Habe vor einiger Zeit das Thema “Alkohol-Entziehungsbehandlung” zur Diskussion gestellt, dabei von einem 59-jährigen Lehrer berichtet. Dieser war jetzt zu einer Entzugsbehandlung in einer renomierten Klinik. Ich war über die durchaus glaubwürdigen Berichte über die Behandlung sehr erschüttert. Die Behandlung wurde von vorwiegend osteuropäischen teilzeitbeschäftigten Kollegen vorgenommen, die der deutschen Sprache nur teilweise mächtig waren. Der therapeutische Effekt war in meinen Augen die Tatsache, dass man sich mit Menschen mit gleichgelagerten Problemen austauschen konnte. Ansonsten roch alles sehr nach “Abzocke”. Nun zu meiner Frage: Patient wurde entlassen, trinkt keinen Alkohol mehr, schließt sich jedoch keiner Selbsthilfegruppe an. Lebt auch sonst sehr isoliert. Kann das auf die Dauer gut gehen?
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GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für dritte Amtsperiode
Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die zweite Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2017. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat heute in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die dritte Amtsperiode von 2017 bis 2023 gewählt. Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen, die Ersatzkassen (EK) 16 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in. Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2017) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Roswitha Weinschenk von der AOK PLUS. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher, Bosch BKK. Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2018 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden. Hintergrund Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versicherten- und keinen Arbeitgebervertreter stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes. Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Behandlungs- und Pflegeprozesse im papierlosen Krankenhaus
Der Artikel „Behandlungs- und Pflegeprozesse im papierlosen Krankenhaus aus Sicht des Pflegedienstes“ von Joachim Prölß erscheint in Kürze in dem Buch mit dem Titel „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ „Medizin 4.0 – Sind Menschen doch Autos?“- Diese provokante Frage steht im Zentrum des demnächst erscheinenden Buches. 30 hochkompetente Autoren aus allen … Weiterlesen →
Deutsch-Französischer Ministerrat: Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird weiter gestärkt
Anlässlich des 18. Deutsch-Französischen Ministerrats in Metz haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine, Ministerin für Soziales und Gesundheit, eine Erklärung zur verstärkten Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich unterzeichnet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der heute unterzeichneten Erklärung stellen wir die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik auf eine neue Grundlage. Damit wollen wir die medizinische Versorgung von Patienten in grenznahen Regionen weiter verbessern und die globale Gesundheitspolitik gemeinsam vorantreiben. Wir werden den deutsch-französischen Austausch auch künftig durch regelmäßige Treffen insbesondere auch zum Gesundheitskrisenmanagement verstärken.“ Um die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich über die Ländergrenzen hinweg zu fördern, sprachen sich beide Minister dafür aus, die sogenannte MOSAR-Vereinbarung zeitnah zu unterzeichnen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den grenznahen Krankenhäusern und ermöglicht den Bewohnern der Region an Saar und Mosel den Zugang zu einer qualitativ guten und bedarfsgerechten Versorgung in der Nähe des Wohnorts. So werden administrative und finanzielle Hindernisse beseitigt und eine optimale und sich ergänzende Gesundheitsversorgung geschaffen. Darüber hinaus ist es beiden Ländern ein wichtiges Anliegen, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft einen schnellen Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen und gleichzeitig die Finanzierung von Innovationen langfristig zu sichern. Um Innovationen im Gesundheitsbereich stärker voranzutreiben, wird deshalb ein Dialog von Gesundheitsexperten, Patientinnen und Patienten, Industrie, Krankenkassen, Verwaltungen und öffentliche Träger angestrebt. Zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen sprachen sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika weltweit aus. Eine Verschreibungspflicht in der Human- und Veterinärmedizin wird als wirksames Instrument angesehen. Darüber hinaus soll es einen internationalen Dialog über eine Optimierung der Zulassung und Regulierung von Antibiotika geben. Zudem unterstrichen die Minister die tragende Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die globale Gesundheitssicherheit. Um die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO aus dem Jahr 2005 weiter voranzutreiben, regten beide Minister eine WHO-Plattform an, die die Maßnahmen zur Implementierung der IHR koordiniert. Gemeinsam mit den zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20) soll die internationale Krisenreaktionsfähigkeit im Gesundheitsbereich weiter gestärkt werden. Sowohl Deutschland als auch Frankreich begrüßten die Einrichtung des European Medical Corps und sprachen sich dafür aus, dass das Corps einen Beitrag zur globalen Einsatztruppe der WHO für gesundheitliche Notlagen bildet. Künftig sollen weitere regelmäßige Treffen stattfinden, beispielsweise zur Rolle der medizinischen Versorgungszentren im Gesundheitswesen oder zum Gesundheitskrisenmanagement. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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