(HANNOVER) Da hat die Caritas aber noch mal die Kurve gekriegt: die wegen einer Teewurst gefeuerte Pflegerin darf nun doch im Unternehmen bleiben. (Zi)
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert Rechtssicherheit für Verträge
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 27. April, begann mit einem Abschied: Nach über 20-jähriger Mitgliedschaft in der VV – zuletzt als deren stellvertretender Vorsitzender – wurde Dr. med. Ludger Wollring offiziell verabschiedet. Der 62-jährige Augenarzt aus Essen hat Ende 2017 seine Tätigkeit in selbstständiger Praxis beendet. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, dankte Wollring für sein berufspolitisches Engagement. „Sie waren eine wichtige Größe in der VV und in den Fachausschüssen. Nicht nur bei Ihrem Einsatz für die Notdienstreform haben Sie wichtige Vorarbeit geleistet. Sie werden eine Lücke hinterlassen.“ Zu Wollrings Nachfolger und damit zum neuen stellvertretenden VV-Vorsitzenden wurde ohne Gegenstimmen der Essener Chirurg und Phlebologe Fritz Stagge gewählt. Honorarverhandlungen in Nordrhein: Schiedsamt angerufen Im Bericht zur Lage informierte KVNO-Chef Bergmann die Delegierten über den aktuellen Stand der Honorarverhandlungen in Nordrhein. In den zurückliegenden Monaten sei an den zentralen Punkten, der einmaligen und basiswirksamen Anhebung des Vergütungsniveaus sowie der Veränderungsrate für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), keine Einigung mit den Kassen zu erzielen gewesen. „Wir haben uns entschlossen, das Schiedsamt anzurufen, das sich nun mit den für uns entscheidenden Fragen befassen wird“, sagte Bergmann. Ein Vorgespräch mit dem Schiedsamt-Vorsitzenden habe bereits stattgefunden. Auch auf die Beendigung der „Versorgungsstärkungsverträge“ in Nordrhein ging Bergmann ein und erneuerte seine Kritik an der Haltung der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern, die sich binnen weniger Monate diametral verändert hat. „Von dieser Entwicklung haben wir im Februar aus der ,Bild am Sonntag‘ erfahren“, merkte Bergmann an. Einstimmig verabschiedeten die VV-Delegierten eine Resolution, in der sie die fehlende Vertrags- und Rechtssicherheit beklagen und betonen, dass die aktuelle Entwicklung vor allem „jene Patientenkollektive schlechter stelle, die einer besonders intensiven und koordinierten ärztlichen Versorgung bedürfen.“ Die Delegierten fordern neue Verhandlungen zur Weiterentwicklung einer an die Morbidität angepassten Versorgung außerhalb der Gesamtvergütung und eine extrabudgetäre Kompensation für die Mittel, die durch den Wegfall der Verträge für die ambulante Versorgung fehlen. Auch zu einem weiteren für die Niedergelassenen wichtigen Thema, dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI), setzte die VV ein deutliches Signal. Die Delegierten stimmten für einen Antrag, der die Politik auffordert, die verpflichtende Anbindung aller Praxen an die TI bis Ende 2018 und die entsprechenden Sanktionen auszusetzen. Den Niedergelassenen dürfe kein Kostenrisiko aufgebürdet werden und die Praxen nicht zum Versuchslabor für die Technik werden. Notdienst: Modellprojekt mit Rettungsdienst in Köln Weiteres Thema im Bericht des Vorstandsvorsitzenden war die Weiterentwicklung des ambulanten Notdienstes. Die aktuell auf Bundesebene diskutierte Idee zur Einrichtung 24 Stunden geöffneter Portalpraxen an Krankenhäusern, die auch während der Sprechzeiten täglich geöffnet sind, bewertete Bergmann als illusorisch. „Wir haben im Rheinland 190 Akut-Krankenhäuser und bräuchten für eine tägliche Besetzung insgesamt mehr als 1000 Kolleginnen und Kollegen – das ist weder machbar noch notwendig“, so Bergmann. Positiv zu bewerten sei daher die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Kreis der Kliniken mit Beteiligung an der Notfallversorgung auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren, um so eine bessere Patientensteuerung zu etablieren. Als konkreten Beitrag zur besseren Patientensteuerung kündigte Bergmann ein Modellprojekt in Köln an, in dem die KV Nordrhein zusammen mit dem Rettungsdienst der Stadt eine standardisierte telefonischen Triage erproben wird. In dem von der Universität Duisburg-Essen begleiteten Projekt wird es je nach Gesundheitszustand der Anrufer eine Übergabe entweder zur Arztrufzentrale NRW (116117) oder an den Rettungsdienst (112) geben. Intensiv vorangetrieben wird laut Bergmann derzeit auch die operative Fortentwicklung des neuen Strukturfonds, den die VV im November 2017 beschlossen hatte. „Wir haben eine Systematik entwickelt, um eine Auswahl der potenziellen Förderregionen nach Dringlichkeit treffen zu können und planen mit den Krankenkassen, noch in diesem Jahr jeweils eine Million Euro für den Fonds bereitzustellen.