(HANNOVER) Ausgerechnet ein Stück Teewurst wurde einer Mitarbeiterin der Caritas Seniorendienste in Hannover zum Verhängnis – von der fetthaltigen Rohwurst nahm sich sich nämlich etwas, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe von heute berichtet. Und weil die Wurst den Bewohnern vorbehalten sei, habe sie mit ihrem Vergehen das Vertrauen ihres Arbeitgebers untergraben. Und das so tief, dass dieser sich zu einer Entlassung der Pflegehelferin genötigt sah. Da hilft es auch nix, dass laut Leitbild die Mitarbeiterinnen der Caritas Seniorencentren deren wichtigstes Kapital seien. Und Caritas nutzt auch nix – auf keinen Fall in Hannover. (Zi)
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Gesetzgeber schlägt bei Innovationsförderung falschen Weg ein
Der GKV-Spitzenverband teilt die in der FAZ geäußerten Kritik an den Plänen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Aufbau eines Innovationsfonds. „Das Ziel des Gesetzgebers, neue Versorgungsformen zu fördern, ist richtig, der im Gesetzentwurf skizzierte Weg dahin jedoch falsch. Danach soll künftig der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, für welche Projekte einzelne Krankenkassen ihr Geld ausgeben sollen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Rahmen in Form von Förderkriterien vorgibt, steht außer Frage. Die Entscheidungskompetenz über eine Einzelförderung bedeutet jedoch eine Abkehr vom Prinzip, die Versorgung durch die Vertragspartner zu gestalten. Dies umso mehr als in dem geplanten Innovationsausschuss systemwidrig auch das Bundesgesundheitsministerium vertreten sein soll. Diese Konstruktion widerspricht sowohl dem Prinzip der Selbstverwaltung als auch dem Wettbewerbsgedanken. Die inhaltliche und wissenschaftliche Bewertung der Anträge sollte durch einen unabhängigen Expertenrat erfolgen. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinsame Bundesausschuss dann in der heutigen Besetzung entscheiden. Ebenfalls unverständlich ist der geplante Aufbau eines Sondervermögens beim Bundesversicherungsamt, um die Finanzmittel für den Innovationsfonds zu verwalten. Das könnte sparsamer und effektiver mit dem Umlageverfahren der Kassen organisiert werden. Damit blieben die Beitragsgelder auch vor dem Zugriff Dritter geschützt. Es ist ansonsten zu befürchten, dass ein solches Sondervermögen Begehrlichkeiten der Politik weckt und schlussendlich Beitragsgelder für andere Sonderaufgaben verwendet werden. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Finanzmittel nur in dem Umfang erhoben werden, wie sich der Bedarf aus den bewilligten Förderbescheiden ergibt“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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TK stellt Innovationsreport 2015 vor: AMNOG verfehlt Einsparziel – Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. Nur eine von 20 Ampeln grün Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. Keine Karenzzeiten für Mondpreise Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Ver-gleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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AOK Nordost und das Startup Kaia Health helfen Versicherten mit Rückenschmerzen – Medizin-App bietet digitales Rückenprogramm
Ab sofort können Versicherte der AOK Nordost, die an Rückenschmerzen leiden, ein Jahr lang die zertifizierte Medizin-App Kaia Health kostenlos nutzen. Das Jahresabo kostet normalerweise 80 Euro. Kaia ist ein digitales Programm zur Linderung beziehungsweise Vorbeugung von Rückenschmerzen. Die App integriert Bewegungs- und Entspannungsübungen und vermittelt Wissen über die Krankheit und mögliche Therapieformen. Die Nutzer durchlaufen täglich ein 15- bis 30-minütiges Training, das sich mittels künstlicher Intelligenz an ihre individuellen Bedürfnisse anpasst. Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost: „Technikbasierte Fitness- und Gesundheitsangebote erleichtern den eigenverantwortlichen Umgang mit der Gesundheit. Denn sie sind flexibel und häufig personalisierbar. Wir wissen, dass viele unserer Versicherten sich genau das wünschen. „Kaia“ bietet eine digitale Rückenschmerztherapie mit individuellem Trainingsprogramm, das den ganz persönlichen Fitness- und Schmerzzustand des Patienten berücksichtigt. Ärzte und Physiotherapeuten haben dazu gemeinsam über 150 Übungen entwickelt, auf die per Smartphone jederzeit und überall zugegriffen werden kann. Der Patient kann so aktiv und kontinuierlich an der Erhaltung oder Verbesserung seines Gesundheitszustandes mitwirken.“ Zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse 1 Das Münchner Unternehmen Kaia Health entwickelt digitale Lösungen für gesundheitliche Probleme: Mit Kaia erhalten Patienten erstmals ein ganzheitliches digitales Programm gegen Rückenschmerzen. Die App wurde in Zusammenarbeit mit führenden Medizinern auf Basis der wissenschaftlich bewiesenen sogenannten multimodalen Schmerztherapie entwickelt und ist als Medizinprodukt der Klasse 1 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Moritz Philipp Weisbrodt, Mitgründer von Kaia Health: „Wir freuen uns sehr, mit der AOK Nordost einen Partner für unser innovatives digitales Rückenprogramm gewonnen zu haben. Von der App werden vor allem Menschen profitieren, die durch ihr eigenes Verhalten immer wieder unter Schmerzen leiden, weil sie sich zum Beispiel zu wenig oder falsch bewegen oder weil ihnen der Stress buchstäblich im Nacken sitzt. Mit unserem zeitgemäßen Ansatz können wir zusätzlich den steigenden Informationsbedarf aufgeklärter Patienten decken. Dafür integrieren wir wissenschaftliche Erkenntnisse über den Einfluss körperlicher, psychischer und Umweltfaktoren auf chronische Krankheiten.“ Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen die häufigsten Arbeitsunfähigkeitsfälle Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen zu den Krankheiten, die die häufigsten Arbeitsunfähigkeiten verursachen. Das ist auch das Ergebnis des vierten Länderübergreifenden Gesundheitsberichtes Berlin-Brandenburg, den das Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg – HealthCapital im Januar vorgelegt hatte. Dieser Bericht basiert auf Daten von rund 87 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berlin und Brandenburg aus den Jahren 2014 bis 2016. Er stellt eine repräsentative Grundlage dar, um gesundheitliche Entwicklungen in der Bevölkerung zu erkennen. Pressemitteilung der AOK Nordost
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