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"Lob der Einfachheit" – Doku
Samstag 7. November, 18.00 Uhr, 3Sat
"Um Gottes Willen – Ethik"
Sonntag 8. November, 08.30 Uhr, N24
Gesundheit: "Zwei-Klassenmedizin"
Montag 9. November, 18.20 Uhr, WDR
"Dinge, die man tun kann, wenn man tot ist"
Montag 9. November, 00.00 Uhr, WDR
"Heilkraft aus der […]
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Entscheidungshilfe statt Informationsflut: PKV gründet Stiftung Gesundheitswissen
Zur Gründung der ‚Stiftung Gesundheitswissen‘ erklärt Uwe Laue, der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), auf der Jahrestagung des Verbandes: „Die Private Krankenversicherung steht für freie Arztwahl und Behandlungsfreiheit: Privatpatienten entscheiden eigenverantwortlich über die Wahl ihrer Therapeuten und – gemeinsam mit den behandelnden Ärzten – über die Therapien. Es ist daher ein Kernanliegen der PKV, die Kompetenz der Patienten zu stärken. Studien belegen, dass das Gesundheitswissen in Deutschland im internationalen Vergleich unterentwickelt ist. Zwar gibt es vor allem im Internet ein unüberschaubares Informationsangebot, doch es fehlt an unabhängigen, qualitätsgesicherten und laienverständlichen Inhalten. Oft ist für Patienten nicht erkennbar, ob die Informationen dem international anerkannten Stand des Wissens entsprechen. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen fordert daher eine unabhängige Quelle für Gesundheitswissen. Die Private Krankenversicherung will die Versorgungsqualität aller Menschen in Deutschland durch eine Stärkung der Patientenkompetenz verbessern. Zu diesem Zweck hat der PKV-Verband eine neue gemeinnützige Stiftung gegründet: die ‚Stiftung Gesundheitswissen‘. Sie wird allen Patienten verständliche Entscheidungshilfen über Diagnostik- und Therapie-Möglichkeiten anbieten, die auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet werden. Als gemeinnützige Einrichtung steht die Stiftung für die Unabhängigkeit von Interessen. Zugleich verpflichtet sie sich auf die Methoden der evidenzbasierten Medizin, die Garant für größtmögliche Transparenz sind. Ende des Jahres 2015, wenn alle nötigen Vorarbeiten abgeschlossen sind, wird die Stiftung mit ersten Projekten an die Öffentlichkeit gehen.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Neuer Verwaltungsrat der AOK Nordost hat sich konstituiert – Vorsitzende fordern Wettbewerb für bessere Versorgung der Menschen
Der Verwaltungsrat der AOK Nordost hat für die neue Amtsperiode von sechs Jahren seine Arbeit aufgenommen. Wie die beiden heute auf der konstituierenden Sitzung in Dierhagen gewählten Vorsitzenden betonten, will das höchste Selbstverwaltergremium den erfolgreichen Kurs der Gesundheitskasse im Sinne der rund 1,8 Millionen Versicherten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern konsequent fortsetzen. „Der Wettbewerb der Krankenkassen muss zu einem echten Versorgungswettbewerb weiterentwickelt werden, bei dem die Kassen auch Verhandlungsspielräume haben, um im Sinne ihrer Versicherten Einzelverträge mit Ärzten und Kliniken abzuschließen“, so Alexander Schirp, der als Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite seit Bestehen der AOK Nordost tätig ist. Die Basis dafür bilde ein gerechter funktionsfähiger Risikostrukturausgleich, der keine Anreize für Risikoselektion biete. Neu als alternierender Vorsitzender wurde Knut Lambertin gewählt. Der 46-jährige Berliner löst Rainer Knerler ab, der ebenfalls seit 2011 dem Verwaltungsrat für die Versichertenseite vorstand und dem das Selbstverwaltergremium für seine engagierte Arbeit dankte. Knerler habe sich nach der Vereinigung der früheren Landes-AOKs in Berlin und Brandenburg sowie ein Jahr später mit Mecklenburg-Vorpommern zur AOK Nordost um das Zusammenwachsen der Dreiländerkasse verdient gemacht und dazu beigetragen, die AOK Nordost als kompetenten und verlässlichen Partner für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungspartner in der Region aufzubauen. Sein Nachfolger Lambertin, der beim DGB-Bundesvorstand als Referatsleiter Gesundheitspolitik arbeitet, sagte: „Insbesondere die Digitalisierung stellt uns im Gesundheitswesen in Deutschland vor Herausforderungen, die wir angehen müssen. Die soziale Selbstverwaltung der Krankenkassen steht insbesondere für Versicherten- und Patientennähe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Rechte und Position der Krankenversicherten gestärkt werden.“ Vor diesem Hintergrund hat die AOK Nordost mit dem bereits 2016 gegründeten Wissenschaftlichen Beirat für Digitale Transformation ein Gremium ins Leben gerufen, das die Kasse bei digitalen Projekten wie der elektronischen Patientenakte kritisch berät. Der neue Verwaltungsrat der AOK Nordost besteht aus insgesamt 30 Mitgliedern – paritätisch besetzt mit jeweils 15 Vertretern der Versicherten- sowie der Arbeitgeberseite. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind im Frühjahr aus den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen hervorgegangen. Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählt den Vorstand und kontrolliert die Krankenkasse, beschließt den Haushalt sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag und entscheidet über zusätzliche Mehrleistungen der Kasse für die Versicherten. Pressemitteilung der AOK NordOst
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Bundeskabinett beschließt Krankenhaus-Strukturgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem „Krankenhaus-Strukturgesetz” schaffen wir eine solide Arbeitsgrundlage für die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland und für die Patienten ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität. Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt. Außerdem bringen wir mehr Pflegepersonal ans Krankenbett. Denn gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus können nur dann gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Mit einem Strukturfonds unterstützen wir die Länder dabei, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Das entlastet auch die Beitragszahler.” Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der die Qualität der Krankenhausversorgung stärkt, die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser verbessert und Anreize setzt, Krankenhäuser umzustrukturieren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtssicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekten angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung (Pflege am Bett) wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, mit Wirkung für das DRG-System 2017 die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die Investitionskosten für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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