Habe vor einiger Zeit das Thema “Alkohol-Entziehungsbehandlung” zur Diskussion gestellt, dabei von einem 59-jährigen Lehrer berichtet. Dieser war jetzt zu einer Entzugsbehandlung in einer renomierten Klinik. Ich war über die durchaus glaubwürdigen Berichte über die Behandlung sehr erschüttert. Die Behandlung wurde von vorwiegend osteuropäischen teilzeitbeschäftigten Kollegen vorgenommen, die der deutschen Sprache nur teilweise mächtig waren. Der therapeutische Effekt war in meinen Augen die Tatsache, dass man sich mit Menschen mit gleichgelagerten Problemen austauschen konnte. Ansonsten roch alles sehr nach “Abzocke”. Nun zu meiner Frage: Patient wurde entlassen, trinkt keinen Alkohol mehr, schließt sich jedoch keiner Selbsthilfegruppe an. Lebt auch sonst sehr isoliert. Kann das auf die Dauer gut gehen?
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Pflegestärkungsgesetz II: Vermeidung von Pflegeeintritt kommt zu kurz
Am 12. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird zu Recht viel gelobt, denn die Versorgung von Pflegebedürftigen wird besser. Allerdings sollten die Möglichkeiten, Pflegeeintritte zu verschieben, noch gestärkt werden. Rehabilitation im Alter ist wirksam, das zeigen mehrere internationale Studien. Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen bestätigte gegenüber der Ärztezeitung vom 12. August: „In jenen Bundesländern, in denen geriatrische Reha-Betten in Rehabilitations-Einrichtungen oder Kliniken vorgehalten werden, verringerte sich für die Betroffenen auch das Risiko eines frühzeitigen Pflegebedarfs.“ Und dennoch wird Rehabilitation viel zu selten durchgeführt. Dafür gibt es zwei Ursachen. In der Pflegebegutachtung wurde bisher bei zu wenigen Pflegebedürftigen die Notwendigkeit einer Rehabilitation erkannt. Dieses Problem soll im Pflegestärkungsgesetz II mit dem neuen Begutachtungsverfahren verbessert werden. Die zweite Ursache ist das Schnittstellenproblem zur Krankenkasse. Die im Wettbewerb zueinander stehenden Krankenkassen sind trotz eindeutiger gesetzlicher Verankerung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ wegen der getrennten Finanztöpfe nicht motiviert, Reha-Leistungen zu bezahlen. Denn von den Ausgaben der Krankenkassen für Reha würde vor allem die Pflegeversicherung durch verschobene Pflege profitieren. Daher nutzen die Krankenkassen ihren Spielraum im Rahmen ihres Genehmigungsvorbehalts, um Reha-Leistungen nicht zu genehmigen. Der weitaus größte Teil der Reha-Empfehlungen kommt von Kliniken und nicht von Vertragsärzten. Die Rolle der Hausärzte muss gestärkt werden und Reha-Verordnungen von niedergelassenen Ärzten auch zur Leistung führen. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss für diese von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen eingeschränkt werden. Aus medizinischen Gründen verordnete Reha-Leistungen dürfen nicht im Genehmigungsverfahren stecken bleiben. Es sollte dem Arzt vorbehalten bleiben, wie auch bei anderen Krankenhausbehandlungen, eine Reha-Leistung einzuleiten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei deutlich mehr Menschen der Pflegeeintritt verschoben werden kann. Im PSG II besteht die Chance, den Grundsatz Prävention vor Rehabilitation vor Pflege zu realisieren. Das wäre ein Meilenstein. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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DKG zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal: Krankenhäuser stellen seit Jahren mehr Pflegekräfte ein
Zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern steigt seit Jahren. Während im Jahr 2007 insgesamt noch 392.896 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst tätig waren, konnte die Zahl bis 2015 auf 426.838 erhöht werden. Dies bedeutet einen Anstieg um neun Prozent. Die jahrelangen intensiven Bemühungen seitens der Kliniken, mehr Fachkräfte einzustellen, auszubilden und zu qualifizieren, zeigen Erfolg. Außer Frage steht, dass angesichts des demografischen Wandels in Zukunft große Herausforderungen auf uns zukommen. Der Pflegekräftebedarf steigt weiter. Auch das Pflegeförderprogramm ist ein hilfreicher Baustein für mehr Pflegepersonal, findet aber auch seine Grenzen, wenn kein Personal verfügbar ist. Fakt ist nämlich, dass derzeit 6.000 bis 10.000 Stellen aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht besetzt werden können.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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