Habe vor einiger Zeit das Thema “Alkohol-Entziehungsbehandlung” zur Diskussion gestellt, dabei von einem 59-jährigen Lehrer berichtet. Dieser war jetzt zu einer Entzugsbehandlung in einer renomierten Klinik. Ich war über die durchaus glaubwürdigen Berichte über die Behandlung sehr erschüttert. Die Behandlung wurde von vorwiegend osteuropäischen teilzeitbeschäftigten Kollegen vorgenommen, die der deutschen Sprache nur teilweise mächtig waren. Der therapeutische Effekt war in meinen Augen die Tatsache, dass man sich mit Menschen mit gleichgelagerten Problemen austauschen konnte. Ansonsten roch alles sehr nach “Abzocke”. Nun zu meiner Frage: Patient wurde entlassen, trinkt keinen Alkohol mehr, schließt sich jedoch keiner Selbsthilfegruppe an. Lebt auch sonst sehr isoliert. Kann das auf die Dauer gut gehen?
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Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe 2017 – BARMER erreicht Spitzenplatz
Die BARMER ist Deutschlands bester Ausbildungsbetrieb in der Branche Krankenkassen. Dies ist das Ergebnis einer Befragung zur Ausbildungsqualität unter deutschen Unternehmen im Auftrag des Wirtschaftsmagazins „Focus Money“. „Nachwuchskräfte erhalten bei der BARMER eine erstklassige Ausbildung mit Zukunftsperspektive und ausgezeichnete Karrierechancen“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Ausbildung und duales Studium bieten beste Karrierechancen In der Befragung kann die BARMER unter anderem mit einer hohen Übernahmequote nach erfolgreicher Ausbildung, sehr guten Ausbildungsabschlüssen sowie der Option, die Ausbildung mit einem Studium zu kombinieren, punkten. Sie bietet Azubis die Möglichkeit, ihren Berufsweg in den Ausbildungsberufen Kaufleute im Gesundheitswesen, Sozialversicherungsfachangestellte, Kaufleute für Dialogmarketing und Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung zu starten. Straub: „Eine moderne und wettbewerbsfähige Krankenkasse überzeugt nicht nur mit innovativen Leistungsangeboten, sondern auch mit gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind die tragende Säule für einen hochwertigen Kundenservice.“ Deutschlands mitarbeiterstärkste Unternehmen befragt Im Auftrag von „Focus Money“ wurde die Studie „Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe 2017“ von der Faktenkontor GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Werner Sarges durchgeführt. In die Bewertung der Ausbildungsqualität flossen die Teilaspekte Ausbildungserfolg, strukturelle Daten der Ausbildung wie Ausbildungsplätze mit berufsqualifizierendem Studium sowie Ausbildungsentlohnung ein. Befragt wurden die Ausbildungsbeauftragten der 5.000 mitarbeiterstärksten Unternehmen in Deutschland. Pressemitteilung der BARMER
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Studie zur Beamtenbeihilfe: Absurde Methodik und fatale Folgen für die Gesundheitsversorgung
Zu einer von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Studie zur Krankenversicherung der Beamten erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: „Die Bertelsmann-Stiftung erhebt die Forderung nach einem Radikalumbau der Gesundheitsversorgung aller Beamten in Bund, Ländern und Kommunen – hat dabei jedoch nach eigenen Angaben die (verfassungs-)rechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit gar nicht erst geprüft. Eine solche ‚Studie‘ ist auf Sand gebaut und kann schon im Ansatz nicht ernst genommen werden. Auch das Rechenwerk der Studie ist nicht tragfähig. Es blendet wesentliche Kostenfaktoren aus. Die unvollständige Datenauswahl ist augenscheinlich von der Absicht geprägt, zu einem von vornherein gewünschten Ergebnis zu gelangen. So beziffert die Studie zwar die vermeintlichen Einsparungen der Staatshaushalte bis 2030 durch die Verlagerung der Kosten für die Versorgung der Beamten auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie verschweigt aber die Auswirkungen auf die GKV-Versicherten im selben Zeitraum. Dabei ist absehbar, dass die GKV-Versicherten durch steigende Beitragssätze mittel- und langfristig wesentlich stärker belastet würden. Die von Bertelsmann propagierte ’Zwangsversicherung‘ der Beamten bedeutet für die Betroffenen eine Kürzung ihrer Leistungsansprüche, verbunden mit erheblichen Mehrbelastungen. Darüber hinaus würden die Vorschläge von Bertelsmann milliardenschwere Verluste für Arztpraxen ebenso wie Hebammen, Physiotherapeuten und viele andere Gesundheitsberufe bringen. Schon ab dem ersten Jahr sollen sie 6,1 Milliarden Euro einbüßen – wodurch im Ergebnis die Infrastruktur und die medizinische Versorgungsqualität für alle Patienten verschlechtert würden. Die Bertelsmann-Vorschläge brächten eine soziale Umverteilung von unten nach oben, indem die bisher von allen Steuerzahlern finanzierten Beihilfeausgaben auf die schmalere Basis der GKV-Beitragszahler verlagert würden. Überdies würden nur Einkünfte bis zur GKV-Beitragsbemessungsgrenze zur Finanzierung beitragen, was eine überproportionale Belastung der Versicherten mit kleineren Einkünften bedeutet. Die nachhaltige und generationengerechte Vorsorge der PKV für die Krankheitskosten der Beamten im Alter würde entfallen. Stattdessen würde die vom demografischen Wandel ohnehin stark belastete Umlagefinanzierung der GKV ausgeweitet. Nachfolgende Generationen würden noch stärker belastet. Auch die massiven Auswirkungen auf die Pflegeversicherung werden in der Studie ausgeklammert. Durch den Leistungsanspruch aller pflegebedürftigen Beamten, Pensionäre und ihrer Angehörigen an ein Versicherungssystem, in das sie nie einbezahlt haben, droht eine finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung, die anders als die PKV für diese Kosten keine Vorsorge getroffen hat. In der Bertelsmann-Studie wird ausdrücklich eingeräumt: ‚Die beamten- und verfassungsrechtlichen Fragen, die bei einer solchen Umstellung zu klären wären, waren nicht Gegenstand der Studie.‘ Damit fehlt dieser kuriosen Betrachtung jegliche Grundlage.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker
Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 SGB V am gestrigen Montag neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch der GKV-Spitzenverband begrüßen diesen neuen Handlungsspielraum. Beide Seiten sind überzeugt, dass die neuen Regeln im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine wirtschaftliche und zugleich sichere Arzneimittelversorgung fördern sowie die Rechtssicherheit für die Beteiligten verbessern werden. Eine Entscheidung der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich die Verhandlungspartner – DAV und GKV-Spitzenverband – auf der Grundlage des neu gefassten § 129 Abs. 4 SGB V nicht auf Verhandlungsebene verständigen konnten. In der Vergangenheit hatten Kontroversen zwischen Krankenkassen und Apothekern über beanstandete Arzneimittelrezepte für Probleme gesorgt. Beide Verbände gehen davon aus, dass die neuen Regeln unterschiedlichen Interpretationen besser vorbeugen. Die Schiedsstelle wird ihren Beschluss zeitnah und förmlich an die Vertragspartner übermitteln. Der Inhalt des Beschlusses wird zum Gegenstand des neu gefassten § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Der Beschluss wird am 31. Mai 2016 zugestellt und tritt einen Tag später in Kraft. Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und GKV-SPITZENVERBAND
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