(NORDWEST) So, für alle, die es interessiert: der DBfK Nordwest besetzt im Rahmen eines Projektes eine neu geschaffene Stelle – gesucht wird ein Jugendreferent oder eine Jugendreferentin, der/die sich um die Betreuung und den Ausbau der Arbeitsgruppe junger Pflegender in Nordwest kümmert. Die Stelle ist brandneu und zunächst bis zum Ende des kommenden Jahres befristet. Und was er oder sie sonst noch wissen muss, steht auf der Seite der AG Junge Pflege. (Zi)
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Finanzergebnisse der GKV im 1. -3. Quartal 2017: Reserven steigen auf 18,6 Mrd. Euro / Spielraum für Senkung von Zusatzbeiträgen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 2,52 Milliarden Euro erzielt. Die Überschussentwicklung hat sich damit im Vergleich zum 1. Halbjahr (1,41 Milliarden Euro) weiter beschleunigt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende September 2017 auf rund 18,6 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt knapp eine Monatsausgabe und liegt damit fast viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Es ist gut, dass unsere Verbesserungen, etwa in der Prävention oder der Hospiz- und Palliativversorgung, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig zeigen die weiter steigenden Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung, dass es richtig war, den Experten im Schätzerkreis zu folgen und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz abzusenken. Denn mit Finanzreserven von 18,6 Milliarden Euro haben viele Krankenkassen gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen. Es liegt nun in der Hand der einzelnen Krankenkassen, diese Spielräume im Sinne ihrer Versicherten auszuschöpfen.“ Einnahmen in Höhe von rund 174,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 172,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal einen Überschuss von rund 1,55 Milliarden Euro und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen. Die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV haben sich im 1. bis 3. Quartal mit einem Zuwachs von 4,4 Prozent so entwickelt wie im Schätzerkreis von allen Beteiligten einvernehmlich prognostiziert. Die Veränderungsrate bei den zuweisungsrelevanten Ausgaben entwickelte sich mit dem moderaten Anstieg von 3,8 Prozent so, wie von den im Schätzerkreis vertretenen Experten von Bundesversicherungsamt und Bundesgesundheitsministerium mehrheitlich für das Gesamtjahr 2017 erwartet. Der Zuwachs blieb damit deutlich unterhalb der Annahme der Krankenkassenseite im Schätzerkreis, die für 2017 noch eine Beschleunigung des Ausgabenwachstums auf 4,2 Prozent erwartet hatte. Auf Basis der bisherigen Finanzentwicklung und den Erwartungen des Schätzerkreises für das laufende und kommende Jahr spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Überschüsse im vierten Quartal weiter ausbauen und auch im Jahr 2018 die nötigen Finanz-Spielräume für gute Leistungen bei attraktiven Beiträgen für die Versicherten haben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises für das Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Die Selbstverwaltungen der Krankenkassen beschließen in diesen Wochen ihre Haushalte für 2018 und legen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im Jahresverlauf 2017 Quartal für Quartal verbessern. Zum Teil konnte der Überschuss im 1. – 3. Quartal gegenüber dem Ergebnis des 1. Halbjahrs sogar mehr als verdoppelt werden. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf die Entwicklung im 4. Quartal gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten beiden Monaten des Jahres zu. Vor diesem Hintergrund rechnet der Schätzerkreis für das Gesamtjahr 2017 mit einem Ausgabenüberhang des Gesundheitsfonds von ca. 0,6 Milliarden Euro und einer Liquiditätsreserve zum Jahresende 2017 von knapp 8,5 Milliarden Euro. Dabei ist die Entnahme von rund 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve bereits berücksichtigt. Die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds verläuft mit einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. bis 3. Quartal von 4,4 Prozent weiterhin sehr dynamisch. Somit profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Deutliche Abflachung der Ausgabenzuwächse Trotz der Umsetzung wichtiger Verbesserungen für die Versicherten, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, hat sich der Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen seit 2014 mit 3,7 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2017 erheblich abgeflacht. Im Gesamtjahr 2016 lag der Zuwachs bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,0 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. bis 3. Quartal bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,6 Prozent (je Versicherten um 2,4 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 1,9 Prozent (je Versicherten um 0,8 Prozent). Dabei sind die Neuzugänge, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger, sondern nehmen auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch als die gleichaltrigen Bestandsversicherten. Auch dies hat zu einer Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten beigetragen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung in den Monaten Januar bis September moderat verlaufen. Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die Ausgaben um rund 5,1 Prozent an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der so genannten „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die um 13,4 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,3 Prozent, beim Zahnersatz 0,8 Prozent. Da bei den Krankenkassen bislang bei ihrer Rechnungslegung nur für die ersten Monate des Jahres 2017 bei Ärzten und Zahnärzten Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind um 3,7 Prozent gestiegen. Die Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der durchschnittlichen Steigerungsrate der gesamten Leistungsausgaben. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen um 2,4 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,35 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen bereits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Dat
en teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate einfließen konnten sowie weitere Verbesserungen im Krankenhausbereich. Die Zuwächse beim Krankengeld, die bis zum […]
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Server Krankheiten
Heute hatte ich die grosse Ehre mit Monsterdoc auf einen neuen Server umzuziehen. Es ist natürlich alles schiefgelaufen, was nur konnte. Fakt ist: Die Beiträge und Kommentare der letzten drei Wochen sind im Nichts verschwunden. Tut mir Leid, entschuldigung vielmals. Bitte kommentiert weiter so fleissig, das hält diesen Arzt Blog am Laufen. Ich werde mich […]
Artikel von: Monsterdoc
Kabinett stimmt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen zu
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten menschlichen Geweben und Zellen (Einfuhr-Richtlinie) sowie hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen (Kodierungs-Richtlinie) beschlossen. Das Gesetz dient der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von importiertem Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt. Mit der Einfuhr-Richtlinie werden detaillierte technische Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen bzw. von Gewebezubereitungen in die Europäische Union geschaffen. Enthalten sind Regelungen zur Einfuhrerlaubnis, zur EU-einheitlichen Bescheinigung über die Einfuhrerlaubnis und zu Inspektionen von importierenden Gewebeeinrichtungen sowie zu Lieferanten aus Drittstaaten. Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind bereits wesentliche Elemente zur Einfuhrerlaubnis sowie zu Inspektionen vorgesehen, so dass es nur einer Anpassung bzw. Ergänzung in Teilbereichen bedarf. Ziel der Kodierungs-Richtlinie ist die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes („Single European Code“, kurz SEC), um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der Europäischen Union zu erleichtern. Die Europäische Kommission wird hierfür eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der Europäischen Union im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit entsprechenden Codes zur Verfügung stellen. Das Gesetz sieht im Einklang mit den europäischen Direktiven Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Gewebespende-Kabinett Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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