(NORDWEST) Wieviel Akademisierung das Gesundheitswesen verträgt, mag hierzulande noch ein Diskussionsthema sein – in Großbritannien nicht mehr. Dort muss ab 2013 einen Hochschulabschluss erlangen, wer als Pflegende arbeiten möchte. Die Initiative soll dazu beitragen, dass das Ansehen der Pflege im Königreich angehoben und die Pflegende nicht länger als die DienerInnen der Ärzte (doctor’s handmaiden) betrachtet wird. Kritik an der Entwicklung gibt es reichlich – man würde ob der langen Ausbildungszeit zu viele Interessentinnen abschrecken und am Ende hätte man Pflegende, die zu schlau zum Pflegen seien. Davon unbeeindruckt unterstützt die zuständige Mitarbeiterin im Ministerium die Entwicklung – Ann Keen hat vor ihrer politischen Karriere selber als Krankenschwester gearbeitet. (Zi)
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AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH: eine starke Stimme im Apothekenmarkt
Die Zusammenführung der operativen ABDA-Tochtergesellschaften unter einem Dach schreitet weiter voran. Nach der Ankündigung im vorigen Jahr hat der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute beschlossen, dass dieses standeseigene Unternehmen den Namen „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ tragen wird. In dieser Gesellschaft werden die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH (WuV), die Govi-Verlag GmbH sowie die Geschäftsbereiche IT/EDV und die Technischen Dienste der VGDA – Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH vereint. Der Name „AVOXA“ ist ein eigens entwickelter Kunstname, der mit dem Bestandteil „vox“ (lat. Stimme) verdeutlichen soll, dass sich die Mediengruppe – wie bisher die Einzelgesellschaften – auch künftig Gehör im Gesundheitsbereich verschaffen will. Unter dem Dach der „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ werden künftig alle Produktmarken der Geschäftsfelder Messen und Kongresse, Fachzeitschriften und Publikumszeitschriften, Buchprojekte und Online-Medien, pharmazeutische Daten und EDV-Dienstleistungen und nicht zuletzt das Pseudo-Customer-Geschäft geführt. „Der Zusammenschluss schafft zahlreiche zusätzliche Synergieeffekte und dadurch eine noch schnellere und effektivere Ausrichtung auf die Anforderungen des Apothekenmarktes“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „AVOXA wird eine starke Stimme im Apothekenmarkt sein – von den Apothekern für die Apotheker!“ Die Zusammenführung der Unternehmen wird mit der Eintragung der „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ ins Handelsregister zur Jahresmitte 2016 vollzogen sein. Die AVOXA-Geschäftsführung werden die bisherigen Geschäftsführer der WuV, Metin Ergül, und des Govi-Verlags, Peter Steinke, gemeinsam übernehmen. Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens liegt bei ca. 190 Angestellten. Entlassungen wird es im Zusammenhang mit der Unternehmenszusammenführung nicht geben. Sitz des Unternehmens ist Eschborn bei Frankfurt am Main. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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Neuregelungen im Jahr 2015 im Bereich Gesundheit und Pflege
Zum 1. Januar 2015 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick: Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über seine Höhe. Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Das Sonderkündigungsrecht ist sehr versichertenfreundlich ausgestaltet: Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedes Mitglied vor der ersten Erhebung und vor jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem Brief auf das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und die Übersicht des GKV Spitzenverbandes über die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen hinzuweisen. Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2015: 0,9 Prozent) übersteigt, müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Mitglied in eine günstigere Kasse wechseln kann. Ein Mitglied kann bis zum Ende des Monats kündigen, für den der neue bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Der Kassenwechsel vollzieht sich zwei Monate später. Bezogen auf Januar 2015 heißt das: Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, muss sie ihre Mitglieder bis Ende Dezember anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Mitglieder haben bis Ende Januar Zeit zu kündigen. Der Eintritt in eine andere Krankenkasse ist zum 1. April 2015 möglich. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge, für Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlt der Bund die Zusatzbeiträge. Erstes Pflegestärkungsgesetz Mit dem “Ersten Gesetz zur Stärkung der Pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften” steigen die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige um insgesamt 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Alle 2,6 Millionen Pflegebedürftigen – Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung – können von den besseren Leistungen profitieren. Für die Pflege zu Hause stehen1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen profitieren von Leistungsverbesserungen im Umfang von einer Milliarde Euro. Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,3 Prozentpunkte. Künftig beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für kinderlose Mitglieder. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab 1. Januar mit dem neuen Pflegeleistungs-Helfer einen Überblick über die Leistungen verschaffen, die ihre individuelle Situation verbessern können.(Den Pflegeleistungs-Helfer und ausführliche Tabellen zu den Leistungsbeträgen finden Sie unter www.pflegestaerkungsgesetze.de) Die Verbesserungen im Einzelnen: oder eine akute Situation eines Pflegebedürftigen bewältigen müssen, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie eine bis zu zehntägige Freistellung vom Arbeitsplatz in Anspruch nehmen Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung Weitere wichtige Regelungen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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AOK zur Europäische Impfwoche: Schutzimpfungen retten Leben
Schutzimpfungen retten Leben: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) können jährlich zwei bis drei Millionen Todesfälle aufgrund von Impfungen gegen Masern, Keuchhusten, Tetanus und Diphtherie vermieden werden. Mit der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April unter dem Motto „Impfungen wirken“ will die WHO über die Risiken von Impflücken aufklären. Besonders in dieser Woche sollten Patienten gezielt ihren Haus- bzw. Facharzt zum Thema Schutzimpfungen ansprechen. Diese Ärzte sind erster Ansprechpartner und erkennen schnell, ob Impflücken bestehen. Dazu ist es erforderlich, die Versichertenkarte und das gelbe Impfbuch mit in die Arztpraxis zu nehmen. Sofern das Impfbuch verlegt oder verloren wurde, erhalten AOK-Versicherte dort kostenfrei ein neues. Exklusiv für Versicherte der AOK Nordost hat auch das Centrum für Gesundheit der AOK Nordost, Müllerstraße 143, Berlin-Wedding, www.cfg-berlin.dedas Thema Impfen während der Europäischen Impfwoche zum Fokusthema gemacht. Neben einer Impfberatung können Versicherte hier vor Ort direkt im Anschluss an die Beratung eine Schutzimpfung erhalten. Die AOK Nordost hält neben den üblichen Schutzimpfungen für ihre Versicherten zusätzlich Reiseschutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus und Meningokokken bereit. Diese werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt. Außerdem übernimmt die Gesundheitskasse über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus auch die Kosten für die Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln bei Versicherten, die vor dem 01.01.1971 geboren wurden. Impfschutz rechtzeitig auffrischen Ziel ist es dazu beizutragen, dass die so genannte Durchimpfungsrate erhöht wird, denn Schutzimpfungen zählen weiterhin zu den einfachsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen. Zuletzt haben beispielsweise in vielen Regionen Deutschlands insbesondere Masernerkrankungen wieder zugenommen. Sie sind Ursache für schwere Krankheitsverläufe. Viele Menschen versäumen es auch im Alter, ihre Impfungen auffrischen zu lassen, wodurch sie ihre eigene Gesundheit gefährden und zu Überträgern von Krankheiten, beispielsweise an Enkel und Urenkel, werden können. Vorbeugen hilft also, denn „Impfungen wirken“. Weitere umfangreiche Information zum Thema Impfen unter https://www.aok.de/gesundes-leben/vorsorge/impfen/
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