(HANNOVER) Ausgerechnet ein Stück Teewurst wurde einer Mitarbeiterin der Caritas Seniorendienste in Hannover zum Verhängnis – von der fetthaltigen Rohwurst nahm sich sich nämlich etwas, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe von heute berichtet. Und weil die Wurst den Bewohnern vorbehalten sei, habe sie mit ihrem Vergehen das Vertrauen ihres Arbeitgebers untergraben. Und das so tief, dass dieser sich zu einer Entlassung der Pflegehelferin genötigt sah. Da hilft es auch nix, dass laut Leitbild die Mitarbeiterinnen der Caritas Seniorencentren deren wichtigstes Kapital seien. Und Caritas nutzt auch nix – auf keinen Fall in Hannover. (Zi)
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Bundeskabinett bringt Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in bestimmten Krankenhausbereichen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. Die heute auf den Weg gebrachte Regelung ist eine weitere wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken. Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, stärken wir die Patientensicherheit und verbessern zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus.“ Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) werden beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Pflegepersonaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2018 verbindlich zu vereinbaren. Sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband keine Vereinbarung treffen, setzt das Bundesministerium für Gesundheit die Pflegepersonaluntergrenzen per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Das Bundesgesundheitsministerium begleitet die Festlegung der Personaluntergrenzen in einem engen fachlichen Austausch. Dazu gehört, dass die Selbstverwaltungspartner unverzüglich einen konkreten Zeitplan vorlegen müssen. Zudem wird das Bundesgesundheitsministerium an den Sitzungen der beiden Vertragsparteien teilnehmen. Die Selbstverwaltungspartner sind verpflichtet, das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig Unterlagen zum Bearbeitungsstand vorzulegen sowie fortwährend über die Arbeitsfortschritte zu informieren. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Karl-Josef Laumann, wird vom Bundesgesundheitsministerium in den fachlichen Austausch mit beiden Vertragsparteien einbezogen. Weitere maßgebliche Verbände wie der Deutsche Pflegerat, die für das Personalfragen in Krankenhäusern maßgeblichen Gewerkschaften und die Arbeitsgemeinschaft der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften e.V. werden eingebunden. Um Personalverlagerungen zu vermeiden, müssen Krankenhäuser zudem die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren und dies auch in den Qualitätsberichten veröffentlichen. Es werden verbindliche Vergütungsabschläge eingeführt, wenn die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden sowie weitere Maßnahmen, für den Fall, dass die Personaluntergrenzen durch einzelne Krankenhäuser nicht erfüllt werden. Zudem werden notwendige Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen vorgesehen. Die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen ist bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich zu evaluieren. Der Evaluationsbericht ist dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über das BMG vorzulegen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser schon seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Ab 2019 soll dieser um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren wird bis einschließlich 2021 an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden. Für aus den Pflegepersonaluntergrenzen folgende Mehrkosten, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Mit diesen Regelungen wurden die Schlussfolgerungen aus der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vom 7. März 2017 umgesetzt, die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer vorgelegt wurden. Ursprünglich waren die Arbeiten der Kommission bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Damit liegen die Ergebnisse deutlich früher vor, als geplant. Es handelt sich um Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Berliner Mendelssohn-Palais verkauft
Das historische Mendelssohn-Palais in der Jägerstraße in Berlin-Mitte ist an die Immobiliengesellschaft HGHI Holding GmbH verkauft worden. Damit ist das weltweite Bieterverfahren erfolgreich beendet. „Wir freuen uns, dass das Deutsche Apothekerhaus so ein großes Interesse im Markt gefunden hat und nun in die Hände eines neuen Eigentümers gegeben wird“, sagt Dr. Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Das Bieterverfahren ist reibungslos verlaufen, und auch der Vertragsabschluss mit einem marktgerechten Preis konnte zügig umgesetzt werden. Die Schlüsselübergabe ist bereits am vergangenen Freitag erfolgt.“ Bis zum Jahr 2016 hatte die ABDA das Mendelssohn-Palais vierzehn Jahre lang als Verbandssitz und Geschäftsstelle genutzt, bevor wegen des wachsenden Raumbedarfs ein Standortwechsel unvermeidlich wurde. Das Gebäude wurde zwischen 1891 und 1893 nach den Plänen der Architekten Schmieden und Speer für das Bankhaus Mendelssohn & Co. errichtet. Es befindet sich In direkter Nähe zum Gendarmenmarkt und liegt damit mitten im Herzen Berlins. In dieser exklusiven Umgebung gehört es zu den wenigen verbliebenen, originalgetreu erhaltenen historischen Gebäuden. Vorübergehend hat die ABDA-Geschäftsstelle nun ihren Sitz Unter den Linden, während zugleich ein Neubau in der Heidestraße entsteht. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Arzneimittelausgaben 2017: Anstieg niedriger als erwartet – trotz 800.000 neuer Versicherter
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2017 um 3,1 Prozent auf 35,2 Mrd. Euro gestiegen. Das ist weniger als in der Rahmenvorgabe von Ärzten und Krankenkassen erwartet (3,2 Prozent) und bedeutet eine Wachstumsabschwächung im dritten Jahr in Folge – nach 8,9 Prozent (2014), 5,0 Prozent (2015) und 3,8 Prozent (2016). Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Obwohl sich die Anzahl der GKV-Versicherten um knapp 800.000 (ein Prozent) auf fast 73 Millionen erhöht hat, sank die Zahl der verordneten Arzneimittelpackungen um 2,1 Prozent auf 741 Millionen. Ersten Analysen zufolge sind vor allem Magensäureblocker wie Omeprazol und Pantoprazol seltener verschrieben worden. In der Endabrechnung werden die Arzneimittelausgaben noch niedriger ausfallen. Denn in der DAV-Statistik sind die Einsparungen der Kassen durch Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern noch nicht berücksichtigt. Diese betrugen allein in den ersten neun Monaten 2017 schon 2,9 Mrd. Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Die Arzneimittelausgaben steigen weiterhin, aber erwartungsgemäß immer moderater“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir haben mehr Versicherte und immer mehr ältere Patienten. Das trägt ebenso wie der medizinische Fortschritt zu den Kosten bei. Wenn mehr Patienten länger und besser leben können, darf man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Deshalb sei auch für 2018 eine Steigerung von 3,2 Prozent für die Arzneimittelausgaben von Ärzten und Krankenkassen eingeplant worden. Becker weiter: „Nur ein Bruchteil der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung geht an die Apotheken. Ihr Anteil an den GKV-Ausgaben liegt seit Jahren stabil unter 2,5 Prozent. Auf der anderen Seite sind die Beitragseinnahmen der Krankenkassen wegen der guten Arbeitsmarktlage und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen stark gestiegen. Zudem erzielen die Kassen Einsparungen durch Rabattverträge für Generika und durch Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern bei neuen Medikamenten mit festgestelltem Zusatznutzen. Trotz der prall gefüllten Börse klagen aber manche Kassenvertreter über hohe Ausgaben und wollen weitere Kürzungen diskutieren. Mich ärgert das, und die Versicherten können das sowieso nicht mehr nachvollziehen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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