Ich bin nun 20 Jahre in der HNO-Heilkunde tätig. Ich lese gelegentlich wie wichtig eine ungestörte Nasenatmung für die Kieferstellung ist. Trotzdem habe ich sehr selten Patienten mit der Fragestellung "behinderte Nasenatmung" von Kieferorthopäden bis dato gesehen.
Ist es nur eine Literaturente oder wird die Tatsache der behinderten Nasenatmung vor einer Zahnregulierung einfach ignoriert?
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PKV-Zahlen 2014: Rekord-Vorsorge für die Versicherten trotz Niedrigzinsen
Auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase hat die Private Krankenversicherung die Demografie-Vorsorge für ihre Versicherten deutlich ausbauen können: Die Alterungsrückstellungen der Branche stiegen 2014 um 6,3 Prozent auf 206,2 Milliarden Euro. Damit haben sie erstmalig die Rekordmarke von 200 Milliarden Euro überschritten. „In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Alterungsrückstellungen der Versicherten mehr als verdoppelt“, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue, bei der Vorstellung der endgültigen Branchenzahlen für 2014 in Berlin. „Damit trifft die PKV stabil und verlässlich Vorsorge dafür, dass die Versicherten älter werden und im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt.“ Konkret stiegen die Alterungsrückstellungen 2014 um 12,2 Milliarden Euro. Sie betragen nun 177,7 Milliarden Euro in der Krankenversicherung sowie 28,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Dabei konnte die Branche eine Nettoverzinsung von insgesamt 3,91 Prozent realisieren, auch wenn die europäische Niedrigzinspolitik es den Unternehmen zunehmend erschwert, solche Ergebnisse zu erzielen. Zahl der Versicherungen steigt auf 33,18 Millionen Die Gesamtzahl an Versicherungen in der Privaten Krankenversicherung entwickelte sich im Jahr 2014 ebenfalls positiv: Sie stieg auf insgesamt 33,18 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen verzeichneten dabei einen Zuwachs um 1,9 Prozent auf 24,34 Millionen. Der Trend zu privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, setzt sich also fort. Besonders stark ist erneut der Zuwachs in der Pflegezusatzversicherung: Die Zahl der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen stieg 2014 um 55,3 Prozent auf 558.600 Verträge. Die Zahl der ungeförderten Pflegezusatzpolicen nahm um 4,6 Prozent auf 2,48 Millionen zu, sodass es nun insgesamt über drei Millionen Versicherungen gibt. „Den Menschen wird zunehmend bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall stets nur einen Teil der Kosten übernimmt und damit für die Betroffenen oder ihre Angehörigen eine Finanzierungslücke von oft über tausend Euro im Monat bleibt“, so Laue. In der Krankheitsvollversicherung trug ein anhaltender Sondereffekt zu einem erneut leicht rückläufigen Neugeschäft bei: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichte aufgrund der guten Lage am Arbeitsmarkt 2014 einen neuen Rekordstand. Dadurch stieg zwangsläufig auch die Zahl der Wechsel von Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung. So mussten zigtausende vorher privatversicherte Selbstständige beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Anstellungen mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze in die GKV wechseln, ob sie das nun wollten oder nicht. Im Ergebnis ist der Bestand in der Krankheitsvollversicherung 2014 leicht gesunken auf 8,83 Millionen Personen. Das sind 0,6 Prozent oder 55.700 weniger Versicherte als Ende 2013, womit der Rückgang sich gegenüber dem Vorjahr abschwächte (2013: minus 0,7 Prozent). Moderates Wachstum bei den Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung nahmen 2014 um 0,8 Prozent auf insgesamt 36,3 Milliarden Euro zu. Ursache für dieses vergleichsweise geringe Wachstum ist auch die moderate Beitragsentwicklung bei vielen PKV-Unternehmen. Die Versicherungsleistungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung stiegen weniger stark als im Vorjahr um 1,8 Prozent auf insgesamt 24,8 Milliarden Euro. Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Innovative Leistungen bei der augenchirurgischen Versorgung
Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Mit der neuartigen Methode kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das Verfahren künftig kostenfrei. Vorteile bietet der Vertrag auch Versicherten, die unter speziellen Erkrankungen der Netzhaut leiden – etwa der feuchten altersbedingten Makuladegeneration. Dabei entstehen unter der Netzhautmitte (Makula) krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter oder in die Netzhaut austritt. Durch die wiederholte Injektion von Medikamenten in das Auge lässt sich der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Der Eingriff wird ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auch bei der Nachsorge profitieren AOK-Versicherte von besonderen Leistungen. So lässt sich der Krankheitsverlauf mittels spezieller Schichtaufnahmen des Auges (sogenannte optische Kohärenztomographie) optimal überwachen. Diese Leistung wird bisher privat in Rechnung gestellt. Für eingeschriebene AOK-Versicherte entstehen künftig keine Zusatzkosten. Weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte gibt es in den AOK-Geschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 265 10 20. Pressemitteilung der AOK Bayern
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SW-Hersteller Medatixx zur KBV-Kritik an Praxissoftwarebranche
Im Rahmen der Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) gemäß §31a SGB V und der derzeit laufenden Endverhandlungen zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) übt die KBV massive Kritik an der Praxissoftwarebranche und fordert zugleich das Recht ein, selbst als Praxissoftwareanbieter aktiv werden zu können. Die KBV fordert von der Softwareindustrie die kostenfreie Umsetzung von neuen Funktionen – egal, in welcher Größenordnung. Ohne Kenntnis der herstellerspezifischen einzelvertraglichen Vereinbarungen verweist die KBV in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Softwarepflegeverträge, die alle heutigen und zukünftigen Funktionen einer Praxissoftware pauschal und ohne Zusatzkosten abzudecken haben. Zugleich verspricht die KBV der Politik und der Ärzteschaft, dass sie selbst Praxissoftware kostenlos anbieten würde, erhielte sie nur das Recht, selbst als Softwareanbieter aktiv werden zu können. Die öffentliche Diskussion darüber wird polemisch und teils unter Verwendung „alternativer Fakten“ geführt. Nachfolgend stellen wir die Hintergründe und die Position der medatixx GmbH & Co. KG dar, deren Praxissoftwareprogramme in über 20.000 Praxen installiert sind. Lesen Sie das komplette Positionspapier auf der medatixx-Website: Positionspapier medatixx KBV-eigene Software Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG
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