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"Lob der Einfachheit" – Doku
Samstag 7. November, 18.00 Uhr, 3Sat
"Um Gottes Willen – Ethik"
Sonntag 8. November, 08.30 Uhr, N24
Gesundheit: "Zwei-Klassenmedizin"
Montag 9. November, 18.20 Uhr, WDR
"Dinge, die man tun kann, wenn man tot ist"
Montag 9. November, 00.00 Uhr, WDR
"Heilkraft aus der […]
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Ein gutes Zeugnis für die Unabhängige Patientenberatung
Anlässlich des bevorstehenden Endes der laufenden Förderperiode für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hat das IGES-Institut nun seinen im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten abschließenden Evaluationsbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht bewertet für den Zeitraum 2011 bis 2015 die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben der UPD. Als zentrales Ergebnis wurde darin eine insgesamt hohe Beratungsqualität festgestellt. Eine wesentliche Grundlage dafür sei die Beratungsdokumentation, die gleichzeitig Basis für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ist, Problemlagen im Gesundheitswesen zu erkennen und aufzuzeigen. Allerdings habe sich im Laufe der Jahre die Erreichbarkeit der Beratungsangebote verschlechtert. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Die gute fachliche Arbeit der UPD in den vergangenen Jahren ist das Fundament, auf dem die künftige Arbeit aufbauen wird. Entscheidend für die Neuvergabe war jedoch, dass ein anderer Anbieter im Rahmen des Vergabeverfahrens das beste Angebot für die neue Förderfase abgegeben hat. Unabhängig, neutral und kompetent zu beraten war, ist und bleibt das Herz der Unabhängigen Patientenberatung.“ Hintergrund: Die Neuvergabe der UPD-Fördermittel war notwendig, weil die gesetzlichen Vorgaben nur eine zeitlich befristete Vergabe dieser Mittel erlauben und die aktuelle Förderphase Ende dieses Jahres ausläuft. Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom Juli 2014 hat der Gesetzgeber die UPD-Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von fünf auf sieben Jahre verlängert, um vor allem eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu erzielen. Das für die im Januar 2015 beginnende Förderphase ausgewählte Duisburger Unternehmen Sanvartis hat eine eigenständige, gemeinnützige GmbH gegründet, die das Angebot unter dem bisherigen Markennamen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) weiter führen und bekannter machen wird. Die Entscheidung, dem Angebot von Sanvartis den Zuschlag zu geben, wurde vom GKV-Spitzenverband einvernehmlich mit dem Patientenbeauftragten unter beratender Beteiligung eines Beirats getroffen. Die Entscheidung wurde von der Vergabekammer des Bundes in vollem Umfang bestätigt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Finanzergebnisse der GKV 2014: Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung bei 28 Milliarden Euro
Die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung addieren sich zum Jahreswechsel 2014/2015 auf eine Summe von insgesamt rund 28 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Prämienzahlungen und freiwillige Leistungen Mittel in Höhe von mehr als einer Milliarde. Euro an ihre Versicherten zurückgeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen damit weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro. Dazu kommt die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 12,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Mit Reserven von rund 28 Milliarden Euro steht die gesetzliche Krankenversicherung auf einer soliden Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Dass die Kassen mehr als eine Milliarde Euro an Prämien und freiwilligen Leistungen an ihre Versicherten zurückgeben konnten, zeigt die insgesamt gute Finanzlage der Kassen. Es ist gut, dass die Krankenkassen ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Ziel muss es bleiben, eine nachhaltig gute Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigen Leistungen und Arzneimitteln sicherzustellen.” Einnahmen in Höhe von rund 204,1 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2014 Ausgaben von rund 205,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von knapp 1,2 Milliarden Euro geht zu einem Großteil darauf zurück, dass die Krankenkassen ihre Versicherten über Prämien und freiwillige Satzungsleistungen an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. So wurden im Jahr 2014 Ausgaben für Prämienzahlungen an Krankenkassenmitglieder in Höhe von rund 711 Millionen Euro