(BERLIN) Die einzige legale Möglichkeit, Hilfskräfte aus Osteuropa in Pflegehaushalten zu beschäftigen, war bisher die Beschäftigung von über die Bundesagentur für Arbeit vermittelten Haushaltshilfen. Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat beschlossen, dass diese Haushaltshilfen neben hauswirtschaftlichen Arbeiten nun auch „pflegerische Alltagshilfen“ erbringen dürfen. Dazu gehören gemäß des Beschlusses „einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Ausscheidung und der Mobilität“. Dies seien „Maßnahmen, zu denen jedermann ohne Ausbildung in der Lage“ sei. (Quelle: Bundesrat, Drucksache 810/09)
Interessanter Weise werden hier Begriffe aus dem Pflegeversicherungsgesetz verwendet. Auf der einen Seite will die Bundesregierung uns glauben machen, dass sie so sehr an der Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen in der Häuslichkeit interessiert sei – darum strengere, umfassendere Regelungen zur Pflegequalität in den Paragraphen 113 bis 115 SGB XI. Auf der anderen Seite fördert man nach der „Pflege kann jeder – Devise“ die Versorgung durch Laien ohne die geringsten Anforderungen an irgendwelche Kompetenzen! Auf dem Gesundheitsmarkt gibt es dann also neben der vermeintlich hochpreisigen professionellen Pflege – wenn man 25 – 35 Euro pro Stunde so zu bezeichnen wagt – die Variante „Billig-Sumpf“. Mal sehen, wer da das Rennen macht … (Al)