(NORDWEST) Worüber man sich in Fachkreisen wohl einig ist ist, dass man Qualität nicht in Einrichtungen „hinein kontrollieren“ kann. Nachhaltig kann Qualität nur durch eine entsprechende Qualitätspolitik der Unternehmensleitung generiert werden, die durch partizipative Führungsinstrumente sowie durch ein mitarbeiterorientiertes Personalmanagement umgesetzt wird. Leider ist momentan zu beobachten, dass Führungskräfte durch den Druck, der durch externe Qualitätsprüfungen sowie durch die Veröffentlichungen der Ergebnisse aufgebaut wird, diesen Druck an die Mitarbeiter weitergeben anstatt sich hinter sie zu stellen. Um in dieser angespannten Situation den Leitsatz umzusetzen, der wohl in jedem Pflegeleitbild zu finden ist, nämlich dass der pflegebedürftige Mensch im Mittelpunkt des pflegerischen Denkens und Handelns steht, müssen Führungskräfte ihre Mitarbeiter darin bestärken, zu ihrer Professionalität zu stehen und ihnen helfen, diese zu erklären. Für den Moment mag eine Leitungskraft sich entlastet fühlen, wenn sie für ein schlechtes Prüfergebnis die mangelnde Qualifikation ihrer Mitarbeiter verantwortlich macht. Allerdings wäre es im Interesse der Qualitätsentwicklung und insbesondere im Interesse der gesellschaftlichen Wahrnehmung unserer Berufsgruppe weit zielführender, die Mitarbeiter darin zu unterstützen, ihre Professionalität zu artikulieren und sie darin zu schulen, die von ihnen geleistete qualifizierte Pflege zu begründen. Pflegekräfte brauchen Leitungen, die hinter ihnen stehen und ihnen den Rücken stärken! Führungskräfte in der Altenpflege sollten sich nicht dazu hinreißen lassen, die Rechtfertigungspflege voranzutreiben, indem sie die Mitarbeiter wöchentlich zur Verwendung neuer Checklisten verpflichten. Sie sollten den Mitarbeitern vielmehr helfen, zu erkennen, wo sich in ihrer täglichen pflegerischen Arbeit die Fachlichkeit zeigt und wie sie dies im Rahmen der Dokumentation des Pflegeprozesses zum Ausdruck bringen können. Es ist kein Geheimnis, dass sich ein eklatanter Fachkraftmangel in der Altenpflege anbahnt. Da können wir es uns unmöglich leisten, den Pflegekräften, die bereits an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten, durch Druck noch die letzten Energiefunken zu nehmen. Sowohl für die Führungspraxis als auch für die Gesundheits- und Sozialpolitik muss gelten: Aufrichten statt Niedertreten, Qualifizieren statt Aburteilen. (Al)
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Unangemeldetes Prüfrecht bei häuslicher Krankenpflege nötig
Der Bayrische Rundfunk und die „Welt am Sonntag“ haben am Wochenende berichtet, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Hinweise auf systematische Betrügereien von Pflegediensten hat, bei denen es sich in einzelnen Fällen auch um Aktivitäten „russisch-eurasischer Organisierter Kriminalität“ handeln soll. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ob die Leistungen der Krankenversicherung korrekt erbracht werden, darüber haben wir keine Prüfrechte“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den zwei Medien. „Es gibt einen ganz klaren Hinweis, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit geben müsste und dafür auch eine gesetzliche Grundlage schafft, dass wir auch bei häuslicher Krankenpflege ein unangemeldetes Prüfrecht bekommen – und zwar insbesondere, wenn sie in Kombination mit Leistungen der Pflegeversicherung auftauche.“ Kiefer sagte weiter: „Wir arbeiten seit mehreren Jahren intensiv beim Berliner Runden Tisch gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege mit. Krankenkassen und Sozialhilfeträger haben dort zahlreiche Fälle von Leistungsmissbrauch besprochen. Wir dürfen aber inzwischen davon ausgehen, dass es sich nicht nur um eine Berliner Entwicklung handelt, sondern um ein bundesweites Phänomen.“ Kiefer erklärte: „Abrechnungsbetrug liegt z. B. vor, wenn Kranken- und Pflegekassen die Pflege durch qualifizierte Fachkräfte vertraglich vereinbaren, in der Realität aber systematisch ungelernte Hilfskräfte eingesetzt werden. Die Kassen zahlen den vereinbarten Stundensatz der Fachkraft. Unterm Strich macht der Pflegedienst damit einen beachtlichen Gewinn. Ein solches Szenario stellt nicht nur eine Vertragsverletzung dar, sondern stets auch Abrechnungsbetrug. Nach Branchenschätzungen entstehen hier Schäden insbesondere für Krankenkassen und Sozialhilfeträger in Millionenhöhe.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Buchtipp: „Aufsichts- und Verwaltungsrat in Gesundheits- und Sozialunternehmen – Aufgaben, Herausforderungen, Handlungsempfehlungen“
Buchtipp GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS 2017 „Aufsichts- und Verwaltungsrat in Gesundheits- und Sozialunternehmen – Aufgaben, Herausforderungen, Handlungsempfehlungen“, Prof. Dr. Bernd Halbe / Prof. Dr. Rudolf Schmid (Autoren), erschienen im medhochzwei Verlag. Schon jetzt den 14. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 19. und 20. September 2018 vormerken, … Read more →
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Apotheker begrüßen Antikorruptionsgesetz: Patientenschutz gewährleistet
Die Apotheker in Deutschland unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, jedwede Korruption im Gesundheitswesen konsequent zu bekämpfen. Zu dem heute vom Bundestag beratenen Antikorruptionsgesetz sagt der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedmann Schmidt: „Das Antikorruptionsgesetz ist richtig und wichtig, der heute eingebrachte Entwurf ist in Ordnung. Für die Arzneimittelversorgung gilt: Vieles, was bislang schon berufsrechtlich verboten ist, kann künftig auch strafbar sein. Der Schutz des Patienten vor falscher, durch Vorteilnahme geleitete Beratung ist damit in jedem Falle gewährleistet. Den verfassungsrechtlich fragwürdigen Rückgriff auf landesrechtlich teilweise abweichende berufsrechtliche Vorschriften braucht das Gesetz dazu nicht.“ Der Gesetzgeber habe insofern konsequent gehandelt, als er Besonderheiten des Apothekenwesens berücksichtigt habe. Schmidt weiter: „Die Gesundheitspolitik hat vor langer Zeit die Richtungsentscheidung getroffen, dass Apotheker auch als Heilberufler im Wettbewerb stehen und kaufmännisch agieren müssen. Gerade im Selbstmedikationsbereich sind sie gehalten, rezeptfreie Arzneimittel möglichst marktgerecht einzukaufen, damit Preisvorteile an Patienten weitergegeben werden können.“ Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gebe die Arzneimittelpreisverordnung dagegen einen engen, aber sinnvollen Rahmen der Preisneutralität vor, um Apotheker und Patienten gleichermaßen vor Nachteilen in der Versorgung zu schützen. „Dieser Bereich“, so Schmidt, „ist durch ärztliche Verordnung, Rabattverträge und Festbetragsregelungen ohnehin so stark reguliert, dass die Apotheke keinen Spielraum für abweichendes Verhalten hat.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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