Der Vortrag von Dr. Günterberg anlässlich der Informationsveranstaltung am 12.12.2009 in Hamburg ist jetzt als Download (pdf) verfügbar.
Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig, oft schon mit großem informationstechnischem Aufwand. Dabei ist eine allgemeine Vernetzung, die Anfragen und Auskünfte nach den bestehenden Vorschriften durchaus sehr kurzfristig ermöglicht, bereits heute per Fax, über das Internet sowie über verschiedene sichere Intranetze vorhanden.
Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.
Würde man die ärztliche Schweigepflicht im Interesse moderner Technologie oder im Interesse eines vermeintlichen oder wirklichen wirtschaftlichen Nutzens verkürzen, so würde dies zu schweren Nachteilen für die Bürger unseres Landes führen.
Es gibt Lebensumstände mit Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, bei denen die unbefugte Offenbarung zu schweren Nachteilen für den Betroffenen führen könnte, bei denen das Wissen Fremder, auch das Wissen nachbehandelnder Ärzte und ihrer Mitarbeiter, darum in die Einzelfallentscheidung eines jeden betroffenen Bürgers gehört.