sowie Aufwendungen für freiwillige Satzungsleistungen (z.B. Osteopathie oder professionelle Zahnreinigung) in Höhe von 313 Millionen Euro geleistet. Ohne diese Sonderfaktoren ergibt sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2014 bei einem Ausgabevolumen von 205,3 Milliarden Euro ein weitgehend ausgeglichenes Finanzergebnis. Durch die neue Finanzstruktur des GKV-FQWG haben die Krankenkassen auch weiterhin die Möglichkeit, ihre erheblichen Finanz-Reserven bei der Kalkulation ihrer Zusatzbeiträge zu berücksichtigen. Zum 1. Januar 2015 haben 65 – und damit mehr als die Hälfte der 123 Krankenkassen – ihre Beiträge im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Damit profitieren rund 20 Millionen Krankenkassen-Mitglieder von niedrigeren Krankenkassen-Beiträgen. Weitere 50 Kassen mit 32,5 Millionen Mitgliedern haben ihre Beiträge stabil gehalten. 8 Krankenkassen mit insgesamt weniger als 700.000 Mitgliedern haben ihre Beiträge im Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben. Auf dieser Basis ergibt sich Anfang 2015 ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz, der bei rund 0,8 Prozent liegt. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten unterschiedlich Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung: Im Jahr 2014 erzielten 52 Krankenkassen ein Plus von 683 Millionen Euro. So erzielten die AOKen einen Überschuss von rd. 421 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen hingegen die Ausgaben die Einnahmen um rund 1,08 Mrd. Euro Euro; bei den Betriebskrankenkassen um 334 Millionen Euro, und bei den Innungskrankenkassen um 219 Millionen Euro. Die Ausgabenüberhänge dieser Kassenarten erklären sich zu einem erheblichen Teil durch Prämienzahlungen, die die Krankenkassen an ihre Mitglieder geleistet haben. Finanzergebnis des Gesundheitsfonds Elf Jahre nach dem Rekord-Schuldenstand in Höhe von damals 8,3 Milliarden Euro (Anfang 2004) steht die GKV Ende 2014 weiterhin auf einem sehr soliden finanziellen Fundament. Ende 2014 verfügten die Krankenkassen über Finanz-Reserven in Höhe von 15,5 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte über einen Betrag in Höhe von 12,5 Milliarden Euro. Damit addieren sich die Finanzreserven in der GKV zum Jahreswechsel 2014/2015 auf eine Summe von insgesamt rund 28 Milliarden Euro. Zwar verzeichnet der Gesundheitsfonds im Jahr 2014 einen Ausgabenüberhang von rund 1,12 Milliarden Euro, dieser ist allerdings auf Grund der Verbeitragung von Einmalzahlungen (Weihnachtsgeldeffekt) wie erwartet gegenüber dem 1.-3.Quartal (-4,1 Milliarden Euro) deutlich zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mehrausgaben, die den Krankenkassen durch die Abschaffung der Praxisgebühr auch in 2014 entstehen (1,8 Milliarden Euro) sowie die gesetzlich induzierten Mehrausgaben für Krankenhäuser (rund 0,6 Milliarden Euro) ebenso wie die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 3,5 Milliarden Euro durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt wurden. Durch die weiterhin günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen mit einem Plus von 3,9 Prozent wurde allerdings nur ein relativ geringer Teil des potenziellen Entnahmebetrages von 5,8 Milliarden Euro in 2014 auch tatsächlich benötigt. Ausgabenzuwächse bei 4,9 Prozent Je Versicherten gab es 2014 einen Ausgabenzuwachs von 4,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,2 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 0,2 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse um 0,6 bis 0,7 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als die Pro-Kopf-Ausgaben. Damit lag der Ausgabenzuwachs unterhalb der Prognose des Schätzerkreises, der für das Gesamtjahr 2014 von einem Ausgabenzuwachs je Versicherten von 5,0 Prozent (Leistungsausgaben plus 5,2 Prozent, Verwaltungskosten plus 1,5 Prozent) ausgegangen war. Zu den Ausgabenzuwächsen haben vor allem stark steigende Arzneimittelausgaben beigetragen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen nach drei Jahren mit moderaten Zuwächsen um 9,0 Prozent (2,9 Milliarden Euro) gestiegen. Dieser Ausgabenzuwachs ist zu rund 3 Prozentpunkten auf das Auslaufen des bis 31. Dezember 2013 befristeten erhöhten Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel von 16 Prozent zurückzuführen. Auffällig sind auch die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die 2014 in der GKV zu Mehrausgaben in einer Größenordnung von rund 600 Millionen Euro geführt haben. Mittlerweile hat der GKV-Spitzenverband für die ersten Arzneimittel mit den jeweiligen Herstellern Erstattungsbeträge vereinbart, die zu einer Preissenkung führen. Auch haben einzelne Krankenkassen Rabattvereinbarungen mit dem Hersteller abgeschlossen. Ohne die ausgabenbegrenzenden Regelungen, die die Bundesregierung Anfang 2014 im Arzneimittelbereich umgesetzt hat, lägen die Ausgabenzuwächse des vergangenen Jahres deutlich im zweistelligen Bereich. So wurde das bestehende Preismoratorium Anfang 2014 bis Ende 2017 nahtlos verlängert. Mit Wirkung zum 1. April 2014 wurde der Herstellerabschlag von 6 auf 7 Prozent für alle Arzneimittel – mit Ausnahme der patentfreien, wirkstoffgleichen Arzneimittel – angehoben. