89-jährige Patientin, polymorbide mit folgenden Erkrankungen: Schrittmacherträgerin bei Sinusknotensyndrom mit rez. paroxysmalen Vorhofflattern. Dauerantikoagulation. Hypertensive Herzerkrankung.Hypertensive HerzerkrankungSt.3. Zustd. nach Ileoascendostomie wegen mesenterialer Ischaemie. Rez. TIA´s. Beg. Hirnleistungsstörung. Hochgradige Cerebralsklerose. Gen. Arteriosklerose.. Cholecystolithiasis. Obstipationsneigung mit Koprostase. Gen. Osteoporose etc. etc. Pat. ist jetzt zunehmend depressiv, schläft tagsüber viel, liegt dadurch nachts viel wach. Ist sonst durchaus gut ansprechbar – aber sehr unglücklich über ihre Situation. Lebt zusammen mit schwer kranken Ehepartner noch in eigener Wohnung. Wie kann ich Einfluss auf das psychische Befinden der Patientin nehmen, ohne dabei ihr gesamtes Krankheitsbild negativ zu beeinflussen, insbes. ihre Tagesschläfrigkeit nicht noch zu verstärken?
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Krankenhausmarke im Web-Zeitalter
Im medhochzwei-Verlag erscheint Ende April „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“, ein Buch von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Enthalten ist unter anderen spannenden Beitragen ein Text von Ralf Klein-Bölting mit dem Titel: „Krankenhausmarke im Web-Zeitalter: Kliniken sollen Chancen für den Aufbau starker Marken nutzen“. Das Buch kostet 24,99€.Einsortiert … Weiterlesen →
Neue Mindeststandards für Herzklappenoperationen sind richtig – Übergangsregelung nicht akzeptabel
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für höhere Mindeststandards bei Herzklappenoperationen ist nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vollkommen unverständlich ist der TK allerdings, dass einige Kliniken bis 2016 weiterhin ohne eine Herzchirurgie Herzklappen per Katheter einsetzen dürfen. “Mit der Übergangsregelung hat der Ausschuss die wirtschaftlichen Interessen von einigen Krankenhäusern über die gesundheitlichen Interessen ihrer Patienten gestellt”, sagt Jörg Manthey von der Techniker Krankenkasse. Das sei nicht akzeptabel. Aus Sicherheitsgründen sei es internationaler Standard, dass nur Kliniken mit herzchirurgischer Abteilung solche Operationen durchführen dürfen, so Manthey. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss halte die Herzchirurgie aus medizinischer Sicht für notwendig. Deshalb sei sie ab 2016 auch generelle Voraussetzung für die Operation. “Die Patienten mit Herzproblemen können aber so lange nicht warten und haben auch bis dahin ein Recht auf eine Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft”, so Manthey. Bei der Patientensicherheit dürfe es keine falschen Kompromisse geben. “Patienten mit einer minimalinvasiven Herzklappenoperation sollten aus eigenem Interesse für den Eingriff ein Krankenhaus wählen, das über eine herzchirurgische Abteilung verfügt.” Mit den risikoreichen minimalinvasiven Operationen werden vor allem älteren Patienten über einen Katheter Aortenklappen eingesetzt, die eine größere offenchirurgische Operation wahrscheinlich nicht überleben würden. Aufgrund des großen Risikos bei den Eingriffen sehen die Qualitätsrichtlinien allerdings vor, dass das Krankenhaus über eine Herzchirurgie verfügen muss, damit diese bei Notfällen den Patienten übernehmen kann. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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AOK Baden-Württemberg hält an ihrer Position fest: Arzneimittel-Importquote hat sich endgültig überlebt
Erneut steht die umstrittene Importquote für Arzneimittel im Fokus der öffentlichen Diskussion. Die AOK Baden-Württemberg hält die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote für überholt. Reimporteuren garantiere die Quote einen Marktanteil im patentgeschützten Hochpreismarkt. Gerade dort sei eine Vorfahrtsregelung aufgrund eines Preisvorteils von 15 Euro pro Packung aber alles andere als zeitgemäß. „Bei den meisten innovativen Arzneimitteln liegt der Preis bei dem Hundertfachen oder mehr dieses Wertes“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Reimporteure insgesamt lagen 2014 mit ihrem Umsatz zum Apothekenverkaufspreis von rund 1,2 Milliarden Euro auf Rang zwei aller pharmazeutischen Anbieter im patentgeschützten, verschreibungspflichtigen GKV-Markt. Der Marktführer allein belegte mit einem Umsatz von über 280 Millionen Euro Rang elf. Angesichts der marginalen Einsparungen durch die Quote dient diese im Wesentlichen den Reimporteuren – und wird dadurch zum wettbewerbswidrigen Marktdirigismus“, so Hermann. Auswertungen zum Reimportmarkt der AOK Baden-Württemberg haben für das Jahr 2014 nur noch einen marginalen wirtschaftlichen Nutzen der Quote ergeben. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Reimportquote lagen demnach bei 0,2 Prozent, gemessen an den Gesamt-Arzneimittelausgaben von rund 1,8 Milliarden Euro. Hinzu kamen im Zuge der Quote automatisch verrechnete Strafgelder von Apotheken, die die Quote nicht erfüllten, in Höhe von 270.000 Euro. „Alles in allem eine Größenordnung, die leicht etwa mit einer minimalen Anhebung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel problemlos ausgeglichen werden könnte – und die mit Sicherheit auch gerne von den forschenden Herstellern kompensiert würde“, so Hermann. „Die Quote hat sich zudem wiederholt als Einfalltor für Fälschungen und gestohlene Ware herausgestellt. Es geht auch darum, kriminelle Aktivitäten nicht auch noch per Quote zu befördern. Patientensicherheit bei der Arzneimittelversorgung muss absolute Priorität genießen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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