39-jährige Patientin mit Erstmanifestation einer Autoimmunthyreopathie Typ M. Basedow. Bei gleichzeitigem Vorliegen einer fokalen Autonomie re. handelt es sich um das sog. Marine-Lenhart-Syndrom (AIT und Autonomie. Die Werte: FT3 17,8 mehr…
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Zuviel Impfstoff?
(HANNOVER) Wie bekommen wir denn diese Meldungen übereinander? Während das Bundesministerium für Gesundheit plant, den überschüssigen Impfstoff gegen die Schweinegrippe ins Ausland zu verschachern, appelliert die Niedersächsische Ministerin für Gesundheit und Soziales an ihre Landesbürger, sich doch noch ihre Impfdosis abzuholen. Derweil ist man im Ministerium in Niedersachsen bemüht, zwischen Appell der Ministerin und dem […]
Schutz vor Ebola: TÜV Rheinland berät bei dienstlichen Auslandsreisen
Die Ebola-Epidemie in Westafrika breitet sich immer weiter aus, Mitte Oktober sprach die Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell bereits von über 4.000 Toten. Auch hierzulande wächst die Angst, sich anzustecken – nicht erst seit der ersten Infektion in Spanien. Besorgt sind vor allem jene, die aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen. TÜV Rheinland bietet Unternehmen deshalb eine umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge und reisemedizinische Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten. Im Falle von Ebola informieren die Expertinnen und Experten auf einer eigenen Website www.tuv.com/ebola über Ansteckungsgefahr, Risiken und Gesundheitsschutz auf Dienstreisen. Übertragung durch direkten Körperkontakt „Das Auswärtige Amt rät angesichts der aktuellen Lage dringend von Reisen nach Guinea, Liberia und Sierra Leone ab und ruft zur Ausreise auf. Ausgenommen davon ist dringend benötigtes medizinisches und humanitäres Personal im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ebola-Epidemie“, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. „Die Betriebsärzte von TÜV Rheinland führen die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte mit beruflichen Tätigkeiten im Ausland mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen durch“, sagt sie. Die Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch erfolgt durch den direkten Körperkontakt mit an Ebolafieber erkrankten oder verstorbenen Menschen oder durch den Kontakt mit deren Blut oder anderen Körperflüssigkeiten. Es gibt bisher keine Hinweise auf eine Übertragung von Filoviren auf den Menschen durch die Atemluft. Eine Weitergabe der Infektion während der Inkubationszeit wurde bislang nicht beschrieben. „Das Übertragungsrisiko ist in der Spätphase der Erkrankung am größten, wenn die Viruslast am höchsten ist“, erklärt Dr. Wiete Schramm. Die Ansteckung erfolgt häufig über Kontakt zu den Körpern Verstorbener, beispielsweise bei Beerdigungsritualen. Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf www.tuv.com/ebola im Internet.
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Geplante Arzneimittelreform: AOK Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen zum Nutzen der Versicherten
Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) findet die AOK Baden-Württemberg deutliche Worte. Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann, der im Ausschuss als Sachverständiger auftritt, bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf: „Auch wenn der Name des Gesetzes vielversprechend klingt – wird der aktuelle Entwurf so umgesetzt, steht der große Gewinner bereits fest: die Pharmaindustrie.“ Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis des so genannten Pharmadialogs, den die Arzneimittelindustrie mit der Politik geführt hat. Außen vor blieben dabei vor allem die Belange der Versicherten. Vor allem der Trend steigender Arzneimittelpreise dürfte sich damit nahezu ungebremst fortsetzen. Zahlen der AOK Baden-Württemberg zeigen: Im patentgeschützten Bereich kostete die durchschnittliche Verordnung 2011 noch 176,45 Euro. Nur vier Jahre später sind es mit 325,74 Euro bereits rund 85 Prozent mehr. Der wichtigste Grund für steigende Arzneimittelpreise und die damit zunehmenden Belastungen für die Krankenkassen und ihre Versicherten liegt im System. Nach wie vor können die Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung – anders als in anderen EU-Ländern – hierzulande die Höhe der Preise ihrer Produkte nach eigenem Ermessen festlegen. Eine Bremse greift erst nach Ablauf von zwölf Monaten. Und dann geht das AMVSG allenfalls halbherzig gegen diese Kostenfalle vor. Es sieht eine Bremse für neue Medikamente bei einem erreichten Umsatz von 250 Millionen Euro vor. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch: In den vergangenen vier Jahren hätte diese Umsatzschwelle bei gerade einmal drei Präparaten gegriffen. „Eine Umsatzschwelle könnte allenfalls dann Sinn machen, wenn man sie viel niedriger, etwa bei 50 Millionen Euro ansetzen würde“, erklärt Hermann. „Richtiger wäre es allerdings, gleich vom ersten Tag an verhandelte Preise gelten zu lassen, etwa in Form rückwirkender Erstattungsbeträge.“ Auch an anderer Stelle verspricht der vorliegende Entwurf des AMVSG keine Verbesserungen – im Gegenteil. Die aktuelle Fassung sieht vor, dass der Erstattungsbetrag für verordnete Arzneimittel, die der GKV-Spitzenverband mit den Arzneimittelunternehmen aushandelt und den die Krankenkassen anschließend zu tragen haben, zukünftig geheim bleiben soll. Einblick sollen nur wenige direkt Beteiligte erhalten. Wer das ist, definiert das Gesetz allerdings nicht. Es droht eine Intransparenz, von der nur die Pharmakonzerne profitieren. „Vertraulichkeit mit Vorteilen für alle Beteiligten, die den Namen wirklich verdient, ist nur in Selektivverträgen direkt zwischen einzelnen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen umsetzbar. Selektive Vereinbarungen müssen daher deutlich aufgewertet werden“, fordert Hermann. Insgesamt hielte es die AOK Baden-Württemberg für erforderlich, die Verhandlungskompetenz der einzelnen Kassen entscheidend zu stärken. Nur in Kenntnis der tatsächlichen regionalen Versorgungssituation ließen sich Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen schließen, die den Ärzten Verordnungssicherheit geben und gewährleisten, dass die Patienten, die davon nachweislich profitieren, die für sie besten Medikamente zeitnah erhalten, so Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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