Erstmalige Konsultation durch eine 51 jähr Patientin, anamn Absetzen von oralen Antikonzeptiva vor 6 Mon, regelmäßiger Zyklus, manifester Hypertonus und Wunsch nach sicherer Kontrazeption. Kondome und IUP kommen für die Patientin nicht in frage.
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Vertreten Krankenkassen die Patienteninteressen? – Dies ist eine Frage, die auf dem 9. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES diskutiert wird Das Programm ist jetzt online „Das Ende der Bürokratie: Krankenkassen als Gestalter“ ist eines der spannenden Themen auf dem diesjährigen ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS. Kann … Read more →
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Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein
Die AOK-Gemeinschaft setzt die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge fort: Am Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg für alle AOKs die Ausschreibung der inzwischen 15. Tranche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 119 Fachlose. Von diesen sind 28 im Drei-Partner-Modell und 91 exklusiv ausgeschrieben. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel lag zuletzt bei 2,2 Milliarden Euro (Basis: Apothekenverkaufspreis). Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum Start der 15. Ausschreibung: „Bereits 2003 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen und ihren Verbänden erstmals erlaubt, Einzelverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Arzneimittelrabattverträge als unverzichtbares Instrument zur Ausgabensteuerung lange etabliert und werden in den Quartalsberichten des Bundesgesundheitsministeriums regelmäßig als hocheffektive Ausgabenbremse hervorgehoben.“ Dass inzwischen alle Krankenkassen erheblich vom Erfolg der Rabattverträge profitierten, sei nicht zuletzt der Beharrlichkeit der AOK zu verdanken. „Wir haben die Verträge gegen den erheblichen Widerstand weiter Teile der Pharmaindustrie rechtssicher durchgesetzt“, betonte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Bei der aktuellen Ausschreibung geht es in erster Linie um Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche XII. „Zusätzlich suchen wir auch diesmal wieder Vertragspartner für Wirkstoffe, die zwischenzeitig patentfrei geworden sind und für die der Markt ausschreibungsreif ist“, erläuterte Hermann. Erstmals dabei sind zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und Eplerenon, ein Mittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt. Die Ausschreibung erfolgt wie bewährt deutschlandweit über acht regionale Gebietslose. Pharmazeutische Unternehmen oder Bietergemeinschaften können bis zum 28. September 2015 ihre Gebote für einzelne Wirkstoffe, für alle, aber auch einzelne der acht Gebiete abgeben. „Die Zuschläge werden voraussichtlich im November erteilt, um den Unternehmen bis zum Vertragsstart am 1. April 2016 ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben“, sagte Hermann. Die Verträge laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Aktuell umfassen die bundesweiten Generika-Rabattverträge der AOK 278 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Allein in den Jahren 2013 und 2014 konnten die AOKs durch laufende und neue Rabattverträge insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zugunsten der Versichertenversorgung in anderen Leistungsbereichen einsparen. Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ veröffentlicht
Zur heutigen Veröffentlichung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Digitalisierung wird die weitere Entwicklung unseres Gesundheitswesens in entscheidender Weise prägen und ist ein besonders wichtiger Antrieb für den medizinischen Fortschritt. Mir geht es darum, dass Patientinnen und Patienten digitale Anwendungen besser, sicherer und schneller als bisher nutzen können. Deshalb machen wir mit dem E-Health-Gesetz Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem Medikationsplan und einem elektronischen Notfalldatensatz führen wir erste nutzenbringende Anwendungen für die Patienten ein. Zukünftig wollen wir auch Gesundheits-Apps und Big-Data-Anwendungen besser für die Gesundheitsversorgung nutzen. Gleichzeitig muss der Schutz der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten stets gewährleistet sein.“ Die Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ umfasst eine Bestandsaufnahme zu der Frage, wie die immer stärkere Digitalisierung für neue Versorgungsstrukturen und -abläufe im Gesundheitswesen genutzt werden kann. Dabei wurden Chancen, Herausforderungen und Risiken einzelner technologischer Entwicklungen unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen systematisch und umfassend aufgearbeitet. In die Bestandsaufnahme flossen sowohl nationale als auch internationale Betrachtungen ein. Auf das Themenfeld „Big-Data“ wurde ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Wichtige Ergebnisse der Studie: Die Studie empfiehlt, künftig noch gezielter die Versorgungsqualität beim Einsatz von E-Health und Big Data im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt zu stellen und dabei alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen einzubinden Um neue nutzenbringende Technologien verstärkt einzusetzen, wird vorgeschlagen, die Handlungsspielräume der einzelnen Akteure sowie bestehende Gesetze und Regelungen zu überprüfen Für den Einsatz von digitalen Technologien sollte die gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden. Dazu soll die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten bei der Bevölkerung und insbesondere beim Fachpersonal des Gesundheitswesens beitragen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie sollen dazu beitragen, um Lösungen zu entwickeln, wie gewonnene Erkenntnisse schneller in die ambulante und stationäre medizinische Versorgung eingebracht werden können. Dabei sollen insbesondere auch Ansätze gefunden werden, wie Informationen aus der Versorgung noch besser mit den Forschungseinrichtungen rückgekoppelt werden können, um dort eine noch bessere und effizientere Forschung zu ermöglichen. Die Expertise ergänzt die bereits vorliegende Studie zu den „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ und liefert damit einen weiteren Baustein für die Weiterentwicklung einer Strategie für eine bestmögliche Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für das Gesundheitswesen. Da die Anwendung neuer Technologien auch Auswirkungen auf das individuelle Verhalten der Patienten und Patientinnen wie auch auf das Arzt-Patienten-Verhältnis hat, wird das BMG in Kürze eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben, dessen Ergebnisse ebenfalls in die Weiterentwicklung der E-Health-Strategie einfließen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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