(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
Gute Nachricht für alle Versicherten der Knappschaft: Ab dem 1. Januar sinkt der Beitragssatz für die Krankenversicherung auf 15,4 Prozent. Damit gehört die Knappschaft zu den günstigen Krankenkassen in Deutschland. Gleichzeitig bleiben die überdurchschnittlichen Leistungen der Knappschaft bestehen: Vom Meinungsforschungsinstitut Forum wurde der Knappschaft vor einem Monat bestätigt, mit ihren Leistungen für Versicherte an der Spitze der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu stehen. Zur Analyse Meinungsforschungsinstitut Forum > [ http://www.forum-mainz.de/files/zusammenstellung_homepage_forum.pdf] Das Deutsche Institut für Service-Qualität [DISQ] hat jüngst ein Gesamtranking der gesetzlichen Krankenversicherungen erstellt. Hier belegt die Knappschaft bundesweit den hervorragenden 2. Platz. Zur Studie des DISQ > [ http://www.knappschaft.de/disq] Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft: „Wir haben in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet, und das werden wir auch so beibehalten. Unsere Mitglieder müssen ab Januar weniger zahlen als viele andere Krankenversicherte in Deutschland. Und das bei einem attraktiven Leistungsangebot. Ich freue mich darüber!“ Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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„In Dänemark darf ein Patient regelhaft sicher sein, dass sein neuer Hausarzt weiß, was der frühere über den Zustand des Kniegelenks bereits herausgefunden hat“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „In Deutschland muss der neue Arzt erst einmal nachfragen, worum es eigentlich geht.“ Der Chef von Baden-Württembergs größter Krankenkasse spielt damit auf die mangelhafte Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen an. Zahlen der EU-Kommission belegen, dass in Dänemark 92 Prozent der Allgemeinmediziner untereinander Daten digital austauschen, während es in der Bundesrepublik gerade 24 Prozent sind. Hermann fordert mit Nachdruck eine flächendeckende Vernetzung der Versorgungslandschaft in Deutschland. Eigentlich hatte der Gesetzgeber im Fünften Sozialgesetzbuch bereits den 1. Januar 2006 für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) festgeschrieben. Einer intelligenten Karte, die Ärzten, Patienten und Kassen den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern soll. Zehn Jahre später können die Strukturen einer Vernetzung noch immer nicht genutzt werden. Im Herbst 2015 – zuletzt mit einer Expertenanhörung am 4. November – hat der Bundestag den Weg für das sogenannte „E-Health-Gesetz“ freigemacht. Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen“ soll endlich verbindliche Fristen für die Einführung von Anwendungen zur Karte schaffen. Praktisch möglich ist der Datenaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitssystems aber noch lange nicht. AOK-Vorstandschef Hermann: „Ärztinnen und Ärzte, Kassen und Patienten können sich auch deshalb nicht vernetzen, weil das Softwaresystem, das eine bestimmte Praxis im Einsatz hat, vielfach gar nicht kompatibel zu dem der Nachbarpraxis ist.“ Nur vereinzelte Projekte belegen derzeit, dass es auch anders gehen kann. Anfang 2015 startete unter Federführung der AOK Baden-Württemberg und der MEDIVERBUND AG, die bereits seit vielen Jahren im Rahmen des AOK-Facharztprogramms zusammenarbeiten, ein gemeinsames Projekt mit dem „Praxisnetz Heilbronn“. Es zeigt regional, was ein flächendeckend digitalisiertes Versorgungsnetzwerk im Gesundheitswesen einmal leisten könnte. Bis heute haben sich im Heilbronner Raum über 100 Haus- und Fachärzte aus mehr als 50 Praxen unter Einsatz der Softwarelösung „ViViAN“ („Virtuelle Vernetzung im Arztnetz“) vernetzt. Fast 4.000 Versicherte sind bereits in die Netzpatientenakte eingeschrieben. Die Mediziner verwalten die Daten ihrer Patientinnen und Patienten dezentral mit der eigenen Praxissoftware, medizinische Befunde tauschen sie untereinander – nach Einwilligung der Versicherten – über eine gemeinsame Schnittstellenanwendung digital aus. Von der regionalen Netzpatientenakte profitieren neben Ärztinnen und Ärzten vor allem die Patienten: Ihre Krankengeschichte ist allen Beteiligten stets umfassend bekannt, Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen werden vermeidbar, und die Kommunikation zwischen den einzelnen Arztpraxen läuft insgesamt mit deutlich weniger Reibungsverlusten. Der vom E-Health-Gesetz geforderte Medikationsplan ist als Online-Tool bereits Bestandteil des Pilotprojekts. Durch einen integrierten Medikations-Check werden unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen deutlich reduziert. Für AOK-Vorstandschef Hermann ist das Heilbronner Projekt nur der Einstieg. Er will vergleichbare Strukturen im landesweiten Maßstab: „Wir möchten, dass die digitale Versorgungslandschaft nicht nur in Heilbronn funktioniert. Anstelle von Insellösungen brauchen wir die möglichst breite, flächendeckende Vernetzung unseres Gesundheitswesens.