Weitere Informationen zu den Sendungen erhalten Sie durch Anklicken des Titels.
Tag7: "Urlaub im Hospiz"
Sonntag 13. Dezember, 16.25 Uhr, WDR
Philosophie: "Intimsphäre"
Montag 14. Dezember, 11.30 Uhr, Arte
"Der Traum vom Glück" – Reportage
Dienstag 15. Dezember, 22.00 Uhr, WDR
"Wie Geschwister unser Leben beeinflussen"
Samstag 19. Dezember, 11.05 Uhr, WDR
Visite: "Gutes Essen oder gute Gene: Wie wird […]
Related Posts
Rechtsexpertise verschafft Klarheit beim Ausbau der Angebote von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat eine Expertise herausgegeben, die rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern (FGKiKP) in den Frühen Hilfen aufgreift. Die Veröffentlichung enthält Rechtsgutachten zu den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, zum Sozialrecht sowie zum Haftungsrecht. Familienhebammen und FGKiKP begleiten im Bereich der Frühen Hilfen Familien mit besonderen Belastungen vor und nach der Geburt eines Kindes. Ihre Tätigkeit ist ein Brückenangebot zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. Seit 2012 wird ihr Einsatz durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Aufgrund ihrer Tätigkeit an der Systemschnittstelle ergeben sich rechtliche Fragen bei ihrem Einsatz. Die in der Expertise enthaltenen Rechtsgutachten beantworten Fragen, die von Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen eingebracht wurden. Auch Fragen von den Fachkräften, Trägern entsprechender Angebote sowie aus Berufsverbänden wurden berücksichtigt. Die Expertise soll rechtliche Unsicherheiten mindern und zu mehr Klarheit beim systemübergreifenden Ausbau von Angeboten durch Familienhebammen und FGKiKP führen. Das NZFH hat ausgewiesene Expertinnen und Experten mit der Erstellung der drei Rechtsgutachten beauftragt. Autoren sind Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, die das Gutachten zum Sozialrecht verfassten, sowie Prof. Dr. Torsten Schaumberg zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht und Prof. Dr. Harald Horschitz zum Haftungsrecht. Die Expertise „Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern“ steht zum Download unter http://www.fruehehilfen.de und kann dort auch unter der Bestellnummer 16000168 oder per E-Mail an order@bzga.de kostenlos geordert werden. Ergänzend bietet das NZFH auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen: http://www.fruehehilfen.de/ergaenzende-fragen-und-antworten-zum-rechtsgutachten/ Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert das NZFH die Bundesinitiative Frühe Hilfen auf Bundesebene. Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
The post Rechtsexpertise verschafft Klarheit beim Ausbau der Angebote von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Experten-Zweitmeinung reduziert Anzahl der Wirbelsäulen-Eingriffe um fast die Hälfte
Die Zahl der Eingriffe an der Wirbelsäule hat sich zwischen den Jahren 2006 und 2014 auf bundesweit gut 780.000 mehr als verdoppelt. Doch bei weitem ist nicht jeder Eingriff nach Einschätzung von Experten notwendig. Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März empfiehlt die BARMER GEK daher den Patienten, vor einem Eingriff die Zweitmeinung eines Experten einzuholen. „Vor einer Rückenoperation ist eine zweite Expertenmeinung sinnvoll, auch um vorschnelle oder unnötige Eingriffe zu vermeiden. Bislang hat rund die Hälfte der Rückenpatienten, die über uns eine Zweitmeinung angefordert haben, auf eine Wirbelsäulen-Operation verzichtet“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. BARMER GEK Teledoktor vermittelt bei Bedarf an Rückenspezialisten Die BARMER GEK bietet ihren Versicherten umfangreiche Beratung und ein professionelles Zweitmeinungsverfahren an. Bei Bedarf vermittelt der sogenannte Teledoktor der Krankenkasse den Patienten an einen Rückenspezialisten. Er ermöglicht in der Regel innerhalb einer Woche den Zweitmeinungstermin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät über Behandlungsoptionen. Immer häufiger erfolgt weiterer Eingriff nach erster Rücken-OP „Nutzen und Risiko müssen genau abgewogen werden. So führt eine Rückenoperation oft eben nicht zur wünschenswerten Schmerzfreiheit“, sagt Marschall. Stattdessen folge in immer mehr Fällen eine weitere Operation. So erhielten etliche Patienten, die zunächst einen Bandscheiben-Eingriff hatten, ein bis zwei Jahre später eine weitere Operation, bei der die Wirbel versteift würden. Bei den BARMER GEK-Versicherten ist die Zahl dieser Folgeeingriffe seit dem Jahr 2006 um 137 Prozent auf 510 Fälle im Jahr 2013 gestiegen. Pressemitteilung der BARMER GEK
The post Experten-Zweitmeinung reduziert Anzahl der Wirbelsäulen-Eingriffe um fast die Hälfte appeared first on Healthcare Netzwerk.
