wer trägt die Kosten für Erinnnerungen nach auffäll Abstrich in der Gynäkologie

Meine privat versicherte Patientin ist von mir nach vom Labor diagnostiziertem Papabstrich Gruppe III d über die erforderliche Abstrichkontrolle in 3 Mon informiert worden. Nach 3,5 Monaten wurde ihr ein Erinnerungsschreiben geschickt, da sie sich nicht gemeldet hatte. Weitere 4 Wochen später erneute Erinnung per Post und schließlich abschließend ein Einschreiben.
Keine Reaktion von der Patientin.
Die in Rechnung gestellten Portokosten will die Patientin nicht tragen.
Ist einem Kollegen/einer Kollegin die Rechtslage bekannt?

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