(NORDWEST) Worüber man sich in Fachkreisen wohl einig ist ist, dass man Qualität nicht in Einrichtungen „hinein kontrollieren“ kann. Nachhaltig kann Qualität nur durch eine entsprechende Qualitätspolitik der Unternehmensleitung generiert werden, die durch partizipative Führungsinstrumente sowie durch ein mitarbeiterorientiertes Personalmanagement umgesetzt wird. Leider ist momentan zu beobachten, dass Führungskräfte durch den Druck, der durch externe Qualitätsprüfungen sowie durch die Veröffentlichungen der Ergebnisse aufgebaut wird, diesen Druck an die Mitarbeiter weitergeben anstatt sich hinter sie zu stellen. Um in dieser angespannten Situation den Leitsatz umzusetzen, der wohl in jedem Pflegeleitbild zu finden ist, nämlich dass der pflegebedürftige Mensch im Mittelpunkt des pflegerischen Denkens und Handelns steht, müssen Führungskräfte ihre Mitarbeiter darin bestärken, zu ihrer Professionalität zu stehen und ihnen helfen, diese zu erklären. Für den Moment mag eine Leitungskraft sich entlastet fühlen, wenn sie für ein schlechtes Prüfergebnis die mangelnde Qualifikation ihrer Mitarbeiter verantwortlich macht. Allerdings wäre es im Interesse der Qualitätsentwicklung und insbesondere im Interesse der gesellschaftlichen Wahrnehmung unserer Berufsgruppe weit zielführender, die Mitarbeiter darin zu unterstützen, ihre Professionalität zu artikulieren und sie darin zu schulen, die von ihnen geleistete qualifizierte Pflege zu begründen. Pflegekräfte brauchen Leitungen, die hinter ihnen stehen und ihnen den Rücken stärken! Führungskräfte in der Altenpflege sollten sich nicht dazu hinreißen lassen, die Rechtfertigungspflege voranzutreiben, indem sie die Mitarbeiter wöchentlich zur Verwendung neuer Checklisten verpflichten. Sie sollten den Mitarbeitern vielmehr helfen, zu erkennen, wo sich in ihrer täglichen pflegerischen Arbeit die Fachlichkeit zeigt und wie sie dies im Rahmen der Dokumentation des Pflegeprozesses zum Ausdruck bringen können. Es ist kein Geheimnis, dass sich ein eklatanter Fachkraftmangel in der Altenpflege anbahnt. Da können wir es uns unmöglich leisten, den Pflegekräften, die bereits an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten, durch Druck noch die letzten Energiefunken zu nehmen. Sowohl für die Führungspraxis als auch für die Gesundheits- und Sozialpolitik muss gelten: Aufrichten statt Niedertreten, Qualifizieren statt Aburteilen. (Al)
Related Posts
Bessere medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter durch ein neues Gesetz? Ja, aber…
Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) betont der BKK Dachverband die Unterstützung der Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Versorgungsstrukturen sukzessive an die sich wandelnden Versorgungsanforderungen, beispielsweise in dünn besiedelten Regionen oder in Ballungsräumen anzupassen. Der BKK Dachverband begrüßt, dass die Kassen bei der Gestaltung ihrer Selektivverträge flexibler agieren können als bisher – Betriebskrankenkassen haben dies schon lange gefordert, um im Versorgungsbereich mehr Spielraum für Wettbewerb zu haben und für ihre Versicherten in den Regionen maßgeschneiderte und sektorenübergreifende Angebote vorzuhalten. Weiteren Schub für die Weiterentwicklung von Innovationen kann zudem die Errichtung des Innovationsfonds geben. „Zweifelsohne gibt der Innovationsfonds der Entwicklung von innovativen sektorenübergreifenden Projekten den notwendigen und lange geforderten Schwung. Bei der wichtigen Frage, wie die gesetzlichen Krankenkassen beim 300-Millionen–Euro-Innovationstopf mit entscheiden können, setzen wir uns mit Nachdruck für eine direkte Beteiligung der Krankenkassen an der Ausgestaltung des Innovationsfonds und der Verteilung der Mittel ein, “ so Franz Knieps, Vorstand beim BKK Dachverband. Beim Versorgungsmanagement mit Hilfe von Selektivverträgen und Disease-Management-Programmen (DMP) geben die Krankenkassen und ihre Partner den Patienten heute schon wertvolle Hilfestellungen in der medizinischen Versorgung. Ähnliches sollte bei anderen Erkrankungen möglich werden. Der BKK Dachverband unterstützt daher das Zweitmeinungsverfahren ausdrücklich, das die Betriebskrankenkassen bereits in diversen Pilotprojekten praktizieren – bislang mit guten Erfahrungen. Für die Patienten gibt ein gut durchdachtes Zweitmeinungsverfahren Orientierung, unterstützt bei der Information über diverse Behandlungsoptionen und hilft dabei, optimale und gute Therapieansätze zu finden oder aber schonendere Alternativen aufzuzeigen. Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien bei freiberuflichen Hebammen bekommt der Gesetzgeber mit der Regelung, dass Krankenkassen auf Regresse bei dieser Berufsgruppe verzichten sollen, nicht in den Griff. Im Gegenteil – ist die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet, dann werden beispielsweise Hebammen und Gynäkologen, die in Kliniken arbeiten, und viele andere Berufsgruppen oder die Krankenhäuser selbst für ihre spezifischen Risiken ebenfalls einen Regresserlass fordern. Längerfristig lässt sich die Haftpflichtproblematik auf anderem Wege lösen – zum Beispiel durch eine Fondslösung, also eine kollektive Absicherung des Haftungsrisikos aller Gesundheitsberufe durch eine berufsübergreifende Mischkalkulation. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes
The post Bessere medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter durch ein neues Gesetz? Ja, aber… appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Ausschreibung Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung
Auch 2017 verleiht die Stiftung Münch den Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: prämiert wird eine wissenschaftliche Arbeit aus der Versorgungsforschung und eine innovative praktische Anwendung. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die das Potenzial haben, die öffentliche Gesundheitsversorgung zu verbessern und das System effizienter zu gestalten. Im Fokus stehen dabei der kreative Einsatz neuer Technologien und die Nutzung der Chancen, die sich aus Digitalisierung und Robotik ergeben. Beide Kategorien sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Die Preisträger haben zudem die Möglichkeit, über das Netzwerk der Stiftung Münch wertvolle Kontakte zu knüpfen, die für die Umsetzung ihrer Idee eine hilfreiche Unterstützung sein können.Die Jury setzt sich aus den neuen Mitgliedern Sebastian Balzter (Redakteur FAZ), Peter Langkafel (Geschäftsführer Healthcubator), Tobias Johann (Managing Partner Rheingau Founders), Jochen Gensichen (Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Klinikum der Universität München), Stefan Felder (Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie DGGÖ) und Uwe Schwenk (Direktor der Bertelsmann-Stiftung) zusammen. Mani Rafii (Vorstand der Barmer GEK) und Achim Jockwig (Geschäftsführender Director der Carl Remigius Medical School) bleiben für ein weiteres Jahr in der Jury tätig. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2017. Die Gewinner werden am 15. November in München prämiert. Der Eugen Münch-Preis wird seit 2015 jährlich verliehen. 2016 wurden die Entwicklung der Migräne-App M-Sense, die Memore-Box von Retrobrain und der Schweizer Telemedizinanbieter Medgate für ihre praktischen Anwendungen innovativer digitaler Lösungen ausgezeichnet. 2015 ging der Preis unter anderem an die Wissenschaftler Leonie Sundmacher, Neeltje van den Berg und Jochen Gensichen.Weitere Informationen zum Preis finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Münch unter http://www.stiftung-muench.org/eugen-muench-preis/ Pressemitteilung der Stiftung Münch
The post Ausschreibung Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung appeared first on Healthcare Netzwerk.
Wir bauen
Der erste Schritt ist getan. Nach 2 Jahren Planung konnten wir vor ein paar Tagen endlich den ersten Spatenstich für das erste Gesundheitszentrum nach Dr. Feil setzen. In diesem können wir nun endlich dem oft geäußerten Wunsch, nach einer persönlichen Beratung nachkommen. In dem Gesundheitszentrum wird Sie nämlich ein Team aus Heilberuflern begrüßen, welches Sie […]