(HANNOVER) Da hat die Caritas aber noch mal die Kurve gekriegt: die wegen einer Teewurst gefeuerte Pflegerin darf nun doch im Unternehmen bleiben. (Zi)
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KKH-Chef Kailuweit geht 2017 in den Ruhestand
Nach 45 Jahren im Dienst der KKH Kaufmännische Krankenkasse wird Vorstandschef Ingo Kailuweit Ende September 2017 in den Ruhestand treten. Der 60-Jährige steht seit 1999 an der Spitze der Kasse mit Sitz in Hannover, die mit einem Haushaltsvolumen von mehr als 5,5 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitern zu den großen Krankenversicherungsträgern in Deutschland zählt. Kailuweit lenkt als Vorstandsvorsitzender seit 1999 die Geschicke der KKH. „Es ist gut, wenn man den richtigen Zeitpunkt zu gehen nicht verpasst“, so Kailuweit. „Bis zum Abschied bleibt noch ein gutes Jahr, um in diesen gesundheitspolitisch bewegten Zeiten die Weichen richtig zu stellen.“ Zum Nachfolger hat der Verwaltungsrat der KKH bei seiner Sitzung am 9. September Dr. Wolfgang Matz gewählt, der bereits von 2002 bis 2011 als Ressortleiter Personal für die KKH in Hannover tätig war. Seit 2012 leitet der 48-Jährige das strategische Personalmanagement bei der TÜV NORD GROUP, einer international tätigen Unternehmensgruppe mit mehr als 10.000 Beschäftigten, ebenfalls mit Sitz in Hannover. „Ich freue mich darauf, nach der interessanten Aufgabe beim TÜV Nord wieder zur KKH zurückzukehren, um hier eine noch verantwortungsvollere Aufgabe zu übernehmen. Aktiv an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuarbeiten, ist für mich eine ebenso reizvolle Aufgabe wie den Weg der KKH in eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten“, so Dr. Matz nach seiner Wahl. Pressemitteilung der KKH
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Vergütungsreform für die Psychiatrie bringt kaum einen Fortschritt
Im Koalitionsvertrag wurde für die Weiterentwicklung der Vergütung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen als Ziel „mehr Transparenz und Leistungsorientierung“ formuliert. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ bleibt dieses Ziel in weiter Ferne. Am kommenden Montag findet zu dem Gesetz eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt. In Deutschland gibt es 584 Krankenhäuser mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen, die jährlich rund 970.000 vollstationäre Behandlungsfälle versorgen. In Deutschland weiß niemand, wie es um die Qualität der Krankenhausversorgung psychiatrisch erkrankter Menschen bestellt ist. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Diese Reform ist ein erster, kleiner Schritt hin zu Transparenz darüber, was in den Psychiatrien eigentlich medizinisch gemacht wird. Es bedarf jedoch noch einer großen Anstrengung, denn die vorhandenen Ansätze in dieser Reform für mehr Transparenz greifen zu kurz.“ Während zur Finanzierung der Leistungen derzeit die historisch gewachsenen Budgets je Klinik einfach fortgeschrieben werden, soll es ab 2020 einen neuen Budgetfindungsmechanismus geben: Für jedes einzelne Krankenhaus sollen die Krankenkassen dann Jahr für Jahr unter Berücksichtigung eines Krankenhausvergleichs individuelle Budgets verhandeln – verbindliche Regeln dafür fehlen jedoch. Das Ziel, dass in unterschiedlichen Kliniken für vergleichbare Leistungen zumindest ähnliche Preise gezahlt werden, kann so nicht erreicht werden. „Mit den geplanten Neuregelungen“, so v. Stackelberg, erreichen wir keine übergreifende leistungsgerechte Bezahlung der medizinischen Maßnahmen, sondern es entsteht lediglich ein neuer Vergütungs-Flickenteppich.“ Genug Personal in die Kliniken Mit der Psychiatrie-Personalverordnung gibt es eigentlich ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Kliniken ausreichend Personal einstellen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass in Psychiatrien die vorgesehene Ausstattungsquote oftmals nicht erfüllt ist. Experten schätzen Unterschreitungen von 15 und mehr Prozent. Es scheint einen fatalen Hang zu geben, in psychiatrischen Einrichtungen zu wenig Personal einzustellen. Erst die Prüfung, ob das notwendige und qualifizierte Personal tatsächlich vorhanden ist, schafft hier Abhilfe. Beispielsweise konnte im Rahmen einer erweiterten Strukturprüfung in Hessen der Erfüllungsgrad der Personalvorgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 85 Prozent im Jahr 2007 auf 96 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kassen Kontrollmöglichkeiten brauchen, damit die Kliniken auch tatsächlich das in den Verhandlungen mit den Kassen vereinbarte Personal einstellen und die gezahlten Gelder nicht anderweitig verwenden. „Wenn aus den Portemonnaies der Beitragszahler zusätzliches Geld für zusätzliches Personal an die Kliniken gezahlt wird, dann müssen die Krankenkassen auch das Recht bekommen, die korrekte Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Berichtspflicht an ein Institut würde lediglich Scheintransparenz schaffen“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Web-Tipp: Medi-learn Cartoons
Jeden Tag ein medizinischer Cartoon: medi-learn.de/cartoons
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