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Tag7: "Urlaub im Hospiz"
Sonntag 13. Dezember, 16.25 Uhr, WDR
Philosophie: "Intimsphäre"
Montag 14. Dezember, 11.30 Uhr, Arte
"Der Traum vom Glück" – Reportage
Dienstag 15. Dezember, 22.00 Uhr, WDR
"Wie Geschwister unser Leben beeinflussen"
Samstag 19. Dezember, 11.05 Uhr, WDR
Visite: "Gutes Essen oder gute Gene: Wie wird […]
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PHAGRO und AEP schließen gerichtlichen Vergleich
PHAGRO und AEP haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 29. Mai 2015 einen Vergleich über die von der AEP gegen den PHAGRO erwirkte einstweilige Verfügung geschlossen. Auf Antrag des Pharmagroßhändlers AEP hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 07. April 2015 dem PHAGRO sowie seinem Vorsitzenden Dr. Thomas Trümper untersagt, zu behaupten, dass Apotheker, welche die Angebote der AEP zum Einkauf von Arzneimitteln zu deren Konditionen annehmen würden, sich unter dem neuen Anti-Korruptionsgesetz strafbar gemacht haben oder sich strafbar machen. Trümper hatte dies nach Ansicht der AEP in einem am 30. März 2015 erschienenen Interview mit der Apotheker Zeitung und daz.online, in dem es u. a. auch um die sog. “Skonti-Klage” der Wettbewerbszentrale ging, zum Ausdruck gebracht. Die AEP hatte daraufhin in einem Newsletter zu diesem Beschluss des Landgerichts behauptet, dass es für Apotheker aktuell und zukünftig keinerlei rechtliche Bedenken gebe, bei der AEP zu bestellen und dass alle Apotheken jederzeit sicher und ohne rechtliche Bedenken bei AEP einkaufen könnten, und zwar auch in Zukunft, wenn das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten sei. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass das konkrete Geschäftsmodell der AEP sowie dessen (Un-)Zulässigkeit nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Dementsprechend, so stellt der PHAGRO klar, hat das Gericht auch keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der aktuell von der AEP gewährten Konditionen mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Antikorruptionsgesetz getroffen. Es ging bei der Verfügung allein darum, dass das Antikorruptionsgesetz auch nach Inkrafttreten nicht zu einer rückwirkenden Strafbarkeit von Apothekern führen würde. Die Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich, mit dem PHAGRO und Dr. Trümper erklären, in Zukunft nicht zu behaupten, dass es unter dem Anti-Korruptionsgesetz eine rückwirkende Strafbarkeit von AEP-Kunden geben könnte. Ausdrücklich vorbehalten bleibt es dem PHAGRO, sich im Zusammenhang mit dem Antikorruptionsgesetz zu einer zukünftigen etwaigen Strafbarkeit von Apothekern zu äußern, sofern dies ohne Bezugnahme auf die AEP geschieht. Damit bleibt dem PHAGRO die Erfüllung seiner Kernaufgaben als Interessensvertretung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels weiterhin uneingeschränkt möglich. “Es ist offenkundig, dass eine deutliche Meinung zu Gesamtrabatten im Kontext des Verfahrens zur zukünftigen Regelung des Anti-Korruptionsgesetzes grundlegende politische und wirtschaftliche Belange betrifft. Insofern sind wir zufrieden mit dieser Klarstellung”, so Dr. Trümper im Anschluss an das Verfahren. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
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Jörg Schroeder wechselt zur BITMARCK Holding GmbH und treibt strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe voran
Jörg Schroeder, bislang Geschäftsführer der BITMARCK Software GmbH, wechselt in die BITMARCK Holding GmbH. Dies wurde vom BITMARCK-Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung beschlossen. Schwerpunkt seiner neuen Aufgabe ist es, die langfristige strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe von zentraler Stelle aus zu steuern. