Ein sportlicher, junger Mann (40 Jahre) hatte vor einem Jahr einen massiven Bergunfall, damals kam neben Rippen und Wirbelbrüchen auch zu einer offenen Nasenbeinfraktur (inklusive Spaltung des Nasenrückens). Die Nase wurde sehr gut funktionell und ästhetisch versorgt. Bei der untersuchung zeigt sich ein gerader Nasenrücken, ein gerades Septum, die Nasenmuschel lassen sich mit Naphazolin nur mäßig abschwellen. Jetzt gibt er als Problem eine Nasenatmungsbehinderung und ein Spannungsgefühl, nachts mehr als tagsüber an.
Eine ambulante Polygraphie zeigt das er nicht schnarcht, keine Apnoen hat, es kommt lediglich zu einem Hypopnoeindex von 2/h, allerdings sagt das Messgerät das er in fast 50 % der Atemzüge eine Flusslimitation (ohne Schnarchen) aufweist. Eine lokale Therapie mit einer befeuchtenden Nasensalbe hilft dem Patienten, ist ihm aber aufgrund seines Alters lästig.
Er stellt nun die Frage hängt es mit dem Trauma zusammen oder liegt ein Behandlungsfehler vor?
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WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen
Warum ist das so? Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Smartphones von Ärzten und Apothekern verstößt sie aber gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es drohen empfindliche Strafen. Denn WhatsApp hat Zugriff auf das Adressbuch der Benutzer. Schon die Benutzung von WhatsApp verletzt deshalb die Persönlichkeitsrechte der Kontakte, die nicht in eine Übermittlung ihrer Daten an die WhatsApp Inc. in den USA eingewilligt haben. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Daten verschlüsselt werden oder nicht. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnte jüngst Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein. Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Ärzte und Apotheker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnte Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“ Ärzte und Apotheker gehen seit heute erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen. Doch wie könnte eine rechtssichere, digitale Kommunikation mit dem Patienten aussehen? „Nur über ein vom Patienten verwaltetes, unabhängiges Medium ist nunmehr eine rechtssichere Arzt-, Apotheker und Patienten-Kommunikation möglich“, so Rechtsanwalt Professor Christian Dierks. „Eine patienteneigene Kommunikationsplattform mit einer eigenen Gesundheitsakte, bei der der Patient den beteiligten Akteuren Zugriffsrechte selektiv einräumen kann, ist die einzige gangbare Lösung.“ Genau das ist vitabook: sofort einsetzbar für jeden Arzt, jede Apotheke und jeden Patienten. Der alleinige Datensouverän ist der Patient, so wie es die EU-Grundschutzverordnung im Ideal vorsieht. Ärzte, Apotheker und Patienten können über die Plattform vitabook Nachrichten jeder Art austauschen, Folgerezept und Medikamente bestellen, Arzttermine vereinbaren, Tagebucheinträge zu Symptomen und Vitalwerten teilen sowie Gesundheitsdaten und Dokumente jeder Art miteinander sicher und verschlüsselt austauschen. vitabook ist damit eine einheitliche und systemübergreifende Lösung für die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – in den Händen des Patienten, mit alleiniger Verfügungsgewalt des Patienten, sicher gespeichert in Deutschland. Pressemitteilung der vitabook GmbH
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DKG zur Studie der Bertelsmann Stiftung: Statistiken greifen zu kurz
Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zu Knieprothesen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Es gibt kaum einen Bereich der operativen Leistungen, der so intensiv zwischen behandelnden Ärzten und Patienten geklärt wird, wie die Endoprothetik. Hier greift ein Mehraugenprinzip. Zudem besteht immer die Möglichkeit, Zweitmeinungen einzuholen. Patienten mit Knieproblemen haben in der Regel einen langen Leidensweg hinter sich, ehe operiert wird. Statistische Auswertungen greifen hier zu kurz. Entscheidend ist die individuelle Situation der Patienten. Denn der Wunsch nach Mobilität und Schmerzfreiheit nimmt in unserer Gesellschaft weiter zu. Anhand statistischer Werte wird mit dieser Studie aber auch versucht, den Anschein einer stationären Überversorgung zu erwecken. Die pauschale Verdächtigung, die Krankenhäuser würden aus nichtmedizinischen Gründen Patienten operieren, hat keine Grundlage. Analysen auf Makroebene helfen nicht weiter und verkennen die Realität. Frau Dr. Mohn hat Recht, statistisch ist das nicht zu erklären. Nur der Blick in die Krankenakte hilft weiter. Die Krankenhäuser helfen Patienten, die Statistik hilft nicht.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Angst vor dem Zahnarzt oder der Zahnärztin? Deutsche kümmern sich zu wenig um Zahnvorsorge
Zwei Drittel der Kinder zwischen zwei und sechs Jahren gehen nicht zu einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin. Nur 33,9 Prozent dieser Altersgruppe nutzten im Jahr 2014 die Früherkennungsuntersuchung. Darauf wies der Verwaltungsrat der BARMER GEK in seiner Sitzung heute in Stuttgart anlässlich des Tages der Zahngesundheit (25. September) hin. „Kleinkinder müssen bereits vom ersten Milchzahn an gut versorgt werden. Nur so können Karies und andere Zahnerkrankungen konsequent verhindert werden. Der regelmäßige Besuch bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin auch mit den Kleinsten sollte daher Standardprogramm in jeder Familie sein“, sagte Ute Engelmann, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Kasse. Die BARMER GEK bietet ihren Versicherten eine dentale Frühprävention bereits ab dem sechsten Lebensmonat an. Das Gesetz sieht bislang die erste Untersuchung mit zweieinhalb Jahren vor. Auch Erwachsene sind Zahnarztmuffel Aber auch bei den Erwachsenen gibt es erheblichen Nachholbedarf. Viele von ihnen scheuen offensichtlich eine zahnärztliche Behandlung. Rund 30 Prozent der BARMER GEK Versicherten haben im Jahr 2014 keinen Dentisten aufgesucht. „Stetige Vorsorge legt den Grundstein für eine langanhaltende Zahngesundheit. Wer die Prophylaxe regelmäßig nutzt, kann sogar Geld sparen, da sich der Eigenanteil für Kronen oder Brücken deutlich reduziert“, betonte Engelmann. Im regionalen Vergleich scheuen vor allem die Saarländer den Gang zum Dentisten. Hier nahmen nur 64,8 Prozent einen Zahnarzttermin wahr. Ähnlich schlecht sieht es in Rheinland-Pfalz (67,9 Prozent), Hamburg und Bremen (beide 66,8 Prozent) aus. Die Baden-Württemberger liegen mit 71,7 Prozent im Mittelfeld. Die Thüringer nehmen hingegen die Spitzenposition ein. Hier waren es 78,1 Prozent, die zum Zahnarzt oder zu einer Zahnärztin gegangen sind. Pressemitteilung der BARMER GEK
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