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Tag7: "Urlaub im Hospiz"
Sonntag 13. Dezember, 16.25 Uhr, WDR
Philosophie: "Intimsphäre"
Montag 14. Dezember, 11.30 Uhr, Arte
"Der Traum vom Glück" – Reportage
Dienstag 15. Dezember, 22.00 Uhr, WDR
"Wie Geschwister unser Leben beeinflussen"
Samstag 19. Dezember, 11.05 Uhr, WDR
Visite: "Gutes Essen oder gute Gene: Wie wird […]
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Nutzen und Schaden von Arzneimitteln langfristig prüfen
Das Wissen zu Nutzen- und Schadenspotential bei neuen Arzneimitteln ist kurz nach Markteintritt noch recht vorläufig. Gerade Neben- oder negative Wechselwirkungen mit anderen Präparaten werden vollumfänglich oft erst bekannt, wenn das Arzneimittel bei vielen Patienten im Versorgungsalltag eingesetzt wird. Ärzte und Apotheker erhalten solche wichtigen Informationen zu bisher unbekannten Wirkungen in der Regel über die sogenannten Rote-Hand-Briefe der Pharmaindustrie. Insgesamt 27 Rote-Hand- oder Informationsbriefe gab es seit 2012 zu neuen Arzneimitteln, deren Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) gemäß § 35a Sozialgesetzbuch V bewertet hatte. 17 dieser 27 verschickten Hinweise warnten vor bisher unbekannten durchaus schwerwiegenden, da lebensgefährlichen Nebenwirkungen. Davon betraf der überwiegende Teil, nämlich 15, Arzneimittel mit einem attestierten Zusatznutzen. Die meisten Wirkstoffe, zu denen Rote-Hand-Briefe verschickt wurden, stammen aus den Bereichen Hepatitis C, gefolgt von Multiple Sklerose und Krebs. „Die Meldungen zu bisher unbekannten Nebenwirkungen bei neuen Arzneimitteln stimmen sehr nachdenklich. Neu ist nicht zwingend innovativ, sondern trotz Zulassungsstudien noch relativ unerprobt, eventuell durch Nebenwirkungen oder ungewollte Wechselwirkungen sogar gefährlich“, gibt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zu bedenken. „Das grundsätzlich begrüßenswerte Bemühen, Patienten möglichst früh einen Zugang zu neuen Arzneimitteln zu eröffnen, birgt leider auch Risiken. Deshalb braucht es ein Gegengewicht.“ Das könnten z. B. regelmäßige Nutzenbewertungen sein, die den jeweils aktuellen Stand der allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse abbilden. V. Stackelberg fordert: „Statt den Nutzen eines neuen Arzneimittels nur einmal zu prüfen, sollten regelhaft erneute Bewertungen auf Basis realer Versorgungsdaten als verpflichtender Standard beim Gemeinsamen Bundesausschuss verankert werden. So können Erkenntnisse über schwere Nebenwirkungen, die erst nach langer Behandlung auftreten, in eine erneute Bewertung einfließen.“ Aktuelle Beispiele für Rote Handbriefe aus den letzten zwei Jahren Die meisten Rote-Hand-Briefe betrafen in kurzer Zeitfolge von Dezember 2014 bis August 2015 die Wirkstoffe aus dem Hepatitis C Bereich. Sie warnten vor schwerwiegenden Wechselwirkungen zwischen fixen wie freien Hepatitis C-Kombinationstherapien und Amiodaron, einem der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen. Seit Markteinführung im Jahr 2014 gab es acht Fälle von schwerem verlangsamten Herzschlag oder Herzblock bei Patienten, die Amiodaron entweder zusammen mit der fixen Wirkstoffkombination Ledipasvir / Sofosbuvir oder mit Sofosbuvir in Kombination mit Daclatasvir erhielten. Der Mechanismus, der diesen Befunden zu Grunde liegt, ist bisher nicht bekannt und wird derzeit erst näher untersucht. Besonders bewegt hatten die Fachöffentlichkeit die Meldungen mit Warnhinweisen für Multiple-Sklerose-Behandlung. Im Dezember 2014 bzw. im Februar 2015 informierten Rote-Hand-Briefe darüber, dass es nach der Einnahme von zwei dimethylfumerathaltigen Arzneimitteln zu einer schweren viralen Erkrankung des zentralen Nervensystems (progressiven multifokalen Leukenzephalopathie = PML) kommen kann. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte informierte im April 2015 schließlich über elf PML-Fälle im Zusammenhang mit der Anwendung von diesen Arzneimitteln in Deutschland. Eine PML kann sich anfangs als epileptischer Anfall, Sprachprobleme, Gleichgewichtsstörungen, Gesichtsfeldausfälle und ähnlichen Beschwerden bemerkbar machen. Dauerhaft kann PML Lähmung und Demenz auslösen sowie sogar tödlich sein, wie bei einem im Oktober 2014 gemeldeten Fall. PML scheint eine erst nach langjähriger Therapie zu Tage tretende Nebenwirkung zu sein. Sie wird nun als „potentiell schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis“ in einer Langzeitstudien bei Patienten in der Routineversorgung untersucht. Endergebnisse werden erst für Ende des Jahres 2020 erwartet. „Diese Beispiele zeigen in bedrückender Weise, dass bei Arzneimitteln nach der Zulassung eine neue Stufe des Erkenntnisgewinns beginnt. Diese Dynamik müssen wir in den Nutzenbewertungen abbilden“, fordert v. Stackelberg. Erneute Bewertung mit Versorgungsdaten nötig Der pharmazeutische Unternehmer kann derzeit eine Neubewertung von Arzneimitteln initiieren, hat daran bei neuen negativen Erkenntnissen aber kaum ein Interesse. Der G-BA hat ebenfalls die Möglichkeit, bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Neubewertung zu beantragen. Dies