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Krankenkassen: Kein Bedarf für neue Klinik im Raum München
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) hat sich gegen das geplante Klinikprojekt in Kirchheim bei München ausgesprochen. Die Krankenkassenverbände sehen im Großraum München keinen Bedarf für zusätzliche Krankenhausbetten. Es sei nicht Aufgabe der Kassen, Überversorgung zu subventionieren, so die Krankenkassenverbände. Ein privater Träger plant, in der Gemeinde Kirchheim eine Fachklinik mit 180 Betten zu errichten. Derzeit gibt es im Großraum München 18.380 Klinikbetten (bayernweit 74.070). Fast jedes fünfte Krankenhaus Bayerns steht im Umkreis von München. Damit seien ausreichende Kapazitäten mit hoher fachlicher Expertise in München und Umland bereits vorhanden, betonen die Krankenkassenverbände. Hinzukommt: Im Rahmen ihres Sanierungskonzeptes werden die Städtischen Kliniken München GmbH in den nächsten sieben Jahren mehr als 700 Betten abbauen. Die Errichtung eines neuen Krankenhauses in Kirchheim im direkten Einzugsgebiet von München würde den Bereinigungsprozess konterkarieren. Die Initiatoren des geplanten Klinikprojekts begründen ihren Antrag unter anderem mit dem Bevölkerungswachstum im Großraum München. Die ARGE weist dies zurück: In den bestehenden Planungen sei bereits die Zunahme chronischer und altersbedingter Krankheiten eingerechnet. Zudem biete die neue Klinik keine Grundversorgung, sondern lediglich eine Spezialversorgung im Bereich Tumor- und orthopädische Chirurgie. Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
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Litsch: „Die Einführung des neuen Pflegebegriffs hat reibungslos geklappt“
Kurz vor Beginn des vierten Deutschen Pflegetags hat Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die reibungslose Einführung des neuen Pflegebegriffs gelobt: „Endlich wurde ein Pflegebegriff in die Tat umgesetzt, der die Fähigkeiten und Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt stellt.“ Die Diskussion darum sei lang und zeitweise auch beschwerlich gewesen. Umso erfreulicher sei jetzt die geräuschlose Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. „Alle 1,5 Millionen Pflegeleistungsempfänger der AOK wurden Ende 2016 individuell über ihren neuen Pflegegrad informiert. Pünktlich zum Jahresbeginn konnten dann die angepassten Pflegegeldleistungen ausgezahlt werden.“ Der vierte Deutsche Pflegetag findet vom 23. bis 25. März in Berlin statt und steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Pflege hat die Wahl!“. Die Veranstalter rechnen wieder mit mehreren tausend Fachkräften sowie vielen Akteuren aus Politik und Wirtschaft. Als Gründungspartner des mittlerweile wichtigsten Branchentreffs präsentiert die AOK verschiedene Angebote und Neuerungen im Bereich der pflegerischen Versorgung. Außerdem wird sie die Besucher im Rahmen von Vorträgen und Diskussionsrunden auch über aktuelle Entwicklungen in der Kranken- und Pflegeversicherung informieren. Am 24. März werden die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsparteien sowie AOK-Vorstand Litsch die Perspektiven des jüngsten Sozialversicherungszweiges nach der Bundestagswahl 2017 im Rahmen einer Podiumsdiskussion beleuchten. Dabei soll es vor allem um künftige Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung gehen. Den Auftakt des dreitägigen Kongresses am Donnerstagmittag bildet eine Gesprächsrunde mit dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Zuständigkeitswechsel bei der Europäischen Kommission: Rückschritt für Patientensicherheit droht
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnen davor, die Zuständigkeit für Medikamente und Medizinprodukte dem Industrieressort der Europäischen Kommission zuzuschlagen. „Da die Patientensicherheit bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ein besonderes Gut ist, sollte die Zuständigkeit auch künftig im Gesundheitsressort verbleiben“, erläutert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Erst 2009 wurde die Verantwortung für Arzneimittel und Medizinprodukte von der Generaldirektion Industrie an den Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen. Damit sollte sichergestellt werden, dass Gesundheit und Sicherheit der Patienten an erster Stelle stehen. Die Europäische Kommission spielt eine tragende Rolle bei der Rahmensetzung für Arzneimittel und Medizinprodukte. „Angesichts der bevorstehenden schwierigen Verhandlungen um eine neue Medizinprodukte-Verordnung hätten wir uns ein deutliches Bekenntnis der Kommission zum Verbleib der Zuständigkeit im Gesundheitsressort gewünscht“, so Pfeiffer. In seiner jüngsten Sitzung hatte auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzen¬verbandes einen eindeutigen Appell an die Bundesregierung und die europäische Ebene gerichtet. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, das Medizinprodukterecht nachhaltig zu modernisieren. […] Hochrisiko-Medizinprodukte brauchen im Sinne der Patientensicherheit eine Zulassung durch eine zentrale, von ökonomischen Interessen unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene, solide klinische Prüfungen, die für jeden Hersteller obligatorisch sind und verlässliche Marktüberwachungsstudien, um Nebenwirkungen systematisch zu erfassen. Um eine angemessene Deckungsvorsorge im Schadensfall sicherzustellen, müssen Medizinproduktehersteller verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen“, heißt es im Beschluss vom 3. September 2014. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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