Angeregt durch die “Positivliste” von @Sassal beschäftigt mich die Frage, ob es inzwischen verbindliche Empfehlungen/Erfahrungen bei der differenzierten Therapie mit atypischen Neuroleptika gibt. D.h.: Gibt es Substanzen, die auf ein bestimmtes Symptom besonders gut ansprechen? Bisher hatte ich den Eindruck, dass sich die Wahl der Substanz einerseits am Nebenwirkungsprofil, andererseits am Geschmack der jeweiligen Klinik orientiert.
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Gesundheit fängt mit Lesen an
Die Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband starten mit „HEAL – Health Literacy im Kontext von Alphabetisierung und Grundbildung“ ein neues Kooperationsprojekt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Schnittstellen von Gesundheits- und Schriftsprachkompetenz auszuloten und Handlungsempfehlungen für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Denn mehr als 7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind funktionale Analphabeten und können Texte nicht oder nur schwer lesen. Das hat oft auch Folgen für die Gesundheit. Auf zwei Tagungen bündeln die Initiatoren gemeinsam mit Experten aus Gesundheit, Bildung, Wissenschaft und Medien ihr Wissen. Der Auftakt fand heute in Berlin zum Thema „Health Literacy“ statt, die kommende Veranstaltung im November nimmt „Food Literacy“ in den Blick. HEAL läuft bis April 2019 und wird im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Mit dem Projekt bauen Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband ihre Zusammenarbeit aus. Bereits seit 2011 engagiert sich die AOK beim Bundesweiten Vorlesetag. Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, erklärt: „Lesen spielt in allen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Wenn Akteure der Lese- und Gesundheitsförderung über den eigenen Tellerrand hinausschauen, wird die Gesellschaft in beiden Bereichen profitieren. Wir danken dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die großzügige Förderung des innovativen Projekts.“ Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bestärkt: „Wer Beipackzettel nicht verstehen, Medikamenten nicht richtig dosieren oder Hygienevorschriften nicht befolgen kann, gefährdet sein körperliches Wohlbefinden. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch: Eine Verbesserung der Schriftsprachkompetenz aller Menschen in Deutschland wirkt sich positiv auf deren Gesundheit aus. Da die meisten Menschen im Krankheitsfall Ärzte oder Apotheker aufsuchen, sollten funktionale Analphabeten dort – innerhalb des Gesundheitssystems – geeignete Unterstützung erhalten.“ Thomas Bartelt, Mitarbeiter im Bundesministerium für Bildung und Forschung, betont: „Wer in der Lage ist, sich über Ernährung, Prävention und Behandlung zu informieren, lebt gesünder. HEAL schafft Voraussetzungen, damit es vielen Menschen besser gelingt, sich zu informieren. Daher fördert das Bundesbildungsministerium die Initiative der Stiftung Lesen und des AOK Bundesverbandes.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes und der Stiftung Lesen
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Bundesminister Hermann Gröhe: Wiederbelebung ist einfacher als viele denken. Jeder von uns kann zum Lebensretter werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), besuchten heute die Gesamtschule Hennef Meiersheide, um mit 180 Schülerinnen und Schülern Wiederbelebungsmaßnahmen zu üben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wenn es zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand kommt, zählt jede Sekunde. Doch viele trauen sich nicht, sofort mit einer Herzdruckmassage zu beginnen. Daher ist es so wichtig, schon unseren Kindern auf den Weg zu geben: Wiederbelebung ist einfacher als viele denken. Und das gilt unabhängig vom Alter. Wichtig ist, überhaupt zu handeln. Deshalb sprechen wir mit dem ‚Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung‘ und unserer gemeinsamen Informationskampagne auch gezielt junge Menschen an. Es ist toll zu sehen, mit welcher Begeisterung die Schülerinnen und Schüler hier in Hennef bei der Sache sind und zeigen: Jeder von uns kann zum Lebensretter werden.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Vor wenigen Wochen hat ein Neunjähriger in Hessen seinen zweijährigen Bruder nach einem Badeunfall erfolgreich reanimiert. Per Herzdruckmassage wiederzubeleben ist in der Tat kinderleicht und hoch wirksam. Würde nach jedem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit der Herzdruckmassage begonnen, könnten jedes Jahr mehr als 10.000 Leben in Deutschland gerettet werden. Deshalb will die BZgA mit ihrer Informationskampagne dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Maßnahmen zur Wiederbelebung kennen und sie im Ernstfall auch anwenden. Man kann bei der Laienreanimation nichts falsch machen, außer nicht zu helfen.