(HANNOVER) Da hat die Caritas aber noch mal die Kurve gekriegt: die wegen einer Teewurst gefeuerte Pflegerin darf nun doch im Unternehmen bleiben. (Zi)
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Bitkom: Notfalldatensatz kann Leben retten
Unfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit: Im Notfall zählt jede Minute. Der Arzt muss vor allem rasch wissen, mit wem er es zu tun hat. Medizinische Daten über den Patienten müssen in diesem Fall unverzüglich bereit stehen, doch Patienten sind im Notfall oft nicht mehr in der Lage, selbst Auskunft zu geben. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet für die medizinische Versorgung im Notfall neue Möglichkeiten: Auf ihr können in einem Notfalldatensatz alle für diese Situation relevanten medizinischen Informationen gespeichert sein: chronische Erkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Angehörigen und besondere Hinweise, beispielsweise auf Schwangerschaft oder Implantate. Die große Mehrheit der Bundesbürger möchte solche Notfalldaten auf der Karte speichern lassen. Neun von zehn Deutschen (93 Prozent) wollen Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten auf der Karte hinterlegen. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. „Rettung und Behandlung sind im Notfall ein Wettlauf gegen die Zeit. Der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte hilft Ärzten in dieser kritischen Phase, zügig die richtigen Entscheidungen zu treffen und zum Beispiel Wechselwirkungen von Medikamenten abzuwenden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das ist gerade in einer alternden Gesellschaft wichtig, denn ältere Menschen leiden oft an diversen Vorerkrankungen und nehmen entsprechende Medikamente.“ Auch die Blutgruppe (91 Prozent), Medikamente, die man regelmäßig einnimmt (85 Prozent), Angaben über Implantate und Prothesen (82 Prozent) sowie chronische Erkrankungen (78 Prozent) würde die große Mehrheit der Bundesbürger im Notfalldatensatz speichern. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen Angaben aus dem Impfpass im Notfalldatensatz speichern lassen. Mehr als jeder Dritte (39 Prozent) will sogar seine komplette Behandlungshistorie auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen. Lediglich 4 Prozent wollen keinerlei Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen. Ab 2018 sollen nach aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums Patienten die Möglichkeit erhalten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auf Wunsch des Patienten auch Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinterlegt werden. Weitere Ergebnisse aus der Verbraucherbefragung zum Thema E-Health sind hierverfügbar. Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer. Pressemitteilung des Bitkom
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DKG: Große Koalition verfehlt eigene Ziele deutlich
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei dem vorgelegten Reformkonzept noch weit auseinander. Das erklärte Ziel der Reform war, dass die Krankenhäuser auch in Zukunft eine hohe medizinische Qualität bieten können sowie sicher und gut erreichbar sind”, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf. “Qualität, Sicherheit und Erreichbarkeit kann es nur geben, wenn in den Krankenhäusern genügend gut ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte tagtäglich daran arbeiten können und ihre Gehälter auch finanziert werden. Außerdem müssen die Krankenhäuser baulich und mit ihrer Ausstattung auf dem neuesten Stand sein, um die steigenden Anforderungen an Qualität und Hygiene erfüllen zu können. An der Reform gibt es noch massiven Änderungsbedarf, ehe sie für die Krankenhäuser akzeptabel ist”, erklärt Reumann weiter. Denn die Reform helfe nicht dabei, die Lohnerhöhungen des Personals, die ambulante Notfallversorgung oder die Investitionen zu finanzieren. Stattdessen soll es zusätzliche Dokumentationen und Kontrollen geben. “Die Zeit für mehr Bürokratie fehlt den Ärzten und Pflegekräften dann am