Schon lange wird zurecht darauf hingewiesen, zuletzt auch wieder beim Internistenkongreß in Wiesbaden z.B., dass der Hochdruck auch im Alter effizient behandelt werden sollte. Zugleich wird aber betont, dass eine Absenkung des diastolischen Druckes unter 60 mmHg vermieden werden sollte wegen der dann eintretenden schlechteren Koronardurchblutung.
Die große Amplitude ist ja nun ein typisches Phänomen im Alter aufgrund der nachlassenden oder fehlenden Windkesselfunktion der Aorta. Wenn der ja meistens primär systolisch erhöhte Blutdruck entsprechend behandelt wird, ist es häufig so, dass der diastolische Druck auf 60 oder 50 mmHg absinkt. Geht man mit der Medikation zurück, entgleitet einem wieder der systolische Druck nach oben. Dieses Problem habe ich selbst in über 30 Berufsjahren nicht befriedigend lösen können. Auch z. B. in den Kongreßberichten oder entsprechenden Artikeln in den Fachblättern wird nie ein praktischer Therapievorschlag gemacht, immer nur der genannte Hinweis gegeben.
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KKH warnt vor Modeerscheinung Kaiserschnitt
Die Zahl der Kaiserschnitte bewegt sich in Deutschland unverändert auf hohem Niveau. Das belegt eine Auswertung der Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Demnach lag die Kaiserschnitt-Quote im vergangenen Jahr bei 32 Prozent. Global gesehen ist nach Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO dagegen nur bei zehn bis 15 Prozent der Schwangerschaften ein Kaiserschnitt vertretbar. Für die steigende Entwicklung wird vor allem die Zunahme an Risikoschwangerschaften aufgrund des erhöhten Alters der gebärenden Frauen verantwortlich gemacht. Allerdings lassen aber auch immer mehr Schwangere aus Angst vor Geburtsschmerzen einen Wunschkaiserschnitt vornehmen. Diese Entwicklung sieht die KKH kritisch: Denn Experten sind sich einig, dass ein Kaiserschnitt heute zwar ein routinemäßiger Eingriff ist, eine solche Operation jedoch auch einige Risiken birgt. Die häufigsten Komplikationen können Wundheilungsstörungen oder dauerhafte Unterbauchschmerzen auf Grund von Verwachsungen sein. Deshalb ist es aus Sicht der KKH ratsam, nur dann einen Kaiserschnitt durchzuführen, wenn dieser für Mutter oder Kind wirklich medizinisch notwendig ist. Alle Schwangeren, die unsicher sind oder Ängste vor einer natürlichen Entbindung haben, sollten ihre Sorgen mit ihrer betreuenden Hebamme oder Frauenärztin besprechen. Pressemitteilung der KKH
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eGK/Telematik – Anwendungen in Parallelnetzen im Rahmen von Selektivverträgen
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes unterstützt trotz der erneuten, durch die Anbieter verursachten Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Hardwarekomponenten weiterhin die Telematikinfrastruktur (TI) als derzeit einzig sicheres Netz des deutschen Gesundheitswesens. Die Telematikinfrastruktur gewährleistet das für medizinische Daten notwendige, sehr hohe Sicherheitsniveau durch permanente Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das kürzlich verabschiedete eHealth-Gesetz unterstreicht diese Bedeutung an diversen Stellen, insbesondere durch die Klarstellung, dass der elektronische Arztbrief zukünftig nur noch über Dienste der Telematikinfrastruktur versendet werden darf. Bis zur Verfügbarkeit der Telematik-infrastruktur werden allerdings die Nutzung und der Aufbau von potentiell unsicheren Parallelnetzen nicht unterbunden, sondern im Rahmen von Selektivverträgen teilweise sogar gefördert. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes stellt in diesem Zusammenhang fest, dass nach Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur alle Anwendungen, die eine elektronische Übermittlung medizinischer Daten vorsehen und im Rahmen von Selektivverträgen gefördert und finanziert werden, von der gematik als sicheres Übermittlungsverfahren zugelassen und somit in die Telematikinfrastruktur migriert werden müssen. Eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Beitragszahler von Anwendungen in potentiell unsicheren Netzen darf nicht fortgesetzt werden, wenn zukünftig parallel ein durch die Beitragszahler finanziertes sicheres Netz zur Verfügung steht. Die ggf. entstehenden Migrations-, Betriebs-, Bestätigungs- und Zulassungskosten dürfen nicht auf die Gemeinschaft der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung umgelegt werden. Presseerklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zur Telematik
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Eltern im Osten nehmen häufiger Kinderpflegekrankengeld in Anspruch
Immer mehr berufstätige Eltern nutzen die Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016. Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder). „Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“ Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall. Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder. Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Krankenstand bleibt stabil Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5 Millionen Betrieben beschäftigt waren. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen
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