Angesichts der Pressemeldungen, der Mitteilungen der Kollegen und der Anstrengungen um die Impfung scheint die Neue Grippe eine ernsthafte Bedrohung sowohl für das Morbiditätsgeschehen als auch für das Mortalitätsgeschehen darzustellen. Ist es an dieser Stelle angezeigt, über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektivoperationen nachzudenken und diese umzusetzen. Kennt jemand in diesem Zusammenhang Empfehlungen der Gesundheitsämter?
Denkbar wäre eine stationäre Aufnahme am Vortag der Operation oder zumindest 12 Stunden vorher, um bei eintreten von Symptomen die Patienten von einer Elektivoperation (Hernie, Hüfte, Knie, Galle) vorerst auszuschließen.
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Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel
Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel erweitert die Private Krankenversicherung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue: „Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet. Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt. Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt.“ Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter: www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfaden-mitgliedsunternehmen Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Aktueller Stand der Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen
Das komplexe Entwicklungsprojekt zur Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen schreitet weiter voran. Die beauftragten Industrieunternehmen befinden sich derzeit in der Entwicklung, dem Aufbau und der Integration der Infrastrukturkomponenten. Ein wesentlicher Bestandteil der Integration ist der Aufbau der zentralen Dienste der Telematikinfrastruktur (TI). In einem ersten Schritt wurden die Fachdienste der Krankenkassen zur Unterstützung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) bereits Mitte 2014 angebunden. Die Telematikinfrastruktur (die „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“) ist nun für den zukünftigen Betrieb mit Echtdaten von rund 70 Millionen elektronischen Gesundheitskarten aufgebaut und wurde Ende April nach intensiver Prüfung durch die gematik zur Nutzung freigegeben. Die TI kann damit in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern in den Praxisbetrieb übergehen, sobald die dazugehörigen Zugangsgeräte wie der Konnektor fertig sind. Daran arbeitet die Industrie derzeit mit Hochdruck. Erstes Bestandsnetz angebunden und Sicherheitsinfrastruktur zugelassen Auch weitere Projekterfolge konnten Ende April erzielt werden. So wurde ein erstes Bestandsnetz von Heilberuflern – das sichere Netz der KVen (SNK), erfolgreich an die TI angebunden. Die gematik arbeitet nun bereits daran, ebenfalls ein bestehendes Zahnärzte-Netz anzubinden. Zudem wurde in der TI ein Konfigurationsdienst bereitgestellt, um damit Softwareupdates und aktualisierte Konfigurationen den dezentralen Komponenten anzubieten. Um das Gesundheitswesen datenschutzkonform und sicher zu vernetzen, müssen sich darüber hinaus alle Beteiligten im Netz als zugangsberechtigt identifizieren lassen – seien es Versicherte, Heilberufler, medizinische Institutionen, dezentrale Komponenten (wie z.B. Konnektoren in den Praxen) oder auch Dienste der zentralen TI-Plattform. Die technische Identifikation erfolgt verschlüsselt über Sicherheitsinfrastrukturen (Public Key Infrastructures – PKI). Die PKI für die Komponenten und Dienste der TI wurde nun von der gematik für den Betrieb zugelassen. Erprobungsstart Voraussichtlich im Herbst 2015 kann mit der Erprobung bei allen Teilnehmern begonnen werden. Bereits vorher werden die Inbetriebnahme und die Zulassung abgeschlossen. An der Erprobung des Online-Versichertenstammdatenabgleichs nehmen in zwei Testregionen insgesamt je 500 Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie fünf bzw. sechs Krankenhäuser teil. Nach aktueller Planung wird sich die Erprobung der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und der sicheren Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE)[1] der Erprobung VSDM anschließen. In der Testregion Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) wurde bereits im März die Teilnehmergewinnung erfolgreich abgeschlossen. Die gematik hatte die Liste der Erprobungsteilnehmer geprüft, die von dem beauftragten Industriekonsortium CompuGroup Medical AG, PwC Strategy& (Germany) GmbH und KoCo Connector AG für die Erprobung gewonnen werden konnten. Sämtliche Auswahlkriterien wurden erfüllt: Dazu gehörte unter anderem, dass Praxen mit verschiedener Größe und unterschiedlichen IT-Verwaltungssystemen ausgewählt wurden. Auch sollten Praxen mit mobilen Kartenlesegeräten und unterschiedlichen Internetanbindungen dabei sein. Damit wird sichergestellt, dass künftig alle Systeme in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden können. Wissenschaftliche Evaluation Die Erprobung wird durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet. Ziel der wissenschaftlichen Evaluation ist, die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der neuen technischen Prozesse mit der elektronischen Gesundheitskarte zu analysieren. Dies erfolgt aus Sicht der Anwender, also der an der Erprobung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sowie aus Sicht der Beteiligten, also der Patienten. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Einführung der Anwendungen und Basisdienste auf interne Prozesse und Strukturen in den Institutionen der Leistungserbringer betrachtet. Aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation werden Empfehlungen für den bundesweiten Rollout abgeleitet. Die gematik hat im September 2014 die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg beauftragt, die wissenschaftliche Evaluation durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und parallel durchgeführter Evaluation wird das Netz der Telematikinfrastruktur für den bundesweiten Anschluss aller Praxen und Krankenhäuser bereitstehen. Notfalldatenmanagement Die gematik-Gesellschafter haben in der 48. Gesellschafterversammlung im November 2014 das Vorhaben „Notfalldatenmanagement-Sprint“ beschlossen, in dem bereits heute Prozesse aus der späteren Projektphase des Notfalldatenmanagements (NFDM) evaluiert werden. Hierbei soll bereits ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur untersucht werden, ob das Einwilligungsverfahren des Versicherten in die freiwillige Anwendung und das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes alltagstauglich sind sowie durch die Patientenverwaltungssysteme ausreichend unterstützt werden. Da die Integration von NFDM in die Primärsysteme für die Akzeptanz bei Versicherten und Ärzten bedeutsam ist, können so gegebenenfalls Optimierungspotenziale frühzeitig erkannt und genutzt werden, bevor die eigentliche Erprobung beginnt. Pressemitteilung der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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Brauchen wir noch öffentliche Krankenhäuser?
Heute Thema auf dem Hauptstadtkongress: Notwendige Daseinsvorsorge oder teure Sozialromantik: Brauchen wir öffentliche Krankenhäuser? “Etwa Hälfte der deutschen Krankenhäuser macht keinen Gewinn. Nach einer Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) scheidet rund jedes achte Krankenhaus bis 2020 vom Markt aus, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Doch während bei den privaten Kliniken nicht einmal jede … Weiterlesen →