Amir Kassei, Kreativchef der Werbeagentur DDB Germany und ehemaliger Sprecher des Art Directors Club Deutschland in einem Tweet.
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Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz bei Qlaira
Mit der Anmeldung zum Newsletter zur “neuen Pille mit Q” qualifiziert man sich bei Bayer wohl automatisch als Heilberuflerin. Wie sonst ist es zu erklären, dass Bayer als “Gewinn” nach Anmeldung Päckchen verschickt, deren Inhalt mit dem Namen ihres neuen “Öko”-Verhütungsmittels verziert ist?
Absender ist Mitvertreiber Jenapharm:
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website www. pille-mit-Q.de und dem dazugehörigen Gewinnspiel. Sie wurden als eine der Gewinnerinnen ausgelost. Wir freuen uns, Ihnen den Loofah-Schwamm mit Seife überreichen zu können.
Loofah ist ein natürlicher, pflanzlicher Schwamm für ein sanftes Peeling. Eine Loofah Massage kann Blutzirkulation und Muskeltonus anregen und darüber hinaus straffend auf die Haut wirken. Das Zusammenspiel mit der Seife ergibt bei der täglichen Dusche ein anregendes Gefühl. Selbstverständlich ist diese Kombination auch bestens als natürlicher Duftspender für Schränke und Räume geeignet.
Seien Sie gespannt auf weitere neue Inhalte auf www. pille-mit-Q.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder online besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenapharm GmbH & Co. KG
Laienwerbung mit dem Namen des Produktes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist illegal. Bayer – auf de Internetseite als verantwortlich für den Newsletter zu identifizieren – bzw. Jenapharm – Mitherausgeber und Absender des “Gewinns” – verstossen hier klar gegen geltendes Recht. Oder hofft man einfach, dass man erst auf die Finger bekommt, wenn schon genug Konsumentinnen gewonnen wurden?
Bleibt noch die Frage nach dem Daten. In der Datenschutzerklärung sichert Bayer zu:
…
Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Unternehmen und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.
Wie gelangen dann die Daten zu Jenapharm? Jenapharm wird als Mitherausgeber des Internetangebots angegeben, jedoch muss die Nutzerin aufgrund der Datenschutzerklärung und des Logos auf der Seite davon ausgehen, dass Bayer ihre Daten verarbeitet.
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Die Umfrage des Ausschusses Dringende Probleme zeigt deutlich: Im Internet sucht die Mehrheit der Menschen nach Gesundheitsinformationen. Einzelne Portale spielen dabei jedoch nur eine kleine Rolle.