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern verzeichneten die Krankenkassen weitere Entlastungen. Im Jahr 2014 konnten die Einsparungen durch vertraglich vereinbarten Rabatte im Vergleich zum Vorjahr um 300 Millionen Euro auf 3,15 Milliarden Euro erhöht werden. Sie weisen damit einen Anstieg aus, der in etwa dem Zuwachs der gesamten Arzneimittelausgaben entspricht. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je V
ersicherten um rund 3,9 […]
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Krankenhaus-Report 2017: AOK fordert schärfere Mindestmengenregelungen für mehr Qualität im Krankenhaus
Je häufiger ein Eingriff erfolgt, desto besser sind die Behandlungsergebnisse für den Patienten. Das belegen wissenschaftliche Untersuchungen immer wieder. Neue Analysen dazu enthält auch der aktuelle Krankenhaus-Report 2017, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und der AOK-Bundesverband vorstellen. Die AOK setzt sich seit langem dafür ein, die Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten. Sie geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss. „Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe“, fordert deshalb Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gibt es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen. Auch Wissenschaftler und Fachgesellschaften empfehlen weitergehende Mindestmengenregelungen. Sie beziehen sich beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem Behandlungsergebnis besonders deutlich zeigt. 134.000 AOK-Patienten erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt. Doch selbst wenn es Mindestmengenvorgaben gibt, werden diese in vielen Kliniken Deutschlands nicht eingehalten, wie der Report anhand von Operationen an der Speiseröhre sowie der Bauchspeicheldrüse belegt. Führten 2014 rund 700 Krankenhäuser rund 12.000 Bauchspeicheldrüsenoperationen durch, so erreichte knapp die Hälfte der Häuser die Mindestmenge von zehn nicht. Bei den Eingriffen an der Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. „Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen dann auch nicht zu bezahlen. Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten“, so Litsch weiter. Zu den Lücken des Systems gehört auch, dass Kleinstversorger ihre Leistungen im Rahmen von Ausnahmeregelungen weiterhin anbieten können, obwohl sie die Mindestmengen nicht einhalten. „Ob ein Haus mit Kleinstmengen im Einzelfall gute oder schlechte Arbeit geleistet hat, ist statistisch nicht bewertbar und widerspricht dem grundlegenden Prinzip von Mindestmengen. Das gefährdet die Versorgung der Patienten“, sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. „Wenn eine Mindestmenge besteht, muss das die Messlatte für alle Kliniken sein, so wie auch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr keine Ausnahmen kennen.“ Temporäre Ausnahmeregelungen seien nur gerechtfertigt, wenn gute strukturelle Gründe vorliegen, beispielsweise gerade eine neue Einheit mit einem neuen Chefarzt aufgebaut wird. Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken in der Mindestmengenregelung: „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen wird in Deutschland nicht umgesetzt.“ Wichtig seien außerdem die Einhaltung von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. „Eine abgestimmte, eingeübte Prozesskette geht naturgemäß immer mit höheren Mengen einher“, so Bauer, der mit einem Appell schließt: „Wir wissen längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen.“ Diese Forderung teilt auch der AOK-Bundesverband und setzt sich dafür ein, dass sich Kliniken in Zukunft stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und in Deutschland endlich ein qualitätsorientierter Umbau der Krankenhauslandschaft stattfindet, der diesen Namen verdient. Pressemitteilung des AOK Budnesverbandes
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