Patientenbett und trägt ganz sicher nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu sichern”, so Reumann. “Inakzeptabel sind die neu vorgesehenen Kürzungen bei der ohnehin unzureichenden Krankenhausvergütung”, erklärt der DKG-Präsident. “Die Regelfinanzierung muss sicherstellen, dass die Tarifsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigen von den Krankenhäusern bezahlt werden können. Das – und nicht auch noch Verschlechterungen – muss die Reform leisten.” Stattdessen soll der Versorgungszuschlag von 0,8 Prozent ab 2017 ersatzlos wegfallen und von den sowieso schon zu niedrigen Krankenhauspreisen auch noch Produktivitätssteigerungen, vermutete Fehlbelegungen und ambulantes Potential abgezogen werden. Punktuelle Verbesserungen bei der Finanzierung der besonderen Aufgaben von Zentren, bei Mehrkosten durch G-BA-Beschlüsse oder Sicherstellungszuschläge, heilen diese Verschlechterungen nicht. “Eines der Kernelemente der Reform, die Abkehr von der Systematik, dass der Preis für alle Krankenhäuser abgesenkt wird, wenn die Zahl der Patienten in einzelnen Krankenhäusern steigt, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung”, moniert Reumann. Die Politik habe diese Systematik zwar als großen Fehler des Finanzierungssystems erkannt, reagiere aber nur halbherzig, weil diese sogenannte “doppelte Degression” erst ab 2017 und auch nur teilweise abgeschafft werden solle. “Zudem werden neue Kürzungen in die Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte eingebracht. Weiter werden die Abschläge auf die Vergütung von zusätzlichen Leistungen für das einzelne Krankenhaus so hoch angesetzt, dass es unattraktiv ist, überhaupt zusätzliche Leistungen zu erbringen. Der medizinische Fortschritt, die Lasten der demographischen Entwicklung und die rasante Zunahme von Demenzerkrankungen können so nicht finanziert werden.” “Qualität, Sicherheit und Hygiene brauchen eine gute Bausubstanz und moderne medizinische Geräte”, so Reumann. Die Investitionskosten müssten ohne Wenn und Aber finanziert werden und dafür gebe es im Reformentwurf bisher keinerlei Ansatz. “Wenn Bund und Länder gemeinsam an einer Krankenhausreform arbeiten, sitzen alle für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser Verantwortlichen am Tisch, und ich erwarte von ihnen ein solides Konzept. Herausgekommen ist bisher allerdings nichts. Das ist mehr als enttäuschend”, macht Reumann deutlich. Die Krankenhäuser unterstützen die Qualitätsoffensive der Reform. Qualität ist seit jeher die Kernkompetenz der Krankenhäuser. Die Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Krankenhausplanung ist eine sinnvolle Weiterentwicklung der Instrumente. Auch wollen die Krankenhäuser die Qualitätstransparenz für die Patienten erhöhen. Zu warnen ist aber vor den Qualitätsabschlägen. Erfolgsabhängige Vergütungsabschläge gibt es in keinem Bereich der Medizin in Deutschland. Die Koalition sollte die sachlich fundierte Ablehnung aller Verbände des Gesundheitswesens einschließlich der Krankenkassen ernst nehmen. “Die Politik sollte aufhören, Probleme zu lösen, die keine sind und sich den Problemen zuwenden, die uns unter den Nägeln brennen”, fasst Reumann abschließend zusammen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Terminservicestellen keinesfalls überflüssig
Zu den Äußerungen über die vermeintlich geringe Nutzung der Terminservicestellen erklärt Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes: „Auch wenn die Zahl klein erscheinen mag, so zeigt sich doch, dass es pro Monat etwa 10.000 dringende Fälle gab, die offenbar nur über die Terminservicestellen einen Facharzt aufsuchen konnten. Man kann sicher hinterfragen, ob Terminservicestellen so wie sie derzeit aufgestellt sind und arbeiten, bereits die optimale Lösung sind. Aber dass es offenkundig für gesetzlich Versicherte ein Problem gibt zeitnah einen Termin beim Facharzt zu bekommen, kann man nicht wegdiskutieren“. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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