Ich bin nun 20 Jahre in der HNO-Heilkunde tätig. Ich lese gelegentlich wie wichtig eine ungestörte Nasenatmung für die Kieferstellung ist. Trotzdem habe ich sehr selten Patienten mit der Fragestellung "behinderte Nasenatmung" von Kieferorthopäden bis dato gesehen.
Ist es nur eine Literaturente oder wird die Tatsache der behinderten Nasenatmung vor einer Zahnregulierung einfach ignoriert?
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Repräsentative Forsa-Umfrage – Mehr als jeder dritte Baden-Württemberger fühlt sich durch sein Smartphone ab und zu gestresst
E-Mails checken, WhatsApp-Nachrichten lesen oder Termine im Kalender prüfen – für viele Menschen ist der regelmäßige Blick auf das Smartphone heute ganz normaler Alltag. Seit vor zwanzig Jahren das erste Handy mit mobilem Internetzugang – das „Nokia 9000 Communicator“ – auf den Markt kam, hat sich das Leben vieler Menschen stark verändert. Rund drei Viertel der Deutschen ab 14 Jahren (74 Prozent) verwenden heute ein Smartphone (Bitkom). Der Nutzeranteil hat sich damit innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt. Eine von der AOK in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage zeigt, dass sich mehr als jeder dritte Baden-Württemberger (36 Prozent) durch eingehende Mitteilungen oder Benachrichtigungen auf seinem Smartphone ab und zu gestresst fühlt. „Der permanente Blick aufs Smartphone führt zu einer Unterbrechung der jeweiligen Tätigkeit und verlangt Multitasking – dies kann zu permanentem Stress führen. Auch die große Menge an Informationen, die man über das Smartphone erhält, kann ein Auslöser sein“, sagt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychotherapeutin bei der AOK Baden-Württemberg. „Beklagt werden in diesem Zusammenhang Schlafstörungen, physische Beschwerden – wie Rückenschmerzen oder Magenschmerzen – aber auch psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression.“ Wer sein Smartphone intensiv nutzt und mindestens einmal pro Stunde auf das Display schaut, fühlt sich häufiger durch eingehende Mitteilungen oder Benachrichtigungen gestresst als die unregelmäßigen Nutzer (46 Prozent vs. 22 Prozent). Besonders stark betroffen sind die 16- bis 29- Jährigen (46 Prozent). Knapstein: „Damit der Blick nicht dauernd aufs Smartphone fällt, kann es hilfreich sein, den Klingelton oder Vibrationsalarm auszuschalten, eine Armbanduhr zu tragen und einen normalen Wecker statt der Weckfunktion des Smartphones zu verwenden.“ Jeder fünfte (20 Prozent) Baden-Württemberger greift häufig abends im Bett noch einmal zu seinem Smartphone: Frauen öfter als Männer (24 Prozent vs. 16 Prozent) und Jüngere mehr als Ältere (46 Prozent vs. 4 Prozent). „Wenn man sich durch sein Smartphone gestresst fühlt, können Achtsamkeitsübungen helfen. Atmen Sie tief durch und konzentrieren Sie sich ganz auf sich selbst. Halten Sie kurz inne vor jeder neuen Herausforderung. Denn wer innehält macht eine bewusste Pause und nimmt sich, seine Sinne und Emotionen bewusst wahr. Dieses bewusste Wahrnehmen nennt man Achtsamkeit.“ Positiv ist, dass die Baden-Württemberger bei Treffen mit Freunden nicht so häufig aufs Display schauen (9 Prozent) und während der Mahlzeiten zuhause mit der Familie meist ganz darauf verzichten (81 Prozent „so gut wie nie“). „Täglich feste handyfreie Zeiten einzuplanen, ist sinnvoll. Noch besser ist es, sich gleich einen ganzen Tag pro Woche nur für die Familie oder Freunde freizuhalten – z.B. den Sonntag“, so Knapstein weiter. Quelle: Eine repräsentative Umfrage der AOK Baden-Württemberg, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Forsa. Befragt wurden insgesamt 505, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Smartphonenutzer im Alter von 16 bis 65 Jahren in Baden-Württemberg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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ARMIN bietet mehr als einen Medikationsplan
Ab dem 1. Oktober 2016 haben laut E-Health-Gesetz alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, gegenüber ihren behandelnden Hausärzten einen Rechtsanspruch auf einen standardisierten Medikationsplan. Auch wenn der bundeseinheitliche Medikationsplan und der Medikationsplan der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) auf den ersten Blick gleich erscheinen, bietet ARMIN deutlich mehr. Ständiger Austausch zwischen Arzt und Apotheker Beide Medikationspläne gehen auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland zurück. Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird zunächst nur als Papierausdruck vorliegen, der dem Patienten ausgehändigt wird. Er wird allein vom Arzt erstellt, der Apotheker als Experte für Arzneimittel bleibt grundsätzlich außen vor und ergänzt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Bei ARMIN werden die Daten auf einem Medikationsplanserver im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt und sind jederzeit von dem Arzt oder Apotheker, bei dem sich der Patient eingeschrieben hat, einsehbar. Medikationsplan kaum Mehrwert ohne Medikationsmanagement Im ARMIN-Medikationsplan können Arzneimittel als pausiert oder abgesetzt gekennzeichnet werden. Diese Arzneimittelwerden für den Patienten nicht mit auf den Medikationsplan ausgedruckt, bleiben jedoch als wichtige Information für den Arzt oder Apotheker beim begleitenden Medikationsmanagement erhalten. Das ARMIN-Medikationsmanagement beinhaltet eine regelmäßige Analyse, Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der Medikation des Patienten. Eine bloße Auflistung von Arzneimitteln, wie sie der bundeseinheitliche Medikationsplan vorsieht, bietet hingegen keinen solchen Mehrwert für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Vollständiger Medikationsplan Voraussetzung für Arzneimitteltherapiesicherheit Die tatsächliche Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit setzt einen vollständigen Medikationsplan zwingend voraus. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen kompletten Überblick über alle haus- und fachärztlich verordneten Medikamente sowie die rezeptfreie Selbstmedikation des Patienten hat. Auch auf Seiten der Ärzte ist es für den Patienten wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der seine komplette Medikation kennt und der ihn beraten kann. Im Rahmen von ARMIN stellt die AOK PLUS zudem die Verordnungen der letzten sechs Monate bereit, sodass hier auf eine zusätzliche Möglichkeit zur Komplettierung der Medikationsdaten zurückgegriffen werden kann. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte – Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen
Sechs Milliarden Euro – so hoch waren 2016 die Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014 haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht. Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf Saisonarbeitskräfte. „Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut- und Gewebezubereitungen aufgenommen werden. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern generell gelten. Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK ausdrücklich. „Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV“, so Litsch. Konkret sieht der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten. Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren. Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt. So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben entstanden seien. „Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren“, sagt Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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