Hat jemand Erfahrung mit der psychotherapeutischen Begleitbehandlung eines Patienten mit M. Boeck? Es handelt sich um einen 38 j. Mann mit chronischer Verlaufsform.
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BARMER bezuschlagt Arzneimittelrabattverträge
Die BARMER hat die Zuschläge für die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Diese löst ab 1. Oktober 2018 die bisherige neunte Tranche ab, die Ende September 2018 ausläuft. „Mit den neuen Rabattverträgen für Generika setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Gleichzeitig sind sie ein hervorragendes Instrument, die Ausgaben sinnvoll zu steuern. Beides kommt den Versicherten zu Gute“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Größter Teil der Verträge im Mehrpartnermodell Bezuschlagt wurden 140 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 149 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 470 Millionen Euro. Für elf Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter in großem Umfang auf das Mehrpartnermodell. Bei 108 Losen (72 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 41 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Pressemitteilung BARMER
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BARMER Arztreport 2017 – Kopfschmerzen plagen 1,3 Millionen junge Erwachsene
Immer mehr junge Erwachsene leiden unter Kopfschmerzen. Allein im Zeitraum von 2005 bis 2015 ist der Anteil der 18- bis 27-Jährigen mit Kopfschmerzdiagnosen um 42 Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen BARMER Arztreport hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach seien inzwischen 1,3 Millionen junge Erwachsene von einem ärztlich diagnostizierten Pochen, Klopfen und Stechen im Kopf betroffen, 400.000 mehr als noch im Jahr 2005. Die Ursachen seien offen, doch vermutlich nehme der Druck auf die jungen Leute stetig zu. „Der Alltag kann für Kopfschmerz-Patienten zur Qual werden und deren berufliche oder universitäre Existenz gefährden. Gerade junge Erwachsene brauchen bessere Präventionsangebote. Sport, Entspannungstechniken oder eine gesunde Lebensführung könnten vielen Betroffenen aus der Pillenfalle helfen“, sagte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandschef der BARMER. Besorgnis erregender Tablettenkonsum schon bei Kindern Wie wichtig präventive Maßnahmen seien, zeige sich am bedenklichen Tablettenkonsum bereits bei Kindern. So nehmen nach einer repräsentativen Umfrage der BARMER bereits 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen neun und 19 Jahren Medikamente ein, wenn sie Kopfschmerzen haben. 42 Prozent bekämpften den Schmerz sogar jedes Mal mit Arzneimitteln. „Wer Kopfschmerztabletten regelmäßig oder gar übermäßig nimmt, riskiert seine Gesundheit“, warnte Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen in Göttingen. Dunkelziffer bei Kopfschmerzen noch höher Der starke Anstieg der Kopfschmerzdiagnosen bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 27 Jahren sei umso bedenklicher vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Diagnosen über alle Altersklassen „nur“ um 12,4 Prozent zugenommen habe. Im Jahr 2015 waren 9,3 Prozent der Bevölkerung, also rund 7,6 Millionen Menschen von Kopfschmerz betroffen. Am häufigsten wurden Kopfschmerzen im Alter von 19 Jahren diagnostiziert. 19,7 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe seien belastet. Bei den Männern seien es 13,8 Prozent. „Ganz sicher haben noch viel mehr junge Menschen mit Kopfschmerz zu kämpfen, als uns aus ärztlichen Diagnosen bekannt ist. Doch diese Gruppe geht tendenziell seltener zum Arzt, weswegen wir sie auf anderem Wege erreichen müssen“, sagte Straub. Auch deshalb unterstütze die BARMER die Aktion „KopfHoch!“. Sie richte sich an Studierende und soll ihnen helfen, Kopfschmerzattacken künftig deutlich zu reduzieren. Kopfschmerzprävention via App Erfolgsversprechend in Sachen Kopfschmerzprävention sei auch eine von der BARMER geförderte Migräne- und Kopfschmerz-App. Straub: „Die App ‚M-sense‘ ist ein digitaler Assistent für Menschen mit Kopfschmerzen. Sie macht die individuellen Ursachen aus und analysiert den Verlauf von Migräne und Spannungskopfschmerzen. Diese Dokumentationen können dem behandelnden Arzt eine wichtige Hilfe bei der Therapie sein. Nicht zufällig ist ‚M-sense‘ die einzige App zur Kopfschmerzprävention, die auf dem deutschen Markt als Medizinprodukt zertifiziert ist.