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Pflegeleistungs-Helfer gibt Überblick über neue Pflegeleistungen
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbesserte Leistungen. Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unkompliziert einen Überblick über die neuen Leistungen verschaffen, die für sie in Frage kommen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Seit dem 1. Januar können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbesserte Unterstützungsleistungen erhalten. Gerade wenn es darum geht schnell Hilfe zu finden, etwa nach einem Sturz oder einem Schlaganfall, braucht es einen guten Überblick. Wir wollen pflegende Angehörige dabei unterstützen unbürokratisch die Leistungen zu finden, die in ihrer konkreten Pflegesituation passen. Schließlich sollen die neuen Leistungen auch schnell da ankommen, wo wir sie haben wollen: Bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.” Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können. Mit Hilfe der Ergebnisse können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeleistungs-helfer Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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Bald kommt die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können. Außerdem: Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Das wird in der neuen DGUV Vorschrift 1 klargestellt. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Weitere Informationen dazu auf den Seiten der DGUV im Internet unter www.dguv.de
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Aufbruchsstimmung beim 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS
Manager und Unternehmer nehmen Herausforderung an – Aufbruchsstimmung beim 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in Wien „Selbstgefälligkeit wäre angesichts der deutlich erkennbaren Herausforderungen außerordentlich gefährlich“. Darauf wies der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann zum Abschluss des 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES am Mittwoch (02. März) hin. Er sei deshalb sehr froh, dass die in Wien versammelten Manager und Unternehmer der … Weiterlesen →