“ Positive Zwischenbilanzen im Bereich Labor und bei Praxisnetzen Dr. med Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVNO, wollte seinen Berichtsteil „als kleines Resümee“ des ersten Amtsjahres des Vorstands verstanden wissen – und verwies auf Fortschritte auf vielen Ebenen. Zum Beispiel bei der Förderung von Praxisnetzen, ein Thema, das in Nordrhein lange „geschlummert“ habe. Inzwischen seien ein Netzbeirat gegründet und die Förderrichtlinien der KVNO angepasst worden – ein Ziel sei es, mit den Netzen gezielt die Versorgung zum Beispiel in Pflegeheimen und im ländlichen Raum zu verbessern. König informierte auch über die Laborreform. Auf Bundesebene seien für Juli Gespräche der beteiligten Verbände zum Thema „Diagnostische Pfade“ geplant, zudem habe der Bewertungsausschuss eine künftig extrabudgetäre Vergütung für die Leistungen der HLA-Antikörperdiagnostik sowie der Antibiotika-Therapie beschlossen. Der von der VV eingerichtete Laborausschuss unterzieht derzeit die kostenintensivsten Laborparameter in Nordrhein einer intensiven Prüfung. Eine Weiterentwicklung bestehender Versorgungsmodelle strebt die KVNO im Bereich der allgemeinen (AAPV) und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SPAV) an. „Es ist unser Ziel, das Niveau der Palliativversorgung in Nordrhein zu erhalten. Wir wollen die AAPV-Verträge mit den Ersatz- und Primärkassen vereinen und dabei die extrabudgetären Leistungen beibehalten. Bei der SAPV ginge es in den Gesprächen mit den Kostenträgern vor allem um die Frage der künftigen Vertragsgestaltung. Die KVNO müsse Vertragspartner bleiben, betonte König. Weiterentwicklung der DMP „Erfreuliche Neuigkeiten“ konnte König auch aus dem Bereich der Disease-Management-Programmen (DMP) berichten, wo vor wenigen Tagen vom G-BA das neue „DMP Herzinsuffizienz“ beschlossen wurde. Auch das DMP-Brustkrebs wird laut König ab Herbst einer „kompletten Renaissance“ unterzogen. Ziel sei es, insbesondere die engmaschige Nachsorge und die Therapietreue der Patientinnen zu verbessern. Eine weitere Anpassung kündigte der KVNO-Vize für 2019 auch beim DMP Asthma an. Dabei sollen auch Kinder ab dem zweiten Lebensjahr laut GBA-Beschluss ins DMP aufgenommen werden. Abschließend widmete sich König dem neu gegründeten „Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin“ in Nordrhein, das im Juli des vergangenen Jahres seine Tätigkeit aufgenommen hat, und dem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Im Rahmen der bisherigen Seminartage wurden bereits rund 200 Teilnehmer auf die Niederlassung vorbereitet. „Wir waren mit unseren Experten aus dem Haus an jedem Seminartag vor Ort und haben individuelle Beratungen angeboten“, berichtete König. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Zahnärztliche Vergütung: Landessozialgericht kassiert Schiedsspruch endgültig
In der Auseinandersetzung um die zahnärztliche Vergütung hat die AOK Bayern vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) Recht erhalten. Das Gericht kassierte den Schiedsspruch, der für das Jahr 2014 eine außergewöhnlich hohe Steigerung der zahnärztlichen Vergütung vorsah. Bei über zwölf Prozent sollte die Erhöhung im Vergleich zu 2013 liegen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzte Grundlohnentwicklung für 2014 liegt demgegenüber bei 2,81 Prozent. Für das oberste bayerische Sozialgericht waren die Entscheidungen des Schiedsamts nicht nachvollziehbar und gesetzliche Grundlagen nicht beachtet worden. Nun muss laut LSG das Schiedsamt wieder tätig werden. Dabei