Angesichts der Pressemeldungen, der Mitteilungen der Kollegen und der Anstrengungen um die Impfung scheint die Neue Grippe eine ernsthafte Bedrohung sowohl für das Morbiditätsgeschehen als auch für das Mortalitätsgeschehen darzustellen. Ist es an dieser Stelle angezeigt, über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektivoperationen nachzudenken und diese umzusetzen. Kennt jemand in diesem Zusammenhang Empfehlungen der Gesundheitsämter?
Denkbar wäre eine stationäre Aufnahme am Vortag der Operation oder zumindest 12 Stunden vorher, um bei eintreten von Symptomen die Patienten von einer Elektivoperation (Hernie, Hüfte, Knie, Galle) vorerst auszuschließen.
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Bewährtes Modell geht in die nächsten Runden: Arzneimittel-Tranche XVII gestartet / Tranche XVIII ausgeschrieben
Zum 1. Oktober sind neue AOK-Arzneimittelrabattverträge in Kraft getreten. Die Verträge der Tranche XVII ersetzen die Kontrakte der Ende September auslaufenden Tranche XIII. Die Versorgungsverträge für 54 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen laufen bis zum 30. September 2018. „Den Zuschlag erhielten 34 Pharmaunternehmen und Bietergemeinschaften“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel liegt bei 1,1 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis). Hermann äußerte sich zum Vertragsstart zufrieden darüber, dass Union und SPD die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge im für 2017 geplanten Arzneimittelmarktgesetz nicht zur Disposition stellen: „Auch die Politik weiß, dass auf die Arzneimittelrabattverträge Verlass ist. Sie haben die gesetzlichen Krankenkassen nach den aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums allein von Januar bis Ende Juni 2016 um mehr als 1,8 Milliarden Euro entlastet. Das sind nochmals fast zehn Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015. Diese Summe geht 1:1 an die Versichertengemeinschaft.“ Die im Gesetzentwurf vorgesehenen gesetzlichen Vorbereitungsfristen für die Pharmaunternehmen seien ein gangbarer Weg. „Im Interesse unserer Versicherten räumen wir unseren Vertragspartnern ohnehin schon eine entsprechend lange Rüstzeit ein“, so der Vorstandschef. Die AOK-Gemeinschaft setzt deshalb ihren klaren Kurs fort: Aktuell hat die AOK Baden-Württemberg die Ausschreibung für die nächste Tranche XVIII auf den Weg gebracht. Diese umfasst 109 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Dabei geht es im Wesentlichen um Anschlussverträge für die Ende Mai 2017 auslaufenden Kontrakte der Tranche XIV mit besonders umsatzstarken Präparaten wie Omeprazol (Magensäurehemmer), Simvastatin (Cholesterinsenker) oder Ibuprofen (Schmerzmittel). Erstmals ausgeschrieben werden zudem etwa das Antibiotikum Linezolid oder das Osteoporosemittel Paricalcitol. Das jährliche AOK-Umsatzvolumen (Apothekenverkaufspreis) für die ausgeschriebenen Arzneimittel liegt bei rund 1,8 Milliarden Euro. Die Angebotsfrist endet am 31. Oktober 2016. Die Verträge sollen vom 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2019 laufen. Die zum 1. Oktober 2016 gestartete Tranche AOK XVII im Überblick: Laufzeit: 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 54 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 55 Fachlosen 4 Wirkstoffe werden im Mehrpartnermodell vergeben 34 erfolgreiche Pharmaunternehmen/ Bietergemeinschaften AOK-Umsatzvolumen pro Jahr: 1,1 Milliarden Euro Die Ausschreibung der Tranche AOK XVIII im Überblick: Laufzeit: 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2019 109 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 111 Fachlosen 16 Wirkstoffe werden im Mehrpartnermodell vergeben AOK-Umsatzvolumen pro Jahr: 1,8 Milliarden Euro Ende der Angebotsfrist: 31. Oktober 2016 Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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vdek: Finanzierung der Krankenhausreform stärker in den Fokus rücken
