(HANNOVER) Wie bekommen wir denn diese Meldungen übereinander? Während das Bundesministerium für Gesundheit plant, den überschüssigen Impfstoff gegen die Schweinegrippe ins Ausland zu verschachern, appelliert die Niedersächsische Ministerin für Gesundheit und Soziales an ihre Landesbürger, sich doch noch ihre Impfdosis abzuholen. Derweil ist man im Ministerium in Niedersachsen bemüht, zwischen Appell der Ministerin und dem Umstand, im Falle der weiteren Impfverweigerung auf den Kosten für die Impfstoffbestellung sitzen zu bleiben erst gar keinen Zusammenhang aufkeimen zu lassen. (Zi)
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Diskussion um die ‚Pille danach“: Apotheker gewährleisten größtmögliche Arzneimittelsicherheit
Die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Ulipristal könnte bald rezeptfrei in deutschen Apotheken erhältlich sein. Die Europäische Zulassungsbehörde EMA hat sich am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, dass Frauen dieses Notfallmedikament in Apotheken ohne Vorlage eines Rezepts erhalten. Sollte die EU-Kommission die Rezeptpflicht EU-weit aufheben, würde dies auch in Deutschland gelten. Die Bundesapothekerkammer hat sich bereits 2013 dafür ausgesprochen, die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Die Wirkung der ‚Pille danach‘ ist umso sicherer, je früher sie im Notfall eingenommen wird. „Ohne Rezeptplicht könnten wir unseren Patientinnen noch schneller weiterhelfen. In den wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst erhalten Frauen die ‚Pille danach‘ umgehend“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Selbstverständlich beraten wir die Patientinnen auch bei rezeptfreien Notfallverhütungsmitteln so, dass eine größtmögliche Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist. Die Apotheker übernehmen Verantwortung dafür, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.“ Die ‚Pille danach‘ ist für den Notfall gedacht und kann andere Verhütungsmethoden nicht ersetzen. Notfallverhütungsmittel mit Ulipristal können bis zu 120 Stunden nach dem ungeschützten Sex bzw. dem Versagen anderer Verhütungsmittel eingenommen werden. Je früher die ‚Pille danach‘ eingenommen wird, desto zuverlässiger wirkt sie. Sie bietet aber ebenso wie andere Verhütungsmittel keinen 100prozentigen Schutz vor einer Schwangerschaft. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Erleichterungen für Pflege in Familien
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung von pflegedürftigen Menschen in ihren Familien schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ (18/3124) vor, mit dem das Familienpflegezeit- und das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt werden sollen. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Konkret sieht das Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige Berufsauszeit vor, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Dem Arbeitnehmer soll in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von etwa 90 Prozent des Nettogehaltes als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Während dieser Zeit soll Kündigungsschutz bestehen. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die bereits existierende Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Rechtsanspruch soll allerdings nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten. Zur Absicherung des Lebensunterhaltes sollen die Beschäftigten vom Bund ein zinsloses Darlehen erhalten. Mit diesem Darlehen sollen zukünftig auch jene Beschäftigte gefördert werden, die eine sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch nehmen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. In dieser Zeit können sich Beschäftigte teilweise oder ganz von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt. Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz. Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der „nahen Angehörigen“ erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft sollen Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen. In Deutschland sind nach Angaben der Regierung rund 2,62 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen Pflegebedürftige würden ambulant versorgt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. Vorwiegend werde die Pflege innerhalb der Familie von Frauen geleistet. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages
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Bilanz 2014: Eine halbe Milliarde Euro Dividende an TK-Mitglieder ausgeschüttet
Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat auf seiner Sommersitzung die Jahresrechnung 2014 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Ausgaben beliefen sich im vergangenen Jahr auf knapp 21,7 Milliarden Euro. Dem standen Einnahmen von rund 21,1 Milliarden Euro gegenüber. Als Ergebnis wird ein geplantes Minus von etwa 517 Millionen Euro ausgewiesen, das zurückgeht auf die Dividendenauszahlung an TK-Mitglieder in Höhe von 538 Millionen Euro. Eine detaillierte Übersicht der Einnahmen und Ausgaben gibt der heute veröffentlichte Geschäftsbericht. Zuvor hatte ein externer Wirtschaftsprüfer die TK-Bilanz unter die Lupe genommen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Rekordwert bei Leistungsausgaben Die Leistungsausgaben erreichten 2014 erneut einen Rekordwert. Knapp 20 Milliarden Euro hat die TK für die gesundheitliche Versorgung ihrer Versicherten aufgewendet – etwa zwei Milliarden Euro mehr als 2013. Das entspricht einem Zuwachs von 5,9 Prozent je Versicherten. Der kostenträchtigste Ausgabenanstieg (5,5 Prozent je Versicherten) ist bei Versorgung in Krankenhäusern zu beobachten, in die mehr als sechs Milliarden Euro flossen. Der Kliniksektor macht demnach mit über 30 Prozent den größten Block der Leistungsausgaben aus. Für die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten überwies die TK knapp vier Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahr. Dieser Kostenblock macht 20 Prozent der gesamten Leistungsausgaben aus. Bei den Arzneimitteln machte sich die gesetzlich verordnete Senkung des Herstellerrabatts deutlich bemerkbar: Die Pro-Kopf-Zuwachsrate belief sich auf 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit fast 3,4 Milliarden Euro entfielen knapp 17 Prozent der gesamten Leistungsausgaben auf Medikamente. Der Fiskus kassiert dabei mit: Würde für Arzneimittel der ermäßigte statt des vollen Mehrwertsteuersatzes erhoben – wie bei Schnittblumen oder Tierfutter – wäre auf diesem Weg nicht eine halbe Milliarde Euro an den Staat geflossen, sondern „nur“ 200 Millionen Euro. TK ist effizient arbeitendes Unternehmen Mit 120 Euro je Versicherten lagen die Verwaltungskosten der TK auch 2014 deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung (142 Euro). Rekordwachstum bei Mitgliedern und Versicherten Die TK verzeichnet erneut einen Rekord in der Mitglieder- und Versichertenentwicklung: Um 402.000 Mitglieder und insgesamt 474.000 Versicherte ist sie im Jahr 2014 gewachsen. Das entspricht einer Steigerung von 6,4 beziehungsweise 5,5 Prozent. Pflegeversicherung: Zwei Drittel für den Ausgleichsfonds Die Pflegeversicherung verzeichnete Einnahmen von rund 3,4 Milliarden Euro und Leistungsausgaben von rund einer Milliarde Euro. Größter Ausgabenposten waren erneut die Überweisungen an den gesetzlichen Ausgleichsfonds in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. So wurden mit zwei Dritteln der Beitragseinnahmen andere Pflegekassen unterstützt. Die TK-Pflegeversicherung ist eine eigenständige Organisation mit separater Jahres-rechnung unter dem Dach der TK. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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