40J. Weinbauer mit metabolisches Syndrom (BMI 35), pathologische Glucosebelastungstest leidet seit vielen Jahren unter einer chronischen Pharyngitis. Der Patient hat auch ein obstruktives Schlafapnoesyndrom und verwendet mit guter Compliance ein mehr…
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SPECTARIS begrüßt Hilfsmittelreform
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde am gestrigen Tag im Bundestag beschlossen. Den Beschluss kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter Fachverband Medizintechnik im Industrieverband SPECTARIS: „Der gestrige Beschluss des Hilfsmittelreformgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob mit den neuen Regelungen die Zielsetzung des Gesetzes, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu steigern und mehr Transparenz in die Versorgung zu bringen, erreicht wird, werden die nächsten Monate allerdings erst noch zeigen müssen.“ SPECTARIS hat in der Vergangenheit wiederholt vor einer Absenkung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gewarnt. Ursächlich für den Rückgang der Versorgungsqualität sind insbesondere die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen, bei der regelmäßig ausschließlich der Preis, nicht aber die Qualität als Zuschlagskriterium herangezogen wird, sowie ein in vielen Teilen stark veraltetes Hilfsmittelverzeichnis, an dem sich die Vertragspartner maßgeblich orientieren. Daneben fehlte es bisher an einem wirksamen Vertragscontrolling. Auf diese Mängel wurde von SPECTARIS und anderen Branchenorganisationen immer wieder hingewiesen. „Umso erfreulicher ist es, dass die Politik all diese Punkte nunmehr aufgegriffen und in die richtige Richtung gehend umgesetzt hat“, so Kuhlmann. Ein Mehr an Qualität soll dadurch erreicht werden, indem die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis gleichwertig auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel berücksichtigen müssen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen künftig dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Ferner sollen Ausschreibungen in dienstleistungsintensiven Versorgungen, zum Beispiel bei der Versorgung mit Flüssigsauerstoff oder bei individuell angefertigten Hilfsmitteln, zum Beispiel Einlagen, nicht mehr zulässig sein. „Das sind nicht nur gute Nachrichten für die Hilfsmittelindustrie, die unter einem enormen Preisdruck zu leiden hat, sondern insbesondere für die Patienten, die künftig qualitativ hochwertige Hilfsmittel auch ohne Zuzahlung erhalten können.“ Zu begrüßen ist zudem, dass Patienten nunmehr einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens den Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte gemäß Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Hierzu wird dementsprechend der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen außerdem verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Damit diese neuen Regelungen auch greifen, bedarf es eines echten Vertragscontrollings. Auch dieser Forderung der Verbände ist der Gesetzgeber nunmehr nachgekommen. „Allerdings“, so Kuhlmann, „hätten wir es für sinnvoller erachtet, das Vertragscontrolling mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Kostenträger in die Hände einer unabhängigen Institution zu legen und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – in die Verantwortung der Krankenkassen und damit in die Hände einer am Versorgungsprozess beteiligten Stelle.“ Auch das „Mehr“ an Transparenz in der Hilfsmittelversorgung, von dem vor allem die Patienten profitieren, ist zu begrüßen. Der Dokumentations- und Beratungsaufwand für die Leistungserbringer wird sich dadurch zwar erhöhen, aber im Sinne einer insgesamt angestrebten Verbesserung der Versorgungsqualität scheint dieser Mehraufwand gerechtfertigt zu sein. Mit einem beschleunigten und institutionalisierten Verfahren zur Anerkennung und Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wurde eine weitere wichtige Forderung von SPECTARIS aufgegriffen. Allerdings fehlt noch immer die Klärung der wichtigen Frage, wann eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode („Methode“) als „neu“ gilt und eine Empfehlung, Bewertung oder Erprobung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich ist, damit ein im Rahmen dieser Methode eingesetztes Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden darf. „Eine derartige präzise und praktikable Definition, welche die Sicherheit für die Patienten, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen der Krankenkassen und die Innovationskraft der Medizinprodukteindustrie gleichermaßen berücksichtigt und sicherstellt, sollte in die noch zu erstellende Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses zwingend aufgenommen werden“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Terminservicestellen keinesfalls überflüssig
Zu den Äußerungen über die vermeintlich geringe Nutzung der Terminservicestellen erklärt Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes: „Auch wenn die Zahl klein erscheinen mag, so zeigt sich doch, dass es pro Monat etwa 10.000 dringende Fälle gab, die offenbar nur über die Terminservicestellen einen Facharzt aufsuchen konnten. Man kann sicher hinterfragen, ob Terminservicestellen so wie sie derzeit aufgestellt sind und arbeiten, bereits die optimale Lösung sind. Aber dass es offenkundig für gesetzlich Versicherte ein Problem gibt zeitnah einen Termin beim Facharzt zu bekommen, kann man nicht wegdiskutieren“. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Bedarfsplanung kein Instrument, um Zahl der Ärzte festzulegen
Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärt: „Die Planung von Arztsitzen vor Ort erfolgt gemeinsam durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen. Das heißt: Für Sitze, die zusätzlich zur Planungsgrenze von 110 Prozent hinzugekommen sind, hat auch aus Sicht der Krankenkassen eine Notwendigkeit für die Versorgung der Patienten bestanden. Nicht vergessen darf man zudem, dass Praxen in sogenannten überversorgten Gebieten, beispielsweise in Städten, auch Patienten aus dem ländlichen Umland mitversorgen. Im Übrigen wurden die Verhältniszahlen niemals dafür geschaffen, um Aussagen darüber zu treffen, ab wann es zu viele Ärzte gibt. Außerdem ist eine Bedarfsplanung eine Planung, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass eine veränderte Planung alleine automatisch dazu führt, dass junge Ärzte aufs Land gehen. Vielmehr muss das Gesamtbild stimmen: Wir müssen alles dafür tun, die Niederlassung attraktiv zu machen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), verweist ergänzend auf die veraltete Informationsbasis der Bedarfsplanung: „Auf der jetzigen Grundlage kann keine wissenschaftlich haltbare Aussage getroffen werden. Der Gesetzgeber dringt selbst darauf, diese Zahlen zu überarbeiten.“ Die derzeitige Bedarfsplanung bilde in keiner Weise die fortschreitende Ambulantisierung der Medizin ab. „Immer häufiger übernehmen niedergelassene Ärzte Behandlungen, für die Patienten früher im Krankenhaus liegen mussten“, sagt Dr. von Stillfried. „Dieser Trend zu mehr ambulanter Behandlung ist für Patienten nicht nur angenehmer und weniger belastend, sondern macht das Gesundheitssystem insgesamt auch wirtschaftlicher. Diese Entwicklung kann heute schon in vielen Städten beobachtet werden. Sie verstärkt die Bedeutung von Städten für die Versorgung des Umlands. Die Alterung der Gesellschaft und die Abwanderung der Bevölkerung in Städte erfordern daher ein Umdenken in der Bedarfsplanung.“ Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)
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