Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in Deutschland angeordnet, Appetitzügler mit dem Wirkstoff Sibutramin (Markennamen: Reductil, Zelium, Reduxade) in Apotheken nicht mehr zu verkaufen oder von Ärzten verschreiben zu lassen. Das BfArM reagiert damit auf die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (Ema), die Zulassung ruhen zu lassen.
Bei den verbreiteten Appetitzüglern stehen aktuell die sibutraminhaltigen Appetitzügler im Fokus der Kritik. Der sog. Schlankheitsmacher ist umstritten, weil er zu Risiken und Nebenwirkungen führen kann.
Sibutramin ist ein Appetitzügler, welcher den Gehirnstoffwechsel beeinflusst und damit das
Sättigungsgefühl verstärkt.
Langzeitstudien mit Sibutramin ergaben jedoch, dass
- Übergewichtige Menschen mit Risikofaktoren ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen haben (Herz-Kreislauf-Erkrankungen), wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.
- Bei übergewichtigen Menschen nur eine geringe Gewichtsabnahme erfolgt.
Folglich können bei übergewichtigen Menschen die Gefahren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht werden, wenn sie Sibutramin anwenden.
Der Nutzen steht damit in keinem Verhältnis zum vertretbaren Gesundheitsrisiko.
Patienten, die sibutraminhaltige Appetitzügler einnehmen, ist zu empfehlen, sich von einem Arzt behandeln zu lassen und statt Medikamenten mit anderen gewichtsdeduzierenden, aber langfristigen Maßnahmen abzunehmen.
Weitere Infos:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Europäische Arzneimittelbehörde (Ema)