(BERLIN) Die einzige legale Möglichkeit, Hilfskräfte aus Osteuropa in Pflegehaushalten zu beschäftigen, war bisher die Beschäftigung von über die Bundesagentur für Arbeit vermittelten Haushaltshilfen. Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat beschlossen, dass diese Haushaltshilfen neben hauswirtschaftlichen Arbeiten nun auch „pflegerische Alltagshilfen“ erbringen dürfen. Dazu gehören gemäß des Beschlusses „einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Ausscheidung und der Mobilität“. Dies seien „Maßnahmen, zu denen jedermann ohne Ausbildung in der Lage“ sei. (Quelle: Bundesrat, Drucksache 810/09)
Interessanter Weise werden hier Begriffe aus dem Pflegeversicherungsgesetz verwendet. Auf der einen Seite will die Bundesregierung uns glauben machen, dass sie so sehr an der Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen in der Häuslichkeit interessiert sei – darum strengere, umfassendere Regelungen zur Pflegequalität in den Paragraphen 113 bis 115 SGB XI. Auf der anderen Seite fördert man nach der „Pflege kann jeder – Devise“ die Versorgung durch Laien ohne die geringsten Anforderungen an irgendwelche Kompetenzen! Auf dem Gesundheitsmarkt gibt es dann also neben der vermeintlich hochpreisigen professionellen Pflege – wenn man 25 – 35 Euro pro Stunde so zu bezeichnen wagt – die Variante „Billig-Sumpf“. Mal sehen, wer da das Rennen macht … (Al)
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Andreas Westerfellhaus wird neuer Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat heute Andreas Westerfellhaus auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum neuen Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege bestellt. Er wird seine Tätigkeit voraussichtlich Mitte April 2018 aufnehmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege braucht eine starke und glaubwürdige Stimme! Dafür steht Andreas Westerfellhaus. Durch seine langjährige Tätigkeit in der Pflege und in der Berufspolitik hat er sich den Ruf eines leidenschaftlichen Verfechters für die Pflege erworben. Ich bin sicher, dass Andreas Westerfellhaus den Interessen der Pflegekräfte und der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch als neuer Pflegebevollmächtigter in der Politik engagiert Gehör verschaffen wird. Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit.“ Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Andreas Westerfellhaus (61) ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Er ist gelernter Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie sowie Betriebswirt. Von 2001 bis 2008 war er Vizepräsident und von 2009 bis 2017 Präsident des Deutschen Pflegerates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Verbindliche Qualitätskriterien für Hausgeburten, Lösung für Haftpflichtproblematik, fünf Prozent Honorarsteigerung
Vergangene Woche sind die Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband zu mehreren strittigen Fragen mit Hilfe der für Konflikte zuständige Schiedsstelle entschieden worden. Dabei ging es um die Systematik des Ausgleichs der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung, um gerade Hebammen mit wenigen Geburten zu unterstützen, die Qualitätskriterien für Hausgeburten und damit verbunden die Erhöhung des Honorars. Für werdende Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, bedeuten die Entscheidungen ein Mehr an Sicherheit, denn erstmals gelten auch für Hausgeburten verbindliche Qualitätskriterien, wie es für Geburtshausgeburten bereits seit 2008 der Fall ist. Für Hebammen bedeuten die Entscheidungen, dass sie lediglich vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen müssen, damit sie ihre Aufwendungen für ihre für die Geburtsbetreuung notwendige Berufshaftpflichtversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert bekommen. Die bisherige Verrechnung über pauschale Zuschläge für jede einzelne