muss es die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen, wie es in der mündlichen Begründung des Urteils hieß. „Die AOK Bayern ist bereit, eine höhere Vergütung als 2013 zu zahlen“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK im Freistaat. Der AOK-Chef betonte aber auch, dass dies nur im gesetzlichen Rahmen möglich ist. Die Erhöhung dürfe nicht zu Lasten anderer Gesundheitsberufe gehen und die Beitragszahler nicht ungerechtfertigt belasten. Bereits von 2012 auf 2013 hat die AOK Bayern über sieben Prozent mehr Vergütung an die KZVB überwiesen. Mit der Erhöhung durch den Schiedsspruch wären bei der viertgrößten Krankenkasse Deutschlands die Ausgaben für zahnärztliche Vergütung in nur zwei Jahren um rund 20 Prozent angestiegen. Schon jetzt liegt die Vergütung deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Die Ausgaben der AOK Bayern für die zahnärztliche Versorgung lagen 2013 rund 25 Millionen Euro über den entsprechenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds“, so Platzer. Die Vergütungsverhandlungen der KZVB waren nicht nur mit der AOK Bayern erfolglos, sondern auch mit zwei großen Ersatzkassen. „Bei drei der vier größten Krankenkassen Deutschlands ist die KZVB somit gescheitert“, so Platzer. Er habe Verständnis dafür, wenn dies die bayerischen Zahnärzte nachdenklich stimme. Völliges Unverständnis hingegen äußerte der AOK-Chef hinsichtlich der Polemik gegen die Klage. „Wer einen Rechtsweg skandalisiert, skandalisiert zugleich die Rechtstaatlichkeit“, so Platzer. Im Übrigen habe auch die KZVB bereits Schiedssprüche beklagt. Scharf kritisierte Platzer auch die aggressive Öffentlichkeitsarbeit regionaler zahnärztlicher Gruppierungen. Diese habe Patienten und Zahnärzte unnötig verängstigt. In beider Interesse sei jetzt die Rückkehr der KZVB zu einem vertragspartnerschaftlichen Umgang erforderlich. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Telematikinfrastruktur: Keine Abstriche bei Qualität und Sicherheit
Die Industrie hat der gematik Terminverzögerungen bei der Lieferung der zulassungsfähigen Produkte für die Telematikinfrastruktur (TI) gemeldet. Betroffen von den Verzögerungen sind vor allem die dezentralen Produkte der TI wie etwa der Konnektor, der in den Erprobungspraxen und -krankenhäusern die sichere Verbindung in die TI ermöglichen wird. Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der gematik sieht hier auch die Politik gefordert: „Es kann nicht sein, dass die Haushalte der beteiligten Körperschaften gekürzt werden, wenn die Industrie die notwendigen Komponenten nicht fristgerecht liefern kann.“ Das im parlamentarischen Verfahren befindliche E-Health-Gesetz sieht entsprechende Sanktionen vor, falls der Rollout der Telematikinfrastruktur nicht zum 1.7.2016 beginnen kann. Die gematik als Auftraggeber ist auf die Verfügbarkeit der Industrieprodukte angewiesen. Sie wird daher prüfen, ob die Test-, Zulassungs- und Lieferprozesse optimiert werden können, damit die Erprobung in den Testregionen ohne weitere Verzögerungen im 1. Quartal 2016 beginnen kann. Abstriche bei Qualität und Sicherheit wird es jedoch nicht geben. Mit Blick auf die gesetzlichen Fristen arbeitet die gematik weiter mit Hochdruck daran, das Projekt „Telematikinfrastruktur“ umzusetzen. Dies ist angesichts der hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bei der Einführung medizinischer Fachanwendungen im Gesundheitswesen eine hochkomplexe Aufgabe. “Augenscheinlich hat die Industrie, die diese Vernetzung vornimmt, an manchen Stellen die Komplexität unterschätzt“, so Dr. Doris Pfeiffer, stellvertretende Vorsitzende der gematik. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag sorgt die gematik gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Entwicklung der Komponenten und Systeme durch die Industrie für Qualität und höchste Sicherheit. „Die Erprobung mit Echtdaten in Praxen und Krankenhäusern wird daher starten, wenn diese Anforderungen vollständig erfüllt sind“, führt der Geschäftsführer der gematik, Alexander Beyer, aus. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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