Erstmalige Konsultation durch eine 51 jähr Patientin, anamn Absetzen von oralen Antikonzeptiva vor 6 Mon, regelmäßiger Zyklus, manifester Hypertonus und Wunsch nach sicherer Kontrazeption. Kondome und IUP kommen für die Patientin nicht in frage.
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vdek-Zukunftspreis 2017: Gesund altern – vdek sucht Leuchtturmprojekte zur Prävention und Gesundheitsförderung
Gesund und fit im Alter zu sein – wer wünscht sich das nicht? Doch nicht nur für jeden Einzelnen ist gesundes Altwerden wichtig. Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist es auch von großer gesellschaftlicher Relevanz. Prävention und Gesundheitsförderung fallen dabei Schlüsselrollen zu: Sie können entscheidend dazu beitragen, dass sich Menschen Vitalität und Lebensqualität erhalten und lange selbstbestimmt leben. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) verleiht seinen Zukunftspreis in diesem Jahr an innovative Ideen, Projekte und Best-Practice-Konzepte, die sich dem gesunden Altern widmen. Unter dem Motto „Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern“ werden Projekte gesucht, die beispielsweise die Gesundheit und Selbstständigkeit älterer Mitbürger in der Kommune oder im Quartier fördern. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Konzepte, die Menschen mit eher schlechten Gesundheitschancen erreichen können und sie bei einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung unterstützen. Dabei können auch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten berücksichtigt werden. Für die besten Ideen und Konzepte wird ein Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro verliehen. Über die Preisvergabe entscheidet eine prominent besetzte Fachjury, bestehend aus: Christian Zahn (Juryvorsitz), stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Rostock, Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Dr. Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg, Regina Kraushaar, Abteilungsleiterin „Pflegesicherung und Prävention“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind insbesondere der Beitrag zur Förderung der Gesundheit und Lebensqualität, die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2017 finden Bewerber unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2017.html. Für Fragen zur Ausschreibung steht Christin Liebrenz unter der Telefonnummer 0 30 / 2 69 31 – 1766 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek
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Gemeinsamer Bundesausschuß: Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden
Zu der Entscheidung, dass in der EU-Kommission die Zulassung von Medizinprodukten nun doch nicht dem Gesundheitskommissar, sondern dem Ressort für Unternehmen und Industrie unterstellt wurde, erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, heute in Berlin: “Die Zulassung von Medizinprodukten war aus guten Gründen dem Gesundheitskommissariat unterstellt, um von vornherein Interessenkollisionen zu vermeiden. Medizinproduktezulassungen sind kein geeignetes Feld für industrie- oder wirtschaftspolitische Weichenstellungen – die Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. Die Sicherheit von Medizinprodukten darf niemals gegen wirtschafts- oder industriepolitische Erwägungen aufgewogen werden oder gar hinter diesen zurückstehen. Insbesondere dürfen Gewinnerwartungen oder Investitionen der Industrie nicht dazu führen, dass Prüfkriterien und Hürden in irgendeiner Weise abgesenkt oder abgeschwächt werden. Die Wirkmechanismen von Medizinprodukten werden immer komplexer, damit sind große Chancen, aber oft auch hohe Risiken für die Patienten verbunden. Der wirtschaftliche Nutzen für die Hersteller kann dabei kein maßgebliches Kriterium sein. Immerhin haben die massiven Proteste verschiedener gesundheitspolitischer Akteure dazu geführt, dass die Zuständigkeit für die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Gesundheitsressort verblieben ist. Damit ist dafür gesorgt, dass Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln die alleinigen Prüfkriterien für die Zulassung von Arzneimittelwirkstoffen sind und bleiben.” Pressemitteilung des Gemeinsam en Bundesausschusses
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DKG zu Beratungen der PsychVVG durch Bundesrat und Bundestag: Personalanhaltszahlen nur als Orientierungswert
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ruft Bundestag und Bundesrat auf, Personalvorgaben für das therapeutische Personal nicht als Pflichtvorgaben zu installieren. “Die Änderungsanträge im Bundesrat sprechen das Problem an, lösen es aber nicht. Problematisch bleibt, dass der G-BA verpflichtend einzuhaltende Personalvorgaben für das gesamte therapeutische Personal in den Kliniken festlegen soll. Die Vorgaben dürfen zumindest zunächst nur Orientierungswerte sein. Erst nach einer Bewertung der Realisierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Verfügbarkeit des Personals und dessen Finanzierung sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse, kann über ein weitergehendes Inkrafttreten von Personalanhaltszahlen entschieden werden. Die Kliniken brauchen in jedem Fall Flexibilitätskorridore für unterschiedliche medizinische Konzepte und für unvermeidbare Personalschwankungen. Arbeitsmarktbedingte Verfügbarkeitsprobleme dürfen in keinem Fall zu Kürzungen der Budgets führen. Vorgegebene Personalausstattungen müssen 1:1 ausfinanziert werden. Die Erfahrungen aus der G-BA-Richtlinie für die Neonatologie machen deutlich, dass verpflichtende Personalvorgaben, die sich in der Wirklichkeit als nicht umsetzbar herausstellen, kontraproduktiv sind und die Kliniken zwingen, Patienten abzuweisen und Haftungsprobleme auslösen. Mit dem PsychVVG dürfen deshalb auf keinen Fall neue strigente Personalvorgaben eingeführt werden. Vielmehr müssen die bestehenden Vorgaben für die Frühchenstationen so angepasst werden, dass die Versorgung auch nach dem 01. Januar 2017 flächendeckend möglich bleibt”, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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