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, wird sich vorerst verstärkt um die Geschicke der BITMARCK Software GmbH kümmern. „Die GKV-Welt befindet sich im Wandel“ „Von den gesetzlichen Anforderungen an unsere Produkte bis hin zu den Wünschen der Kunden – die GKV-Welt befindet sich im Wandel und BITMARCK muss darauf reagieren. Ich freue mich auf die spannende Aufgabe, BITMARCK auf künftige Herausforderungen vorzubereiten und Verantwortung für die Ausrichtung der Unternehmensgruppe zu übernehmen“, erläutert Jörg Schroeder den Positionswechsel. Andreas Strausfeld: „Aufgrund der Wichtigkeit der Steuerung der strategischen Ausrichtung von BITMARCK war es notwendig, dass Jörg Schroeder umgehend diese bedeutende Aufgabe mit direkter Berichtslinie an mich übernimmt und mich insbesondere in operativen Fragestellungen vertritt. Im Gegenzug werde ich die Geschäfte in der BITMARCK Software GmbH (BMSW) bis zur Berufung eines Nachfolgers begleiten. Mit meinen Erfahrungen als Geschäftsführer der BMSW in 2012 und 2013 hoffe ich, diese anspruchsvolle Aufgabe reibungslos übernehmen und die erfolgreiche Arbeit weiterführen zu können.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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Diagnose Krebs: Sport ab dem ersten Augenblick steigert Therapieerfolg und Lebenserwartung
Anstatt sich zu schonen, sollten sich Krebspatienten schon in der akuten Krebstherapie moderat bewegen, um die körperlichen Belastungen von Operation und Chemotherapie besser verkraften zu können. Aktuelle Studien zeigen, dass etwa Brustkrebs-Patientinnen so ihre Lebensqualität verbessern und auch ihre Lebenserwartung deutlich verlängern konnten. Aus diesem Grund weitet die Techniker Krankenkasse (TK) ihr Angebot “Sport als Therapie” ab sofort auch auf die häufigsten Krebserkrankungen aus. Ebenfalls neu: Ab März gibt es das Programm für Diabetiker und Patienten mit koronaren Herzerkrankungen auch bundesweit als telemedizinische Anwendung. Voraussetzung dafür ist eine individuell verordnete Sporttherapie mit dem Ziel, den Patienten mehrere Stunden pro Woche einer, seiner Situation angemessenen mittleren Belastung auszusetzen – so wie es das Programm “Sport als Therapie” schon erfolgreich bei Diabetes- und Herzpatienten (KHK) tut. Abgeschlagenheit, Angst und Kraftlosigkeit – wenn aus gesunden Menschen von einem Moment auf den anderen Krebspatienten werden, fallen viele erst einmal in eine Starre. “Inaktivität ist an sich schon ein Risikofaktor für Krebs”, sagt Professor Dr. Martin Halle von der Technischen Universität München (TUM). “Je eher wir damit beginnen, diese Inaktivität in eine Aktivität umzuwandeln, desto besser ist die Prognose des Tumorpatienten”, so der Sportmediziner. Und so geht es: Schon während des ersten Krankenhausaufenthaltes stellt der Arzt einen aus mehreren Modulen bestehenden Behandlungsplan auf, der neben gesunder Ernährung, psychoonkologischer Betreuung und einem Gesundheits-Coaching noch während der Chemotherapie und Bestrahlung auch eine Sporttherapie vorsieht. Dabei wird das Trainingsprogramm individuell an die Therapie, die jeweilige Symptomatik und die subjektive Verfassung des Patienten angepasst: “Es geht darum, dass der Patient sich von Beginn an daran gewöhnt, selbst für sich etwas zu tun. Das ist gut für die eigene Psyche. Und die Bewegung fördert die Verträglichkeit der Chemotherapie”, so Halle. “Hightech-Medizin und neue Behandlungsmethoden haben dafür gesorgt, dass die Prognose für viele Krebspatienten heute besser ist als noch vor 25 Jahren”, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. “Die Studienergebnisse machen aber deutlich, dass sich die individuellen Therapieergebnisse und Prognosen noch verbessern lassen, wenn Patienten sich aktiv an der Therapie beteiligen”, so Ballast. Auch deshalb setzt die TK auf die Eigenverantwortung gut informierter Patienten. Einen neuen Weg gehe die TK auch mit der Erweiterung des Therapieangebotes mithilfe der Telemedizin: “Auf diese Weise bringen wir medizinische Exzellenz aus München an jeden beliebigen Standort in Deutschland. Das ist neu und ein gutes Beispiel dafür, welche Rolle der Faktor ‘Digitale Technik’ im Wettbewerb um mehr Qualität im Gesundheitswesen zukünftig einnehmen wird”, so Ballast. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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