Geburt entfällt. Diese hatte zu einer Überzahlung bei Hebammen mit vielen Geburten geführt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Hebammen ab sofort durch die Festlegung von Qualitätskriterien fünf Prozent mehr Honorar erhalten. Die Beschlüsse im Einzelnen: – Die Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt in vier gleich großen Raten. Sie werden jeweils rückwirkend zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres ausgezahlt, wenn die Hebammen eine geburtshilfliche Leistung Geburt pro Quartal nachweist. Damit werden insbesondere Hebammen in strukturschwachen Regionen unterstützt, in denen es nur wenige Geburten gibt. – Analog zu den Qualitätskriterien in Geburtshäusern gelten ab sofort grundsätzlich dieselben Kriterien auch für Hausgeburten. Dabei wird unterschieden in absolute und in relative Kriterien: Beispiel für absolute Kriterien, die eine Hausgeburt ausschließen: Zustand nach Uterusruptur Blutgruppen-Inkompatibilität Insulinpflichtiger Diabetes Beispiel für relative Kriterien, die vor einer Hausgeburt zusätzliche ärztliche Untersuchungen notwendig machen: Beckenanomalie Verdacht auf Missverhältnis zwischen dem Kind und den Geburtswegen Unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung. Hier muss erst ab dem 3. Tag nach der 40. Schwangerschaftswoche zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei geplanten Geburtshausgeburten ist dies bereits ab dem 1. Tag des Überschreitens verpflichtend. – Die Vergütung für alle Hebammenleistungen wird ab sofort um fünf Prozent angehoben. Hintergrund ist, dass die Schiedsstelle zu dieser bereits 2013 beschlossenen Erhöhung festgelegt hatte, dass sie erst mit der Gültigkeit von Qualitätskriterien Anwendung findet. Diese Qualitätskriterien gibt es nun seit dem 25. September 2015. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Online-Befragung zeigt: Hausärzte lesen selten englischsprachige Fachartikel
Mehr als drei Viertel der Hausärzte nutzen ärztliche Fortbildungen und knapp die Hälfte Qualitätszirkel oder das Gespräch mit Kollegen, um sich über medizinische Fragestellungen auszutauschen. Deutschsprachige Fachpublikationen werden von knapp zwei Dritteln, Versorgungsleitlinien hingegen nur von einem Drittel der Hausärzte häufig genutzt. Das hat eine aktuelle Umfrage zum Informationsverhalten unter 1.000 Hausärzten für den „WIdOmonitor“ ergeben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der Online-Befragung von WIdO und Cochrane Deutschland Defizite bei der Rezeption von internationalen, englischsprachigen Fachartikeln: Nur jeder siebte Hausarzt (15 Prozent) gab an, auch englischsprachige Publikationen zu lesen. Als Begründung wurden meist Zeitmangel und mangelnde Sprachkenntnisse angeführt. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich Hausärzte engagiert für eine gute medizinische Versorgung ihrer Patienten fortbilden. Da neue medizinische Erkenntnisse aber ganz überwiegend in englischsprachigen Fachzeitschriften publiziert werden, stellt sich die Frage, wie diese aktuellen Fachinformationen schnell und kompakt in der Hausarztpraxis ankommen können“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Auch das wichtige Instrument der evidenzbasierten Leitlinien werde zu wenig genutzt. „Solche Informationen könnten beispielsweise verstärkt über die Software der Ärzte Eingang in die Hausarztpraxen finden, um einen schnellen Transfer neuer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis zu ermöglichen“, so Schröder. Ärztliche Fortbildungen stehen als Informationsquelle an erster Stelle Ärztliche Fortbildungen stehen nach der Befragung bei den Hausärzten als Möglichkeit zur fachlichen Information deutlich an erster Stelle (77 Prozent). Auch die unmittelbare persönliche Kommunikation unter Kollegen stellt eine wichtige Quelle dar: Die Mehrheit bewertet Qualitätszirkel oder den Austausch