Ich bin nun 20 Jahre in der HNO-Heilkunde tätig. Ich lese gelegentlich wie wichtig eine ungestörte Nasenatmung für die Kieferstellung ist. Trotzdem habe ich sehr selten Patienten mit der Fragestellung "behinderte Nasenatmung" von Kieferorthopäden bis dato gesehen.
Ist es nur eine Literaturente oder wird die Tatsache der behinderten Nasenatmung vor einer Zahnregulierung einfach ignoriert?
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Gemeinsamer ‚Letter of intent‘ zur elektronischen Verordnung
Die elektronische Verordnung (eVerordnung) wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen. Um verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards zu entwickeln, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. einen ‚Letter of intent‘ zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung einer eVerordnung verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematikinfrastruktur erlaubt. Bisherige Ideen zur eVerordnung scheitern gerade an dieser Hürde. Besonderes Augenmerk legen die drei Partner auf die autonome Entscheidung des Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen.“ „Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematik-Infrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender des ADAS. Werner Dick, Vorstandsvorsitzender des VDARZ: „Der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium bei der gemeinsamen Entwicklung der eVerordnung.“ Die drei Partner gehen davon aus, dass – zeitlich begrenzt – ein Nebeneinander von analogen und elektronischen Verordnungen notwendig sein wird. Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA, ADAS und VDARZ
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Arzneiverordnungs-Report 2017: Patentgeschützte Arzneimittel werden immer teurer
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zuzahlung der Versicherten lagen 2016 bei rund 38,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das Verordnungsvolumen nur um 2,1 Prozent gestiegen ist.„2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arzneimittel verordnet. Hauptursache dafür war die überproportionale Kostensteigerung bei den patentgeschützten Wirkstoffen“, sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2017. Der anhaltende Trend zu neuen hochpreisigen Arzneimitteln im patentgeschützten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der höchsten Bruttoumsätze je Verordnung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindestens einen Bruttoumsatz von 946 Euro je Verordnung. 2016 waren es bereits mindestens 3.979 Euro. „Patentgeschützte Arzneimittel sind in Deutschland besonders teuer. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden, deren Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar ist, sind die öffentlich bekannten Listenpreise etwa 20 Prozent günstiger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports und Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere die gentechnologisch hergestellten Biologika treiben die Ausgaben im Patentmarkt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milliarden Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachstumstrend ist nicht zu erwarten: Mittlerweile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biologikum. Für sieben Biologika waren in Deutschland Ende 2016 Biosimilars zugelassen. Sie sind einem Biologikum strukturell ähnlich und üben die gleiche pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper aus. „Biologika werden in den kommenden Jahren eine deutlich zunehmende therapeutische Bedeutung für den Arzneimittelmarkt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausgaben verbunden sein. Durch die konsequente Verordnung von Biosimilars könnten mittelfristig beträchtliche Einsparungen für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erzielt werden, ohne dabei die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu beeinträchtigen“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports. Verstärkt wird die Entwicklung hin zu hohen Preisen für patentgeschützte Arzneimittel dadurch, dass Pharmafirmen in Deutschland den Preis ihres patentgeschützten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Marktzugang noch immer frei festlegen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbieter und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Frühen Nutzenbewertung ausgehandelter Erstattungspreis. Um der Hochpreisstrategie der Pharmafirmen zu begegnen, sollten sich die Erstattungspreisverhandlungen stärker am Zusatznutzen eines Wirkstoffs orientieren und die verhandelten Preise rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten. Neben der Preisentwicklung gibt es bei den patentgeschützten Arzneimitteln auch den Trend zu mehr beschleunigten Zulassungsverfahren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medikamentöse Behandlung seltener Erkrankungen möglichst schnell für betroffene Patienten zugänglich zu machen. Gleichzeitig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausreichende Datenbasis zu Nutzen und Risiken für die Patienten auf den Markt. In Deutschland betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arzneimittel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulassung in der Regel auch weitere klinische Studien und die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung gefordert. „Doch ist der Marktzugang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharmaunternehmen ihrer Verpflichtung nach weiteren Daten nicht ausreichend nach“, kritisiert Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb muss die Europäische Arzneimittel-Agentur stringenter vorgehen und Sanktionen umsetzen. Außerdem müssen wir in Deutschland Lösungen finden, entsprechende Studien firmenübergreifend zu finanzieren und pharmaunabhängig durchführen zu können.“ Hinweis: Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den deutschen Arzneimittelmarkt. Seit mehr als 30 Jahren bietet er eine unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert. So schafft er seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex. Das Projekt GKV-Arzneimittelindex, das ein Projektbeirat mit allen relevanten Beteiligten im Arzneimittelmarkt begleitet, wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 durchgeführt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Zum Wochenende…
…hier mal was ganz anderes – ist schon was älter, aber immer noch sehr lustig. Für alle, die immer wieder unter Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie ihre Arbeit in der Anästhesie erklären sollen.
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