(HAMBURG) Seit dem 1. Januar 2010 ist auch in Hamburg ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Kontrollen wie kein anderes Heimgesetz vor. Insbesondere die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste durch die Heimaufsicht ist bundesweit einmalig. Der Beobachter mag sich fragen: Wo nimmt die Stadt das ganze Personal her, wo doch die Haushaltslage immer angespannter wird? Damit hat Hamburg keine Probleme, da im Zuge der Privatisierung der Landeskrankenhäuser eine Menge Personal an der Hansestadt Hamburg hängen geblieben ist. Traurig ist nur, dass dieser Überschuss an Pflegefachkräften nicht der Altenpflege zugeführt werden kann, wo Fachkräfte dringend benötigt werden. Diesem Bedarf nimmt man sich in Hamburg leider ausschließlich mit der Haltung „Pflegen kann jeder“ an. Das „Aktionsbündnis Altenpflege“ fördert insbesondere die Umschulung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen zu Altenpflegern. Charakteristisch für die Hamburger Auffassung von professioneller Pflege ist die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz. Für diese zweijährige Ausbildung ist in Hamburg noch nicht einmal ein Hauptschulabschluss erforderlich und Schwerpunkt des Bildungsprofils ist die Qualifizierung zur Durchführung der Behandlungspflege. Die äußerst intelligente Politik lässt sich wie folgt zusammenfassen: Mehr unqualifiziertes Personal in die Pflege und die Bindung von qualifiziertem Personal in der Kontrolle. In Hamburg wird es wohl noch einige Jahrzehnte dauern, bis man dort die saarländische Weisheit begreift, dass Schweine vom Wiegen nicht fetter werden – und schon gar nicht unter personeller Mangelernährung! (Al)
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Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gemeinsam mit dem pharmazeutischen Hersteller AbbVie einen Rabattvertrag über das Medikament Humira (Wirkstoff: Adalimumab) geschlossen. Humira kostet die gesetzlichen Krankenversicherungen etwa 800 Millionen Euro im Jahr und ist damit das umsatzstärkste Arzneimittel in der GKV. Humira ist für die Behandlung der rheumatoiden Arthritis, Psoriasis und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zugelassen. Der Vertrag startet zum 1. April 2016 und wurde in einem gemeinsamen Open–House-Verfahren der TK mit sieben weiteren, ebenfalls am Rheumavertrag beteiligten Krankenkassen durchgeführt. „Durch den Rabattvertrag wird Humira nun auch in unseren Rheumavertrag aufgenommen und erweitert die wirtschaftlichen Therapieoptionen noch einmal um einen wichtigen Wirkstoff“, so Sabrina Segebrecht, Apothekerin bei der TK. Durch die Zusammenarbeit der Ärzteschaft, Krankenkassen und pharmazeutischen Industrie im Rahmen des TK-BDRh-Rheumavertrags wird die wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung für Patienten gefördert, für die eine Biologika-Therapie erforderlich ist. Der Rheumavertrag steht bundesweit allen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie, hausärztlich niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Pädiatern mit der Zusatzweiterbildung Rheumatologie offen. Interessierte Ärzte erhalten im geschützten Login-Bereich unter http://www.bdrh.deweitere Informationen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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