“ Die Gesamtschule Hennef Meiersheide setzt sich dafür ein, ihre Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium regelmäßig in der Laienreanimation zu schulen. Unterstützt wird sie dabei von Prof. Dr. Bernd Böttiger, Vorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln. Auch der Bürgermeister der Stadt Hennef Klaus Pipke und Gerald Asamoah, ehemaliger Nationalspieler und Vorstand der Gerald Asamoah Stiftung für Herzkranke Kinder, nahmen an der Veranstaltung teil. In Kooperation mit der BZgA und unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe setzt sich das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) dafür ein, das Wissen über Laienreanimation in Deutschland zu erhöhen und zu zeigen: Wiederbelebung ist ganz einfach, jeder kann Leben retten. Im Ernstfall genügen wenige Schritte: Prüfen. Rufen. Drücken. Mit bundesweiten Aktionen und einer Informationskampagne soll auf diese Botschaft aufmerksam gemacht werden. Hinter dem Bündnis stehen zahlreiche Fachgesellschaften und Hilfsorganisationen, die sich für die Stärkung der Laienreanimation einsetzen. Die Gründungsmitglieder sind: – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. – Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. – Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. – Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. – Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. – Deutsche Herzstiftung e.V. – Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. – Deutscher Rat für Wiederbelebung e.V. – Deutsches Rotes Kreuz e.V. – Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. – Malteser Hilfsdienst e.V. – Stiftung Deutsche Anästhesiologie e.V. Informationsblatt mit Zahlen und Fakten zur Laienreanimation: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/wiederbelebung Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wiederbelebung.de Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Verbindliche Qualitätskriterien für Hausgeburten, Lösung für Haftpflichtproblematik, fünf Prozent Honorarsteigerung
Vergangene Woche sind die Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband zu mehreren strittigen Fragen mit Hilfe der für Konflikte zuständige Schiedsstelle entschieden worden. Dabei ging es um die Systematik des Ausgleichs der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung, um gerade Hebammen mit wenigen Geburten zu unterstützen, die Qualitätskriterien für Hausgeburten und damit verbunden die Erhöhung des Honorars. Für werdende Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, bedeuten die Entscheidungen ein Mehr an Sicherheit, denn erstmals gelten auch für Hausgeburten verbindliche Qualitätskriterien, wie es für Geburtshausgeburten bereits seit 2008 der Fall ist. Für Hebammen bedeuten die Entscheidungen, dass sie lediglich vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen müssen, damit sie ihre Aufwendungen für ihre für die Geburtsbetreuung notwendige Berufshaftpflichtversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert bekommen. Die bisherige Verrechnung über pauschale Zuschläge für jede einzelne Geburt entfällt. Diese hatte zu einer Überzahlung bei Hebammen mit vielen Geburten geführt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Hebammen ab sofort durch die Festlegung von Qualitätskriterien fünf Prozent mehr Honorar erhalten. Die Beschlüsse im Einzelnen: – Die Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt in vier gleich großen Raten. Sie werden jeweils rückwirkend zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres ausgezahlt, wenn die Hebammen eine geburtshilfliche Leistung Geburt pro Quartal nachweist. Damit werden insbesondere Hebammen in strukturschwachen Regionen unterstützt, in denen es nur wenige Geburten gibt. – Analog zu den Qualitätskriterien in Geburtshäusern gelten ab sofort grundsätzlich dieselben Kriterien auch für Hausgeburten. Dabei wird unterschieden in absolute und in relative Kriterien: Beispiel für absolute Kriterien, die eine Hausgeburt ausschließen: Zustand nach Uterusruptur Blutgruppen-Inkompatibilität Insulinpflichtiger Diabetes Beispiel für relative Kriterien, die vor einer Hausgeburt zusätzliche ärztliche Untersuchungen notwendig machen: Beckenanomalie Verdacht auf Missverhältnis zwischen dem Kind und den Geburtswegen Unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung. Hier muss erst ab dem 3. Tag nach der 40. Schwangerschaftswoche zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei geplanten Geburtshausgeburten ist dies bereits ab dem 1. Tag des Überschreitens verpflichtend. – Die Vergütung für alle Hebammenleistungen wird ab sofort um fünf Prozent angehoben. Hintergrund ist, dass die Schiedsstelle zu dieser bereits 2013 beschlossenen Erhöhung festgelegt hatte, dass sie erst mit der Gültigkeit von Qualitätskriterien Anwendung findet. Diese Qualitätskriterien gibt es nun seit dem 25. September 2015. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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