IKK Südwest vom ISC Münster auf iskv_21c umgestellt
ISKV ist passé – zumindest für die IKK Südwest. Denn seit dem 7. April arbeiten die 1.800 Mitarbeiter der Hauptverwaltung in Saarbrücken und der 19 Geschäftsstellen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland produktiv unter iskv_21c. Der Umstieg fand planmäßig über die Osterfeiertage statt und wurde vom ISC Münster durchgeführt. Am Ostermontag gegen 17 Uhr beschloss der PLA in Saarbrücken einstimmig die Startfreigabe zur Aufnahme des Produktivbetriebs der IKK Südwest unter iskv_21c. Mit sofortiger Wirkung startete daraufhin der Produktivbetrieb zunächst stufenweise. Ab dem 7. April arbeiteten die ersten Mitarbeiter unter iskv_21c. Mit dem Ende der Osterferien waren alle 1.800 Mitarbeiter im Tagesgeschäft unter iskv_21c produktiv. Patric Spies, Projektleiter iskv_21c bei der IKK Südwest: „Die Umstellung auf iskv_21c hat reibungslos funktioniert. Neben der Einführung der neuen Software war ein weiteres Ziel, die Geschäftsprozesse zu optimieren, und zwar auch so, dass unsere Kunden hiervon möglichst nichts mitbekommen. Diese Ziele konnten wir natürlich nur mit einem professionellen und engagierten Projektteam erreichen. Mit dem ISC Münster und den Senior Beratern der Five Topics AG hatten wir hierfür die richtigen Partner an unserer Seite.“ „Wir haben alle kompetent und sehr gut darauf hingearbeitet und gemeinsam eine Punktlandung hingelegt“, erklärt Ludger Davids, Leiter der Fachberatung im ISC Münster, rückblickend. Bernhard Schneider, Projektleiter für den Umstieg der IKK Südwest auf iskv_21c im ISC Münster betont: „Jeder hat sich richtig ins Zeug gelegt. So konnten wir bspw. einen kleinen zeitlichen Rückschlag von etwa acht Stunden wieder aufholen und den Terminplan einhalten. Die reibungslose Kommunikation und die Erreichbarkeit aller Beteiligten – auch über die Feiertage – sorgte für ein schönes Arbeiten.“ Frank Burrichter, der als erster Ansprechpartner der Projektleitung in Saarbrücken ständig vor Ort war, fügte hinzu: „Alle direkt und indirekt am Projekt beteiligten Mitarbeiter haben hervorragend zusammengearbeitet. Auch die intensiven Vorarbeiten im Rahmen der sieben Testmigrationen führten zu diesem tollen Erfolg.“ Das ISC Münster bedankt sich beim gesamten Projektteam für die hervorragende Zusammenarbeit und freut sich, nun neben der IKK Brandenburg und Berlin eine weitere große Kasse erfolgreich auf iskv_21 umgestellt zu haben.
The post IKK Südwest vom ISC Münster auf iskv_21c umgestellt appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.