In Anbetracht des steigenden Finanzdrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss bei der geplanten Klinikreform die Finanzierung stärker in den Fokus gerückt werden. „Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020, muss dies dringend nachgeholt werden. Die Ausgaben der Reform müssen sonst über Zusatzbeitragssätze finanziert werden, die einseitig zulasten der Versicherten gehen.“ Darüber hinaus gebe es angesichts der Milliardenkosten der Reform keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse an die Leistungserbringer, so Elsner. „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit.“ In einem 10-Punkte-Papier analysiert der vdek zudem die zentralen Probleme in der Krankenversorgung, bewertet die Lösungsvorschläge im Rahmen der geplanten Reform und stellt zusätzliche Forderungen auf, wie die Krankenhausversorgung zukunftssicher gestaltet werden kann: Thesen zur Krankenhausversorgung heute und morgen Seit der Einführung des DRG-Entgeltsystems im Jahr 2003 hat es in Deutschland keine Krankenhausreform mehr gegeben. Dadurch haben sich Probleme in der Krankenhausversorgung angestaut. Dies zeigt sich auch in der Ausgabenentwicklung der GKV. Die GKV-Krankenhausausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen, und zwar von 47,51 Milliarden Euro auf 67,39 Milliarden Euro von 2004 bis 2014. Trotz gemeinsamer Verantwortung der Krankenkassen und Länder für die Krankenhausversorgung („duale Krankenhausfinanzierung“) haben sich die Länder aus ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung zurückgezogen: Die Investitionsförderquote der Länder (prozentualer Anteil der Investitionsfördermittel an den Gesamtkosten) sank von rund 10 Prozent in 1993 auf rund 3,5 Prozent in 2013. Die Folge: Krankenhäuser finanzieren sich mehr und mehr über die GKV-Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten – Geld, das eigentlich für die Versorgung der Patienten gedacht ist. Jährlich werden bereits jetzt mehr als drei Milliarden Euro der Investitionsausgaben aus GKV-Mitteln verdeckt finanziert („schleichende Monistik“). Diese verdeckte Finanzierung erfolgt durch Mengensteigerungen, d. h. immer mehr Patienten werden in den Krankenhäusern behandelt. Möglich wurde dies durch eine deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, welche von 14 Tagen (1991) auf 7,5 Tage (2013) sank. Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen von 14,5 Millionen auf 18,7 Millionen Fälle. Diese Zunahme hat zu einer Leistungsverdichtung geführt, was sich auf die Qualität der Versorgung und der „Pflege am Bett“ ausgewirkt hat. Denn mit dem Anstieg der Fallzahlen wuchs zwar die Zahl der Ärzte deutlich – seit 1991 von 109.000 auf 165.000 in 2013 -, die Zahl der Pflegekräfte nahm aber im gleichen Zeitraum nur von 389.000 auf 419.000 zu. Die etwa gleiche Zahl an Pflegekräften muss also nun deutlich mehr Patienten versorgen. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich viel Geld für die Gesundheitsleistungen (HCP-Studie 2015) ausgibt, haben wir international betrachtet „nur“ ein gutes, aber kein herausragendes Qualitätsniveau (OECD-Studie 2012). In den städtischen Regionen gibt es Überkapazitäten, die zur Überversorgung führen. Hier ist vor allem die fehlende Indikationsqualität („Ist die Behandlung notwendig bzw. medizinisch indiziert?“) das Problem. In dünn besiedelten, ländlichen Regionen hingegen können Versorgungsprobleme (Belegungsrückgänge, Personalmangel, Schließung von Krankenhausabteilungen) entstehen. Der Fallzahlrückgang führt in diesen Regionen zu Problemen bei der Ergebnisqualität („Wird das erwünschte Ergebnis erzielt?“). Auch zwischen den Krankenhäusern bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede. Außerdem werden Mindestmengenregelungen zum Teil nicht konsequent angewendet. Beispiel: komplexe Eingriffe an der Speiseröhre: 68 Prozent der Krankenhäuser, die eine Zulassung für diesen Eingriff haben, erreichen die Mindestmengen nicht. Große Unterschiede gibt es zwischen den Krankenhäusern auch bei der Strukturqualität („Sind die Rahmenbedingungen richtig?“), der Prozessqualität („Wird die Leistung richtig erbracht?“) und der Ergebnisqualität. Die Krankenhausplanung auf Länderebene gibt keine Richtung vor, stattdessen werden gewachsene Strukturen bzw. unnötige Kapazitäten seit 1972 fortgeschrieben. Die bisherigen Planungskriterien sind zu abstrakt und werden zudem nicht bundeseinheitlich angewendet. Qualität wird als Planungskriterium nur vereinzelt und ansatzweise berücksichtigt. Zwar sind zahlreiche Zentren (wie z. B. Brust- oder Krebszentren) entstanden, doch die erwünschte echte Schwerpunktbildung hat nicht stattgefunden, da entsprechende Standardisierungen in der Krankenhausplanung fehlen. Zwölf Prozent der Krankenhäuser (231) rechneten 2014 mit den Ersatzkassen Zentrumszuschläge ab. Ähnliche Fehlentwicklungen gibt es im Bereich der Notfallversorgung. Die Krankenhausplanung gleicht deshalb einem Flickenteppich. Weitere Herausforderungen sind durch den demografischen Wandel und regionale Veränderungen zu erwarten. