Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vermittelt ab dem 1. April auch Termine bei niedergelassenen Psychotherapeuten. Ergänzend zu der seit Anfang 2016 laufenden Termin-Vermittlung bei Fachärzten können sich gesetzlich krankenversicherte Patienten aus dem Rheinland künftig auch bei der Suche nach einem Termin für ein therapeutisches Erstgespräch oder zum Beginn einer Akuttherapie von der Servicestelle unterstützen lassen. Zur Vermittlung eines Erstgespräches ist keine Überweisung von einem Haus- oder Facharzt erforderlich. Für die Vermittlung einer Akuttherapie muss allerdings die Empfehlung eines Therapeuten vorliegen, die Patienten im Bedarfsfall im Rahmen des Erstgespräches erhalten. Für die Vermittlung von Facharztterminen über die Servicestelle bleibt das Vorliegen einer Überweisung – mit Ausnahme von Augen- und Frauenärzten – obligatorisch. Ressourcen effektiver nutzen „Das neue Angebot ist niederschwellig angelegt und kann im Verbund mit den neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie dazu beitragen, Patienten während der Sprechstunden schneller akut zu versorgen und damit die begrenzten Ressourcen der Therapeuten effizienter zu nutzen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „In den Erstgesprächen lässt sich feststellen, in welchen Fällen akuter Behandlungsbedarf besteht.“ Wichtig: Die Termin-Servicestelle vermittelt ebenso wie bei den Fachärzten keine „Wunsch-Termine“ beim „Wunsch-Therapeuten“ – es geht allein um die Terminvermittlung auf Basis der gleichen gesetzlichen Fristen und Vorgaben. Die Servicestelle muss Patienten einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen anbieten. Ist dies nicht möglich, erhalten Patienten einen Termin in einer stationären Einrichtung. Analog zu den Fachärzten gilt dabei ein Radius von maximal 30 Minuten Anfahrtszeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar. Besser direkt an Therapeuten wenden KVNO-Chef Bergmann rät Betroffenen, sich weiterhin zunächst direkt an den Therapeuten ihrer Wahl zu wenden, um einen Termin zu vereinbaren: „Als Neurologe und Psychiater weiß ich, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist. Die Termin-Servicestelle ist ein Angebot, das Patienten unterstützen soll, wenn die eigene Suche erfolglos bleibt.“ Wie groß das Interesse an einer Terminvermittlung über die Servicestelle vor diesem Hintergrund ausfallen wird, ist unklar. „Unsere bisherigen Erfahrungen mit der Vermittlung von Facharztterminen zeigen, dass sich Patienten lieber von einem ihnen bekannten Mediziner behandeln lassen“, stellt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein fest. Denn die Inanspruchnahme der Termin-Servicestelle hält sich bislang in Grenzen: „Relativ betrachtet profitieren nur wenige Patienten von der Servicestelle. 2016 haben wir knapp 10.000 Facharzttermine vermittelt – gemessen an insgesamt über 65 Millionen Behandlungsfällen in Nordrhein pro Jahr eine überschaubare Größe. Dazu kommt, dass rund 15 Prozent der von der Servicestelle vermittelten Facharzttermine von den Patienten gar nicht wahrgenommen wurden“, so König. Gesetzgeber schreibt Terminvermittlung vor Grundlage für die Vermittlung von Psychotherapie-Terminen sind Vorgaben des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 sowie der zum 1. April neu in Kraft tretenden Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung im Bund neu strukturiert. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Nordrhein
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