Nicole Streit von der AOK-Patientenberatung Nord: „Der Patientenberater fungiert als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin.“ Streit empfiehlt Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang zu erstellen und zur Beratung mitzubringen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Fast jedes zweite Schulkind war beim Therapeuten
Immer mehr Kinder werden einer therapeutischen Behandlung unterzogen, wie jetzt die Techniker Krankenkasse herausgefunden hat. So ergaben Umfragen in diesem Zusammenhang, dass bereits nahezu die Hälfte aller Kinder einmal in therapeutischer Behandlung war. Die häufigste Maßnahme ist dabei die Logopädie, mit welcher sich derzeit rund jedes vierte Kind konfrontiert sieht. Aber auch die Ergotherapie, Krankengymnastik […]