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Die Ersatzkassen fordern eine umfassende Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland. „Qualität und Erreichbarkeit von Krankenhäusern müssen im Mittelpunkt einer Krankenhausplanung der Zukunft stehen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Vorstandsvorsitzende stellte das Gutachten zur „Krankenhausplanung 2.0“ vor, das der vdek beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Auftrag gegeben hat. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit beim RWI, erklärte: „Die Probleme, die wir heute in den Krankenhäusern haben, sind die Folge der historisch gewachsenen länderbezogenen Krankenhauslandschaft und deren Fortschreibung: Zu viele kleine Einheiten, eine zu hohe Krankenhausdichte, zu wenig Spezialisierungen, eine zu geringe Qualitätsorientierung.“ Um mehr Qualität und ein gleiches Versorgungsniveau von Schleswig-Holstein bis Bayern, von Mecklenburg-Vorpommern bis ins Saarland zu erreichen, müsste es nach Auffassung des vdek und des RWI bundesweit einheitliche Qualitäts- und Erreichbarkeitsstandards geben. Diese sollten verbindlich für die Krankenhausplanung und Budgetverhandlungen der Krankenkassen mit den Krankenhäusern in den Ländern gelten. „Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Regelungen, wie etwa Mindestmengen beispielsweise bei Knie-Operationen oder auch Personalvorgaben für die Versorgung von Frühchen auf einer Neugeborenenstation, sind erst der Anfang und müssen konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden“, so Elsner. Notwendig seien auch einheitliche Kriterien für die Definition von Versorgungsebenen und deren Erreichbarkeit. So sollten Kliniken der Grund- und Regelversorgung (zum Beispiel Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie) innerhalb von 30 PKW-Minuten erreichbar sein. Bei Schwerpunkt- und Maximalversorgern ist dagegen die Qualität wichtiger als die Erreichbarkeit. Daher kann sich hier die Erreichbarkeit an 60 PKW-Minuten orientieren. Auf Basis dieser Richtwerte zeigt sich, dass die Erreichbarkeitssituation sowohl für die Grund- und Regelversorgung als auch für die Maximalversorgung derzeit gut ist: 99,6 Prozent der Bevölkerung finden innerhalb von 30 PKW-Minuten ein entsprechendes Krankenhaus der Grundversorgung, bei der Schwerpunkt- und Maximalversorgung gilt das für 96,3 Prozent innerhalb der Zeitspanne von 60 PKW-Minuten. Nur 3,6 Prozent der Bevölkerung müssen hierfür eine Fahrzeit von 60 bis 120 Minuten in Kauf nehmen, 0,05 Prozent mehr als 120 Minuten. Einheitlicher Kriterien bedarf es auch für Innovationszentren (zum Beispiel onkologische Zentren) und für die Notfallversorgung (u.a. 24-Stunden-Bereitschaft, interdisziplinäres Ärzte- und Pflegepersonal, Vorhaltung der intensivmedizinischen Gerätschaften). Da Rettungsdienste eine besondere Bedeutung für die Versorgung von Notfallpatienten besitzen, müssten diese auch mit in die Krankenhausplanung einbezogen werden. Elsner forderte eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene, um das Versorgungsangebot vor Ort bedarfsgerecht zu steuern und Über-, Unter- und Fehlversorgung entgegenzuwirken. „Krankenhäuser, die längerfristig – zum Beispiel über zwei Jahre – schlechte Qualität oder besonders unnötige Operationen durchführen, sollten von der Versorgung ausgeschlossen werden“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Preisabschläge bei schlechter Qualität seien dagegen keine Alternative. Bei einer besonders guten Qualität sollten jedoch Zusatzvereinbarungen als sogenannte Add-on-Verträge mit den Krankenhäusern möglich sein. Im ländlichen Raum mit ambulanten Versorgungsproblemen oder -engpässen könnte zudem die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung hilfreich sein. Pressemitteilung des vdek.
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