Ich wünsche allen Krebscafe-Lesern ein frohes neues Jahr 2010, viel Gesundheit, Glück und Erfolg!
Herzliche Grüße
Andreas Thies
Bildquellen
Fireworks 1 von aznsji (@sxc.hu)
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Durch gefälschte Abrechnungen und andere Betrügereien ist der KKH im Jahr 2016 ein Gesamtschaden von 1,8 Millionen Euro entstanden. Ein Ermittlerteam der Krankenkasse brachte bundesweit 810 neue Fälle ans Licht und stellte in 47 Fällen Strafanzeige. „Betroffen sind nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte der KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit. „Die schwarzen Schafe der Branche wenden zum Teil erhebliche kriminelle Energie auf, um sich zu bereichern und dem Gesundheitssystem dringend benötigte Gelder unrechtmäßig zu entziehen.“ Von A wie Apotheke bis Z wie zahnärztliche Leistung Am teuersten kamen die KKH Verstöße im Apothekenbereich zu stehen: Hier entstand 2016 ein Schaden von knapp 1,2 Millionen Euro. Unter anderem rechnete eine Apotheke Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab und sorgte somit alleine bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro. Die zweithöchste Schadenssumme verzeichnete die KKH bei ambulanten Pflegediensten mit 215.000 Euro. Ein Pflegedienst hat beispielsweise frei erfundene Pflegekurse für Angehörige abgerechnet und so einen Schaden von 56.700 Euro verursacht. Auf Platz drei folgen Sanitätshäuser. Hier betrieb unter anderem ein Diabetesfachhandel Räumlichkeiten in einer Arztpraxis und verstieß dabei gegen das neue Antikorruptionsgesetz. Die TOP TEN der neu aufgedeckten Fälle 2016 (Fallzahlen in Klammern): Krankengymnasten/Physiotherapeuten (116) Pflege ambulant (99) Ärztliche Leistung außer-budgetär (90) Apotheke (55) Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser (32) Zahnärztliche Leistung (17) Orthopädische Hilfsmittel/Schuhmacher (11) Ergotherapie (8) Hebamme (7) Logopädie (5) Neues Antikorruptionsgesetz seit Juni in Kraft Am 4. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Mit einiger zeitlicher Verzögerung konnte somit endlich eine langjährige Forderung der KKH erfüllt werden. Für konkrete Aussagen über die Wirksamkeit des Gesetzes ist es noch zu früh, aber: „Wir freuen uns darüber, dass wir uns dank des Gesetzes jetzt intensiv mit Staatsanwaltschaften und Ärztevertretern über das Thema Korruption austauschen können“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit. Außerdem hat die KKH auf Basis des neuen Gesetzes bereits erste Strafanzeigen stellen können. Auch Oberstaatsanwalt Christian Müller von der Generalstaatsanwaltschaft Celle begrüßt das Gesetz: „Die Ermittlungsbehörden sind durch die Regelung in der Lage, korrupte Verhaltensweisen im Gesundheitswesen konsequent zu ahnden.“ Pressemitteilung der KKH
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12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS stellt Systempartnerschaften auf den Prüfstand „Viele Krankenhausmanager behandeln das Thema Systempartnerschaften mit ihren Zulieferern nicht strategisch“, stellt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann ernüchtert fest. Immer noch betrachteten die meisten Kaufleute das Erledigen nicht medizinischer Tätigkeiten in Kliniken als ihre eigentliche Kernkompetenz. Prof. Lohmann wörtlich: „Ein Geschäftsführer beklagte sich kürzlich bei mir, er komme nicht … Weiterlesen →
„Das Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren Ärzten ist hervorragend und spiegelt den ungeheuren Arbeitseinsatz der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen wider“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei der Vorstellung der Versichertenbefragung 2015. Demnach haben 92 Prozent aller Befragten ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt. Auch die Patientenmeinungen zu den Wartezeiten bleiben im Vergleich zum Vorjahr konstant. „Wartezeiten werden in der objektiven Betrachtung nur in wenigen Fällen als Problem gesehen. Nur jeder zehnte Patient erachtet sie als zu lang“, konstatierte Gassen. Fast zwei Drittel aller Befragten bekommen innerhalb von drei Tagen einen Termin. Nur etwa ein Zehntel der Patienten wartet länger als drei Wochen. Gassen betonte: „Sicherlich kommt es aufgrund der freien Arztwahl in einigen Praxen vereinzelt zu längeren Wartezeiten.“ „Auch bei den Vorsorge- und Impfschutzuntersuchungen spiegelt sich die hohe Zufriedenheit der Patienten wider“, führte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, aus. „Die Patienten wünschen sich ihren Arzt als zentralen Ansprechpartner.“ Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) möchte Informationen über die nächste Vorsorgeuntersuchung von ihrem Arzt erhalten. Lediglich 18 Prozent sprechen sich dafür aus, von der Krankenkasse informiert zu werden. „Dies unterstreicht einmal mehr die wichtige Rolle der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen für die Patienten“, sagte Feldmann. Sie betonte, dass die Umfrage der KBV auch zeige, wie wichtig es sei, die Niederlassung für den medizinischen Nachwuchs interessant zu gestalten. „Immerhin 76 Prozent der Befragten sagen, dass es genügend Hausärzte in ihrer Umgebung gibt. Dieser Wert ist gleich geblieben zu unserer letzten Befragung von vor zwei Jahren. Doch wir wissen, wie die Altersstruktur unter den niedergelassenen Ärzten aussieht. Bis 2021 gehen wir davon aus, dass rund 50.000 Mediziner altersbedingt aus der ambulanten Versorgung ausscheiden werden.“ Ein weiteres Thema der Versichertenbefragung bildeten die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Der überwiegende Teil der Patienten (83 Prozent), dem diese Zusatzleistungen angeboten wurden, hatte nach eigenen Angaben genug Bedenkzeit, sich für diese zu entscheiden. Die Zahl der Patienten, denen nach ihrem Empfinden zu wenig Zeit eingeräumt wurde, ist in den letzten zwei Jahren gestiegen – von neun Prozent im Jahr 2013 auf aktuell 16 Prozent. „Natürlich müssen wir darauf achten, dass der Patient genug Zeit hat, eine Entscheidung zu treffen. Um eine Grundlage für Entscheidungen zu schaffen, haben Bundesärztekammer und KBV gemeinsam die Broschüre ‚Selbst zahlen? Ein IGeL-Ratgeber für Ärzte und Patienten‘ herausgegeben“, erklärte Gassen. Die KBV hatte die Forschungsgruppe Wahlen mit der Versichertenbefragung beauftragt. Die Datenerhebung per Telefon fand vom 30. März bis 5. Mai 2015 statt und umfasste 6.089 zufällig ausgewählte Bürger. Detaillierte Ergebnisse sind im Internet unter http://www.kbv.de/html/versichertenbefragung.php zu finden. Pressemitteilung der KAssenärztlichen Bundesvereinigung
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