Ich bin nun 20 Jahre in der HNO-Heilkunde tätig. Ich lese gelegentlich wie wichtig eine ungestörte Nasenatmung für die Kieferstellung ist. Trotzdem habe ich sehr selten Patienten mit der Fragestellung "behinderte Nasenatmung" von Kieferorthopäden bis dato gesehen.
Ist es nur eine Literaturente oder wird die Tatsache der behinderten Nasenatmung vor einer Zahnregulierung einfach ignoriert?
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Pilotprojekt startet am 1. September 2015: TK und Dermatologen erproben Online-Video-Sprechstunde im Praxisalltag
Abends, viertel nach sieben in einem Wohnzimmer in Mönchengladbach: Im virtuellen Wartezimmer zählt ein Countdown von zehn auf null herunter und auf dem Bildschirm erscheint der Hautarzt, um mit seinem Patienten zu sprechen – darüber, ob die verordnete Salbe wirkt und die Hautschwellung zurückgegangen ist oder ob die OP-Wunde richtig heilt. Eine Szene, die demnächst in Deutschland nicht nur bei Hautärzten zum Alltag gehören wird: Den ersten Schritt in diese Richtung macht jetzt die Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Startup-Unternehmen Patientus GmbH. Das TK-Pilotprojekt Online-Video-Sprechstunde soll die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich öffnen. Möglich macht das die Software Patientus, die einen leicht zu bedienenden und sicheren Dialog zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die TK ist bei dieser hautärztlichen Zusatzleistung Vorreiter. Patienten ersparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte volle Wartezimmer. Mit derOnline-Sprechstunde wird es für Mediziner einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. „Das neue Angebot bietet für Wiederholungstermine eine Alternative zur normalen Sprechstunde“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Für Ärzte bedeute dies den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten. „Wenn der Patient einmal in meiner Praxis war, reichen zur Nachkontrolle oft ein kurzer Blick und ein kurzes Gespräch – dafür muss sich künftig kein Patient mehr auf den Weg in meine Praxis machen“, sagt Dr. Klaus Strömer. Der Hautarzt ist zugleich Präsident des BVDD und setzt als einer der ersten Ärzte die Patientus-Software in seiner Praxis in Mönchengladbach ein. Selbstverständlich eigne sich das Gespräch via Bildschirm nicht in jedem Fall: „Besonders geeignet erscheint die Videokonsultation etwa, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen. Oder zur Abklärung des Krankheitsverlaufs – beispielsweise der Wundheilung nach einer OP – wie überhaupt zur Überprüfung des therapeutischen Erfolgs oder für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung“, so Strömer. In solchen Fällen verordnet er jetzt die Video-Sprechstunde auf einem ausgedruckten Flyer und trägt dort den persönlichen Zugangscode und den Termin ein. Und so funktioniert das System: Zum vereinbarten Online-Termin loggt sich der Patient mit seinem Laptop oder PC über die Webseite www.patientus.de/login mit seiner sechsstelligen Termin-TAN ein und gelangt in das virtuelle Wartezimmer. Auf der anderen Seite sitzt der Arzt an seinem Bildschirm und ruft nacheinander die Patienten in seine virtuelle Praxis. Damit niemand überrascht wird, zeigt ein Zähler die letzten zehn Sekunden an, bevor es losgeht. Nach dem Gespräch trennt der Patient die Verbindung, und der Arzt wendet sich dem nächsten Patienten zu. „Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügen“, sagt Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz. „Die Video-Sprechstunde funktioniert direkt imBrowser.“ Installationen oder besondere PC-Kenntnisse seien nicht notwendig. Nachdem das System bereits alle notwendigen technischen Tests bestanden hat, erfolgt jetzt ein Pre-Test mit ausgewählten Arztpraxen bundesweit. Anschließend folgt ein größer angelegtes Pilotprojekt, bevor die Online-Sprechstunde in allen Praxen Einzug halten kann. Die TK vergütet jede Online-Sprechstunde ihrer Versicherten außerbudgetär mit einem Festbetrag. Live zu sehen und zu testen ist die Online-Video-Sprechstunde auf dem TK-Zukunftskongress „Gesund in der digitalen Welt“ am 2. September 2015 in Berlin (Informationen und Anmeldung unter dem Webcode 713594). Die Teilnehmer bekommen dort auf dem digitalen Versorgungspfad den Aufbau und Ablauf von Patientus gezeigt und können auch selbst eine Probesitzung testen.
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Gesund beten hilft rein gar nichts
„Nach dem Kongress ist vor dem Kongress!“ 7. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 11. März 2015 „Nach dem Kongress ist vor dem Kongress!“ Mit dieser Formel kündigte der Gesundheitsunternehmer, Prof. Heinz Lohmann, den 7. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS für den 11. März 2015, wiederum in Wien, an. Die großen Erfolge der vergangenen Jahre hätten deutlich gemacht, wie wichtig den … Weiterlesen →
Pflegereform bringt auch Privatversicherten mehr Leistungen – bei moderaten Beitragsanpassungen
Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistungen um vier Prozent. Die Reform bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen. Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhöhung des Zahlbetrags um rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro auf 96,94 Euro. Da die Mehrleistungen auch für die Private Pflegepflichtversicherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um etwa 11 Prozent. Die prozentuale Steigerung kann je nach Alter und Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es weiterhin bei der Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten, dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Die Pflegepflichtversicherung bietet auch in Zukunft nur einen ‚Teilkasko-Schutz‘. So betragen etwa die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim mehr als 3.300 Euro in Pflegestufe III. Nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bleibt ein Restbetrag von über 1.700 Euro, der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen gezahlt werden muss. Eine ergänzende private Vorsorge ist daher nach wie vor unverzichtbar. Dazu bieten die finanziellen Zuschüsse zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung einen sehr guten Einstieg. Gerade für junge Leute ist diese private Pflegevorsorge ein attraktives Angebot, denn immerhin bekommen sie bis zu einem Drittel Staatszuschuss, also 5 Euro Zulage bei 10 Euro Eigenbeitrag. Schon für diesen Mindestbeitrag können sie monatlich mindestens 600 Euro Pflegetagegeld für Pflegestufe III zusätzlich absichern. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto geringer ist der Beitrag. Damit setzt die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung starke Anreize, dass mehr Menschen für die absehbare Vorsorgelücke in der Pflege vorbeugen. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.
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