mit ärztlichen Kollegen als Informationsquelle gut oder sehr gut (73 bzw. 57 Prozent). An dritter Stelle stehen deutschsprachige Fachpublikationen, die von fast zwei Drittel der Befragten häufig bevorzugt werden (64 Prozent). Aber auch die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) oder andere Leitlinien werden von der Mehrheit der Ärzte als sehr gut oder gut bewertet (65 und 62 Prozent). Allerdings gibt es hier eine Diskrepanz zur persönlichen Nutzung: Lediglich 35 Prozent haben in den letzten sechs Monaten die Leitlinien von medizinischen Fachgesellschaften tatsächlich häufig genutzt, bei den NVL fällt der Nutzungsgrad mit 28 Prozent noch geringer aus. Deutlich weniger genutzt werden moderne Medien wie Online-Plattformen (28,2 Prozent) oder Evidenz-Datenbanken (12,1 Prozent), obwohl sie hinsichtlich der Qualität positiv bewertet werden. Bei englischsprachigen, internationalen Publikationen, in denen die neuen wissenschaftlichen Ergebnisse erscheinen, zeigt sich ebenfalls eine große Differenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Obwohl fast die Hälfte der befragten Hausärzte englischsprachige Publikationen hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit grundsätzlich positiv bewertet (49 Prozent), wurden diese im Schnitt nur von knapp 15 Prozent der Befragten tatsächlich häufig genutzt. Jüngere Hausärzte nutzen internationale Journals allerdings signifikant häufiger als ihre älteren Kollegen. Durchschnittlich drei Stunden pro Woche für Fachlektüre Doch wie viel Zeit wenden Hausärzte auf, um medizinische Fachlektüre zu lesen? Neun von zehn der befragten Ärzte hatten im befragten Vier-Wochen-Zeitraum medizinische Fachliteratur gelesen und gaben an, dafür im Durchschnitt drei Stunden pro Woche aufgewendet zu haben. Auch hier zeigt sich: Die Zeit für englischsprachige Fachlektüre fällt deutlich geringer aus (29 Prozent und 1,6 Stunden). Als Hinderungsgründe wurden meist Zeitprobleme (82 Prozent) sowie sprachliche Barrieren angegeben (75 Prozent). Die Mehrheit der befragten Ärzte hält es vor diesem Hintergrund auch für notwendig, dass englischsprachige Quellen in deutscher Sprache angeboten werden (74 Prozent). Fragt man die Hausärzte als Ratgeber, was sie einem jüngeren hausärztlich tätigen Kollegen empfehlen würden, so geben hier 74 Prozent zwischen zwei und fünf Stunden sowie 12 Prozent mehr als fünf Stunden Fachlektüre pro Woche an. Diese Empfehlungen liegen über den tatsächlich aufgewendeten eigenen Stundenangaben. “Insgesamt wird deutlich, dass Hausärzte aktuell eher den persönlichen Austausch im Rahmen von Fortbildungen, Qualitätszirkeln oder im bilateralen Gespräch mit ärztlichen Kollegen oder Pharmareferenten nutzen“, sagt WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder. „Angesichts der rasanten Wissensvermehrung in der Medizin ist es aber wichtig, dass neue Erkenntnisse schnell in die Praxis gelangen. Dies könnte zum Beispiel über die Praxis-Software der Ärzte gelingen“, so Schröder. Die Chancen der Digitalisierung sollten noch stärker genutzt werden, um den Ärzten systematisch aufbereitete und qualitätsgesicherte Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Deutschland gibt es bisher nur wenige Untersuchungen zur Informationsversorgung und Informationsbeschaffung von Ärzten. Der aktuelle WIdOmonitor schließt diese Lücke und beleuchtet, welche Möglichkeiten Hausärzte heute nutzen und wie sie diese bewerten. Die Online-Befragung wurde auf Grundlage eines vorab getesteten Fragebogens vom 1. September bis zum 18. November 2016 durchgeführt. Stichprobenziehung und Datenerhebung im Rahmen eines Online-Ärzte-Panels erfolgte durch DocCheck-Medical-Services GmbH. Insgesamt haben 1.003 hausärztlich tätige Ärzte an der Befragung teilgenommen. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen
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