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Tag7: "Urlaub im Hospiz"
Sonntag 13. Dezember, 16.25 Uhr, WDR
Philosophie: "Intimsphäre"
Montag 14. Dezember, 11.30 Uhr, Arte
"Der Traum vom Glück" – Reportage
Dienstag 15. Dezember, 22.00 Uhr, WDR
"Wie Geschwister unser Leben beeinflussen"
Samstag 19. Dezember, 11.05 Uhr, WDR
Visite: "Gutes Essen oder gute Gene: Wie wird […]
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Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt
Zur jüngsten Forderung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nach einer zügigeren Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein: „Wir begrüßen die Initiative und die Forderungen von Brigitte Zypries nach einem Abbau von Hemmnissen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das ist auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden. Diese Chance können wir aber nur dann vollumfänglich und zügig nutzen, wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen. Die Niedergelassenen müssen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniert und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schafft, die die ambulante Versorgung akut gefährden. Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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BITMARCK schließt Rollout von iskv_21c ab – 14,2 Millionen Versicherte werden mit der GKV-Branchensoftware betreut
Mit der BKK Public, der BKK Salzgitter und der TUI BKK gingen Anfang Juni drei weitere Krankenkassen in den produktiven Betrieb mit der GKV-Branchensoftware iskv_21c. Die drei Betriebskrankenkassen versichern zusammen 82.000 Menschen. Damit ist der Rollout von iskv_21c bis auf die noch ausstehende Umstellung der beiden Teilbestände der IKK classic erfolgreich abgeschlossen. „Der Rollout von iskv_21c war eine der größten fachlichen und technischen Herausforderungen in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläutert Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe. „Wir sind stolz darauf, diese Herausforderung gemeinsam mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern in den zurückliegenden Jahren erfolgreich bewältigt zu haben. In naher Zukunft können wir jetzt die Pflege des Altsystems ISKV Basis beenden.“ „Heiße Phase“ von Ende 2010 bis Juni 2015 Die „heiße Phase“ des Rollouts erstreckte sich von Ende 2010 bis Juni 2015. In diese Zeit fielen wesentliche Meilensteine wie der Start des effizienten Rollouts in 2012 und die Umstellungen großer BKKen wie der Deutschen BKK im Mai 2015 sowie Siemens Betriebskrankenkasse und der BAHN-BKK im Jahr 2013. Mit der hkk Erste Gesundheit wurde in 2014 die erste Ersatzkasse und zugleich 100. Krankenkasse umgestellt. Insgesamt wurden 118 Umstellungsprojekte erfolgreich durchgeführt. Bedingt durch Fusionen im Rollout-Zeitraum arbeiten jetzt 26.000 Mitarbeiter in 105 Krankenkassen mit iskv_21c und betreuen ca. 14,2 Millionen Versicherte mit der Software von BITMARCK. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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Ein Jahr Pflegestärkungsgesetz II: Deutlich mehr Menschen erhalten Pflegeleistungen
Deutlich mehr Menschen können seit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Januar 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im vergangenen Jahr gab es bei der AOK Bayern zusätzlich für rund 25.000 Versicherte erstmals Leistungen von der Pflegekasse. In den Jahren zuvor erhielten jährlich etwa 3.200 Versicherte erstmals Pflegeleistungen. „Die hohe Inanspruchnahme der neuen Pflegeleistungen belegt, wie notwendig die gesetzliche Neuregelung war“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Letztlich gehe es darum, pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und damit länger eine bessere Lebensqualität zu erhalten. Mit den erweiterten Leistungen haben sich auch die Ausgaben deutlich erhöht. Lag der Haushalt der Pflegekasse der AOK Bayern 2016 noch bei knapp 1,9 Milliarden Euro, so erhöhte er sich 2017 auf über 2,3 Milliarden Euro. Die Steigerung liegt bei fast 25 Prozent. Insgesamt erhalten über 200.000 Versicherte Leistungen von der Pflegeversicherung. „Ohne Angehörige wäre die Pflege in unserem Land nicht sicherzustellen“, so Stippler. Die soziale Absicherung der Pflegepersonen sei deshalb wichtig. „Besonders die verbesserten Leistungen für die Absicherung im Alter sind mehr als gerecht“, so die AOK-Chefin. Die Pflegekasse der AOK Bayern zahlte 2017 für etwa 43.200 Pflegepersonen mehr als 146 Millionen Euro Beiträge zur Rentenversicherung. Dies ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. 2016 überwies die AOK Bayern knapp 68 Millionen Euro an die Rentenversicherung. Ausgebaut hat die Pflegekasse der AOK im Freistaat auch ihr bayernweites Netz an Pflegeberaterinnen und -beratern. Waren zum Start des PSG II noch 52 Pflegeberater im Einsatz, so sind es jetzt 73. Die AOK-Pflegeberater unterstützen pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen schon zu Beginn der Pflege auch dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Bei Bedarf erstellen sie individuelle Versorgungspläne für die Pflegebedürftigen und informieren pflegende Angehörige über Entlastungsmöglichkeiten, die die Pflegeversicherung vorsieht. Hinweis zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht selbst versorgen kann, etwa weil er selbst erkrankt oder in Urlaub fahren will, kann laut AOK Bayern durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse entlastet werden. Informationen zur Kurzzeit-, Ersatz- und Tagespflege sowie zu weiteren Angeboten für pflegende Angehörige gibt es unter: https://bayern.aok.de/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige/ Pressemitteilung der AOK Bayern
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