würde aber eine regelmäßige und aufwändige Analyse von Studien und Publikationen bedeuten, was dem G-BA aufgrund der vielen Erstverfahren zur Bewertung von neuen Arzneimitteln kaum möglich ist. Ohne gesetzlichen Auftrag muss der G-BA die vorhandenen Ressourcen prioritär und ggf. ausschließlich für die obligatorischen Erstnutzenbewertungen einsetzen und nicht für optionale Zweitbewertungen. Hintergrund: Rote-Hand-Briefe Mit den Rote-Hand-Briefen informieren pharmazeutische Unternehmen heilberufliche Fachkreise wie z. B. Ärzte und Apotheker über wichtige, erst nach der Zulassung erkannte und daher neue Arzneimittelrisiken. Auch Rückrufe fehlerhafter Produktchargen oder sonstige relevante Therapiehinweise werden so verbreitet. Diese seit Ende der 60er Jahre gängigen Informationsschreiben sind einheitlich und werbefrei. In Deutschland sind pharmazeutische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, Veränderungen bei den für eine Therapie relevanten Informationen den Fachkreisen zugänglich zu machen (Arzneimittelgesetz, § 11a, Absatz 2). Rote-Hand-Briefe werden durch die jeweils zuständigen deutschen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI), als auch durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) verbreitet. Früher kamen die Briefe tatsächlich per Post, seit einigen Jahren auch elektronisch. Rote-Hand-Briefe bei den jeweils zuständigen Bundesbehörden im Internet: http://www.bfarm.de http://www.bfarm.de http://www.akdae.de Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband
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Ärzte verordneten 2014 Arzneimittel für fast 40 Milliarden Euro
Die niedergelassenen Ärzte haben ihren gesetzlich versicherten Patienten im Jahr 2014 Arzneimittel im Wert von 39,8 Milliarden Euro verschrieben. Das entspricht einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Durchschnittlich bekam jeder Versicherte Medikamente für 570 Euro verschrieben. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 538 Euro. Dies teilt die Techniker Krankenkasse (TK) unter Bezug auf die Statistiken des GKV-Spitzenverbandes mit. Die Rabatte der Arzneimittelindustrie sind hingegen von rund 3,6 Milliarden auf etwa 2,5 Milliarden Euro gesunken. “Das ist auf die gesetzliche Senkung des Herstellerrabatts zurückzuführen”, sagt Tim Steimle, Apotheker und Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK. “Im Bereich der Arzneimittel sind hingegen weitere Maßnahmen notwendig, um den Anstieg der Umsätze einzudämmen. Die TK hat an dieser Stelle schon reagiert und schließt deshalb mit vielen Unternehmen Rabattverträge für Generika und Originalpräparate.” Das Verschreibungsverhalten der Ärzte ist regional sehr unterschiedlich. Am teuersten waren die Verordnungen in Hamburg (722 Euro pro Versicherten in 2014) und am günstigsten in Bayern (513 Euro pro Versicherten in 2014). Insgesamt leisteten die Versicherten Zuzahlungen von insgesamt 2,1 Millionen Euro, was etwa 31 Euro je Versichertem entspricht. Insgesamt wurden 736 Millionen Packungen und über 40 Milliarden Tagesdosen verordnet. Die Statistiken sind im Internet unter www.gkv-gamsi.de zu finden. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Beitragsanstieg in der Pflege auf 5,5 % bis 2060 prognostiziert
Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird bis zum Jahr 2060 auf 5,5 % anwachsen – mit danach weiter steigender Tendenz. Dies prognostiziert die neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Sie zeigt die Finanzierungsprobleme der umlagefinanzierten Pflegeversicherung auf und verdeutlicht die zunehmende Versorgungslücke. Die steigenden Beitragssätze treffen die jüngeren Jahrgänge unverhältnismäßig stark und führen zu einer ausgeprägten Ungerechtigkeit in der Belastung der Generationen. Die heute Erwerbstätigen finanzieren die heute Pflegebedürftigen – ohne sicher sein zu können, dass auch sie selbst in Zukunft versorgt werden. Insgesamt zeigt sich in der Pflegeversicherung eine wachsende Umverteilung von Jüngeren hin zu Älteren. Dieser Umverteilungsstrom hat sich bereits in der Vergangenheit verstärkt und wird weiter zunehmen. Um den Problemen nachhaltig zu begegnen, ist mehr Kapitaldeckung notwendig. Der 2015 eingeführte Pflegevorsorgefonds ist vor diesem Hintergrund ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Die Analyse weist nach: Die Ausgestaltung des Pflegevorsorgefonds ist nicht zielgenau und er ist auch nicht ausreichend vor dem Zugriff der Politik geschützt. Die Notwendigkeit, das Pflegerisiko in größerem Maße kapitalgedeckt abzusichern, bleibt damit bestehen und verstärkt sich sogar. Die Studie „Pflege: Notwendigkeit der Kapitaldeckung bleibt – Eine Analyse der neusten Entwicklung“ bedient sich aktueller empirischer Daten der Versichertenzahlen und der Einkommensverteilung, um die zukünftige Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung fortzuschreiben. Sie steht im Internet unter www.wip-pkv.de unentgeltlich zum Download bereit. Pressemitteilung des des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP)
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