“ Gemeinsam mit der Telekom werde in Kürze ein Pilotprojekt gestartet, um die App weiterzuentwickeln. Betroffene Telekom-Mitarbeiter würden dabei neue Funktionen von „M-sense“ wie die therapeutische und präventive Begleitung testen. Migränemittel-Missbrauch kann zu Dauerkopfschmerz führen Alarmierend ist laut BARMER Arztreport auch die Verordnungsrate von Migränemitteln. Die Verordnungsrate von Migränemitteln sei bei den 18- bis 27-Jährigen in der Zeit von 2005 bis 2015 um ganze 58 Prozent gestiegen. Über alle Altersklassen hinweg betrachtet gab es lediglich einen Anstieg um 9,9 Prozent. Als Migränemittel wurden fast ausschließlich Mittel aus der Substanzgruppe der Triptane, vor allem Sumatriptan, verordnet. Sie gelten als Wundermittel für Migräne-Patienten, haben jedoch unerfreuliche Nebenwirkungen, nämlich Kopfschmerzen. „Die Dosis macht das Gift. Wer immer wieder zu Medikamenten greift, um Kopfschmerzen los zu werden, landet im schlimmsten Fall in einem Teufelskreis aus Tablettenkonsum und Dauerkopfschmerzen. Die Betroffenen sitzen dann in einer Pillenfalle“, so BARMER Chef Straub. Daten aus dem Arztreport 2017 Behandlungsrate: Lediglich sieben von hundert Menschen haben im Jahr 2015 keine Hilfe durch einen niedergelassenen Arzt benötigt. Die Behandlungsrate zeigt damit wie in den beiden Vorjahren einen Wert von 93 Prozent. Bei Frauen lag sie auch 2015 mit 96 Prozent noch merklich höher als bei Männern mit 90 Prozent (im Report auf Seite 50). Behandlungskosten: Die geringsten durchschnittlichen Behandlungskosten in der ambulanten medizinischen Versorgung hatte im Jahr 2015 die Gruppe der 20- bis 24-jährigen Männer mit 209 Euro. Die höchsten Ausgaben benötigten Männer zwischen 85 und 89 Jahren mit durchschnittlichen Kosten von 1.153 Euro. Altersübergreifend lagen die durchschnittlichen jährlichen Behandlungskosten für Männer bei 469 und für Frauen bei 615 Euro (Report Seite 228). Im Bundeslandvergleich liegen die Ausgaben für die Gesamtheit der Versicherten in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin mit 623 bzw. 615 Euro um 14,7 bzw. 13,2 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 543 Euro. Dagegen werden die durchschnittlichen bundesweiten Kosten in Brandenburg mit 501 Euro um 7,8 Prozent unterschritten (im Report Seite 69). Betroffenheit von Erkrankungen: Der Arztreport vermittelt einen Eindruck davon, wie viele Menschen in Deutschland von einzelnen Krankheiten betroffen sind. Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens wurden 2015 beispielsweise bei mehr als einem Drittel der Einwohner diagnostiziert, eine Hypertonie bei 29 Prozent, was rund 29 Millionen Betroffenen mit Rückenschmerzen, Bandscheibenprobleme, Hexenschuss und Co. sowie 23,5 Millionen Menschen mit Bluthochdruck entspricht (im Report auf Seite 80). U-Untersuchungen: Spätere Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern ab der U 7a werden regional spürbar unterschiedlich genutzt. Während in Bremen 96,8 Prozent der Kinder an einer U7a teilnahmen, waren es in Sachsen-Anhalt knapp 80 Prozent. Die Teilnahmequote an der U 8 schwankt zwischen 96,2 Prozent in Bremen und im Saarland und 82,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt der Inanspruchnahme der U 7a und U 8 liegt bei 90,0 beziehungsweise 90,5 Prozent (im Report auf Seite 243). Glossar Kopfschmerzarten: In der Medizin sind rund 250 verschiedene Formen von Kopfschmerz bekannt, die man in primär und sekundär untergliedert. Bei primären Kopfschmerzen, die weitaus häufiger auftreten, ist der Kopfschmerz selbst die Hauptursache der Beschwerden. Dabei handelt es sich vor allem um Migräne und Spannungskopfschmerz. In diese Gruppe fallen auch Kopfschmerzen, die durch Husten oder sexuelle Aktivität ausgelöst werden, sowie der Donnerschlagkopfschmerz. Er tritt plötzlich auf, erreicht den maximalen Schmerz nach einer Minute, ist an sich aber harmlos. Dennoch ist hier ein Arztbesuch erforderlich, weil zum Beispiel bei lebensgefährlichen Hirnblutungen dieselbe Art von Schmerz entsteht. Sekundäre Kopfschmerzen machen nicht einmal zehn Prozent aller Kopfschmerzformen aus. Sie werden durch eine andere Krankheit ausgelöst oder treten als Begleitsymptome auf. Alkohol, Medikamente, Nikotin, Koffein oder eine Erkältung […]
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Datenschutz im Internet: BfDI begrüßt Urteil des BGH zur Klarstellung des Personenbezugs von dynamischen IP-Adressen
Andrea Voßhoff: Wie zu erwarten, ist der BGH in seinem heutigen Urteil dem Europäischen Gerichtshof gefolgt und hat dynamische IP-Adressen als personenbezogenes Datum eingestuft. Vor diesem Hintergrund begrüße ich das Urteil ausdrücklich. Es bestätigt meine langjährige Position und stärkt den europäischen Datenschutz. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass Anbietern von Webseiten oder anderen Online-Diensten eine Speicherung der IP-Adressen erlaubt sein muss, sofern dies für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Dienste erforderlich ist. Dabei ist jedoch die Abwägung mit den verfassungsrechtlich festgeschriebenen Persönlichkeitsrechten unbedingt notwendig. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, da das nationale Telemediengesetz dies nicht vorsieht. Hintergrund Das Urteil des BGH beruhte auf einer Vorabentscheidung des EuGH (C-582-14). Der BGH hatte über die Klage eines Bürgers zu entscheiden, ob die Speicherung seiner IP-Adresse beim Aufruf von Webseiten der Bundesregierung zulässig ist. IP-Adressen sind Nummernfolgen, die unter anderem Internetnutzern und Webseiten zugewiesen werden, um die Kommunikation zwischen diesen zu ermöglichen. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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