Patient 56 Jahre zunehmender Visusabfall R>L, Visus 0,2/0,25,Fluoreszangiographie keine Leckage sichtbar, Maculaödem, bisher von Klinik 1 Serie Avastininjektionen erhalten. Ursache nach wie vor unklar. Medikation Pantozol wegen Refluxösophagitis seit langer Zeit. Kann es möglich sein, daß durch das Pantozol ein Vitamin B12-Mangel entstanden ist, der für den zunehmenden Visusverlust verantwortlich sein könnte?
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Von „völliger Blödsinn“ bis „absolut erforderlich“
Krasse Reaktionen auf Votum zum 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS “Medizin 4.0, die Forderung des Gesundheits-unternehmers Prof. Heinz Lohmann nach der Digitalisierung des Workflows auf der Basis strukturierter Behandlungsprozesse, erhitzt die Gemüter der Akteure. Die ersten Reaktionen auf das Onlinevotum zum 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS sind heftig. Von „völliger Blödsinn“ bis „absolut erforderlich“ reicht das Spektrum der Äußerungen. Angesichts der großen Herausforderungen, … Weiterlesen →
Selbstverwaltung verbessert Versorgung psychiatrischer Patienten
Mit der Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung haben der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen wesentlichen Schritt zu einer besseren Versorgung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen gemacht. Die neue gesetzliche Regelung bietet ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Krankenhauspatienten in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln. Versorgt werden diese Patienten durch mobile fachärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams. Wichtigste Voraussetzung für diese stationsäquivalenten Leistungen ist, dass das Therapieziel bei einem Krankenhauspatienten am ehesten im häuslichen Umfeld zu erreichen ist. Zusätzlich muss garantiert werden, dass das Behandlungsteam im Krisenfall schnell intervenieren und der Patient auch jederzeit kurzfristig die Klinik erreichen kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle im häuslichen Umfeld lebenden Menschen einverstanden sind. Das behandelnde Krankenhaus kann, insbesondere um die Behandlungskontinuität optimal zu gewährleisten oder wegen der Wohnortnähe, auch an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmende Leistungserbringer oder andere Krankenhäuser beauftragen. „Den Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen wird mit dieser Vereinbarung eine zusätzliche Möglichkeit für eine passgenaue patientengerechte Behandlungsform an die Hand gegeben. Unser Ziel wird es sein, in guter Kooperation auch mit niedergelassenen Leistungserbringern diese neue Behandlungsmöglichkeit in die Praxis einzubringen. Mit der Vereinbarung haben wir eine weitere wesentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber mit dem PsychVVG übertragen hat, als gemeinsame Selbstverwaltung erfüllt“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. „Wenn diese Form der Versorgung hilft, Leiden zu verringern, wäre viel gewonnen. Absehbar ist aber schon jetzt, dass es sich um eine kleine Patientengruppe handelt. Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt“, sagt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Gemeinsame Pressemitteilung von der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung
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vdek-Zukunftspreis “Pflegekräfte der Zukunft” Bewerbungsfrist endet am 29. März 2015
Der Countdown läuft. Noch bis zum 29. März 2015 können Bewerber ihre Unterlagen zum diesjährigen vdek-Zukunftspreis beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) einreichen. Unter dem Motto „Pflegekräfte der Zukunft – Ideen und Konzepte für die zukünftige Rolle der Pflegekräfte in der Versorgung“ sucht der vdek innovative Projekte und Best-Practice-Konzepte, die die Pflege von morgen in den Blick nehmen. Wie kann die Pflege den Herausforderungen durch den demografischen Wandel erfolgreich begegnen? Wie lassen sich die Arbeitsbelastungen von Pflegekräften verringern? Wie kann die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden? Konzepte, die Antworten auf diese Fragen haben, sind zur Teilnahme aufgerufen. Die besten Konzepte werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Projekte zur Ausbildung von Pflegekräften zu neuen Formen der Berufsausübung und Arbeitsteilung sowie Ideen wie der Pflegekräftemangel vermieden bzw. abgeschwächt werden kann. Eine fachkompetente Jury entscheidet über die eingereichten Projekte und vergibt den Zukunftspreis 2015. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind insbesondere die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz der Projekte. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2015 finden Bewerber auf der Webseite des vdek unter vdek-Zukunftspreis. Pressemitteilung des vdek
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