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, zudem werden sich die Binnenwanderungen vom Land in die Stadt verstärken. Junge Menschen bzw. Arbeitskräfte ziehen in die Städte, ältere Menschen bleiben in den ländlichen Gebieten und müssen dort medizinisch betreut werden. Dadurch verändern sich die Versorgungsbedarfe. Dieser Strukturwandel vollzieht sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Durch geringe Geburtenraten können Stellen nicht immer nachbesetzt werden. Das geplante Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) enthält einige gute Ansätze, insbesondere was die stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung sowie den Strukturfonds anbelangt. Auch das Ziel, mithilfe eines Pflegestellenförderprogramms die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu senken, ist aus Sicht der Ersatzkassen grundsätzlich richtig. Bei allen drei Punkten kommt es nun entscheidend auf die Umsetzung an. Nicht ausreichend angegangen werden das Problem der Investitionskostenfinanzierung und das der Mengenbegrenzung. Dadurch werden zentrale Probleme der Krankenhausversorgung verschleppt. Erstmalig soll mit dem KHSG auch Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung gesetzlich festgeschrieben werden. So soll u. a. schlechte Qualität zu Konsequenzen bei der Planung führen. Allerdings fehlt in dem aktuellen Gesetzentwurf eine Regelung, die den Ländern verbindlich vorschreibt, diese Vorgabe auch anzuwenden. Zur Schließung von Abteilungen oder gar ganzen Krankenhäusern durch die Länder wird es daher eher selten kommen. Den Krankenkassen fehlt zudem die Rechtsgrundlage, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern bei mangelnder Qualität den Ausschluss von Leistungen durchzusetzen. Als sehr problematisch bewerten die Ersatzkassen die vorgesehenen Abschläge für schlechte Qualität. Qualitativ unzureichende Leistungen sollten nicht geringer vergütet, sondern vielmehr aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung eines Strukturfonds beim Bundesversicherungsamt (BVA) sollen Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote konzentriert und Umwidmungen von Krankenhäusern (z. B. in Medizinische Versorgungszentren) ermöglicht werden. Der Strukturfonds soll mit 500 Mill
ionen Euro aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, Länder und ggf. Krankenhausträger sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. Wenn das Geld richtig eingesetzt wird und auch die Länder die vorgesehenen Mittel bereitstellen, kann der Strukturfonds aus Sicht der Ersatzkassen den notwendigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft einleiten, zu einer Konzentration von Leistungen an ausgewählten Standorten und einer besseren Qualität führen. Ein Recht zur Antragstellung beim BVA […]
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Private Krankenversicherung sichert über 300.000 Arbeitsplätze
Die Gesundheitswirtschaft gehört mit einem Anteil von 15,9 % der Beschäftigten zu den größten Branchen der deutschen Wirtschaft. Gesetzliche Änderungen im Gesundheitssystem betreffen damit viele Millionen Menschen existenziell. Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in diesem System eine unverzichtbare Größe. Allein in der ambulanten Versorgung verantworten Privatversicherte rund 25 % der Umsätze. Gäbe es die Privatpatienten nicht, würden der ambulanten medizinischen Infrastruktur in Bayern 1,1 Mrd. Euro entzogen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland plädiert auch die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. für eine starke PKV in der Dualität der Systeme. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Der Systemwettbewerb fördert Wahlfreiheit und Innovation. Außerdem stabilisiert er die Lohnzusatzkosten. Die Private Krankenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens.“ Anlässlich des heute stattfindenden PKV-Wirtschaftstages von PKV Verband und vbw in München hat das WifOR-Institut (Darmstadt), das die Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung für das Bundeswirtschaftsministerium erstellt, Ergebnisse seiner Studien zur wirtschaftlichen Bedeutung der PKV vorgestellt. Die Studien zeigen, dass der PKV direkt, indirekt und induziert rund 37,3 Mrd. Euro an Bruttowertschöpfung in Deutschland zuzurechnen sind. Die WifOR-Studien ermöglichen auch Rückschlüsse über die Auswirkungen einer rot-rot-grünen Bürgerversicherung. Am Standort Deutschland würde in einer Einheitsversicherung eine Bruttowertschöpfung von 13,4 Mrd. Euro entfallen. Davon betroffen wären rund 300.000 Erwerbstätige, die diese Bruttowertschöpfung zum Beispiel in der ambulanten und stationären Versorgung erwirtschaften. Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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