Angesichts der Pressemeldungen, der Mitteilungen der Kollegen und der Anstrengungen um die Impfung scheint die Neue Grippe eine ernsthafte Bedrohung sowohl für das Morbiditätsgeschehen als auch für das Mortalitätsgeschehen darzustellen. Ist es an dieser Stelle angezeigt, über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektivoperationen nachzudenken und diese umzusetzen. Kennt jemand in diesem Zusammenhang Empfehlungen der Gesundheitsämter?
Denkbar wäre eine stationäre Aufnahme am Vortag der Operation oder zumindest 12 Stunden vorher, um bei eintreten von Symptomen die Patienten von einer Elektivoperation (Hernie, Hüfte, Knie, Galle) vorerst auszuschließen.
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AMNOG hat sich bewährt – Mondpreise im ersten Jahr abschaffen!
Das AMNOG-Prinzip ist gut und richtig: Hohe Erstattungsbeträge, wenn das neue Medikament einen großen Zusatznutzen für Patienten hat, und relativ geringe Erstattungsbeträge, wenn der Hersteller für das neue Medikament keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen nachweisen kann. Leider ist es bisher so, dass aus den Portemonnaies der Beitragszahler ein Jahr lang jeder Preis bezahlt werden muss, den ein Pharmaunternehmen verlangt. Egal ob die Preise realistisch kalkuliert sind oder ob es sich um Mondpreise handelt. Mit dem AMNOG bezahlen die Krankenkassen nach einem Jahr nicht mehr länger hohe Preise für behauptete Innovationen, sondern vielmehr angemessene Preise für den jeweils belegten Zusatznutzen. Nicht das Attribut ,neu‘ ist bei der Bewertung eines Arzneimittels länger entscheidend, sondern der nachgewiesene Zusatznutzen für Patienten ist das wichtigste Kriterium. Die AMNOG-Verhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung über einen dem Patientennutzen angemessenen Erstattungsbetrag haben sich bewährt. Bis Ende 2014 konnte bei 68 Erstattungsbetragsverhandlungen in 59 Fällen eine Einigung erzielt werden. Lediglich in 9 Fällen kam es zu einer Entscheidung durch die dafür vom Gesetzgeber vorgesehene Schiedsstelle. Statement des GKV-Spitzenverbandes
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Geheimnisse des Wasser – Nanobubbles
Wasser: Unser Körper besteht zum größten Teil aus Wasser. Beim Thema Wasser denken viele eher an Mineralstoffe oder Verunreinigungen. Darüber schrieb ich ja auch in den Beiträgen “Uran im Wasser“, “Assel-Kot aus dem Leitungswasser“,
Oder aber über die Heilkraft von Wasser, wie bei der Wassertherapie (z.B. Kneipp, Reibesitzbad) oder wie im Beitrag “Bei Schmerzen Wasser trinken“.
Das […]
Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt
In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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